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Frage von Thomas Fetsch (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Thomas Fetsch (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Wie praxistauglich für Gemeinden, Verfassungsschutzbehörden, Justiz sowie Auskunftsbetroffene ist die mit Artikel 5 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vorgesehene Einführung des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die den Bundesverfassungsschutz für Zwecke der möglichen Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts zur Auskunft über den Grundstückskäufer gegenüber der vorkaufsberechtigten Gemeinde verpflichtet (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Sören Bartol: Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts dauert an. Im Ergebnis der Ressortabstimmung und des zu fassenden Kabinettsbeschlusses wird in der Bundesregierung eine Bewertung des Referentenentwurfs erfolgen, auch in Bezug auf das praktische Verwaltungsverfahren.

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