EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger, russische Experten und die Position der Bundesregierung
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EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger, russische Experten und die Position der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5217
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz
und der Fraktion der AfD
EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger, russische Experten und die
Position der Bundesregierung
Bereits im Mai 2025 hat die EU im Konsens, d. h. mit Zustimmung der
deutschen Bundesregierung, Sanktionen gegen die deutschen Staatsbürger Thomas
Röper und Alina Lipp verhängt, die die Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage
im Hinblick auf das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung und
die Pressefreiheit kritisch hinterfragen möchten (vgl. https://eur-lex.europa.eu/l
egal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500966 sowie www.consilium.europa.eu/
de/policies/why-sanctions/).
Im Dezember 2025 hat die EU u. a. Sanktionen gegen zahlreiche namhafte
russische Experten (u. a. Valdai-Club, Fachzeitschrift Russia in Global Affairs)
wie z. B. Lukyanov oder Timofeev verhängt (vgl. https://eur-lex.europa.eu/lega
l-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025D2572). Diese reihen sich nach Ansicht
der Fragesteller in die gegen den ehemaligen Oberst der Schweizer Armee,
strategischen Analysten und Sachverständigen für Geheimdienste und
Terrorismus, Baud, verhängten Sanktionen ein, indem sie von der Meinungsfreiheit im
Sinne des für das Grundgesetz konstitutiven Pluralismus gedeckte
Auffassungen und Positionen strafrechtlich verfolgen und damit in unzulässiger Weise
gegen die Freiheit der Meinungsäußerung verstoßen (vgl. die Begründung der
Sanktionierung Bauds: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=C
ELEX:32025D2572).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den EU-Sanktionen
gegen die nachfolgenden russischen Experten zugestimmt
a) Sushentsov (Nummer 49 in der EU-Sanktionsliste, vgl. https://eur-le
x.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025D2572),
b) Suslov (Nummer 50; ebd.),
c) Lukyanov (Nummer 51; ebd.),
d) Timofeev (Nummer 52; ebd.),
e) Bystritskyi (Nummer 53; ebd.)?
2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung russische Einreiseverbote
bzw. Sanktionen gegen deutsche Experten oder sonstige deutsche
Staatsbürger bzw. Experten aus EU-Staaten, und wenn ja, gegen wen, und seit
wann (bitte ggf. auch die Institution angeben)?
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung russische Einreiseverbote
bzw. Sanktionen gegen deutsche Journalisten bzw. Journalisten aus EU-
Staaten, und wenn ja, gegen wen, und seit wann (bitte auch das Medium
angeben)?
4. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den EU-Sanktionen
gegen die ukrainische Journalistin Diana Panchenko (Nummer 59; ebd.)
zugestimmt?
5. Von wem wurde die Listung der in den Fragen 1 und 4 erfragten Personen
vorgeschlagen (Regierung der Ukraine; Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) (bitte nennen), russische Exilopposition (bitte nennen)?
6. Liegen der Bundesregierung hierzu Kenntnisse vor, und wenn ja, welche,
und wie viele der nach Auffassung der Anti-Corruption Foundation,
(durch Alexej Nawalnyj gegründet) sowie nach Auffassung des Free
Russia Forum (Gründer u. a. Garry Kasparow, vgl. www.forumfreerussia.org/
en/about-the-forum) zu sanktionierenden natürlichen Personen und
Entitäten sind inzwischen sanktioniert (bitte gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln; vgl. https://sanctions.acf.international/instruction/, https://fbk.info/e
n/docs sowie www.spisok-putina.org/en/personas/ sowie www.spisok-puti
na.org/en/personas/asker-zade/ („1500 warmongers“))?
7. Wird sich die Bundesregierung gegen die Listung deutscher Staatsbürger
wie Alexander Rahr (vgl. www.spisok-putina.org/en/personas/rahr/) sowie
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (vgl. www.spisok-putina.org/en/pers
onas/schroeder/) auf den beiden in Frage 6 zitierten Liste einsetzen, bzw.
hat sie sich dagegen eingesetzt, und wenn ja, wie, wann, und mit welchem
Ergebnis?
8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass
Russland vorgeblich „ein totalitäres Regime“ darstellt, und wenn ja, wie lautet
diese (vgl. z. B. www.spisok-putina.org/en/personas/sobchak/)?
9. Hat die Bundesregierung das Free Russia Forum oder die Anti-Corruption
Foundation finanziert, bzw. finanziert sie das Free Russia Forum, und
wenn ja, seit wann, aus welchen Haushaltstiteln, wofür, und mit welchen
Beträgen?
10. Haben sich Vertreter der Bundesregierung seit 2016 mit Repräsentanten
der Anti-Corruption Foundation bzw. des Free Russia Forum getroffen,
und wenn ja, wer, wann, wo, und zu welchem Anlass?
11. Hat die Sanktionierung der Journalistin Diana Panchenko mit ihrer
Aufdeckung der Unterdrückung der Opposition in der Ukraine zu tun (bitte
begründen; vgl. www.youtube.com/watch?v=1XjlK268wIA, ab Min.
6:54 ff.)?
12. Hat die Bundesregierung die in der Liste von Panchenko thematisierte
Verfolgung und Diskriminierung der Opposition in der Ukraine gegenüber
der ukrainischen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, durch wen,
gegenüber wem, und mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte begründen)?
13. Sind der Bundesregierung folgende pro-ukrainische Zitate der Journalistin
Diana Panchenko bekannt, und wenn ja, wie begründet sie vor diesem
Hintergrund die Sanktionierung von Diana Panchenko als vorgebliche
„russische Propagandistin“:
a) „Russland hat am 24. Februar verloren und damit ein Todesurteil für
sich und seine Anhänger unterzeichnet“,
b) „Einst spielten Kinder Kriegsspiele zwischen unserem Volk und den
Faschisten. Heute sind es statt Faschisten die Russen. Einst stand
Nordkorea für Isolation, heute ist es Russland. Einst war Hitler die
Verkörperung des Bösen, heute ist es Putin“,
c) „Die russische Propaganda ist im Grunde bedeutungslos, abgesehen
von ihrer stumpfen und unnachgiebigen Gewalt“ (vgl. https://nashaniv
a.com/ru/324334)?
14. Reichen nach Ansicht der Bundesregierung folgende Aussagen aus dem
EU-Rechtstext zu den in den Fragen 1 und 4 erwähnten Personen aus,
damit man von der EU, mit Unterstützung der Bundesregierung, sanktioniert
wird, und sollen Personen wie z. B. Erich Vad (ehemaliger Militärberater
der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel; vgl. z. B. das Buch
„Abschreckend oder erschreckend? Europa ohne Sicherheit“ von Erich
Vad, Berlin 2024) oder Ralph Bosshard (Schweizer Oberst im Generalstab
a. D., vgl. z. B. https://overton-magazin.de/dialog/im-gespraech/der-weg-z
um-frieden/ und https://overton-magazin.de/dialog/im-gespraech/europa-t
ut-nichts-fuer-den-frieden/) nach Auffassung der Bundesregierung
ebenfalls sanktioniert werden, weil sie diese Aussagen teilen:
a) „Der Westen habe durch Erweiterung der NATO und Bedrohung
Russlands den Konflikt in der Ukraine ausgelöst“ (zu Nummer 49;
a. a. O.),
b) „Westliche Sanktionen seien unrechtmäßig und selbstzerstörerisch und
werden als Druckmittel gegen souveräne Staaten eingesetzt“ (zu
Nummer 49; a. a. O.),
c) „Darstellung der NATO und der USA als verantwortlich für die
Auslösung des Krieges in der Ukraine“ (zu Nummer 50; a. a. O.),
d) „Darstellung der westlichen militärischen Unterstützung für Kyjiw als
‚Eskalation‘ oder ‚direkte Beteiligung‘ am Konflikt“ (zu Nummer 50;
a. a. O.),
e) „Er beschuldigt wiederholt die Union, die NATO und die Vereinigten
Staaten, den Konflikt zu ‚provozieren‘, beschreibt die Ukraine als
westlichen Stellvertreter anstelle eines souveränen Staates“ (zu
Nummer 51; a. a. O.),
f) „Diskreditiert gleichzeitig die westlichen Sanktionen und stellt sie als
feindselige Handlungen dar“ (zu Nummer 52; a. a. O.),
g) „Narrative über eine multipolare Welt oder die Zusammenarbeit des
Globalen Südens mit Russland“ (zu Nummer 53; a. a. O.)?
15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet,
a) was eine „Verschwörungstheorie“ ist (Definition), und
b) welche „Verschwörungstheorie“ Jacques Baud zu verantworten hat
(bitte begründen; vgl. Nummer 57; a. a. O.)?
16. Sind nach Auffassung der Bundesregierung bereits „Narrative“ strafbar,
die in der Begründung der EU-Sanktionen immer wieder zitiert werden
(bitte begründen; vgl. z. B. Nummer 49, 50, 51,52, 59; a. a. O.)?
17. Mit welcher Arbeitsdefinition der „Beteiligung am Einsatz von
Informationsmanipulation und Einflussnahme“, die u. a. Jacques Baud (vgl.
Nummer 57; a. a. O.) vorgeworfen wird, arbeitet die Bundesregierung und
schätzt die Bundesregierung es als problematisch ein, dass es sich hier
nach Auffassung der Fragesteller um kein rechtlich konkretes
Tatbestandsmerkmal handelt (bitte begründen)?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Jacques Baud nicht – wie es in der
Begründung des EU-Sanktionstextes steht – „die Ukraine bezichtigt, ihre
eigene Invasion herbeigeführt zu haben“, sondern vielmehr den
ukrainischen ehemaligen Berater von Andrij Jermak und Leiter des Büros des
ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, Oleksiy Arestovych, im
Jahr 2019 zitiert hatte, der ebendies als These ausgeführt hat (vgl. www.y
outube.com/shorts/M8mylCdWBQ8), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen hinsichtlich einer Revision des EU-Sanktionsregimes gegen Baud
zieht die Bundesregierung daraus?
19. Sieht die Bundesregierung es als kritisch an, dass bei EU-Sanktionen
„rechtsstaatliche Elemente“ wie Anhörung, Verteidigung, Urteil und
Berufung fehlen („Eine Trennung zwischen Anklagebehörde und Gericht gibt
es nicht, Akteneinsicht und Transparenz können nicht eingeklagt werden.
Im Ergebnis läuft der Prozess auf eine Umkehr der Unschuldsvermutung
hinaus: Der Bestrafte muss beweisen, nicht gegen politische Vorgaben
oder Gesetze verstoßen zu haben“, bitte begründen; vgl. www.berliner-zei
tung.de/politik-gesellschaft/von-der-ordnungswidrigkeit-zur-straftat-bund
estag-setzt-eu-sanktionsrecht-um-eu-sanktionen-schaerfer-durchgesetzt-bu
ndestag-verschaerft-strafrahmen-li.10018143)?
20. Verfügt die Bundesregierung Erkenntnisse zum Fall des ehemaligen
polnischen Justizministers Marciu Romanowski, dem in Ungarn Asyl gewährt
wurde, und wenn ja, welche (vgl. https://ungarnheute.hu/news/polnischer-
politiker-dem-in-ungarn-asyl-gewaehrt-wurde-wird-von-interpol-nicht-we
iterverfolgt-32493/)?
21. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die von der EU
Sanktionierten aufgrund der hohen Anwaltskosten und der Blockierung von
Konten den Rechtsweg finanzieren können, um gegen die Sanktionen zu
klagen (bitte begründen)?
22. Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu der im EU-
Sanktionstext geäußerten Behauptung, Thomas Röper sei ein
„Kriegskorrespondent“ (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=O
J:L_202500966; Nummer 37; bitte mit Quellen begründen)?
23. Welche Sachverhalte sind an der Tätigkeit eines Kriegskorrespondenten
nach Auffassung der Bundesregierung strafbar?
24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen
deutsche Journalisten, die beim Einmarsch der ukrainischen Armee auf
russisches Territorium dabei gewesen sind und aus den ukrainisch
besetzten Gebieten berichtet haben, und wenn ja, mit welchem Ausgang (vgl.
z. B. www.youtube.com/watch?v=3NVF1CQqsiw)?
25. Hat sich die Bundesregierung für die Listung von Thomas Röper, Alina
Lipp und Hüseyin Doğru, Chefredakteur von „Red Media“, eingesetzt (zu
letzterem: Nummer 20, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?u
ri=OJ:L_202500966, bitte auch darstellen, ob Hüseyin Doğru deutscher
oder wie im Sanktionstext behauptet türkischer Staatsbürger ist, vgl. dazu
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2732
506#content_1), und wenn ja, wer hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Listung der drei genannten Personen ausgesprochen bzw.
diese initiiert?
26. Wann, und wo ist Alina Lipp im staatlichen russischen Fernsehen
aufgetreten (vgl. Nummer 23, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?
uri=OJ:L_202500966)?
27. Welche „Fehlinformationen“ hat Alina Lipp nach Auffassung der
Bundesregierung verbreitet (ebd.)?
28. Wenn sich die Bundesregierung nicht für die Listung der drei in Frage 25
genannten Personen eingesetzt hat, und wer (welcher Staat, welche NGO
oder Einzelperson) hat sich für die Listung dieser Personen eingesetzt?
29. Werden die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen oder Entitäten auf
Ebene des EU-Ministerrats diskutiert, oder findet nur eine Abstimmung
ohne Debatte über die Sanktionen statt oder werden die Sanktionen ohne
Abstimmung im Konsens bestätigt (bitte begründen)?
30. Wie begründet die Bundesregierung ihre offizielle Darstellung, wonach es
„darum (geht), durch Sanktionen einen Staat, spezifische Personen,
Organisationen oder Unternehmen dazu zu bewegen, ihr Verhalten zu ändern“,
vor dem Hintergrund dessen, dass im Rechtssystem keine präventiven
Strafen – keine Strafe ohne Schuld – zulässig sind (vgl. www.auswaertige
s-amt.de/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/sanktionspolitik-2656358
sowie § 46 Absatz 1 S. 1 StGB und www.tichyseinblick.de/meinungen/au
ssenministerium-sanktionen/)?
31. Warum stützen sich die EU-Sanktionen „insbesondere“ auf Artikel 29 des
Vertrags über die Europäische Union, in welchem keine Rede von
Sanktionen ist („Der Rat erlässt Beschlüsse, in denen der Standpunkt der Union
zu einer bestimmten Frage geographischer oder thematischer Art
bestimmt wird. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß ihre
einzelstaatliche Politik mit den Standpunkten der Union in Einklang steht“, vgl.
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Geset
zesnummer=10008048&FassungVom=2026-02-18&Artikel=29&Paragra
f=&Anlage=&Uebergangsrecht= sowie https://eur-lex.europa.eu/legal-con
tent/DE/ALL/?uri=CELEX:32025D2572 und https://eur-lex.europa.eu/leg
al-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500966)?
32. Setzt sich die Bundesregierung nach wie vor für die Listung des
Patriarchen der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK), Kirill, ein (bitte
begründen; vgl. www.rnd.de/politik/sanktionen-gegen-russland-eu-streicht-patria
rch-kirill-von-der-liste-CDK764N7UC6RHO6FLMKUURCWDU.html)?
33. Sieht die Bundesregierung die EU-Sanktionierung weiterer deutscher,
russischer oder sonstiger Staatsbürger als notwendig an, und wenn ja,
welcher, und warum?
34. Setzt sich die Bundesregierung für den Entzug des Stimmrechts Ungarns
in der EU ein (bitte begründen und die rechtliche Grundlage hierfür
nennen; vgl. www.rnd.de/politik/sanktionen-gegen-russland-eu-streicht-patria
rch-kirill-von-der-liste-CDK764N7UC6RHO6FLMKUURCWDU.html
sowie www.zdfheute.de/politik/ausland/ungarn-viktor-orban-
stimmrechteeuropaeischer-rat-europapolitiker-forderung-entzug-100.html)?
35. Hat sich die Bundesregierung eine Rechtsauffassung darüber gebildet, ob
Sanktionen rechtmäßig ausschließlich vom Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen verhängt werden können, und wenn ja, wie lautet diese?
36. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Entscheidungen in der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), darunter auch
Entscheidungen zu Sanktionen, zukünftig mit qualifizierter Mehrheit
beschlossen werden (bitte begründen)?
37. Wer entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland darüber, was
Information und was Desinformation ist?
38. Wie bringt die Bundesregierung die Sanktionierung aufgrund des
Vorwurfs von Desinformation in Einklang mit dem Beschluss des Ersten
Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. November 2009, indem es
heißt: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die
Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich
auch den Feinden der Freiheit“ (vgl. www.tichyseinblick.de/meinungen/a
ussenministerium-sanktionen/)?
39. Mit welcher Arbeitsdefinition der „Unterstützung“ russischer
Desinformationskampagnen bzw. der russischen hybriden Kriegsführung arbeitet die
Bundesregierung (vgl. www.tichyseinblick.de/meinungen/aussenministeri
um-sanktionen/)?
40. Nutzt das Auswärtige Amt KI (künstliche Intelligenz) zur Beantwortung
von Fragen von Journalisten oder Bürgern, und wenn ja, wie hoch ist der
prozentuale Anteil der durch KI beantworteten Journalistenfragen oder
Anfragen von Bürgern (vgl. www.tichyseinblick.de/meinungen/aussenmin
isterium-sanktionen/)?
41. Nutzt das Auswärtige Amt KI zur Beantwortung der Fragen der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages bzw. der Fraktionen (Schriftliche
Fragen, Kleine Anfragen, Große Anfragen), und wenn ja, wie hoch ist der
prozentuale Anteil der durch KI beantworteten Fragen von Abgeordneten
bzw. Fraktionen?
42. Warum blieb nach Ansicht der Bundesregierung die russische
Staatsbürgerin Maja Tokarewa „trotz eines Gerichtsurteils zu ihren Gunsten weiter
auf der Sanktionsliste“ (vgl. www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekolog
ie/sanktionen-russland-gas-ukraine-orban-fico-eu-li.10024539)?
43. Aus welchen Gründen wurden nach Auffassung der Bundesregierung die
folgenden vier Personen zuerst auf die EU-Sanktionsliste gesetzt und von
dieser wieder gestrichen:
a) der Düngemittelunternehmer Wjatscheslaw Mosche Kantor,
b) der frühere EuroChem-Direktor Wladimir Raschewski,
c) der russische Sportminister Michail Degtjarjow,
d) Gulbakhor Ismailowa, die Schwester des Oligarchen Alischer
Usmanow (vgl. www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/sanktionen-r
ussland-gas-ukraine-orban-fico-eu-li.10024539)?
44. Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs und
der steigenden Gas- und Ölpreise für eine Aufhebung bzw. ein
Moratorium hinsichtlich der EU-Sanktionen und Boykotte gegen russische
Energielieferungen einsetzen (bitte begründen; vgl. www.berliner-zeitung.de/g
esundheit-oekologie/sanktionen-russland-gas-ukraine-orban-fico-eu-li.100
24539)?
45. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen
deutschen Journalisten, die sich in Russland aufhalten, mit Verweis auf die
EU-Sanktionen Bankkonten in Deutschland gekündigt wurden, und wenn
ja, welche (vgl. https://www.manova.news/artikel/in-ungnade-gefallen)?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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