Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob die vom Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, geplante Einschränkung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) bzw. des Absehens von Verfolgung nach § 398a AO einer effektiven Strafrechtspflege dienlich ist, nachdem die Selbstanzeige nach meiner Auffassung einerseits eine – im Hinblick auf die seit 2011 vorgenommenen Verschärfungen inzwischen für die Staatseinnahmen im Wortsinne „goldene“ – Brücke zurück zu Rechtstreue und Steuerehrlichkeit schaffen will, was bei Steuerhinterziehung meist nicht ohne die Offenbarung früheren strafbaren Verhaltens möglich ist, und andererseits die Belastung von Steuerfahndung und Strafgerichten durch langwierige, kosten- und personalintensive Verfahren reduzieren will, und, wenn ja, welche (https://handelsblatt.com/politik/deutschland/reformen-klingbeil-will-strafbefreiende-selbstanzeige-abschaffen/100220355.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Die Diskussion um die teilweise Abschaffung der strafbefreienden bzw. strafverfolgungshindernden Selbstanzeige ist komplex und muss sowohl rechtliche als auch fiskalische Aspekte berücksichtigen. Wichtig ist der Bundesregierung, rechtstreue Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen, Steuerkriminalität entschieden entgegenzutreten, das Recht durchzusetzen und die Steuerverwaltungen zu stärken. Diese Zielsetzung liegt auch dem Vorschlag für eine teilweise Abschaffung der strafbefreienden bzw. strafverfolgungshindernden Selbstanzeige zugrunde.
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