Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen - Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5064)
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Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen - Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5064)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6527
21. Wahlperiode 16.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Dr. Alaa
Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5064 –
Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein
Investitionsprüfungsgesetz schützen
A. Problem
Die antragstellende Fraktion kritisiert, technologische Schlüsselbereiche und
kritische Infrastrukturen müssten in europäischer Hand bleiben, um
Sicherheitsinteressen proaktiv zu schützen. Die Investitionsprüfung sei der zentrale Pfeiler dieser
Sicherheitsarchitektur. Die Bundesregierung plane im Koalitionsvertrag einen
gefährlichen Paradigmenwechsel bei der Exportkontrolle in Gestalt der Verlagerung
der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit auf private Unternehmen. Aus Sicht der
antragstellenden Fraktion dürfe die Bewertung von Menschenrechtslagen oder
geopolitischer Stabilität nicht ausgelagert werden. Außerdem müsse die
Investitionsprüfung aus dem AWG herausgelöst und in ein eigenständiges
Investitionsprüfungsgesetz (IPG) überführt werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5064 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Tilman Kuban
Berichterstatter
Steffen Kotré
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Tilman Kuban und Steffen Kotré
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5064 wurde in der 74. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 23. April 2026 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur
Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass die kritische Energieinfrastruktur als Verhandlungsmasse genutzt
werde. Dies zeige der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen
Sunoco LP. Deutschland begebe sich dadurch in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit. Die Investitionsprüfung
müsse dringend reformiert werden, um solchen Sicherheitsrisiken effektiv zu begegnen. Hierfür müssten die
rechtlichen Grundlagen angepasst und schärfere Instrumente für Behörden eingeführt werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung insbesondere dazu auf, europäische
Infrastruktur in europäischen Händen zu sichern. Darüber hinaus sei ein eigenständiges Investitionsprüfungsgesetz
(IPG) vorzulegen, so dass Erwerbe ausländischer Unternehmen in Deutschland, Investitionen aus dem Bereich
kritischer Infrastruktur sowie atypischer Kontrollerwerb durch Dritte überprüft werden könnten. Der im
Koalitionsvertrag angekündigte Paradigmenwechsel bei Ausfuhrgenehmigungen sei fallenzulassen und die Ergebnisse
des EU-Trilogs vom Dezember 2025 müssten vollständig umgesetzt werden. Heimische erneuerbare Energien
sollten massiv ausgebaut werden und zusätzlich entstehende Bürokratie müsse auf das notwendige Minimum
beschränkt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5064 in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5064 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 21/5064 in
seiner 26. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die
Linke dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/5064 in seiner 37. Sitzung am
10. Juni 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte einleitend, es sei wichtig aufzupassen, in wessen Hände
die kritische Energieinfrastruktur gelange. Raffinerien in Deutschland würden nach wie vor verkauft. Die Fraktion
sehe Lücken in dem Bereich der Investitionsprüfung. Hinsichtlich der kritischen Infrastruktur müsse die
Prüfschwelle abgesenkt werden. Der Vorschlag sei kongruent mit den Verschärfungen auf europäischer Ebene.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, es sei grundsätzlich richtig, den Investitionsschutz stets angesichts der
geopolitischen Herausforderungen zu prüfen und anzupassen. Es sei ebenfalls im Grundsatz richtig, dass
Deutschland Foreign Direct Investments brauche. Der Antrag sei aus ihrer Sicht aber etwas zu breit angelegt. Wichtig sei
eine deutliche Stärkung des europäischen Binnenmarktes und der Partnerschaften in Europa. Es sei fraglich, ob
bereits bei Beteiligungen ab 10 Prozent ein potenzielles Sicherheitsrisiko gegeben sei.
Die Fraktion der AfD erklärte, es sei wichtig, dass Deutschland die eigene kritische Infrastruktur sowie
Schlüsseltechnologien schütze. Das letzte ölfördernde Unternehmen, Wintershall, sei letztendlich in britische Hand
abgewandert. Darüber hinaus gebe es viele Rohrleitungssysteme in Deutschland, die Öl verteilten, auf die
Deutschland aber keinen unternehmerischen Einfluss habe. Keine einzige Raffinerie habe einen Hauptanteil deutscher
Unternehmen. Insofern sei eine grundsätzliche Umsteuerung notwendig, um Abhängigkeiten zu verringern. In
diesem Sinne gehe der Antrag zwar in die richtige Richtung, er sei aber viel zu bürokratisch.
Die Fraktion der SPD führte aus, es sei unerlässlich darauf zu achten, dass kein Ausverkauf stattfinde. Die in
dem Antrag adressierte Verordnung sei erst ab 2028 in Kraft. Insofern würden sie noch für eine rechtliche
Umsetzung sorgen. In den letzten Monaten und auch Jahren habe die Bundesrepublik Deutschland immer wieder
bewiesen, dass man staatliche Anteile aus Sicherheitsgründen übernehmen müsse. Es gehe nicht nur um Anteile
an Unternehmen, sondern auch um Rohstoffe.
Die Fraktion Die Linke lobte, die Fraktion befürworte viele der in dem Antrag genannten Vorschläge. Es sei
wichtig, dass Investoren aus Drittstaaten nationale Prüfmechanismen nicht umgehen dürften. Bei der Kontrolle
atypischer Erwerbsvorgänge könne man nicht nur auf die nominalen Stimmrechtsanteile setzen. Zehn Prozent
könnten, je nachdem, wie die sonstigen Verhältnisse seien, sehr unterschiedliche Auswirkungen haben. Die
Energieversorgung sei eine öffentliche Aufgabe, die am besten und nach ihren Überzeugungen auch am preiswertesten
durch Unternehmen in öffentlicher Hand durchgeführt werden könne.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke,
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5064 zu empfehlen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Tilman Kuban
Berichterstatter
Steffen Kotré
Berichterstatter
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