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Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529)

dip / drucksache 15.05.2026 · WP 21 · 21/5953 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5953 21. Wahlperiode 15.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD Maßnahmen zur Abmilderung von Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529) In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/312 wollten die Fragesteller unter anderem in Erfahrung bringen, ob die Bundesregierung die Einführung einer Zuckersteuer in der 21. Legislaturperiode plane. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529 hieß es kurz und deutlich, „der Koalitionsvertrag sieht keine Steuererhöhungen vor“. Mittlerweile verdichten sich die Hinweise darauf, dass die Bundesregierung entgegen ihrer eigenen Aussage doch eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen möchte (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zuckersteuer- 134.html). Der Parteitag der CDU hatte eine Zuckersteuer zuvor mehrheitlich abgelehnt und auch der Koalitionsvertrag der die aktuelle Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD erwägt keine derartige Steuer (www.bil d.de/politik/inland/cdu-aufstand-gegen-zuckerabgabe-das-geht-nicht-einfach-d urch-69f0caee69cd664016f8b099). Die Fragesteller möchten mit der Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, welche Hintergründe dazu geführt haben, nun doch eine Zuckersteuer einzuführen, und wie die Abgabe ausgestaltet werden soll. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Plant die Bundesregierung, die Einführung einer Steuer bzw. Abgabe auf zuckergesüßte bzw. zuckerhaltige Getränke einzuführen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche Umstände, die zur Zeit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/529 noch nicht vorlagen, aber nun Bestand haben, haben maßgeblich dazu geführt, dass die Bundesregierung entgegen ihrer eigenen Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/529, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD keine Steuererhöhungen vorsieht, nun doch eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen möchte? b) Wenn nein, welche Aspekte wurden stattdessen zu dieser Thematik auf der Kabinettsitzung vom 29. April 2026 im Rahmen der Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans 2026 bis 2030 besprochen und ausgehandelt www.bundesregieru ng.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-29-april-202 6-2427090)?  2. Wird die neue Ausgabenlast für die Verbraucher auf zuckergesüßte Getränke nach den Plänen der Bundesregierung als Steuer oder als Abgabe erhoben?  3. Wenn die Ausgabenlast für Verbraucher auf zuckerhaltige Getränke als Abgabe erhoben wird (vgl. Frage 2), was wird durch die Einnahmen genau gegenfinanziert?  4. Auf welchem Steuer- bzw. Abgabenmodell beruht die neue finanzielle Ausgabenlast für Verbraucher auf zuckergesüßte Getränke?  5. In welcher Höhe und ab wann genau soll die neue finanzielle Ausgabenlast für Verbraucher auf zuckerhaltige Getränke nach den Vorstellungen der Bundesregierung in Kraft treten?  6. Welche Getränke werden unter die kommende finanzielle Belastung der Verbraucher auf zuckerhaltige Getränke fallen?  7. Welche Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung aus der geplanten finanziellen Mehrbelastung für deutsche Haushalte auf zuckerhaltige Getränke?  8. Welche gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung erhofft sich die Bundesregierung ggf. von der Einführung einer Abgabe oder Steuer auf zuckerhaltige Getränke (bitte angeben, ob, und wenn ja, welche der Bundesregierung dazu wissenschaftliche Erhebungen vorliegen, und begründen)?  9. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Steuer bzw. Abgabe auf Fleisch oder Fleischprodukte in der 21. Legislaturperiode (bitte genau begründen, da diese Frage gemeinsam mit Frage 8 zur möglichen Erhebung einer Zuckersteuer auf Bundestagsdrucksache 21/529 beantwortet wurde und eine Erhebung mit Bezug auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ebenfalls nicht vorgesehen sei)? 10. Plant die Bundesregierung, eine Abgabe bzw. Steuer auf Plastik einzuführen und wenn ja, ab wann (www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-will-Zuc kerabgabe-einfuehren-id30763625.html)? 11. Wenn Frage 10 bejaht wird, wird die neue Ausgabenlast für die Verbraucher auf Plastik als Steuer oder als Abgabe erhoben? 12. Wenn die Ausgabenlast für Verbraucher auf Plastik als Abgabe erhoben wird, was wird durch die Einnahmen genau gegenfinanziert (vgl. Vorfragen)? 13. Wenn Frage 10 bejaht wurde, auf welchem Steuer- bzw. Abgabenmodell beruht die neue finanzielle Ausgabenlast für Verbraucher auf Plastik? 14. Wenn Frage 10 bejaht wurde, in welcher Höhe und ab wann genau soll die neue finanzielle Ausgabenlast für Verbraucher auf Plastik in Kraft treten? 15. Wenn Frage 10 bejaht wurde, welche Verpackungen werden unter die kommende finanzielle Mehrbelastung der Verbraucher auf Plastik fallen? 16. Wird es nach den Vorstellungen der Bundesregierung ein neues Pfandsystem für Plastikverpackungen geben? 17. Welche Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung ggf. aus der geplanten finanziellen Mehrbelastung für deutsche Haushalte auf Plastik? 18. Welche Auswirkungen und Effekte auf die Gesundheit der Bevölkerung, auf die Umwelt und auf die Müllmenge erhofft sich die Bundesregierung von der möglichen Einführung einer Abgabe oder Steuer auf Plastik (bitte mit wissenschaftlichen Erhebungen begründen)? Berlin, den 11. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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