Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Text
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 121/25
16.04.26 BRFuss
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme (2) der Bundesregierung zu der Entschließung
des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den
Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Bundesministerium Berlin, 16. April 2026
für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Änderung
der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (BR-Drs. 133/22 (B)). Diese ergänzt
die bisherigen Stellungnahmen der Bundesregierung zu diesem
Entschließungsantrag, insbesondere die vom 03.11.2022 und vom 05.03.2025.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
siehe Drucksache 133/22 (Beschluss) und zu Drucksache 133/22 (Beschluss) sowie Drucksache 121/25
Stellungnahme (2) der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur
„Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“:
Zu der Entschließung des Bundesrates vom 8. April 2022 zur Änderung der Vorschriften
zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung – wird in Ergänzung der Stellungnahmen vom 03.11.2022 und
05.03.2025 wie folgt Stellung genommen:
Der Beschluss enthält unter Ziffer 4 die Aufforderung an die Bundesregierung, einen
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, mit dem das Baugesetzbuch
umgehend so angepasst werde, dass das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
2. Alt. BauGB ebenso wie die übrigen im Baugesetzbuch verankerten Vorkaufsrechte von den
Kommunen effektiv und zweckentsprechend geprüft und ausgeübt werden könne und nicht als
einziges Vorkaufsrecht des BauGB faktisch leerlaufe. Die Kommunen müssten bei der
Vorkaufsrechtsausübung maßgeblich berücksichtigen können, ob der Käufer eines Grundstücks
zukünftig erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolge. Hierzu bedürfe es einer sofortigen,
zweckentsprechenden Änderung des § 26 Nummer 4 BauGB.
Die Bundesregierung hat sich in der 20. Legislaturperiode intensiv mit diesen Thema befasst, zuletzt
im Rahmen des Entwurfs des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (siehe BT
Drs. 20/13091). Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen ist dieser Gesetzesentwurf der
Diskontinuität anheimgefallen.
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien darauf
verständigt, in einer weiteren Novellierung des Baugesetzbuchs unter anderem das Vorkaufsrecht
für Kommunen in Milieuschutzgebieten zu stärken (Zeile 719).
In Umsetzung dieser Vereinbarung schlägt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen im Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und
Raumordnungsrechts Änderungen in den §§ 26 Nummer 4 und 27 Absatz 2 BauGB vor. Diese
zielen darauf ab, die Einschränkungen der Verwaltungspraxis bei Ausübung des Vorkaufsrechts
im sozialen Erhaltungsgebiet (sogenanntes Milieuschutzgebiet), die sich auf dem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 ergeben haben, zu beseitigen. Am 1. April
2026 konnte hierzu die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet werden. Der Gesetzesentwurf
in der aktuellen Fassung ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen unter
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/04 /baugb-
upgrade.html?nn=42820
öffentlich einsehbar.
zu Drucksache 121/25
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnb (Unterrichtung)