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Das kinematografische Gedächtnis retten - Das Förderprogramm Filmerbe dauerhaft absichern und strukturell reformieren

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7037 · Antrag · Original ↗

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Das kinematografische Gedächtnis retten - Das Förderprogramm Filmerbe dauerhaft absichern und strukturell reformieren Antrag der Abgeordneten David Schliesing, Dr. Gregor Gysi, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Christian Görke, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Das kinematografische Gedächtnis retten – Das Förderprogramm Filmerbe dauerhaft absichern und strukturell reformieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Schutz des kulturellen Erbes bildet eine grundlegende Säule einer historisch bewussten Gesellschaft. Filme reflektieren nicht nur die ästhetischen Diskurse ihrer Zeit, sondern sind als zeitgenössische Dokumente eng mit emanzipatorischen Bewegungen, historischen Zäsuren und Prozessen der Aufarbeitung verknüpft. Das filmische Erbe der Bundesrepublik Deutschland befindet sich im Frühjahr 2026 in einer akuten und sich zuspitzenden archivpolitischen Krise. Während Filme als eines der einflussreichsten künstlerischen und zeitgeschichtlichen Medien des 20. Jahrhunderts die gesellschaftliche Selbstverständigung geprägt haben, ist ihre physische Überlieferung erheblich gefährdet. Von den im zentralen Portal erfassten deutschen Filmproduktionen, die zwischen 1895 und 2010 entstanden sind, liegt die Digitalisierungsquote bei schätzungsweise lediglich 7 Prozent (vgl. www.kinematheksver- bund.de/wp-content/uploads/2025/11/Zukunft-des-Filmerbes_KV-2025.pdf). Dieser Befund verdeutlicht, dass ein Großteil des audiovisuellen Gedächtnisses ohne zeitnahe und systematische Intervention in erheblichem Umfang verloren zu gehen droht. Der Erhalt analoger Filmmaterialien ist durch fortschreitende chemische und physikalische Zerfallsprozesse an ein enges Zeitfenster gebunden. Vor den 1950er Jahren hergestellte 35mm-Filme basieren auf hochentzündlicher Nitrozellulose, deren Lagerung aufgrund des Sicherheitsfilmgesetzes vom 11. Juni 1957 strengen regulatorischen Auflagen unterliegt. Das Bundesarchiv verfügt hierbei über zentrale und besonders gesicherte Kapazitäten zur Verwahrung dieses Materials. Bei den nach 1950 produzierten Triacetatfilmen schreitet das sogenannte Essigsäure- oder Vinegar-Syndrom voran. Diese autokatalytische Zersetzung führt zur Freisetzung von Essigsäure, zur Verformung und Versprödung des Trägermaterials und erschwert konservatorische oder digitale Rettungsmaßnahmen bis hin zur faktischen Unmöglichkeit. Darüber hinaus droht der Verlust zahlreicher magnetischer Audio- und Videoformate, deren Abspielgeräte und Trägermaterialien rasant degradieren. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7037 21. Wahlperiode 09.07.2026 Zugleich konterkarieren die von der Bundesregierung vorgenommenen Mittelkürzungen im Förderprogramm Filmerbe (FFE) sowie dessen geplantes Auslaufen im Jahr 2028 die gewachsenen restauratorischen Fachstrukturen und gefährden die Existenz spezialisierter technischer Betriebe in Deutschland (vgl. www.defa-stiftung.de/ stiftung/aktuelles/meldung/stoppt-die-kuerzungen-beim-filmerbe/). Die im Mai 2026 beschlossene Deckelung der maximalen Projekthilfen auf 70.000 Euro für kuratorische und 80.000 Euro für konservatorische Vorhaben entzieht aufwendigen und historisch anspruchsvollen Rekonstruktionen vielfach die finanzielle Grundlage und schwächt die internationale Position Deutschlands im Kulturgüterschutz (vgl. www.ffa.de/pressemitteilungen-detailseite.html?meldung= foerderprogramm-filmerbe-29-millionen-euro-fuer-62-filme). Wer das filmische Erbe primär marktwirtschaftlichen Verwertungslogiken überlässt, nimmt in Kauf, dass unbequeme oder regionale Filmbiografien – insbesondere Bestände der DEFA-Stiftung und der unabhängigen Filmproduktion – aus dem kollektiven Gedächtnis verdrängt werden. Das Fortschreiten des Materialverfalls sowie der Verlust von Fachkräften in der Restaurierungsbranche erhöhen den Handlungsdruck erheblich. Der Deutsche Bundestag steht in der Verantwortung, das kinematografische Gedächtnis dauerhaft zu sichern und als öffentliches Gut für die Allgemeinheit und kommende Generationen zugänglich zu machen. Die Bewahrung, Restaurierung und barrierefreie Bereitstellung des filmischen Erbes ist eine nationale Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand und keine freiwillige Subventionsleistung, die haushaltspolitischen Konjunkturen oder einseitigen wirtschaftlichen Verwertungsinteressen unterworfen werden darf. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Ansatz für die Bundesmittel zur Digitalisierung und Restaurierung (Einzelplan 04, Kapitel 52, Titel 683 23) ab dem Haushaltsjahr 2027 auf mindestens 30 Millionen Euro jährlich aufzustocken, um der gestiegenen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen und den aufgelaufenen Restaurierungsstau systematisch abzuarbeiten; 2. das „Förderprogramm Filmerbe“ (FFE) über das Jahr 2028 hinaus dauerhaft zu verstetigen und haushaltsrechtlich so auszugestalten, dass durch verlässliche, mehrjährige Förderzusagen ein kontinuierlicher Mittelabfluss an spezialisierte Betriebe und Restaurierungslabore gewährleistet wird, um deren Existenz sowie die gewachsenen restauratorischen Fachstrukturen dauerhaft abzusichern; 3. das Förderprogramm Filmerbe grundlegend zu reformieren, indem für die zentralen Einrichtungen des Kinematheksverbundes (Stiftung Deutsche Kinemathek, DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum sowie das Bundesarchiv) eine mehrjährige institutionelle Förderung mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets für Digitalisierung und Restaurierung eingeführt wird; 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Anbieter, die in Deutschland Umsätze erzielen, durch eine angemessene, umsatzbezogene Sonderabgabe zweckgebunden an der Finanzierung der Sicherung, Digitalisierung und Zugänglichmachung des nationalen audiovisuellen Erbes beteiligt; 5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen im Kinematheksverbundes gestärkt wird, indem sie auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt und die beteiligten Einrichtungen finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben der Bewahrung, wissenschaftlichen Erschließung, Vermittlung und barrierefreien Zugänglichmachung des Filmerbes unabhängig von kurzfristigen Projektförderungen und kommerziellen Drittmitteln erfüllen können. Berlin, den 7. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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