Frage von Thomas Fetsch (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Thomas Fetsch (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Wie bewertet die Bundesregierung die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vorgesehenen Regelungen in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Buchstaben a) und b) des Baugesetzbuchs in Bezug auf die jeweilige Vollzugstauglichkeit für die Betroffenen (Gemeinde, beurkundenden Notar, Grundstückskaufvertragsparteien) sowie im Falle von Widerspruch und Klage gegen das ausgeübte gemeindliche Vorkaufsrecht auf Gemeindeverwaltung und Gerichte (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol:
Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts dauert an. Im Ergebnis der Ressortabstimmung und des zu fassenden Kabinettsbeschlusses wird in der Bundesregierung eine Bewertung des Referentenentwurfs erfolgen, auch in Bezug auf das praktische Verwaltungsverfahren.
Relationen
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