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Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Plant oder realisiert die Bundesregierung gesundheitspolitische Entlastungsmaßnahmen zur Familienförderung, und, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand: Die Frage wird dahin gehend verstanden, dass mit dem Begriff der „Familienförderung“ gesundheitspolitische Maßnahmen gemeint sind, die Frauen und Männer bei der Erfüllung bestehender Kinderwünsche unterstützen und den Zugang zur medizinischen Kinderwunschbehandlung erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nach § 27a SGB V die Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung ungewollt kinderlose Paare durch die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“. In Kooperation mit den teilnehmenden Bundesländern gewährt sie finanzielle Zuschüsse für reproduktionsmedizinische Behandlungen. Erstattungsfähig nach der Bundesrichtlinie sind bis zu 25 Prozent des verbleibenden Eigenanteils im ersten bis vierten Behandlungszyklus.

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