Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer Gedenkstätten vor rechten Angriffen
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Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer Gedenkstätten vor rechten Angriffen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5067
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß,
Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Resilienz und Schutz der Kunst- und Kulturszene sowie historischer
Gedenkstätten vor rechten Angriffen
Die Freiheit der Kunst (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG) und die
Freiheit der Zivilgesellschaft bilden fundamentale und unverhandelbare Säulen
der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. In den
vergangenen Jahren sind kulturelle Räume, Theater, Museen, soziokulturelle Zentren
sowie insbesondere Mahn- und Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer des
Nationalsozialismus zum Ziel rechtsextremer, rassistischer, queerfeindlicher
und rechtspopulistischer Angriffe geworden (vgl. www.gedenkstaettenforu
m.de/fileadmin/forum/Veranstaltungen/Dokumente/2024/Programm_final_Ged
enkstaettenKonferenz_2024.pdf; www.lwl-kultur.de/media/filer_public/c5/e9/c
5e9e5df-4560-4d84-82a7-daf610ca28bb/250911_publikation_kultur_unter_dru
ck_bf.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012934.pdf). Diese
Angriffe zielen im Sinne einer neurechten „Metapolitik“ darauf ab, den vorpolitischen
Raum zu dominieren, kritische, pluralistische Diskurse zu unterdrücken, das
historische Gedächtnis im Sinne einer revisionistischen „180-Grad-Wende“ zu
delegitimieren und ein Klima der Angst, der Zermürbung und der
vorauseilenden Selbstzensur im Kulturbetrieb und in der historischen Bildungsarbeit zu
etablieren (vgl. www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/01/
Flyer_Kulturkampf_von_Rechts.pdf; www.zeit.de/news/2017-01/18/parteien-d
ie-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-18171207).
Die offizielle statistische Entwicklung verzeichnet einen Anstieg
rechtsmotivierter Straftaten. Während die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) im
Phänomenbereich rechts im Jahr 2023 noch bei 28 945 Straftaten lag (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12934), dokumentieren die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA)
für das Jahr 2025 einen Anstieg auf 41 072 rechtsmotivierte Straftaten.
Darunter befinden sich 1 521 erfasste Gewaltdelikte.
Diese quantitative Enthemmung auf den Straßen spiegelt sich dramatisch in
konkreten Vorfällen gegen die Infrastruktur der Zivilgesellschaft und der
Erinnerungskultur wider. So wurden bundesweit zwischen Januar 2019 und Mitte
2024 bereits 1 721 politisch motivierte Straftaten gegen Gedenkstätten
registriert. Diese Dynamik verschärft sich: Allein im Zeitraum zwischen Juli 2024
und Oktober 2025 wurden mehr als 460 weitere politisch motivierte Straftaten
mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ dokumentiert, von denen über 60 Prozent
rechtsextrem motiviert waren. Die Aufklärungsquoten bei diesen Delikten
bewegen sich bundesweit auf einem besorgniserregend niedrigen Niveau von
lediglich 5 Prozent (2024) bis knapp 7 Prozent (2025), was nach Ansicht der
Fragestellenden eine faktische Straffreiheit für die Täter bedeutet.
In Brandenburg wurden 2025 linke Jugend- und Freizeitklubs wie die
„Zelle79“ in Cottbus mehrfach mit Pyrotechnik angegriffen, und in Altdöbern
konnte ein konkret geplanter rechtsterroristischer Anschlag auf die Kulturstätte
„Kultberg“ durch eine teils aus 14‑jährigen Minderjährigen bestehende Gruppe
(„Letzte Verteidigungswelle“) gerade noch durch Sicherheitsbehörden
verhindert werden (vgl. https://taz.de/Neonazis-attackieren-Hausprojekt/!6090883/;
https://taz.de/Letzte-Verteidigungswelle/!6139503/). In Sachsen inszenierten
rechtsextreme Netzwerke wie die „Freien Sachsen“ gemeinsam mit der AfD
Aufmärsche vor der Semperoper, um die Förderung zivilgesellschaftlich
engagierter Kulturschaffender zu attackieren (vgl. https://nachtkritik.de/index.php?o
ption=com_content&view=article&id=24175:sachsens-kultur-ueber-den-andau
ernden-konflikt-mit-afd-und-anderen-rechten-gruppen&catid=101:debatte;
www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/afd-und-die-kultur-das-wird-
wennwir-die-regierung-bilden-vorbei-sein-li.2248915). Zeitgleich verzeichnen große
KZ-Gedenkstätten wie Buchenwald, Mittelbau-Dora und Sachsenhausen einen
rasanten Anstieg von organisierten Störungen bei Führungen,
Hakenkreuzschmierereien, Vandalismus an dezentralen Gedenkorten (wie Stolpersteinen)
und massiven physischen sowie digitalen Bedrohungen gegen
Einrichtungsleiter und das pädagogische Personal.
Flankiert wird diese unmissverständliche Bedrohung auf den Straßen durch
eine konzertierte Strategie der administrativen, juristischen und
parlamentarischen Zermürbung. Die Fragestellenden kritisieren zudem den Versuch, das
staatliche Neutralitätsgebot auf dem Rechtsweg dazu zu nutzen,
zivilgesellschaftliche Aufklärungsarbeit zu unterbinden. Obwohl das Verwaltungsgericht
Weimar im November 2024 unmissverständlich urteilte, dass Gedenkstätten bei
Angriffen auf die Würde der NS‑Opfer explizit nicht zur Neutralität
verpflichtet sind und geschichtsrevisionistischen Positionen proaktiv entgegentreten
dürfen und müssen (Aktenzeichen 8 E 1221/24 We), wird dieser Vorwurf von der
extremen Rechten weiterhin als Hebel genutzt, um die Streichung von
Fördermitteln zu fordern
In einer Phase höchster Vulnerabilität schwächen jedoch auch Kürzungen im
Kulturetat die strukturellen und finanziellen Schutzmechanismen der
Kulturszene. Nach Ansicht der Fragestellenden wird dadurch deren Resilienz
gegenüber physischer und psychologischer Gewalt durch rechtsextreme Kräfte
politisch untergraben. Zwar erkennt die im November 2025 verabschiedete
Neufassung der „Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ die zunehmenden Angriffe
verbal an und der Haushaltsentwurf 2026 sieht Budgetaufstockungen für
Bauten vor, doch fehlt es in der Fläche an verbindlichen, staatlich ausfinanzierten
Konzepten zur personellen Sicherheit, zum juristischen Schutz gegen SLAPP
(Strategic Lawsuits Against Public Participation)-Klagen und zur
psychologischen Betreuung von Opfern rechter Netzwerke.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) von rechts auf über 41 000 erfasste Straftaten im Jahr
2025 im Hinblick auf die daraus resultierende Gefährdung
zivilgesellschaftlicher und kultureller Räume, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
2. Liegen der Bundesregierung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst
in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Daten darüber
vor, wie viele der erfassten Straftaten in den Jahren 2024 und 2025
explizit Kultureinrichtungen, Theater, Museen, Gedenkstätten, ehrenamtliche
Initiativen (wie jene zur Pflege von Stolpersteinen), soziokulturelle
Zentren oder deren Mitarbeitende als direktes Angriffsziel hatten (bitte nach
Angriffsziel, Deliktart, Jahr und Bundesland tabellarisch aufschlüsseln)?
3. Wie erklärt sich die Bundesregierung die statistisch erfasste extrem
niedrige Aufklärungsquote von lediglich rund 5 bis 7 Prozent bei Straftaten mit
dem Oberangriffsziel (OAZ) „Gedenkstätte“ in den Jahren 2024 und
2025, und welche spezifischen Ermittlungsstrategien werden seitens des
Bundeskriminalamtes (BKA) empfohlen, um dieser Immunität bei
geschichtsrevisionistisch und antisemitisch motivierten Taten
entgegenzuwirken?
4. Welche sicherheitspolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden (BKA, Bundesamt für
Verfassungsschutz – BfV) über die rapide Radikalisierung von Minderjährigen
in rechtsterroristischen Netzwerken, wie sie etwa im Fall der vereitelten
Anschlagsplanung auf die Kulturstätte „Kultberg“ in Altdöbern durch die
Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zutage trat?
5. Welche spezifischen Muster der operativen Einschüchterung (z. B.
inszenierte Aufmärsche wie vor der Semperoper in Dresden, geplante
Störungen von Führungen in NS-Gedenkstätten durch rechtsradikale
Gruppierungen in szenetypischer Kleidung, gezieltes Doxxing von Künstlerinnen
und Künstlern und pädagogischem Personal) haben Bundesbehörden in
den Jahren 2024 und 2025 im Kulturbereich registriert und in Lagebildern
analysiert?
6. Erkennt die Bundesregierung in den flächendeckenden Angriffen auf
Kunst, Kultur und Gedenkstätten eine gezielte „metapolitische“ Strategie
der Neuen Rechten zur Verschiebung gesellschaftlicher Diskurse und zur
Erringung kultureller Hegemonie (bitte begründen), und existieren
ressortübergreifenden Strategien auf Bundesebene, um genau dieser spezifischen
ideologischen Strategie präventiv zu begegnen, wenn ja, bitte
entsprechend aufführen, und wenn nein, warum nicht?
7. Welche konkreten messbaren Ergebnisse, Förderrichtlinien oder
Folgevereinbarungen resultierten aus der „Gemeinsamen Erklärung“ der BKM, der
Kulturministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände vom
13. März 2024 zur Prävention von Antisemitismus und Rassismus,
insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung des physischen
Schutzes bedrohter Einrichtungen (bitte entsprechend aufführen)?
8. Gibt es im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern (BMI) im
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus initiierten „Aufbaus eines speziellen
Netzwerkes zur Opferfürsorge“ spezifische, institutionalisierte
Fortbildungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizeikräfte im sensiblen
Umgang mit Bedrohungen gegen Künstlerinnen, Künstler, Betreiber
alternativer Kultureinrichtungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an NS-
Gedenkstätten?
9. Wird das Thema „Schutz des vorpolitischen Raumes und der Resilienz der
Kulturszene sowie der Erinnerungsorte“ auf den kommenden
Innenministerkonferenzen (IMK) im Jahr 2026 vonseiten des Bundes aktiv auf die
Tagesordnung gesetzt, wenn ja, mit welcher konkreten
Beschlusszielsetzung, und wenn nein, warum nicht?
10. Hat die Bundesregierung Risikoanalysen darüber angestellt, inwiefern
sich die landesweiten Kürzungen von Projektmitteln in der freien
Kulturszene negativ auf die personellen und finanziellen Möglichkeiten dieser
zivilgesellschaftlichen Institutionen auswirken, wenn ja, welche waren
dies im Einzelnen, und welche Ergebnisse hatten sie jeweils, und wenn
nein, warum nicht, und wird sie dies nachholen?
11. Stellt die Bundesregierung über ihre Förderrichtlinien sicher, dass
Bundesmittel nicht durch informellen Druck lokaler rechtsextremer Akteure,
Boykottaufrufe oder kommunalpolitische Drohungen (wie historisch im
Fall des Theaters „Burattino“) in ihrer zweckgemäßen und
verfassungsrechtlich geschützten kunstfreien sowie bildungspolitischen Verwendung
behindert werden, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum
nicht?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss
des Verwaltungsgerichts Weimar vom 5. November 2024
(Aktenzeichen 8 E 1221/24 We), welches klargestellt hat, dass NS-Gedenkstätten
bei Angriffen auf die historische Wahrheit nicht dem parteipolitischen
Neutralitätsgebot unterliegen, und wie gedenkt die Bundesregierung
bundesgeförderte Kultur- und Bildungseinrichtungen künftig proaktiv
politisch und juristisch abzusichern, wenn rechtsextreme Akteure das
Argument der „Neutralitätspflicht“ vorschieben, um Aufklärungsarbeit über
historischen Revisionismus zu unterbinden?
13. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Kunst- und
Kulturfreiheit vor der Einflussnahme verfassungsfeindlicher
beziehungsweise gesichert rechtsextremistischer Bestrebungen zu schützen?
14. Welchen eigenen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um
Kulturschaffende und Träger der historisch-politischen Bildungsarbeit vor dem
Hintergrund solcher rechtsextremistischen Bestrebungen zu schützen, die
eine kulturkämpferische Unterteilung in „deutsch“ und „antideutsche“
Kunst vornehmen wollen?
15. Wie stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Bundeskulturmitteln
sicher, dass die Freiheit der Kunst (Artikel 5 Absatz 3 GG) gewahrt bleibt
und staatliche Förderung nicht an ideologische oder nationalistische
Kriterien – wie etwa die Forderung nach einem Beitrag zu einer sogenannten
„deutschen Identitätsfindung“ – geknüpft wird?
16. Unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Schutz- und
Solidaritätsnetzwerke wie die Kampagne „Erklärung der Vielen“
organisatorisch, finanziell oder ideell bei ihrem Bestreben, bundesweit regionale
Foren zur Verteidigung der Kunstfreiheit und einer pluralistischen
Erinnerungskultur gegen Autoritarismus zu etablieren und aufrechtzuerhalten,
wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
17. Hat die Bundesregierung politische Erkenntnisse aus der Beteiligung von
Kultureinrichtungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus
2025“ (mit über 3 300 dokumentierten Veranstaltungen) bezüglich des
eklatanten Bedarfs an staatlicher politischer Rückendeckung für Künstler,
die sich politisch positionieren, gewonnen, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie, und wenn nein, warum nicht?
18. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um Kulturschaffende und
Kultureinrichtungen gegen Bestrebungen von (rechtsextremistischen)
Akteuren zu stärken (resilient zu machen), die staatliche Fördermittel als
Druckmittel für eine nationalistische Kulturpolitik einsetzen wollen?
19. Werden Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln im Kulturbereich
sowie in der Erinnerungsarbeit vonseiten der Vergabestellen (z. B.
Kulturstiftung des Bundes, Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur)
proaktiv juristisch, beratend oder durch Härtefallfonds finanziell
unterstützt, wenn sie aufgrund ihrer geförderten Arbeit zur Zielscheibe rechter
Shitstorms, juristischer Abmahnungen (SLAPP-Klagen), gezieltem
Doxxing von Mitarbeitenden im Internet oder parlamentarischer
Diffamierungskampagnen werden, wenn ja, in welcher Form, und in welchem
Umfang, und wenn nein, warum nicht?
20. Wurden bei Zuwendungsempfängern des Bundes – insbesondere im
Bereich der zivilgesellschaftlichen Arbeit und der Gedenkstätten – in der
Vergangenheit anlassbezogene Sonderprüfungen oder Evaluierungen
veranlasst, die über die regulären Prüfzyklen hinausgingen und die durch
Initiativen, Anträge oder Anfragen aus dem parlamentarischen Raum
ausgelöst wurden (bitte nach Jahr, Anlass, Zuwendungsempfänger und Ergebnis
der Prüfung aufschlüsseln)?
21. Wie stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Mitteln durch
unabhängige Fachjurys (auf die in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12934 als Garant der
Kunstfreiheit verwiesen wird) institutionell sicher, dass die Jurymitglieder
selbst vor Einschüchterungskampagnen und Bedrohungen geschützt
werden?
22. Stehen die relevanten Fachressorts (insbesondere das BMI als
Sicherheitsbehörde, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend – BMBFSFJ – als Demokratieförderer und der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM – für den Kulturbereich)
in einem institutionalisierten, kontinuierlichen Austausch, um die sensible
Schnittstelle zwischen Kulturförderung, politischer Bildung und
Gefahrenabwehr so zu koordinieren, dass auf die hybride Bedrohungslage aus
physischer Gewalt auf der Straße und bürokratischer Zermürbung in den
Parlamenten ganzheitlich reagiert werden kann, wenn ja, seit wann, und in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
23. Welche konkreten bundesfinanzierten Programme oder Budgettitel (über
den reinen infrastrukturellen Objektschutz hinaus) wurden im
Haushaltsentwurf 2026 des BKM verankert – nachdem die im November 2025 vom
Bundeskabinett verabschiedete Neufassung der „Gedenkstättenkonzeption
des Bundes“ explizit feststellte, dass Mitarbeitende von Gedenkstätten in
erschreckendem Maße vor Bedrohungen durch neurechte und
rechtsextreme Akteure geschützt werden müssen –, um die physische, digitale
und psychologische Sicherheit sowie den juristischen Beistand des
pädagogischen Personals an den vom Bund geförderten Gedenkstätten zu
gewährleisten (bitte entsprechend nach Programm, Budgettitel und
Finanzumfang auflisten)?
24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Maßnahmen zur
Überprüfung der politischen Gesinnung und der Verfassungstreue im
Zusammenhang mit Kulturförderung, die Widerstandsfähigkeit gegen
rechtsextremistische Kampagnen eher stärken oder schwächen (bitte begründen)?
25. Soll künftig eine Regelanfrage beim BfV zum Standardverfahren bei
Förderungen und Auszeichnungen von Institutionen, Einzelpersonen oder
Unternehmen seitens des BKM werden, und wie verträgt sich aus Sicht
der Bundesregierung eine solche Gesinnungsüberprüfung mit der
grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (bitte
begründen)?
26. Wird der BKM den Ausschluss der drei Buchhandlungen aufgrund der
daraufhin einsetzenden Debatte über Intransparenz, möglicher
Rechtswidrigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme zurücknehmen und wieder
alle 118 von der Jury vorgeschlagenen Buchhandlungen auszeichnen (bitte
begründen)?
Berlin, den 16. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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