Das kinematografische Gedächtnis retten - Das Förderprogramm Filmerbe dauerhaft absichern und strukturell reformieren
Text
Das kinematografische Gedächtnis retten - Das Förderprogramm Filmerbe dauerhaft absichern und strukturell reformieren
Antrag
der Abgeordneten David Schliesing, Dr. Gregor Gysi, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Christian
Görke, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sascha
Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Das kinematografische Gedächtnis retten – Das Förderprogramm Filmerbe
dauerhaft absichern und strukturell reformieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Schutz des kulturellen Erbes bildet eine grundlegende Säule einer historisch
bewussten Gesellschaft. Filme reflektieren nicht nur die ästhetischen Diskurse ihrer Zeit,
sondern sind als zeitgenössische Dokumente eng mit emanzipatorischen Bewegungen,
historischen Zäsuren und Prozessen der Aufarbeitung verknüpft.
Das filmische Erbe der Bundesrepublik Deutschland befindet sich im Frühjahr 2026
in einer akuten und sich zuspitzenden archivpolitischen Krise. Während Filme als
eines der einflussreichsten künstlerischen und zeitgeschichtlichen Medien des 20.
Jahrhunderts die gesellschaftliche Selbstverständigung geprägt haben, ist ihre physische
Überlieferung erheblich gefährdet. Von den im zentralen Portal erfassten deutschen
Filmproduktionen, die zwischen 1895 und 2010 entstanden sind, liegt die
Digitalisierungsquote bei schätzungsweise lediglich 7 Prozent (vgl. www.kinematheksver-
bund.de/wp-content/uploads/2025/11/Zukunft-des-Filmerbes_KV-2025.pdf). Dieser
Befund verdeutlicht, dass ein Großteil des audiovisuellen Gedächtnisses ohne zeitnahe
und systematische Intervention in erheblichem Umfang verloren zu gehen droht.
Der Erhalt analoger Filmmaterialien ist durch fortschreitende chemische und
physikalische Zerfallsprozesse an ein enges Zeitfenster gebunden. Vor den 1950er Jahren
hergestellte 35mm-Filme basieren auf hochentzündlicher Nitrozellulose, deren Lagerung
aufgrund des Sicherheitsfilmgesetzes vom 11. Juni 1957 strengen regulatorischen
Auflagen unterliegt. Das Bundesarchiv verfügt hierbei über zentrale und besonders
gesicherte Kapazitäten zur Verwahrung dieses Materials. Bei den nach 1950 produzierten
Triacetatfilmen schreitet das sogenannte Essigsäure- oder Vinegar-Syndrom voran.
Diese autokatalytische Zersetzung führt zur Freisetzung von Essigsäure, zur
Verformung und Versprödung des Trägermaterials und erschwert konservatorische oder
digitale Rettungsmaßnahmen bis hin zur faktischen Unmöglichkeit. Darüber hinaus
droht der Verlust zahlreicher magnetischer Audio- und Videoformate, deren
Abspielgeräte und Trägermaterialien rasant degradieren.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7037
21. Wahlperiode 09.07.2026
Zugleich konterkarieren die von der Bundesregierung vorgenommenen
Mittelkürzungen im Förderprogramm Filmerbe (FFE) sowie dessen geplantes Auslaufen im Jahr
2028 die gewachsenen restauratorischen Fachstrukturen und gefährden die Existenz
spezialisierter technischer Betriebe in Deutschland (vgl. www.defa-stiftung.de/
stiftung/aktuelles/meldung/stoppt-die-kuerzungen-beim-filmerbe/).
Die im Mai 2026 beschlossene Deckelung der maximalen Projekthilfen auf 70.000
Euro für kuratorische und 80.000 Euro für konservatorische Vorhaben entzieht
aufwendigen und historisch anspruchsvollen Rekonstruktionen vielfach die finanzielle
Grundlage und schwächt die internationale Position Deutschlands im
Kulturgüterschutz (vgl. www.ffa.de/pressemitteilungen-detailseite.html?meldung=
foerderprogramm-filmerbe-29-millionen-euro-fuer-62-filme).
Wer das filmische Erbe primär marktwirtschaftlichen Verwertungslogiken überlässt,
nimmt in Kauf, dass unbequeme oder regionale Filmbiografien – insbesondere
Bestände der DEFA-Stiftung und der unabhängigen Filmproduktion – aus dem
kollektiven Gedächtnis verdrängt werden. Das Fortschreiten des Materialverfalls sowie
der Verlust von Fachkräften in der Restaurierungsbranche erhöhen den
Handlungsdruck erheblich. Der Deutsche Bundestag steht in der Verantwortung, das
kinematografische Gedächtnis dauerhaft zu sichern und als öffentliches Gut für die
Allgemeinheit und kommende Generationen zugänglich zu machen. Die Bewahrung,
Restaurierung und barrierefreie Bereitstellung des filmischen Erbes ist eine nationale
Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand und keine freiwillige Subventionsleistung, die
haushaltspolitischen Konjunkturen oder einseitigen wirtschaftlichen
Verwertungsinteressen unterworfen werden darf.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Ansatz für die Bundesmittel zur Digitalisierung und Restaurierung
(Einzelplan 04, Kapitel 52, Titel 683 23) ab dem Haushaltsjahr 2027 auf mindestens 30
Millionen Euro jährlich aufzustocken, um der gestiegenen Kostenentwicklung
Rechnung zu tragen und den aufgelaufenen Restaurierungsstau systematisch
abzuarbeiten;
2. das „Förderprogramm Filmerbe“ (FFE) über das Jahr 2028 hinaus dauerhaft zu
verstetigen und haushaltsrechtlich so auszugestalten, dass durch verlässliche,
mehrjährige Förderzusagen ein kontinuierlicher Mittelabfluss an spezialisierte
Betriebe und Restaurierungslabore gewährleistet wird, um deren Existenz sowie
die gewachsenen restauratorischen Fachstrukturen dauerhaft abzusichern;
3. das Förderprogramm Filmerbe grundlegend zu reformieren, indem für die
zentralen Einrichtungen des Kinematheksverbundes (Stiftung Deutsche Kinemathek,
DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum sowie das Bundesarchiv) eine
mehrjährige institutionelle Förderung mit eigenverantwortlich zu
bewirtschaftenden Budgets für Digitalisierung und Restaurierung eingeführt wird;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Anbieter, die in Deutschland Umsätze
erzielen, durch eine angemessene, umsatzbezogene Sonderabgabe zweckgebunden
an der Finanzierung der Sicherung, Digitalisierung und Zugänglichmachung des
nationalen audiovisuellen Erbes beteiligt;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Zusammenarbeit der beteiligten
Einrichtungen im Kinematheksverbundes gestärkt wird, indem sie auf eine
dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt und die beteiligten Einrichtungen finanziell
und personell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben der Bewahrung,
wissenschaftlichen Erschließung, Vermittlung und barrierefreien
Zugänglichmachung des Filmerbes unabhängig von kurzfristigen Projektförderungen und
kommerziellen Drittmitteln erfüllen können.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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