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Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln - Individuell, lebensbegleitend und innovativ

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6948 · Antrag · Original ↗

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Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln - Individuell, lebensbegleitend und innovativ Antrag der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln – Individuell, lebensbegleitend und innovativ Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest Die Hochschulen stehen am Beginn einer neuen Ära. Das traditionelle Modell des einmaligen Studiums in einer meist frühen Lebensphase stößt angesichts des demografischen Wandels, der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz und der sozial- ökologischen Transformation an seine Grenzen. Hochschulen müssen ihre Studienangebote flexibler gestalten, interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken, berufliche und akademische Bildung stärker verbinden, digitale Technologien verantwortungsvoll einsetzen und Studierende befähigen, komplexe gesellschaftliche Herausforderungen aktiv mitzugestalten. Das Studium der Zukunft geht über die Erstausbildung junger Menschen hinaus. Hochschulen sind als zentrale Infrastrukturen einer wissensbasierten Gesellschaft zu stärken, die lebensbegleitendes Lernen, wissenschaftliche Qualifizierung, Innovation und gesellschaftliche Transformation verbinden. Dies erfordert eine Weiterentwicklung von Studiengängen und Lehrformaten, die weniger auf starre Curricula und stärker auf kompetenzorientiertes, flexibles, forschendes und problembezogenes lebensbegleitendes Lernen ausgerichtet sind. Curricula sollten gezielt Raum für interdisziplinäre Projekte, digitale und KI-bezogene Lehr-Lern-Formate, Praxisbezüge sowie die kontinuierliche Reflexion gesellschaftlicher Herausforderungen schaffen. Studienangebote müssen modularer, durchlässiger, stärker kompetenzorientiert und individualisierbar werden sowie vermehrt berufsbegleitend oder in Teilzeit studierbar sein. Digitale und hybride Lehrformate erweitern den Zugang und ermöglichen neue didaktische Konzepte, ohne die soziale und akademische Einbindung vor Ort zu ersetzen. Im Sinne einer höheren Durchlässigkeit müssen sich Hochschulen stärker für berufsqualifizierte Menschen öffnen und die Anerkennungsverfahren für außerhochschulisch erworbene Kompetenzen deutlich vereinfachen. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel ist es unerlässlich, in Hochschulen und insbesondere in die Qualität der Lehre zu investieren. Hier werden die Grundlagen für Innovation gelegt und die entscheidenden Kompetenzen vermittelt, um technologische Entwicklungen voranzutreiben, wirtschaftliche Wertschöpfung zu sichern und gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Der Hochschulpakt bzw. Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZVSL) hat in den vergangenen zwanzig Jahren dazu beigetragen, die Grundfinanzierung der Hochschulen teilweise abzusichern und die Lehrqualität weiterzuentwickeln. Insbesondere die Dynamisierung des Zukunftsver- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6948 21. Wahlperiode 07.07.2026 trags seit 2023 ist entscheidend für die Planungssicherheit der Hochschulen in Zeiten steigender Kosten. Gleichzeitig zeigen die bislang nur begrenzt verbesserten Betreuungsrelationen, die seit Jahren stagnierenden Studienabbruchquoten und die weiter bestehenden Strukturprobleme in Studium und Lehre, dass die bisherige Förderlogik allein nicht ausreicht. Für die notwendige Transformation von Studium und Lehre genügt es nicht, den bestehenden Zukunftsvertrag lediglich zu dynamisieren. Es bedarf einer qualitativen Weiterentwicklung der Förderlogik, die über den bedarfsgerechten Erhalt von Studienkapazitäten hinausgeht. Neben der reinen die Finanzierung von Studienplätzen (Quantität) muss ein Transformationsfonds etabliert werden, der die strukturelle Weiterentwicklung des Hochschulsystems hin zu einem offenen, durchlässigen und lebensbegleitenden Studium des 21. Jahrhunderts ermöglicht und gleichzeitig das Studienangebot sichert. Ziel ist ein System, in dem formale, berufliche und hochschulische Bildung als ein zusammenhängendes Ökosystem gedacht werden und Bildungsbiografien auch im fortgeschrittenen Erwerbsleben an neue Arbeitsmarktanforderungen angepasst werden können. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und unter Berücksichtigung der Evaluation des Zukunftsvertrags Studium und Lehre, 1. die Dynamisierung des Bundesanteils des Zukunftsvertrags Studium und Lehre mit jährlich 3 Prozent auch nach 2027 fortzusetzen und Kürzungen im Bereich der Hochschulbildung auszuschließen. Der jetzige Betrag wird als Sockel garantiert, auch wenn die Studierendenzahlen insgesamt sinken sollten. Diese Mittel sollen auch zur weiteren Verbesserung der Betreuungsrelation und der Senkung der Studienabbruchsquoten verwendet werden. Die Länder werden zur Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen verpflichtet, die Mittel in die Grundfinanzierung der Hochschulen zu überführen, anstatt kleinteilige Förderprogramme aufzusetzen, die zu noch mehr Bürokratie führen. Die Parameter zur Verteilung der Mittel zwischen den Bundesländern sind so auszugestalten, dass kein Anreiz zum Abbau von Studienplätzen gesetzt wird; 2. eine jährliche Transformationspauschale zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre als qualitative Ergänzung zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre einzuführen. Diese Mittel sollten nicht allein nach Studierendenzahlen verteilt werden, sondern an profilbezogene Entwicklungsziele geknüpft sein: profilbezogene Curriculumsreformen, flexible Studienmodelle und qualitative Transformationsziele. Dabei sind insbesondere Kriterien zu berücksichtigen, die den Erwerb von Future Skills (inkl. der Flexibilisierung von Curricula), die Vergabe von Microcredentials und die Stärkung des lebenslangen Lernens belohnen. Gefördert werden zudem die Etablierung interprofessioneller Lehrteams mit Didaktiker*innen, IT-Spezialist*innen, Lecturern und Professuren sowie der systematische Einsatz adaptiver, KI-gestützter Lernsysteme; 3. Weiterbildungsangebote sowie den Aufbau professioneller Unterstützungsstrukturen für die Lehre – etwa durch Hochschuldidaktik, Instructional Design, IT- Services und neue lehrbezogene Karrierewege – gezielt finanziell zu stärken; 4. die Open Educational Resources (OER)-Strategie des BMBFSFJ auf den Hochschulbereich auszuweiten und finanziell wie strukturell so auszustatten, dass eine bundesweit zugängliche KI-Grundausstattung für den Hochschulbereich bereitgestellt wird. Diese Infrastruktur muss zwingend auf europäischen Open-Source- Basismodellen (LLMs.) basieren und datenschutzkonform auf europäischer Cloud-Infrastrukturen betrieben werden, um die digitale Souveränität und technologische Unabhängigkeit nachhaltig zu sichern. Ziel ist die Entwicklung „digitaler Lernbegleiter“, die Studierenden individuelles Feedback in Echtzeit ermöglichen und Lehrende zugleich wirksam von administrativen Aufgaben entlasten. Der Einsatz intransparenter, proprietärer KI-Anwendungen aus Drittstaaten – insbesondere aus den USA – ist im Hochschulbereich schrittweise zurückzuführen; 5. die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Hochschulen „Micro- Degrees“ und zertifizierte Weiterbildungen flächendeckend und rechtssicher anbieten können; 6. im Rahmen der Mittelbaustrategie die interprofessionelle Lehre durch Anpassung des Kapazitätsrechts und der Stellenstrukturen zu stärken, um neben Professuren auch Dauerstellen für „Teaching Professionals“ (wie Mediendidaktiker*innen, IT-Spezialist*innen, Lernbegleiter*innen) zu schaffen; 7. in der Wissenschaftsministerkonferenz zu erwirken, dass bei staatlichen Hochschulen eine echte Selbstakkreditierung die Regel wird. Damit soll eines der größten bürokratischen Ungetüme im Hochschulbereich, das enorme personelle und finanzielle Ressourcen bindet, abgeschafft werden. Stattdessen ist das Vertrauensprinzip einzuführen, weg von der präventiven Kontrolle hin zu einem stichprobenartigen, nachgelagerten Monitoring mit Intervention bei evidenten Mängeln. Es soll der Rahmen dafür geschaffen werden, dass innovative Studienformate (z. B. fächerübergreifende Projektstudiengänge) einfacher eingeführt werden können; 8. ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Sanierung und digitalen Modernisierung der Campus-Infrastrukturen (wie hybride Lehrräume und Labore der nächsten Generation) aufzulegen; 9. das BAföG hin zu einem elternunabhängigeren und flexibleren System zu reformieren, das auch ein Teilzeitstudium sowie das lebenslange Lernen (Weiterbildungen) adäquat abbildet; 10. die Arbeit der Stiftung Innovationen in der Hochschullehre massiv zu stärken und sie zu einer beratenden Transformationsagentur aufwerten, die mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet ist, um Hochschulen aktiv bei der Organisationsentwicklung zu unterstützen. Die Struktur der Stiftung ist um eine neue, langfristige Förderlinie für „Lehr- und Transformations-Hubs“ zu erweitern. Diese Hubs sollen herausragende didaktische Konzepte nicht nur prämieren, sondern als Open Science- und Open Educational Resources-Plattformen so ausstatten, dass funktionierende Innovationen schnell und barrierefrei in die Breite der gesamten deutschen Hochschullandschaft transferiert werden; 11. die Forschung zur Wirkung hochschuldidaktischer Weiterbildung auszubauen und die Studierendenperspektive stärker zu berücksichtigen; 12. innovationsfreundliche Spielräume im Kapazitäts- und Deputatsrecht zu schaffen, damit neue Lehrformate wie Team-Teaching, forschendes und projektbasiertes Lernen, digitale Betreuung, Laborlehre, die Betreuung von Abschlussarbeiten sowie kompetenzorientierte Prüfungen rechtssicher erprobt und angemessen berücksichtigt werden können. Dabei sollten Betreuungsaufwände realistischer abgebildet werden; 13. die internationale Dimension von Studium und Lehre im Zukunftsvertrag und in ergänzenden Förderlinien zu stärken, insbesondere durch europäische Lehrkooperationen, Joint Programmes, virtuelle Mobilität, internationale Projektmodule und die Internationalisierung von Curricula; 14. die bestehenden Berichtssysteme zu Studium und Lehre schrittweise um ein wissenschaftsgeleitetes Monitoring für Lehrinnovation, Studienerfolg und Kompetenzentwicklung zu ergänzen. Dieses sollte quantitative Indikatoren mit qualitativen Peer-Reviews, Studierendenfeedback und Analysen zur Wirksamkeit innovativer Lehr- und Prüfungsformate verbinden, ohne neue Bürokratielasten für die Hochschulen zu schaffen; 15. gemeinsam mit Hochschulen die Anerkennungsverfahren für außerhochschulisch oder im Ausland erworbene Kompetenzen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um das Studium der Zukunft mehr Menschen zugänglich zu machen; 16. die geplante Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens umgehend umzusetzen, um die Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung zu stärken; Berlin, den 7. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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