Datengrundlage, Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente gegen Problemimmobilien
Text
Datengrundlage, Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente gegen Problemimmobilien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7802
21. Wahlperiode 01.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian
Münzenmaier, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, René Bochmann,
Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Datengrundlage, Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente gegen
Problemimmobilien
Problemimmobilien können die städtebauliche Entwicklung von Städten und
Gemeinden beeinträchtigen und erhebliche finanzielle Belastungen für die
betroffenen Kommunen verursachen. Der Bund hat hierfür in den vergangenen
Jahren mehrere Instrumente geschaffen oder finanziert.
Seit 2021 besteht ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht für
Problemimmobilien (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des Baugesetzbuches, eingeführt
durch das Baulandmobilisierungsgesetz). Mit dem Gesetz zur Bekämpfung
missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien vom 24. Oktober 2024
(Bundesgesetzblatt 2024 I Nummer 329) wurde in § 94a des Gesetzes über die
Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) den Gemeinden das
Recht eingeräumt, in Zwangsversteigerungsverfahren einen Antrag auf
gerichtliche Verwaltung zu stellen. Maßnahmen zum Erwerb, zur Sicherung und zur
Sanierung von Problemimmobilien können zudem über die Städtebauförderung
unterstützt werden; für das Jahr 2026 stehen hierfür 1 Mrd. Euro als
Verpflichtungsrahmen an Bundesmitteln zur Verfügung, bis 2029 ist eine Erhöhung auf
1,58 Mrd. Euro vorgesehen (Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
2026/2027; Bundeshaushalt 2026, Finanzplan bis 2029). Zu den Ursachen und
zum Umgang mit Problemimmobilien liegt zudem der vom Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellte Leitfaden aus dem Jahr 2020
vor.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Kommunalisierung und
Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien“ auf Bundestagsdrucksache 21/4568
hat die Bundesregierung ausgeführt, dass ihr keine bundesweiten Zahlen zu
Problemimmobilien sowie zur Anwendung einzelner kommunaler Instrumente
vorliegen.
Am 27. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen; der
Regierungsentwurf wurde Ende Juni 2026 in erster Lesung beraten
(Bundestagsdrucksache 21/6588). Er sieht zusätzliche Handlungsmöglichkeiten der
Kommunen im Umgang mit Problemimmobilien vor, darunter erweiterte Erwerbs-
und Vorkaufsrechte, eine Ergänzung des Modernisierungs- und
Instandsetzungsgebots nach § 177 des Baugesetzbuches sowie einen neuen
Enteignungszweck in § 85 Absatz 1 Nummer 8 des Baugesetzbuches.
Die Fragesteller interessieren sich für die empirischen Grundlagen dieser
Maßnahmen, die finanziellen Folgen für die Kommunen und die vorgesehene
Erfolgskontrolle der bestehenden und der geplanten Instrumente.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer
Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4568 zum Umgang der Kommunen
mit Problemimmobilien gewonnen?
2. Welche neuen Erkenntnisse aus Ländern und Kommunen sind in den
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und
Raumordnungsrechts eingeflossen (bitte nach Herkunft, konkreter Datenquelle oder
Studie aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Vollzugsprobleme des geltenden Rechts sollen die
vorgesehenen Regelungen zu Problemimmobilien beheben?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ausübung des
gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des
Baugesetzbuches seit 2021 vor, welche Anwendungshindernisse sind ihr
bekannt, plant sie, diese Daten künftig zentral zu erfassen; und wenn nein,
warum nicht?
5. Welche Fallzahlen hat die Bundesregierung ihrer
Gesetzesfolgenabschätzung zu den vorgesehenen Regelungen über Problemimmobilien zugrunde
gelegt?
6. Auf welcher Datengrundlage beruhen diese Fallzahlen?
7. Wie viele zusätzliche Anwendungsfälle des gemeindlichen Vorkaufsrechts
erwartet die Bundesregierung aufgrund der vorgesehenen Neuregelungen?
8. Wie viele zusätzliche Instandsetzungsgebote erwartet die
Bundesregierung aufgrund der vorgesehenen Neuregelungen?
9. Wie viele Enteignungsverfahren aufgrund nicht befolgter
Instandsetzungsgebote erwartet die Bundesregierung infolge der vorgesehenen
Neuregelungen?
10. Welche Erkenntnisse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung liegen seit 2020 zu Ursachen, Verbreitung und regionalen
Schwerpunkten von Problemimmobilien vor (bitte die jeweiligen Studien und
Veröffentlichungen angeben), ist eine Aktualisierung des BBSR-
Leitfadens „Umgang mit Problemimmobilien“ von 2020 vorgesehen, und
wenn ja, bis wann?
11. Welche zusätzlichen jährlichen Verwaltungskosten der Kommunen
erwartet die Bundesregierung durch die vorgesehenen Instrumente gegen
Problemimmobilien?
12. Welchen zusätzlichen jährlichen Personalbedarf der Kommunen erwartet
die Bundesregierung durch diese Instrumente?
13. Welche Kosten für den Erwerb von Problemimmobilien durch Kommunen
hat die Bundesregierung bei ihrer Gesetzesfolgenabschätzung
berücksichtigt?
14. Welche Kosten für Sicherung, Instandsetzung oder Abriss erworbener
Problemimmobilien hat die Bundesregierung dabei berücksichtigt?
15. Welche finanziellen Risiken für kommunale Haushalte sieht die
Bundesregierung beim Erwerb von Problemimmobilien?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Fälle vor, in denen
die notwendigen Sicherungs-, Sanierungs- oder Abrisskosten den
Verkehrswert einer Problemimmobilie übersteigen?
17. In welcher Höhe wurden seit 2021 Bundesmittel der Städtebauförderung
konkret für Erwerb, Sicherung, Sanierung oder Abriss von
Problemimmobilien eingesetzt?
18. Wie viele Immobilien wurden mit den in Frage 17 genannten
Bundesmitteln erworben, gesichert, saniert oder abgerissen?
19. Wie viele Wohnungen wurden durch die in Frage 17 genannten
Fördermaßnahmen wieder einer Wohnnutzung zugeführt?
20. Welche Erfolgsindikatoren verwendet die Bundesregierung zur Bewertung
des Einsatzes von Städtebauförderungsmitteln bei Problemimmobilien?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anwendung des
§ 94a des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die
Zwangsverwaltung seit dessen Inkrafttreten vor?
22. Wie viele Anträge von Gemeinden nach § 94a ZVG sind der
Bundesregierung bekannt?
23. In wie vielen der Bundesregierung bekannten Fälle wurde aufgrund eines
Antrags nach § 94a ZVG eine gerichtliche Verwaltung angeordnet?
24. Welche Kosten sind den antragstellenden Gemeinden durch Verfahren
nach § 94a ZVG entstanden, insbesondere durch die Vorschusspflicht für
die Vergütung des gerichtlich bestellten Verwalters, und in wie vielen
Fällen blieben diese Kosten beim Ersteher uneinbringlich?
25. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit
des § 94a ZVG?
26. Plant die Bundesregierung eine Evaluation des § 94a ZVG, und wenn ja,
bis wann?
27. Nach welchen messbaren Kriterien will die Bundesregierung die
Wirksamkeit der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und
Raumordnungsrechts vorgesehenen Instrumente gegen
Problemimmobilien bewerten?
28. Bis wann will die Bundesregierung erstmals die Anwendung, Kosten und
Wirksamkeit dieser Instrumente evaluieren?
29. Plant die Bundesregierung eine über die Städtebauförderung
hinausgehende finanzielle Unterstützung der Kommunen beim Erwerb und bei
der Sanierung von Problemimmobilien, wenn ja, in welcher Form und in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 31. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Bastian Treuheit (Kleine Anfrage)
- asked ← Carolin Bachmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Marc Bernhard (Kleine Anfrage)
- asked ← Olaf Hilmer (Kleine Anfrage)
- asked ← Otto Strauß (Kleine Anfrage)
- asked ← Paul Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← René Bochmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Münzenmaier (Kleine Anfrage)
- asked ← Volker Scheurell (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Marc Bernhard
- authored ← Otto Strauß
- part_of_vorgang → Datengrundlage, Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente gegen Problemimmobilien (Kleine Anfrage)