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Projekt "Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika" (Antwort zu Drs. 21/6454)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7068 · Antwort · Original ↗

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Projekt "Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika" (Antwort zu Drs. 21/6454) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7068 21. Wahlperiode 09.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6454 – Projekt „Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat das Projekt „Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika“ (IATI-Maßnahmen-ID [IATI = International Aid Transparency Initiative]: DE-1-201928290; www.transparen zportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201928290?title=Sozial-%C3 ProzentB6 kologische+Transformationen+verbunden+mit+einer+Demokratisierung+von +links+in+Afrika&tab=list) gefördert. Das Programm hatte folgende Eckdaten: – Laufzeit: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023, – Finanzierungsvolumen: 24 669 200 Euro und – Tatsächliche Ausgaben: 23 434 178,55 Euro. In der Maßnahmenbeschreibung heißt es wörtlich: „Durch Kooperation mit PartnerInnen und Eigenmaßnahmen trägt das Regionalprogramm Afrika zu mehr sozialer Gerechtigkeit sowie selbstbestimmtem Handeln diverser AkteurInnen bei. Aktive Beteiligung am Prozess politischer Willensbildung, Stärkung sozialer und demokratischer Rechte, Fragen nachhaltigen Wirtschaftens und ökologischer Transformation stehen im Zentrum.“ Das Programm wird zu 100 Prozent dem Sektor „Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaft“ zugeordnet. Die Durchführungsorganisation wird lediglich als „donor country based NGO“ (NGO = Nichtregierungsorganisation) anonymisiert (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlicht Projektdaten nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) im Transparenzportal. Dort werden einheitliche Kategorien verwendet, darunter „donor country based NGO“ für eigenständige Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorhaben nichtstaatlicher Träger im Geberland; diese Kategorie umfasst unter anderem Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und politische Stiftungen. Die politischen Stiftungen sind rechtlich selbstständige, vom Staat unabhängige Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform. Sie sind weder Mittler noch Durchführungsorganisationen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik. Sie agieren rechtlich unabhängig von der Bundesregierung und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung, sondern mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung. Sie wählen ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung politische Stiftungen bei der Durchführung entwicklungswichtiger Vorhaben, die zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und zur Stärkung demokratischer, rechtsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen beitragen. Die konkrete Ausgestaltung der Projekte, die Auswahl der Partnerorganisationen vor Ort und die programmatische Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der jeweiligen Stiftung.  1. Welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten wurden im Rahmen dieses Programms in den jeweiligen afrikanischen Ländern durchgeführt, und welche Kosten wurden dafür je Maßnahme aufgewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte detailliert auflisten und alles nach Ländern aufschlüsseln)? Die im Rahmen des Vorhabens geförderten Maßnahmen dienten der Stärkung demokratischer Teilhabe und der Zivilgesellschaft, der Auseinandersetzung mit Fragen sozialer Gerechtigkeit, sozial ökologischer Entwicklung und Transformation sowie dem fachlichen Austausch und der Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure in der Region. Unterstützt wurden vor allem Dialog-, Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsformate sowie Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen. Eine detailtiefe Aufschlüsselung der Ausgaben liegt der Bundesregierung nicht in abgeschlossener Form vor. Für nähere Informationen zu Zielen, Laufzeiten und Finanzvolumina wird auf die Angaben zur IATI-Maßnahme DE 1 201928290 im Transparenzportal, abrufbar unter www.transparenzportal.bun d.de/, verwiesen.  2. Welche konkrete Nichtregierungsorganisation (vollständiger Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung) war als „donor country based NGO“ die Durchführungsorganisation dieses Programms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Vorhaben der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS). Weitere Angaben sind auf der Webseite der Stiftung ersichtlich.  3. Welche lokalen Partnerorganisationen (vollständige Namen, Sitz, Rechtsform) wurden in den afrikanischen Ländern durch diese NGO gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die politischen Stiftungen arbeiten in ihren Auslandsprogrammen mit unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen zusammen, etwa NGOs, Verbänden, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Medien. Eine vollständige namentliche Auflistung aller lokalen Partnerorganisationen erfolgt grundsätzlich nicht. In bestimmten Kontexten kann die Veröffentlichung detaillierter Partnerlisten die Handlungsspielräume, Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure beeinträchtigen bis hin zur Gefährdung von Leben und Gesundheit der lokalen Kräfte. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Veröffentlichung von Angaben zu Partnerorganisationen daher auch Sicherheits- und Schutzbedarfe. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für die persönliche Sicherheit der Betroffenen aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.  4. Warum trägt das Programm den expliziten Titel „Sozial-ökologische Transformationen verbunden mit einer Demokratisierung von links in Afrika“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die konkrete Bezeichnung des Vorhabens wurde von der durchführenden politischen Stiftung in eigener Verantwortung gewählt.  5. Was versteht die Bundesregierung bzw. die durchführende NGO konkret unter „Demokratisierung von links“, und welche politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele sind damit verbunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen 4, 8 und 9 verwiesen. Eine Interpretation der Programmtitel nimmt die Bundesregierung nicht vor.  6. Inwiefern dient dieses Programm der Förderung linksgerichteter, sozialökologischer und gender-spezifischer Agenden in afrikanischen Ländern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Vorhaben trägt zur Umsetzung international vereinbarter Ziele insbesondere der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. Dazu zählen u. a. soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit. Diese Ziele werden im Einvernehmen mit den Partnerländern und im Rahmen der allgemeinen Leitlinien der deutschen Entwicklungspolitik verfolgt.  7. Sieht die Bundesregierung die gezielte Förderung einer „Demokratisierung von links“ nicht als unzulässige Einmischung in die inneren politischen Angelegenheiten souveräner afrikanischer Staaten an (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nein.  8. Auf welcher völkerrechtlichen und demokratischen Legitimation beruht es, dass die Bundesregierung mit deutschen Steuergeldern versucht, die politische Ausrichtung anderer Staaten in eine bestimmte (linke) Richtung zu beeinflussen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erfolgt auf Grundlage bilateraler und multilateraler Vereinbarungen, im Einvernehmen mit den Partnerregierungen sowie im Rahmen des Völkerrechts sowie aus der haushaltsrechtlichen Legitimation durch den Deutschen Bundestag. Die Förderung demokratischer Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und zivilgesellschaftlicher Teilhabe entspricht den in multilateralen Foren eingegangenen Verpflichtungen.  9. Wer im BMZ entscheidet letztlich darüber, welche politische Richtung und welche gesellschaftlichen Transformationen in afrikanischen Ländern als förderungswürdig gelten und welche nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die inhaltliche Ausgestaltung obliegt dem Antragsteller. Die Fördermittel für die politischen Stiftungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Stiftungsfinanzierungsgesetz und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen (u. a. §§ 23, 44 BHO), bereitgestellt. 10. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass auch bei diesem Programm die durchführende NGO lediglich als „donor country based NGO“ anonymisiert bleibt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Plant die Bundesregierung, derart ideologisch ausgerichtete Programme künftig einzustellen oder zumindest ideologisch neutrale Förderansätze zu wählen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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