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Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Warum diskutiert die Bundesregierung nach meinem Eindruck öffentlich bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nur über die defizitäre Finanzierung für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger und nicht auch über die beitragsfrei mitversicherten Kinder, deren Kosten auch jetzt nicht durch den jährlichen Steuerzuschuss gedeckt sind? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Gemäß § 221 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) beteiligt sich der Bund pauschal über Steuerzuschüsse an den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung für sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Ziel ist es, die Finanzierung familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich begründeter Aufgaben sachgerechter auf die Solidargemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu verteilen und die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu entlasten. Eine gesetzliche Definition, welche Leistungen als versicherungsfremd anzusehen sind, gibt es nicht.

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