Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6649)
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Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6649)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7069
21. Wahlperiode 09.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Sandra Detzer, Dr. Moritz
Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6649 –
Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht
verteilen
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass der am 24. April 2026
eingeführte und bis zum 30. Juni 2026 gültige Tankrabatt die einzige Maßnahme
war, die die Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger infolge
des Konflikts um die Straße von Hormus beschlossen hat.
Angesichts des krisenbedingten Angebotsschocks setzte dies falsche Preisanreize,
begünstigte strukturell höhere Einkommen und überlies es den betroffenen
Konzernen, ob sie die Steuersenkung überhaupt an der Zapfsäule weitergeben.
Stattdessen fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen, die
zeitnah und zielgerichtet bei den Menschen und verbrauchenden Unternehmen zu
preislichen Entlastungen führen.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,
1. einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als
Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, gestützt auf Art. 106
Abs. 1 Nr. 6 GG, vorzulegen;
2. sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für eine vergleichbare
Besteuerung krisenbedingter Übergewinne einzusetzen;
3. im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das von der Vorgängerregierung bereits
verschärfte Kartellrecht mit Durchgriffsinstrumenten bis hin zur Entflechtung
als ultima ratio weiterzuentwickeln und dabei insbesondere die Hürden für
diese strukturellen Maßnahmen zu senken, damit das Bundeskartellamt
schneller und effektiver gegen Wettbewerbsstörungen vorgehen kann.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6649 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Katharina Beck
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Katharina Beck
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6649 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft
und Energie zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik von Übergewinnen und ihrer fehlenden Besteuerung wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert,
1. einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und
Körperschaftsteuer, gestützt auf Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG, vorzulegen;
2. sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für eine vergleichbare Besteuerung krisenbedingter
Übergewinne einzusetzen;
3. im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das
von der Vorgängerregierung bereits verschärfte Kartellrecht mit Durchgriffsinstrumenten bis hin zur
Entflechtung als ultima ratio weiterzuentwickeln und dabei insbesondere die Hürden für diese strukturellen
Maßnahmen zu senken, damit das Bundeskartellamt schneller und effektiver gegen Wettbewerbsstörungen
vorgehen kann.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6649 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmalig und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/6649.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, der Begriff des Übergewinns sei weder rechtlich noch volkswirtschaftlich
definiert. Der Antrag stelle in seiner Begründung mehrere Behauptungen auf, die nicht korrekt seien. Zum einen
werde von drastischen Konsequenzen des Irankonflikts gesprochen. Zumindest in Bezug auf den Ölpreis sei dies
nicht der Fall. In der Spitze sei der Ölpreis um 50 Prozent gegenüber dem Vorkriegsniveau gestiegen. Dies sei im
Vergleich zu früheren Energiekrisen eine eher geringe Steigerung. Aktuell liege der Preis trotz der Angriffe der
letzten Nacht bei 72 Dollar pro Barrel der Sorte WTI. Die moderaten Effekte spiegelten sich auch in der
Inflationsentwicklung wider. Die Kernrate der Inflation liege derzeit bei 2,5 Prozent, der Gesamtindex weise eine
Steigerungsrate von 2,3 Prozent auf. Insgesamt seien die wirtschaftlichen Effekte der Krise bislang moderat.
Zweitens behaupte der Antrag, dass der Tankrabatt die einzige Maßnahme der Bundesregierung gewesen sei, um
etwas gegen hohe Öl- und Benzinpreise zu tun. Auch dies sei nicht korrekt. Im Rahmen des
Kraftstoffmaßnahmenpakets seien die Rechte des Bundeskartellamtes gestärkt worden, um mögliche Störungen des Wettbewerbs
feststellen zu können. Außerdem dürften die Tankstellen die Preise nur noch einmal pro Tag erhöhen.
Außerdem sei es nichtzutreffend, dass die Bundesregierung es den Konzernen überlassen hätte, die
vorübergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel an die Verbraucher weiterzugeben. Es sei mittlerweile
klar, dass der größte Anteil des Rabatts weitergegeben worden sei.
Der Antrag definiere einen Übergewinn als Gewinnsteigerung von 15 Prozent gegenüber einem Durchschnitt der
vorangegangenen sieben Jahre. Dieser Wert sei viel zu niedrig, um einen Beweis für einen Übergewinn zu liefern.
Außerdem sei der Vergleichszeitraum willkürlich gewählt. Höhere Preise und Gewinne hätten eine
Signalfunktion. Sie zeigten Knappheiten an und schufen Investitionsanreize, um die Kapazitäten zu erhöhen. Mit
willkürlichen Steuereingriffen würden solche Anreize zerstört.
Schließlich bezeichnete die Fraktion der CDU/CSU die im Antrag geforderte internationale Lösung für eine
Übergewinnsteuer als vollkommen unrealistisch.
Die Fraktion der AfD verwies darauf, dass der Antrag nicht nur vermeintliche Übergewinne von
Mineralölunternehmen ins Visier nehme, sondern von allen Unternehmen. Dies sei vor dem Hintergrund der
Konjunkturentwicklung in Deutschland unklug und bedeute einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Initiative und
Handlungsfreiheit.
Eine Veränderung des Gewinnes eines Unternehmens um 15 Prozent stelle eine eher kleine Größenordnung dar.
Diese enge Grenze für einen „Übergewinn“ ignoriere sowohl konjunkturelle Einflüsse als auch Innovationen oder
Zukäufe. Dazu komme, dass die Differenz zwischen den Eingangs- und Ausgangsumsätzen als vorgeschlagene
Bemessungsgrundlage in der Unternehmensbuchhaltung gänzlich unbekannt sei. Der Antrag sehe vor, dass
zusätzlich zu den regulären Gewinnsteuern 33 Prozent des Umsatzzuwachses als Übergewinnsteuer entrichtet
werden sollten. Ein solcher Vorschlag verlasse den Boden der marktwirtschaftlichen Ordnung.
Der Antrag begründe die Übergewinnsteuer mit einer Krise, ohne genau zu definieren, welche Krise eigentlich
gemeint sei und wie diese abzugrenzen wäre. Was damit genau gemeint sei, bleibe ebenso unklar wie die
Definition der „Übergewinne“.
Der Antrag formuliere ein Programm zur weiteren Deindustrialisierung Deutschlands. Für Investitionen in den
Standort sei langfristiges Vertrauen notwendig. Wer solche Pläne wie den vorliegenden Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehe, werde überall investieren, nur nicht in Deutschland.
Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für eine europäische
Lösung der Frage einer Besteuerung krisenbedingter Unternehmensgewinne einsetze. Der vorliegende Antrag
fordere dagegen eine nationale Regelung mit einer umsatzbasierten Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und
Körperschaftsteuer. Die Fraktion der SPD setze stattdessen auf eine tragfähige, rechtssichere und einheitliche Lösung
in Europa.
Mit dem Markttransparenzgesetz habe die Regierungskoalition die Kontrollmöglichkeiten der deutschen
Kartellbehörden gestärkt. Die Bundesregierung habe außerdem deutlich gemacht, dass sie weitere kartellrechtliche
Schritte prüfe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete die abwartende Haltung der Bundesregierung bezüglich
einer europäischen Übergewinnsteuer als falsch. Stattdessen sollte die Regierungskoalition sowohl national als
auch auf EU-Ebene Initiative zeigen.
Sie betont, die Gewinnmargen der Mineralölkonzerne seien nach dem Angriff auf den Iran stark angestiegen. Bei
Diesel sei der Gewinn von 40 auf 60 Cent pro Liter angestiegen. Es gehe also nicht primär um den Anstieg der
Rohölpreise, sondern um die Ausübung von Marktmacht in einem Oligopol. Der Preiswettbewerb sei durch diese
Marktstruktur gestört. Der vorliegende Antrag nehme vor diesem Hintergrund sachlich fundiert und rechtssicher
eine Definition von Übergewinnen vor, der demnach anfalle, wenn Unternehmen während Krisen wegen einer
oligopolistischen oder ähnlichen Marktstruktur über Marktmacht verfügten. Daher adressiere der vorliegende
Antrag eben gerade nicht die Gesamtheit aller Unternehmen, sondern nur diejenigen, bei denen die Marktstruktur
entsprechend gestört sei. Derzeit seien die Gewinnaufschläge auf Diesel immer noch 15 bis 20 Cent pro Liter
höher als vor der Krise.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete die von der Regierungskoalition vorgenommenen
Änderungen am Kartellrecht als minimal – insbesondere im Vergleich zu den von der Ampelkoalition eingeführten
Verbesserungen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verteidigte den im Antrag für die Übergewinnsteuer vorgesehenen
umsatzbasierten Gewinn-Proxy, da internationale Konzerne ihre Gewinne zwischen den Staaten verschieben
könnten. Dadurch könne man sich der Erfassung der in Deutschland relevanten wirtschaftlichen Aktivitäten
annähern.
Die Fraktion Die Linke begrüßte den Vorschlag, die oligopolistische Machtposition von Unternehmen durch
eine Übergewinnbesteuerung einzuschränken. Die Fraktion Die Linke habe allerdings weitergehende Vorschläge
vorgelegt. Sie fordere eine Besteuerung in Höhe von 50 Prozent der Übergewinne im fossilen Energiesektor.
Diese Einnahmen sollten in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden – ein 9-Euro-Ticket, ein Tempolimit und
das Klimaschutzprogramm 2026, das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität und
Wärmepumpen sowie von Energienetzen und ÖPNV maßgeblich vorantreibe. So könnten Bezahlbarkeit, die Erreichung der
Klimaschutzziele sowie der Schutz vor den Auswirkungen geopolitischer Krisen gesichert werden.
Außerdem habe die Fraktion Die Linke in ihrem eigenen Antrag „Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie
deckeln“ eine dauerhafte Kontrolle der Beschaffungs-, Raffinerie- und Betriebskosten sowie der Ein- und
Verkaufspreise vorgesehen sowie eine Deckelung der Gewinnmargen für Kraftstoffe gefordert. Diese Forderungen
gingen über den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinaus.
Berlin, den 8. Juli 2026
Katharina Beck
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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