Möglichkeiten und Grenzen der Reproduktionsmedizin (Antwort zu Drs. 21/3164)
Text
Möglichkeiten und Grenzen der Reproduktionsmedizin (Antwort zu Drs. 21/3164)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3461
21. Wahlperiode 22.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3164 –
Möglichkeiten und Grenzen der Reproduktionsmedizin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist weltweit jeder
Sechste dauerhaft oder zeitweise in seinem Leben von Unfruchtbarkeit
(Infertilität) betroffen (https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/a22ced65-46b
1-4482-bf85-058719fec649/content, S. 11). Hoch- wie
Niedrigeinkommensländer weisen vergleichbare Raten auf (www.statnews.com/2023/04/03/inferti
lity-global-statistics/#:~:text=1 Prozent20in%206 Prozent20people%20experie
nce,income%20countries%20experience%20infertilit). Vermutlich dürften in
Entwicklungsländern Infektionen (z. B. unbehandelte Geschlechtskrankheiten)
eine größere Rolle spielen, während in westlichen Ländern u. a. ein
ungesunder Lebenswandel (Rauchen, Adipositas, Stress) vermehrt zu Unfruchtbarkeit
beiträgt (www.eshre.eu/Europe/Factsheets-and-infographics).
Von Unfruchtbarkeit wird gesprochen, wenn innerhalb einer Partnerschaft
trotz regelmäßigen, ungeschützten Geschlechtsverkehrs über ein Jahr hinweg
– und ohne erkennbare organische Störungen der Partnerin oder des Partners –
keine Schwangerschaft eintritt (https://urologische-stiftung-gesundheit.de/ratg
eber/infertilitaet/#). Die Ursache der Unfruchtbarkeit liegt nach Studien zu
20 Prozent beim Mann, zu 30 Prozent bei der Frau, zu 40 Prozent bei beiden
und bei 10 Prozent ist die Ursache nicht bekannt (www.science.lu/de/
sciencecheck/ziel-mir-keng-unfruchtbarkeit-ursachen-und-statistiken).
Der „Sozialbericht 2024“ gibt an, dass 20,9 Prozent der 35- bis 39-jährigen
Frauen in Deutschland zumindest einmal in ihrem bisherigen Leben über
zwölf Monate hinweg erfolglos den Versuch unternahmen, schwanger zu
werden (www.bib.bund.de/Publikation/2024/pdf/Sozialbericht-2024-Ein-Datenre
port-fuer-Deutschland-Kapitel-2.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 85).
Dies bedeutet nicht, dass den Frauen grundsätzlich die Schwangerschaft
versagt geblieben ist, der hohe Prozentsatz untermauert nach Einschätzung der
Fragesteller jedoch die oben angegebenen Zahlen der WHO und weist auf ein
verbreitetes Problem hin.
Die Reproduktionsmedizin kann Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch in
zahlreichen Fällen helfen. In Österreich haben allein im Jahr 2022 6 Prozent
der Männer und 8 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis 49 Jahre)
eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch genommen. Die
Wahrscheinlichkeit, diese zu nutzen, erreicht zwischen 35 und 39 Jahren ihren Höhepunkt
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. Dezember
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(www.oif.ac.at/fileadmin/user_upload/k_ggp_austria/231123_ggp_kernDE__
BF.pdf, S. 39).
Verschiedene reproduktionsmedizinische Verfahren und Technologien haben
seit 1978 ermöglicht, dass bis 2024 zwischen 13 Millionen und 17 Millionen
Kindern das Leben geschenkt wurde. Statistisch gesehen wird auf diese Weise
mittlerweile alle 35 Sekunden irgendwo auf der Welt ein neues Leben
ermöglicht (www.unsw.edu.au/newsroom/news/2025/07/total-ivf-births-soar-to-mor
e-than-13-million). Die Zahl derartiger Geburten weist seit vielen Jahren eine
stark steigende Tendenz auf (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0015
028223000511?via%3Dihub; siehe auch www.oecd.org/content/dam/oecd/en/
publications/reports/2025/02/society-at-a-glance-asia-pacific-2025_e40bb2aa/
24fa8f05-en.pdf, S. 21; www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/02_sozialberi
cht_24_bf_k1_0.pdf). Im neuesten vorliegenden Weltreport des „International
Committee for Monitoring Assisted Reproductive Technologies“ von 2019
werden allein für dieses Jahr 865 914 Geburten angegeben (https://pubmed.nc
bi.nlm.nih.gov/40513636/).
Die zehn Länder mit der höchsten Anzahl von Menschenleben, die die
Reproduktionsmedizin ermöglicht hat, sind China, Japan, die Vereinigten Staaten,
Russland, Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien, Australien und
Großbritannien (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0015028223000511?via
%3Dihub).
Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist eine der verbreitetsten Methoden der
Reproduktionsmedizin. Die Chance, dass diese Anwendung zu einer Geburt
führt, hat sich seit 1991 für Frauen unter 40 Jahren mehr als verdreifacht,
wobei die Erfolgsaussichten für unter 35-Jährige signifikant höher sind als für
Frauen von 35 bis 39. Die Chancen für Frauen im Alter von 40 bis 42 Jahren
sind zwar deutlich gestiegen, weisen bei (lediglich) einer Anwendung aber nur
eine Erfolgschance von rund 12 Prozent auf. Die Erfolgsaussichten für Frauen
über 43 Jahre betragen bei (lediglich) einer Anwendung deutlich unter 5
Prozent und sind seit 1991 kaum angestiegen (www.deutsches-ivf-register.de/perc
h/resources/dir-jahrbuch-2023-deutsch.pdf, S. 26; zur Erfolgsrate der
Reproduktiven Medizin siehe auch https://ifg-ivf.com/blog/ivf-success-rates-by-age-
what-are-the-actual-odds-of-getting-pregnant.html; www.morebirths.com/p/ad
dressing-the-global-fertility-crisis, S. 103). Die Erfolgsrate einer ersten IVF-
Behandlung bei einer unter 35-Jährigen ist rund zehnmal so hoch wie bei über
40-Jährigen (www.sartcorsonline.com/rptCSR_PublicMultYear.aspx?ClinicP
KID=0).
Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist eine spezielle Form
der IVF, bei der ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert wird.
ICSI wurde Anfang der 1990er-Jahre entwickelt und ermöglicht, auch schwere
Formen der männlichen Unfruchtbarkeit zu umgehen. In vielen Ländern hat
ICSI die konventionelle IVF weitgehend ergänzt oder sogar verdrängt.
Weltweit werden heute rund 55 bis 60 Prozent aller IVF-Zyklen mit ICSI
durchgeführt (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40239109/).
Die Samenspende ist eine weitere Methode der Reproduktionsmedizin. Sie
hilft Paaren mit männlicher Infertilität, ist statistisch aber bei Weitem nicht so
relevant wie IVF bzw. ICSI (www.hfea.gov.uk/about-us/publications/researc
h-and-data/fertility-treatment-2023-trends-and-figures/#:~:text=In%202023 Pr
ozent2C%202 Prozent2C900 Prozent20patients%20had,of%20all%20UK%20
births).
Die Erfolgsaussichten der Reproduktionsmedizin haben sich unter einer
Voraussetzung auch bei über 40-Jährigen seit 2011 sehr beträchtlich erhöht und
sind mittlerweile von Frauen in ihren frühen 30er-Jahren nicht mehr
signifikant zu unterscheiden (s. hierzu auch www.eshre.eu/Europe/Factsheets-and-in
fographics). Dies setzt jedoch i. d. R. eine Eizellspende voraus (https://pure.iia
sa.ac.at/id/eprint/17686/1/YSSP%20Report-Lazzari.pdf, S. 12 f., siehe auch
www.morebirths.com/p/addressing-the-global-fertility-crisis, S. 102). In
Australien (wie auch in anderen Ländern) verwendet die
Reproduktionsmedizin bei Frauen über 45 Jahre zu 80 Prozent eine Eizellspende (nach: https://pur
e.iiasa.ac.at/id/eprint/17686/1/YSSP%20Report-Lazzari.pdf, S. 4).
Diese ist in Deutschland verboten, während sie in fast allen übrigen Ländern
Europas legal ist. Es gibt Berichte, dass solche Verbote zu einem sogenannten
Reproduktionstourismus führen: Tausende deutsche Paare sollen pro Jahr ins
Ausland reisen (beispielsweise nach Spanien oder in die Tschechische
Republik), um sich dort mit einer Eizellspende behandeln zu lassen (https://eggand
nest.com/de/blog/kinderwunsch/eizellspende-daten-fakten-studien-2025/#:~:te
xt=Alles%20rund%20um%20die%20Eizellspende,um%20dort%20mittels%2
0gespendeten; www.zdfheute.de/politik/deutschland/eizellspende-legalisierun
g-fdp-union-ampel-100.html).
In Australien ermöglicht die Reproduktionsmedizin derzeit zwischen 4 und
5 Prozent der Neugeborenen das Leben, bei den Kindern, deren Mütter
zwischen 40 und 44 Jahren sind, beträgt dieser Wert fast 20 Prozent, und bei
Müttern, die 45 oder älter sind, fast ein Drittel (https://onlinelibrary.wiley.com/do
i/epdf/10.1111/padr.70009, S. 831 f.; siehe hierzu auch https://pure.iiasa.ac.at/
id/eprint/17686/1/YSSP%20Report-Lazzari.pdf, S. 19). In Deutschland
wurden 2021 rund 6 Prozent der Kinder von Müttern im Alter 40+ geboren,
verglichen mit nur 1,5 Prozent im Jahr 1990 (www.informationsportal-kinderwun
sch.de/resource/blob/245798/2ff7a1df90d340146b256c8091bb4aa7/expertise-
kuhnttrappe-kompki-druckfahne-data.pdf#:~:text=etwa%20ein%20Viertel%2
0auf%20die,Zeitraum%20deutlich%20nach%20hinten%20verlagert). In
Großbritannien kamen 2023 etwa 11 Prozent aller Kinder von Müttern
zwischen 40 und 44 Jahren als Ergebnis einer Kinderwunschbehandlung zur Welt
(www.hfea.gov.uk/about-us/publications/research-and-data/fertility-treatment-
2023-trends-and-figures/#:~:text=,DI).
Die Reproduktionsmedizin hilft also nicht zuletzt Frauen gegen Ende ihrer
gebärfähigen Jahre. Bei Frauen dieser Altersstufe wird seit längerem ein deutlich
wachsendes Bedürfnis festgestellt, einem Kind oder einem weiteren das Leben
zu schenken. In Australien beispielsweise ist der Anteil der Frauen von
35 bis 39 und von 40 bis 44, die ein Kind oder ein weiteres Kind wünschen,
von 2001 bis 2018 deutlich angestiegen (https://pure.iiasa.ac.at/id/eprint/1768
6/1/YSSP%20Report-Lazzari.pdf, S. 4).
Die Reproduktionsmedizin reduziert die Kinderlosigkeit, denn zwischen
60 und 70 Prozent der Kinder, die mit ihrer Hilfe das Licht der Welt erblicken,
sind Erstgeburten (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/padr.7
0009, S. 831).
Eine Kinderwunschbehandlung wird in vielen Ländern öffentlich gefördert, in
deutlich unterschiedlichem Maße. Zudem weichen die Voraussetzungen, die
erfüllt werden müssen, in den verschiedenen Staaten deutlich voneinander ab.
In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent
der anfallenden Kosten für bis zu drei IVF- oder ICSI-Behandlungen (§ 27a
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Dies ist grundsätzlich auf
verheiratete heterosexuelle Paare beschränkt. Die Frau muss hierbei zwischen
25 und 39 Jahren alt sein, der Mann zwischen 25 und 49. Einige Versicherer
gehen freiwillig über den genannten Satz von 50 Prozent hinaus bzw.
unterstützen auch unverheiratete Paare (www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/
kuenstliche-befruchtung/?utm). Darüber hinaus bieten zwölf von 16
Bundesländern durch ein Bund-Länder-Programm, das am 1. April 2012 in Kraft
getreten ist, eine weitere Unterstützung an (s. beispielsweise www.informationsp
ortal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/finanzielle-unterstuet
zung).
Gleichwohl müssen erhebliche Kosten, meist mehrere tausend Euro und
mitunter ein fünfstelliger Betrag, durch die Betroffenen selbst getragen werden.
Die Ausgaben für einen IVF-Zyklus betrugen 2021 zwischen 3 000 und
3 500 Euro. ICSI verursacht Kosten in Höhe von rund 5 000 Euro, für
Medikamente u. a. fallen weitere Ausgaben in Höhe von 700 bis 1 600 Euro an
(www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/02_sozialbericht_24_bf_k1_0.pdf;
www.cogitatiopress.com/socialinclusion/article/view/10420/4553, S. 3 f.;
www.bib.bund.de/Publikation/2025/pdf/The-wished-for-children-Do-mothers-
carry-the-burden-while-fathers-reap-the-joy.pdf?__blob=publicationFile
&v=1, S. 10).
Belgien, Frankreich, Griechenland und die Niederlande unterstützen bis zu
sechs oder mehr Zyklen mit IVF bzw. ICSI (https://onlinelibrary.wiley.com/do
i/epdf/10.1111/padr.70009, S. 834). In Frankreich beispielsweise werden
100 Prozent der Kosten für Frauen bis zum 43. Geburtstag und für Männer bis
zur Vollendung des 60. Lebensjahres für beispielsweise vier IVF-Zyklen
getragen (www.ameli.fr/assure/remboursements/rembourse/assistance-
medicalela-procreation-amp/prise-en-charge-de-l-assistance-medicale-la-procreation-a
mp?utm). Dänemark hat 2024 die Anzahl der IVF-Maßnahmen, die gänzlich
öffentlich finanziert werden, für Frauen bis zum Alter von 40 Jahren von drei
auf sechs erhöht, und darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen
auch für einen zweiten Kinderwunsch in Anspruch zu nehmen. Die Regierung
hat zur Finanzierung dieser Verbesserungen zusätzliche Ausgaben von
umgerechnet etwas über 20 Mio. Euro vorgesehen (www.progress.org.uk/
denmarkexpands-free-ivf-to-those-wanting-a-second-child/). In Japan beläuft sich der
Eigenanteil auf rund 30 Prozent der Kosten. Für Frauen werden bis zur
Vollendung des 40. Lebensjahres sechs Zyklen also zu 70 Prozent öffentlich
finanziert, für Frauen von 40 bis 42 Jahren drei Zyklen (www.oakclinic-group.com/
en/funin/seido/?utm).
In Europa befindet sich die Altersgrenze bei Frauen für die öffentliche
Unterstützung einer Kinderwunschbehandlung zwischen 36 und 49 Jahren, für
Männer wird meist keine Altersgrenze gesetzt (www.cogitatiopress.com/socia
linclusion/article/view/10403/4600, S. 6). In Australien gibt es keine
Altersgrenze für öffentlich geförderte Maßnahmen der Reproduktionsmedizin
(https://pure.iiasa.ac.at/id/eprint/17686/1/YSSP%20Report-Lazzari.pdf, S. 3).
In Norwegen wurde das Höchstalter für Frauen 2020 auf 46 Jahre erhöht, die
Selbstbeteiligung darf 35 Prozent des Monatseinkommens nicht überschreiten
(https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/padr.70009, S. 834).
In Ungarn werden bis zu fünf Zyklen öffentlich getragen. Seit Mitte der
2000er-Jahre steht diese Möglichkeit auch alleinstehenden Frauen unter
45 Jahren offen (www.cogitatiopress.com/socialinclusion/article/view/10390/
4489, S. 2, 4). Auch in Lettland können alleinstehende Frauen die öffentliche
Förderung der Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen, die
Selbstbeteiligung liegt für Kinderwunschbehandlungen unter 100 Euro. Die
durchschnittliche Wartezeit hierfür beträgt seit 2022 etwa einen Monat (www.cogitatiopres
s.com/socialinclusion/article/view/10403/4600, S. 5, 6, 8).
In Israel übernimmt das staatliche Gesundheitssystem nahezu unbegrenzt IVF-
bzw. ICSI-Zyklen für jede Frau bis 45 Jahre, bis zwei lebendgeborenen
Kindern das Leben geschenkt wurde (https://equityhealthj.biomedcentral.com/arti
cles/10.1186/s12939-023-01831-8#:~:text=funding%20policy%20of%20fertil
ity%20treatment,a%20slim%20chance%20of%20live). Für ein drittes und
viertes Kind zahlen in Israel die Grundversicherer ebenfalls anteilig mit (ebd.).
Diese weltweit einmalig großzügige Politik hat dazu geführt, dass israelische
Frauen etwa fünfmal so viele IVF-Behandlungen pro Kopf erhalten wie der
europäische Durchschnitt und zwölfmal so viele wie in den USA (https://equit
yhealthj.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12939-023-01831-8#:~:text=Fo
otnote%201 Prozent20treatments%20to%20any,some%20Israeli%20scholar%
20to%20question).
Israel ist das einzige Land, das In-Vitro-Behandlungen für alle Frauen unter
45 Jahren in Gänze bezahlt. Trotz der damit verbundenen Ausgaben steht
diese Politik nicht in der Kritik (www.unfpa.org/publications/policy-response
s-low-fertility-how-effective-are-they, S. 61; www.morebirths.com/p/understa
nding-high-israeli-fertility).
In Israel gibt es je 1 Million Einwohner rund viereinhalbmal so viele
Kinderwunschbehandlungen wie in Deutschland (Berechnungen nach: www.research
gate.net/publication/372044576_Global_IVF_Utilization_How_does_the_Uni
ted_States_Compare#:~:text=,; www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilunge
n/2019/06/PD19_244_12411.html; www.deutsches-ivf-register.de/perch/resou
rces/dir-jahrbuch-2021-deutsch-1.pdf, S. 18; www.researchgate.net/publicatio
n/372044576_Global_IVF_Utilization_How_does_the_United_States_Compa
re#:~:text=,).
Nach den Angaben des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen erhöhte die
Reproduktionsmedizin die Fertilität in Israel um 0,13 Kinder je Frau und in
Deutschland um 0,03 (www.unfpa.org/sites/default/files/pub-pdf/Policy_respo
nses_low_fertility_UNFPA_WP_Final_corrections_7Feb2020_CLEAN.pdf,
S. 63). Wenn Kinderwunschbehandlungen in Deutschland also vergleichbar
verbreitet wären wie in Israel, würde dies rechnerisch zu einigen zehntausend
zusätzlichen Geburten führen.
In einer anderen Studie wurde konstatiert, dass die vergleichsweise
zurückhaltende Förderung einer Kinderwunschbehandlung in Großbritannien auf
dänisches Niveau die Fertilität (TFR) um 0,04 erhöhen würde, also um rund
20 000 zusätzliche Geburten jährlich. Für Frankreich kommt eine andere
Untersuchung zu einem ähnlichen Ergebnis (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17
586831/; https://academic.oup.com/humrep/article/23/6/1312/588238?login=
true).
Es ist empirisch erwiesen, dass das Ausmaß der Förderung von
Kinderwunschbehandlungen massive Auswirkungen auf ihre Inanspruchnahme hat,
wie nach Ansicht der Fragesteller nicht nur das Beispiel Israel zeigt. So führte
Deutschland 2004 eine 50-prozentige Eigenbeteiligung in der
Reproduktionsmedizin ein, was fast zu einer Halbierung der entsprechenden Geburten von
knapp 20 000 auf gut 10 000 führte (www.unfpa.org/sites/default/files/pub-pd
f/Policy_responses_low_fertility_UNFPA_WP_Final_corrections_7Feb2020_
CLEAN.pdf, S. 62, 64). In der kanadischen Provinz Quebec soll nach einer
Studie die öffentliche Finanzierung von Maßnahmen der
Reproduktionsmedizin zwischen 2010 und 2025 zu 9 000 zusätzlichen Geburten geführt haben
(https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31016250/).
Die Reproduktionsmedizin kann auch unter volkswirtschaftlichem
Gesichtspunkt betrachtet werden. Eine Studie errechnete für Spanien, dass jeder Euro
der öffentlichen Hand für Kinderwunschbehandlungen zu einem sehr
erheblich höheren gesamtwirtschaftlichen Nutzen führt: fast 16 Euro im Falle der
Praktizierung eines IVF-Zyklus und über 18 Euro für eine künstliche
Insemination (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2405661816300016?via%
3Dihub). Eine andere Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die
öffentliche Finanzierung von fünf IVF-Zyklen für Frauen unter 42 Jahren unter
volkswirtschaftlichem Aspekt sinnvoll sei, nicht jedoch für Frauen, die
mindestens das 43. Lebensjahr erreicht haben (www.researchgate.net/publication/
368921332_Does_in_vitro_fertilization_IVF_treatment_provide_good_value_
for_money_A_cost-benefit_analysis).
Der volkswirtschaftliche Gesichtspunkt ist nur einer, der nach Ansicht der
Fragesteller für das Ausmaß der öffentlichen Förderung Berücksichtigung finden
sollte, er bedarf nach ihrer Ansicht zudem weiterer Studien.
Die bereits seit über 50 Jahren außerordentlich niedrigen Geburtenzahlen in
Deutschland müssen nach Ansicht der Fragesteller als demografische
Katastrophe bezeichnet werden. Die Fertilität von Frauen mit deutscher
Staatsangehörigkeit belief sich 2024 auf 1,23 Kinder je Frau. Um die
Bevölkerungszahl stabil zu halten, ist eine Geburtenrate von 2,1 erforderlich (www.destati
s.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/geburten-aktu
ell.html).
Die Deutschen sehen eine deutlich höhere Kinderzahl für sich selbst als ideal
an, als sie schließlich verwirklichen können. Dies machen Untersuchungen
wiederholt unmissverständlich deutlich. Die entsprechende Lücke ist nach
Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung seit 2011 sogar weiter
angestiegen (www.bib.bund.de/Publikation/2025/pdf/Intended-ideal-and-actua
l-fertility-in-11-European-countries-Evidence-on-fertility-gaps-in-different-ag
e-groups-from-the-Generations-and-Gender-Survey.pdf?__blob=publicationFi
le&v=2, S. 11 f., 18).
Die Reproduktionsmedizin hat in den vergangenen Jahren bereits Millionen
Menschen das Leben ermöglicht und Millionen Paaren geholfen, ist (bisher)
aber kein Allheilmittel gegen ungewollte Kinderlosigkeit. Die Verfügbarkeit
von Reproduktionsmedizin könnte Paare darüber hinaus zum Aufschub ihres
Kinderwunsches verleiten, wenn sie sich der Gefahren der deutlich sinkenden
Fruchtbarkeit von Frauen ab etwa dem 30. Lebensjahr nicht bewusst sind. Auf
der anderen Seite gibt es Indizien, dass Paare Hilfe durch Reproduktive
Medizin früher in Anspruch nehmen (https://pure.iiasa.ac.at/id/eprint/17686/1/YSS
P%20Report-Lazzari.pdf, S. 11 f.).
Bei etwa einem Drittel der Paare tritt auch nach drei IVF-Behandlungen in
Deutschland keine Schwangerschaft ein, v. a., wenn die Frau sich dem Ende
ihrer gebärfähigen Jahre nähert. Zudem sind die Behandlungen sowohl
körperlich als auch seelisch häufig belastend (www.bpb.de/system/files/dokument_p
df/02_sozialbericht_24_bf_k1_0.pdf). Mehrlingsgeburten beispielsweise, für
die Mutter i. d. R. mit gesundheitlichen Gefahren verbunden, sind als Ergebnis
der Reproduktionsmedizin seit den 1990er-Jahren zwar beträchtlich gesunken,
aber nach wie vor signifikant verbreiteter als bei Schwangerschaften, die ohne
Kinderwunschbehandlungen eintreten (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epd
f/10.1111/padr.70009, S. 839). Die Reproduktionsmedizin ist nach wie vor
mit gesundheitlichen Risiken verbunden, wenngleich mit stark abnehmender
Tendenz (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0015028223000511?via
%3Dihub, S. 474).
Zudem gibt es durchaus Indizien, die – zumindest teilweise – auf eine
Anwendung bzw. Förderung der Reproduktionsmedizin hinweisen, die ein sinnvolles
Maß übersteigen. So tritt nach einer Studie bei rund 9 Prozent der Frauen, die
auf eine Kinderwunschbehandlung warten, in dieser Zeit eine
Schwangerschaft ein (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/padr.70009,
S. 838 f.). 24 Prozent der Mütter, die eine erste Geburt mithilfe der
Reproduktivmedizin hatten, gaben danach einem zweiten Kind ohne diese
Unterstützung das Leben (in der großen Mehrzahl mit dem gleichen Partner). Nach
Ansicht der Fragesteller ist denkbar, dass reproduktive Maßnahmen in
zahlreichen Fällen unnötig geplant bzw. durchgeführt wurden. Andererseits halten sie
es auch für denkbar, dass die nahende bzw. durchgeführte Behandlung die
Gründe der Unfruchtbarkeit beseitigt oder entscheidend gelindert hat. Falls
dieses zutreffen sollte, läge die Bedeutung der Reproduktivmedizin sogar noch
höher als sie beispielsweise im Deutschen IVF-Register angezeigt wird
(https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/padr.70009, S. 839 f.).
Nach Ansicht der Fragesteller gibt es ernsthafte Indizien, dass eine verstärkte
Unterstützung der Reproduktionsmedizin die dramatische demografische
Situation Deutschlands in einem zwar nicht entscheidenden, aber doch
relevanten Maße entschärfen könnte. Diese Auffassung wird auch in anderen
Ländern vertreten, wie beispielsweise Umfragen in Ungarn und Polen deutlich
machen: Diejenigen, die sich über die niedrige Fertilität in ihren
Heimatländern besorgt zeigen, unterstützen eine staatlich finanzierte
Reproduktionsmedizin in einem überdurchschnittlichen Maße (www.cogitatiopress.com/sociali
nclusion/article/view/10390/4489, S. 13).
1. Welche Einrichtungen führen nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchem Personalbestand in Deutschland Forschungen durch, um die
Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin zu vergrößern sowie Risiken
zu vermindern (bitte auch angeben, inwiefern sich seit 2010
Veränderungen ergeben haben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung führen unter anderem folgende
universitären Einrichtungen Forschung zur Reproduktionsmedizin durch (Aufzählung in
alphabetischer Reihenfolge der Städtenamen): Rheinisch-Westfälische
Technische Hochschule Aachen, Universität Bonn, Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf, Universität Duisburg-Essen, Technische Universität Dresden, Justus-
Liebig-Universität Gießen, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg,
Medizinische Hochschule Hannover, Universität Hamburg, Ruprecht-Karls-
Universität Heidelberg, Uniklinikum Jena, Universität Leipzig, Universität zu Lübeck,
Ludwig-Maximilians-Universität München, Universität Münster, Eberhard-
Karls-Universität Tübingen, Universität Ulm, Julius-Maximilians-Universität
Würzburg. Darüber hinaus findet auch an außeruniversitären
Forschungseinrichtungen Forschung zu Fragen der Reproduktionsmedizin statt, z. B. in
Instituten der Max-Planck-Gesellschaft.
Diese Liste ist nicht abschließend. Zum Personalbestand und dessen
Veränderungen seit dem Jahr 2010 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Werden die in Frage 1 erfragten Einrichtungen durch öffentliche Mittel
des Bundes, bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU,
internationaler Organisationen oder der Bundesländer gefördert (bitte die
jeweiligen Summen für die Jahre aufgeschlüsselt seit 2010 angeben)?
Zu den oben genannten Einrichtungen liegen der Bundesregierung diese
detaillierten Informationen nicht vor. Einige Einrichtungen werden aktuell in der
Fördermaßnahme „Interdisziplinäre Nachwuchszentren für reproduktive
Gesundheit“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) gefördert. Zu den Details der Förderung wird auf die folgende
Internetseite verwiesen: www.gesundheitsforschung-bmftr.de/de/
interdisziplinaerenachwuchszentren-fuer-reproduktive-gesundheit-16739.php.
3. Welche wissenschaftlichen Ergebnisse bzw. Verbesserungen in der
Verfahrenstechnik hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den in
Frage 1 erfragten Einrichtungen seit 2010 gegeben?
Die Bundesregierung erhebt zu dieser Frage keine eigenen wissenschaftlichen
Erkenntnisse. Die Abschlussberichte zu der in der Antwort zu Frage 2
erwähnten Fördermaßnahme liegen noch nicht vor.
4. Ist der Bundesregierung ggf. bekannt, welche anderen Staaten die
Forschung im Bereich der Reproduktionsmedizin öffentlich fördern (bitte
ggf. die Länder und die Summen seit 2010 angeben)?
Es ist davon auszugehen, dass insbesondere in Industrienationen im Bereich der
Reproduktionsmedizin geforscht wird. Erkenntnisse zu bereitgestellten
Fördermitteln liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Teilt die Bundesregierung die in der Wissenschaft vertretene Auffassung,
dass eine weitere Forschung und Verfahrensverbesserungen erfolgen
müssen, um die Zahl der Lebendgeburten je Zyklus zu erhöhen, wenn ja,
inwiefern sieht sie sich selbst bzw. öffentlich bzw. privat finanzierte
Einrichtungen hier in der Verpflichtung (www.sciencedirect.com/science/arti
cle/pii/S0015028223000511, S. 475)?
Die Bundesregierung sieht einen Forschungsbedarf, um insgesamt die
reproduktive Gesundheit der Menschen zu erhöhen. Sie hat deshalb die
Fördermaßnahme „Interdisziplinäre Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit“
initiiert. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 6 verwiesen.
Darüber hinaus werden neue Erkenntnisse aus Maßnahmen der
Qualitätssicherung gewonnen, die Eingang in die Versorgungspraxis finden.
6. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, wie die
Fortschritte in der Reproduktionsmedizin in den vergangenen Jahren zu
beurteilen sind bzw. wo sich Desiderata der Forschung bzw.
Verbesserungen in der Verfahrenstechnik befinden, und wie lautet diese
gegebenenfalls?
Die Bundesregierung ist auf Fachebene hierzu im Austausch. Bestehender
Forschungsbedarf in der Reproduktionsmedizin wird in der Förderrichtlinie zu den
Interdisziplinären Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit adressiert:
www.gesundheitsforschung-bmftr.de/de/15181.php.
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, inwieweit und
inwiefern die Künstliche Intelligenz (KI) bereits jetzt genutzt wird, um die
Erfolgsaussichten der Reproduktionsmedizin zu erhöhen bzw. wie dies
künftig erfolgen könnte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht
(www.timesofisrael.com/israeli-embryo-selecting-system-to-boost-ivf-su
ccess-gets-european-green-light/)?
Ziel der Bundesregierung ist es, dass Künstliche Intelligenz (KI) im
Gesundheitswesen dort angemessen eingesetzt wird, wo sie nachweislich diagnostische
und therapeutische Qualität erhöht, Risiken früher erkennt, Sicherheit steigert,
Abläufe effizienter macht oder von administrativen Tätigkeiten entlastet, ohne
die ärztliche Verantwortung zu ersetzen.
Der Einsatz von KI in der Reproduktionsmedizin ist derzeit Gegenstand
nationaler und internationaler Forschung.
Über allgemein zugängliche Informationen hinaus liegen der Bundesregierung
keine eigenen Erkenntnisse vor.
8. Erwägt die Bundesregierung ggf., die Altersgrenze für öffentlich
geförderte Kinderwunschbehandlungen bzw. den Kreis der
Anspruchsberechtigten nach dem Vorbild vieler anderer Länder zu erhöhen, wenn ja,
wann und für welches Geschlecht auf welches Alter bzw. welche
Personengruppe, und wenn nein, warum nicht?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zum Thema
Kinderwunschbehandlung folgende Festlegung: „Bei der
Kinderwunschbehandlung muss die anteilige Eigenfinanzierung der künstlichen Befruchtung für
Betroffene angemessen und verlässlich sein.“ Die Umsetzung dieser Vorgabe des
Koalitionsvertrags befindet sich aktuell in der Prüfung.
9. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, dass sich
tausende Deutsche zu einer Kinderwunschbehandlung ins Ausland begeben
sollen, und wie lautet diese ggf. (https://eggandnest.com/de/blog/kinderw
unsch/eizellspende-daten-fakten-studien-2025/#:~:text=Alles%20rund%
20um%20die%20Eizellspende,um%20dort%20mittels%20gespendeten)?
Menschen begeben sich aus verschiedenen Gründen für eine Behandlung ins
Ausland. Zu diesen Gründen zählen unter anderem geringere
Behandlungskosten im Ausland oder der Umstand, dass eine bestimmte Behandlung in
Deutschland nicht erlaubt ist. Es gibt keine konkreten Zahlen dazu, wie viele
Deutsche insgesamt für eine Kinderwunschbehandlung ins Ausland gehen.
Die Bundesregierung ist auf Fachebene hierzu im Austausch. Eine abgestimmte
Position liegt nicht vor.
10. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, ob, und wenn
ja, inwiefern eine Kinderwunschbehandlung im Ausland mit größeren
gesundheitlichen Gefahren verbunden sein könnte, als wenn die
Behandlung in Deutschland stattfände?
Reproduktives Reisen kann mit medizinischen Risiken verbunden sein,
insbesondere für die behandelte Frau, wenn im Zielland geringere Standards
bezüglich der Sicherheit und Qualität der Behandlung gelten. Dies kann auch die
Qualität der Beratung betreffen, zum Beispiel hinsichtlich
Mehrlingsschwangerschaften. Die Kommunikation kann zusätzlich durch Verständnis- bzw.
Verständigungsprobleme erschwert werden.
Die Bundesregierung ist auf Fachebene hierzu im Austausch. Eine abgestimmte
Position liegt nicht vor.
11. Ist der Bundesregierung bekannt oder beabsichtigt sie, ggf. eine
entsprechende Untersuchung in Auftrag zu geben, wie viele
Kinderwunschbehandlungen aus welchen Gründen im Ausland durchgeführt werden und
in welchen Ländern, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Kinderwunschbehandlungen
aus welchen Gründen im Ausland durchgeführt werden. Eine solche Erhebung
ist auch nicht geplant. Es steht jedem Menschen frei, im Ausland Leistungen in
Anspruch zu nehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Ist der Bundesregierung bekannt oder beabsichtigt sie, ggf. eine
entsprechende Untersuchung in Auftrag zu geben, wie viele
Kinderwunschbehandlungen und aus welchen Gründen von Bürgern aus welchen anderen
Staaten in Deutschland durchgeführt werden, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Kinderwunschbehandlungen
aus welchen Gründen von Menschen aus anderen Ländern in Deutschland
durchgeführt werden. Eine solche Untersuchung ist auch nicht geplant, da die
Erkenntnisse einer solchen Untersuchung für die Bundesregierung nicht von
Relevanz sind.
13. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, inwiefern
Maßnahmen der Reproduktionsmedizin zu gravierenden psychischen
Belastungen führen, wenn ja, um welche handelt es sich, und welche Maßnahmen
unternimmt sie ggf.?
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist häufig stressbehaftet, aber auch die
Kinderwunschbehandlung wird von vielen Frauen und Männern als psychisch
belastend empfunden. Zu den Gründen dafür zählt vor allem die Ungewissheit über
den Ausgang der Behandlung.
§ 27a Absatz 1 Nummer 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) legt
fest, dass Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nur durchgeführt werden
dürfen, wenn vorab eine ärztliche Beratung erfolgt ist. Die Beratung soll sich
gezielt auf die individuellen medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte
der künstlichen Befruchtung beziehen. Dabei sollen nicht nur die
gesundheitlichen Risiken und die Erfolgsquoten der Behandlungsverfahren angesprochen,
sondern auch die körperlichen und seelischen Belastungen insbesondere für die
Frau sowie mögliche Alternativen zum eigenen Kind (zum Beispiel Adoption)
eingehend erörtert werden.
Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit informiert die Öffentlichkeit
über das Portal „familienplanung.de“ über Methoden, wie sich die psychische
Belastung im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen bewältigen lässt. Unter
informationsportal-kinderwunsch.de des BMFTR wird ebenfalls über das
psychosoziale Beratungsangebot informiert.
Darüber hinaus werden Fragestellungen zur psychischen Belastung von
Kinderwunschbehandlungen aktuell in der Fördermaßnahme „Interdisziplinäre
Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit“ des BMFTR gefördert (www.gesu
ndheitsforschung-bmftr.de/de/interdisziplinaere-nachwuchszentren-fuer-reprod
uktive-gesundheit-16739.php).
14. Liegen der Bundesregierung ggf. Kenntnisse darüber vor, inwiefern in
anderen Staaten reagiert wird, um mögliche gravierende psychische
Belastungen auszugleichen bzw. ihnen entgegenzuwirken, die durch
Maßnahmen der Reproduktionsmedizin hervorgerufen wurden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Kosten eines IVF-Zyklus
bzw. einer ICSI-Behandlung in Deutschland entwickelt haben, und wie
lauten die entsprechenden Angaben (bitte, wenn möglich, für 2010,
2015, 2020 und 2025 angeben)?
16. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Kosten eines IVF-Zyklus
bzw. einer ICSI-Behandlung in anderen Ländern entwickelt haben, und
wie lauten die entsprechenden Angaben (bitte, wenn möglich, für Israel,
Frankreich, Dänemark und Spanien für 2010, 2015, 2020 und 2025
angeben)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Statistik über reproduktionsmedizinische
Leistungen. Das Deutsche IVF-Register gibt jährlich eine Auswertung der von
den Mitgliedszentren gemeldeten Behandlungen und Behandlungszyklen
heraus. Zu den Ergebnissen wird auf die Publikationen des Deutschen IVF-
Registers verwiesen: www.deutsches-ivf-register.de. Zu Kosten von
reproduktionsmedizinischen Leistungen im Ausland liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
17. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Wartezeit für eine IVF-
bzw. ICSI-Behandlung in Deutschland entwickelt hat (bitte ggf. für 2010,
2015, 2020 und 2025 angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Wartezeit für eine IVF-
bzw. ICSI-Behandlung in anderen Ländern entwickelt hat (bitte, wenn
möglich, für Israel, Frankreich, Dänemark und Spanien für 2010, 2015,
2020 und 2025 angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Welche Kosten verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bezuschussung der IVF- bzw. ICSI-Zyklen in Deutschland (bitte nach
Möglichkeit für die Jahre seit 2010 aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, welche Kosten durch die
Bezuschussung der künstlichen Befruchtung insgesamt in Deutschland
entstehen.
Die Ausgaben für die Behandlung für künstliche Befruchtung werden im Falle
einer Genehmigung zu 50 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen
erstattet. Die gesetzlichen Krankenkassen können im Rahmen von
Satzungsleistungen auch höhere Erstattungen leisten. Die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung sowie die Eigenanteile der Versicherten für medizinische
Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft werden in der GKV-
Finanzstatistik jedoch nicht separat erfasst und ausgewiesen. Daher ist keine valide
Einschätzung möglich, welche Ausgaben den gesetzlichen Krankenkassen
durch die Bezuschussung entstehen. Für in der privaten Krankenversicherung
Versicherte ist die Höhe der Behandlungskosten, die nicht erstattet werden und
damit von betroffenen Paaren selbst zu tragen sind, vom individuellen
Versicherungsvertrag abhängig und daher der Bundesregierung nicht bekannt.
Im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit“ stellt der Bund in Kooperation mit den sich beteiligenden
Ländern einen ergänzenden Zuschuss für Kinderwunschbehandlungen zur
Verfügung. Art, Höhe und Umfang variieren dabei von Land zu Land. In 2024 hat
der Bund für die Kinderwunschförderung 3,6 Mio. Euro aufgewendet.
20. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Kosten in
anderen Ländern für die öffentliche Hand (Staat, Krankenversicherungen
und ggf. andere) durch die Unterstützung der Reproduktionsmedizin
entstehen, und wie lauten diese ggf. (bitte, wenn möglich, für Israel,
Frankreich, Dänemark und Spanien für 2010, 2015, 2020 und 2025 angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, ob bzw.
inwiefern eine verstärkte öffentliche Finanzierung von Maßnahmen der
Reproduktionsmedizin auch unter volkswirtschaftlichem Aspekt
angebracht sein könnte, und wie lautet diese gegebenenfalls?
Ungewollte Kinderlosigkeit ist nicht nur für die Betroffenen ein bedeutendes
Thema, sondern hat weitreichende, auch sozioökonomische Aspekte.
Familienförderung ist daher auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch
verschiedenste Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen umgesetzt werden
muss.
Die Bundesregierung ist auf Fachebene hierzu im Austausch. Eine abgestimmte
Position liegt nicht vor.
22. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, inwiefern es
in Deutschland bzw. in anderen Staaten, in denen die
Reproduktionsmedizin stärker öffentlich unterstützt wird, zu ihrer Überförderung
gekommen sein könnte, und wenn ja, wie lautet diese?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse in Deutschland oder
anderen Staaten vor.
23. Sieht die Bundesregierung ggf. bei der in den Fragen 21 und 22
angesprochenen Thematik weiteren Forschungsbedarf, wenn ja, wie
beabsichtigt sie, darauf zu reagieren, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist auf Fachebene hierzu im Austausch.
24. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Infertilität in
Deutschland bzw. weltweit in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen, wenn ja,
aus welchen Gründen bzw. betrachtet sie diese Entwicklung ggf. als
Herausforderung für die Politik, und wie handelt sie gegebenenfalls?
Ob es einen Anstieg des Infertilitätsrisikos aus medizinischen Gründen gibt, ist
unklar. Das individuelle Aufschieben von Geburten im Lebensverlauf kann
statistisch dazu führen, dass mehr Menschen von Infertilität betroffen sind, da das
Risiko hierfür altersabhängig steigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
25. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte
Metastudie bekannt, in der 223 Einzelstudien ausgewertet wurden, dass
die Spermienzahl bei Männern, insbesondere in der westlichen Welt, in
den letzten 50 Jahren um 50 Prozent je Milliliter zurückgegangen sei, in
den letzten 20 Jahren doppelt so schnell wie in den 30 Jahren davor, und
wenn ja, inwiefern teilt sie diese Auffassung gegebenenfalls?
26. Hält die Bundesregierung die Ergebnisse der in Frage 25 zitierten
Metastudie für hinreichend belegt, wenn ja, zieht sie daraus ggf. Rückschlüsse
für ihr politisches Handeln, wenn nein, warum nicht, und sieht sie ggf.
Anlass für weitere Studien?
27. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, inwiefern die
nach der Metastudie deutlich zurückgehende Spermienzahl zur
Infertilität von Paaren wesentlich beitragen könnte, wenn ja, wie lautet diese,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Metastudie bekannt. Es ist nicht Aufgabe der
Bundesregierung einzelne Studien oder eine Metastudie zu bewerten. Die
Bundesregierung ist auf Fachebene im Austausch. Eine abgestimmte Position liegt
nicht vor.
28. Wie schätzt die Bundesregierung ggf. die Chancen ein, dass sich die Zahl
der Lebendgeburten je Zyklus zukünftig weiter erhöht, insbesondere für
Frauen, die das 40. Lebensjahr überschritten haben, und welche
Voraussetzungen müssten hierfür ihres Erachtens erfüllt sein?
Der Bundesregierung sind Angaben des Deutschen IVF-Registers bekannt.
Gemäß Angaben im Jahrbuch 2024 (Seite 8) haben Frauen in der Altersgruppe
von 30 bis 34 Jahren pro Embryotransfer eine Schwangerschaftschance von
39,0 Prozent und eine Geburtenrate von 30,9 Prozent zu erwarten, in der
Altersgruppe von 41 bis 44 Jahren sinkt die Schwangerschaftsraten pro
Embryotransfer auf 17,1 Prozent und die Geburtenrate auf 9,3 Prozent.
Eine eigene Einschätzung nimmt die Bundesregierung nicht vor.
29. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, inwiefern die
Verfügbarkeit von Reproduktionsmedizin Paare zum Aufschub ihres
Kinderwunsches verleiten könnte, wenn sich diese der Gefahren der
deutlich sinkenden Fruchtbarkeit ab etwa dem 30. Lebensjahr nicht
bewusst sind, wie die Fragesteller verschiedentlich gehört haben, wenn ja,
wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist die These des „MAR-fertility-paradox“ (MAR =
medically assisted reproduction) bekannt, die besagt, dass die Geburtenzahl
zurückgehen könnte, wenn sich mehr Menschen darauf verlassen, auch im
fortgeschrittenen Alter noch mit medizinischer Unterstützung Kinder zu bekommen.
Denn die Erfolgsaussichten von Kinderwunschbehandlungen gehen mit dem
Alter zurück, was vielen nicht bewusst ist.
Die Bundesregierung ist auf Fachebene hierzu im Austausch. Eine abgestimmte
Position liegt nicht vor.
30. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, dass die
Verfügbarkeit von Reproduktionsmedizin Paare dazu veranlasst,
Unterstützung bei auftretender Infertilität früher in Anspruch zu nehmen, und
wenn ja, wie lautet diese (https://pure.iiasa.ac.at/id/eprint/17686/1/YSSP
%20Report-Lazzari.pdf, S. 11 f.)?
Der Bundesregierung sind Angaben des Deutschen IVF-Registers bekannt.
Gemäß Angaben im Jahrbuch 2024 (S. 42) lag das mittlere Alter bei der
Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Maßnahmen der Frau bei 35,7 Jahren
und des Mannes bei 38,3 Jahren. Das mittlere Alter sowohl der Frau als auch
des Mannes ist das zweite Jahr infolge leicht gesunken, liegt aber dennoch
deutlich über dem mittleren Alter von vor 20 Jahren.
Die Bundesregierung ist auf Fachebene hierzu im Austausch. Eine abgestimmte
Position liegt nicht vor.
31. Ist der Bundesregierung der Inhalt einer Studie bekannt, die konstatiert,
dass sich die Anzahl der Lebendgeburten pro Zyklus in den vergangenen
zehn Jahren nicht erhöht habe, und wenn ja, wie schätzt sie ggf. diese
Information ein (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S001502822
3000511, S. 475)?
Der Bundesregierung ist der Inhalt der Studie bekannt. Es ist nicht Aufgabe der
Bundesregierung einzelne Studien zu bewerten.
32. Hat die Bundesregierung den Eindruck, dass die Bevölkerung
hinreichend über die Tatsache informiert ist, dass die Fruchtbarkeit von Frauen
ab etwa dem 30. Lebensjahr deutlich sinkt, und wenn nein, woran liegt
diese nicht hinreichende Information nach ihrer Auffassung?
33. Betrachtet es die Bundesregierung als ihre Aufgabe, die Bevölkerung
darüber zu informieren, dass die Fruchtbarkeit von Frauen ab etwa dem
30. Lebensjahr deutlich sinkt, wenn ja, wie kommt sie dieser nach, wie
schätzt sie den Erfolg ihrer Bemühungen ein, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist aus Forschungsarbeiten bekannt, dass Lücken im
Fertilitätswissen bestehen. Dies betrifft beispielsweise das Wissen über den
altersbedingten Rückgang der Fertilität. Auch aktuelle, bislang unveröffentlichte
Analysen mittels der am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
erhobenen Daten des familiendemografischen Panels (FReDA, Welle 2, 2022)
bestätigen dies. Weitere Analysen zu Deutschland verweisen zudem auf soziale
Ungleichheiten im Wissen.
In der Schule wird über den Beginn der Fruchtbarkeit sowie über die Verhütung
von Schwangerschaften aufgeklärt. Der altersbedingte Rückgang der
Fruchtbarkeit sowie die Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin spielen im
schulischen Kontext bislang in der Regel noch keine entscheidende Rolle.
Das Fertilitätswissen in der Bevölkerung zu verbessern, ist in mehrfacher
Hinsicht sinnvoll. Es kann dabei helfen, informierte Entscheidungen zu treffen,
Enttäuschungen zu reduzieren, und kann ganz grundsätzlich zum besseren
Verständnis biologischer Prozesse beitragen.
Eine „bessere Aufklärung über Ursachen und Folgen ungewollter
Kinderlosigkeit“ ist in der, der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit“ zugrunde liegenden „Richtlinie des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März
2012, zuletzt geändert am 23. Dezember 2015“ als Aufgabe festgelegt. Deshalb
informiert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) im Zusammenhang mit der Bundesinitiative auch zu
Gründen und Ursachen von Infertilität auf seinem Informationsportal Kinderwunsch
unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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