Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529)
Text
Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5953
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Julian Schmidt, Danny
Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder,
Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos
und der Fraktion der AfD
Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/529)
In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/312 wollten die
Fragesteller unter anderem in Erfahrung bringen, ob die Bundesregierung die
Einführung einer Zuckersteuer in der 21. Legislaturperiode plane. In der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529
hieß es kurz und deutlich, „der Koalitionsvertrag sieht keine Steuererhöhungen
vor“. Mittlerweile verdichten sich die Hinweise darauf, dass die
Bundesregierung entgegen ihrer eigenen Aussage doch eine Abgabe auf zuckergesüßte
Getränke einführen möchte (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zuckersteuer-
134.html). Der Parteitag der CDU hatte eine Zuckersteuer zuvor mehrheitlich
abgelehnt und auch der Koalitionsvertrag der die aktuelle Bundesregierung
tragenden Parteien CDU, CSU und SPD erwägt keine derartige Steuer (www.bil
d.de/politik/inland/cdu-aufstand-gegen-zuckerabgabe-das-geht-nicht-einfach-d
urch-69f0caee69cd664016f8b099). Die Fragesteller möchten mit der Kleinen
Anfrage in Erfahrung bringen, welche Hintergründe dazu geführt haben, nun
doch eine Zuckersteuer einzuführen, und wie die Abgabe ausgestaltet werden
soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, die Einführung einer Steuer bzw. Abgabe auf
zuckergesüßte bzw. zuckerhaltige Getränke einzuführen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Umstände, die zur Zeit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529 noch
nicht vorlagen, aber nun Bestand haben, haben maßgeblich dazu
geführt, dass die Bundesregierung entgegen ihrer eigenen Antwort zu
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/529, dass der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD keine Steuererhöhungen vorsieht, nun
doch eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen möchte?
b) Wenn nein, welche Aspekte wurden stattdessen zu dieser Thematik
auf der Kabinettsitzung vom 29. April 2026 im Rahmen der Eckwerte
des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des
Finanzplans 2026 bis 2030 besprochen und ausgehandelt www.bundesregieru
ng.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-29-april-202
6-2427090)?
2. Wird die neue Ausgabenlast für die Verbraucher auf zuckergesüßte
Getränke nach den Plänen der Bundesregierung als Steuer oder als Abgabe
erhoben?
3. Wenn die Ausgabenlast für Verbraucher auf zuckerhaltige Getränke als
Abgabe erhoben wird (vgl. Frage 2), was wird durch die Einnahmen
genau gegenfinanziert?
4. Auf welchem Steuer- bzw. Abgabenmodell beruht die neue finanzielle
Ausgabenlast für Verbraucher auf zuckergesüßte Getränke?
5. In welcher Höhe und ab wann genau soll die neue finanzielle
Ausgabenlast für Verbraucher auf zuckerhaltige Getränke nach den Vorstellungen
der Bundesregierung in Kraft treten?
6. Welche Getränke werden unter die kommende finanzielle Belastung der
Verbraucher auf zuckerhaltige Getränke fallen?
7. Welche Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung aus der geplanten
finanziellen Mehrbelastung für deutsche Haushalte auf zuckerhaltige
Getränke?
8. Welche gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung erhofft sich
die Bundesregierung ggf. von der Einführung einer Abgabe oder Steuer
auf zuckerhaltige Getränke (bitte angeben, ob, und wenn ja, welche der
Bundesregierung dazu wissenschaftliche Erhebungen vorliegen, und
begründen)?
9. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Steuer bzw. Abgabe auf
Fleisch oder Fleischprodukte in der 21. Legislaturperiode (bitte genau
begründen, da diese Frage gemeinsam mit Frage 8 zur möglichen Erhebung
einer Zuckersteuer auf Bundestagsdrucksache 21/529 beantwortet wurde
und eine Erhebung mit Bezug auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD ebenfalls nicht vorgesehen sei)?
10. Plant die Bundesregierung, eine Abgabe bzw. Steuer auf Plastik
einzuführen und wenn ja, ab wann (www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-will-Zuc
kerabgabe-einfuehren-id30763625.html)?
11. Wenn Frage 10 bejaht wird, wird die neue Ausgabenlast für die
Verbraucher auf Plastik als Steuer oder als Abgabe erhoben?
12. Wenn die Ausgabenlast für Verbraucher auf Plastik als Abgabe erhoben
wird, was wird durch die Einnahmen genau gegenfinanziert (vgl.
Vorfragen)?
13. Wenn Frage 10 bejaht wurde, auf welchem Steuer- bzw. Abgabenmodell
beruht die neue finanzielle Ausgabenlast für Verbraucher auf Plastik?
14. Wenn Frage 10 bejaht wurde, in welcher Höhe und ab wann genau soll die
neue finanzielle Ausgabenlast für Verbraucher auf Plastik in Kraft treten?
15. Wenn Frage 10 bejaht wurde, welche Verpackungen werden unter die
kommende finanzielle Mehrbelastung der Verbraucher auf Plastik fallen?
16. Wird es nach den Vorstellungen der Bundesregierung ein neues
Pfandsystem für Plastikverpackungen geben?
17. Welche Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung ggf. aus der
geplanten finanziellen Mehrbelastung für deutsche Haushalte auf Plastik?
18. Welche Auswirkungen und Effekte auf die Gesundheit der Bevölkerung,
auf die Umwelt und auf die Müllmenge erhofft sich die Bundesregierung
von der möglichen Einführung einer Abgabe oder Steuer auf Plastik (bitte
mit wissenschaftlichen Erhebungen begründen)?
Berlin, den 11. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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