Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Aus welchen Gründen stellt das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Träger: LSVD+-Verband Queere Vielfalt e. V.) für Auslandsprojekte zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigenden und zur Aufklärung gegen Vorurteile und Diskriminierung gegen LSBTIQ besonders im Globalen Süden und in Osteuropa ein, wie mir zugetragen wurde (bitte unter Nennung der förderbeendeten Auslandsprojekte beantworten), und welche wesentlichen Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung gab es in der laufenden Legislaturperiode mit Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung mit dem Thema „LSBTIQ/Global Gag Rule“ (bitte unter Berücksichtigung von Ministerialebenen wie Referatsleitungen angeben)?
Antwort der Staatsministerin Serap Güler:
Eine Einstellung bereits beschiedener Förderungen hat nicht stattgefunden. Verfügbare Mittel dienen ausdrücklich auch dem Zweck, die Zivilgesellschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern zu stärken. Im Sinne dieser parlamentarischen Vorgaben werden Menschenrechtsprojekte mit lokalen Partnern im Rahmen der politischen Prioritäten der Bundesregierung umgesetzt.
Die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung findet regelmäßig Eingang in Gespräche von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, über deren vertraulichen Inhalt sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht äußert.
Relationen
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