Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln - Individuell, lebensbegleitend und innovativ
Text
Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln - Individuell, lebensbegleitend und innovativ
Antrag
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln – Individuell,
lebensbegleitend und innovativ
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest
Die Hochschulen stehen am Beginn einer neuen Ära. Das traditionelle Modell des
einmaligen Studiums in einer meist frühen Lebensphase stößt angesichts des
demografischen Wandels, der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz und der sozial-
ökologischen Transformation an seine Grenzen. Hochschulen müssen ihre
Studienangebote flexibler gestalten, interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken, berufliche und
akademische Bildung stärker verbinden, digitale Technologien verantwortungsvoll
einsetzen und Studierende befähigen, komplexe gesellschaftliche Herausforderungen
aktiv mitzugestalten.
Das Studium der Zukunft geht über die Erstausbildung junger Menschen hinaus.
Hochschulen sind als zentrale Infrastrukturen einer wissensbasierten Gesellschaft zu
stärken, die lebensbegleitendes Lernen, wissenschaftliche Qualifizierung, Innovation und
gesellschaftliche Transformation verbinden. Dies erfordert eine Weiterentwicklung
von Studiengängen und Lehrformaten, die weniger auf starre Curricula und stärker auf
kompetenzorientiertes, flexibles, forschendes und problembezogenes
lebensbegleitendes Lernen ausgerichtet sind. Curricula sollten gezielt Raum für interdisziplinäre
Projekte, digitale und KI-bezogene Lehr-Lern-Formate, Praxisbezüge sowie die
kontinuierliche Reflexion gesellschaftlicher Herausforderungen schaffen.
Studienangebote müssen modularer, durchlässiger, stärker kompetenzorientiert und
individualisierbar werden sowie vermehrt berufsbegleitend oder in Teilzeit studierbar
sein. Digitale und hybride Lehrformate erweitern den Zugang und ermöglichen neue
didaktische Konzepte, ohne die soziale und akademische Einbindung vor Ort zu
ersetzen. Im Sinne einer höheren Durchlässigkeit müssen sich Hochschulen stärker für
berufsqualifizierte Menschen öffnen und die Anerkennungsverfahren für
außerhochschulisch erworbene Kompetenzen deutlich vereinfachen.
Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel ist es unerlässlich, in Hochschulen und
insbesondere in die Qualität der Lehre zu investieren. Hier werden die Grundlagen für
Innovation gelegt und die entscheidenden Kompetenzen vermittelt, um technologische
Entwicklungen voranzutreiben, wirtschaftliche Wertschöpfung zu sichern und
gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Der Hochschulpakt bzw.
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZVSL) hat in den vergangenen zwanzig Jahren dazu
beigetragen, die Grundfinanzierung der Hochschulen teilweise abzusichern und die
Lehrqualität weiterzuentwickeln. Insbesondere die Dynamisierung des Zukunftsver-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6948
21. Wahlperiode 07.07.2026
trags seit 2023 ist entscheidend für die Planungssicherheit der Hochschulen in Zeiten
steigender Kosten. Gleichzeitig zeigen die bislang nur begrenzt verbesserten
Betreuungsrelationen, die seit Jahren stagnierenden Studienabbruchquoten und die weiter
bestehenden Strukturprobleme in Studium und Lehre, dass die bisherige Förderlogik
allein nicht ausreicht.
Für die notwendige Transformation von Studium und Lehre genügt es nicht, den
bestehenden Zukunftsvertrag lediglich zu dynamisieren. Es bedarf einer qualitativen
Weiterentwicklung der Förderlogik, die über den bedarfsgerechten Erhalt von
Studienkapazitäten hinausgeht. Neben der reinen die Finanzierung von Studienplätzen
(Quantität) muss ein Transformationsfonds etabliert werden, der die strukturelle
Weiterentwicklung des Hochschulsystems hin zu einem offenen, durchlässigen und
lebensbegleitenden Studium des 21. Jahrhunderts ermöglicht und gleichzeitig das
Studienangebot sichert. Ziel ist ein System, in dem formale, berufliche und
hochschulische Bildung als ein zusammenhängendes Ökosystem gedacht werden und
Bildungsbiografien auch im fortgeschrittenen Erwerbsleben an neue
Arbeitsmarktanforderungen angepasst werden können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den
Ländern und unter Berücksichtigung der Evaluation des Zukunftsvertrags
Studium und Lehre,
1. die Dynamisierung des Bundesanteils des Zukunftsvertrags Studium und Lehre
mit jährlich 3 Prozent auch nach 2027 fortzusetzen und Kürzungen im Bereich
der Hochschulbildung auszuschließen. Der jetzige Betrag wird als Sockel
garantiert, auch wenn die Studierendenzahlen insgesamt sinken sollten. Diese Mittel
sollen auch zur weiteren Verbesserung der Betreuungsrelation und der Senkung
der Studienabbruchsquoten verwendet werden. Die Länder werden zur Stärkung
der Eigenverantwortung der Hochschulen verpflichtet, die Mittel in die
Grundfinanzierung der Hochschulen zu überführen, anstatt kleinteilige Förderprogramme
aufzusetzen, die zu noch mehr Bürokratie führen. Die Parameter zur Verteilung
der Mittel zwischen den Bundesländern sind so auszugestalten, dass kein Anreiz
zum Abbau von Studienplätzen gesetzt wird;
2. eine jährliche Transformationspauschale zur Weiterentwicklung von Studium
und Lehre als qualitative Ergänzung zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre
einzuführen. Diese Mittel sollten nicht allein nach Studierendenzahlen verteilt
werden, sondern an profilbezogene Entwicklungsziele geknüpft sein:
profilbezogene Curriculumsreformen, flexible Studienmodelle und qualitative
Transformationsziele. Dabei sind insbesondere Kriterien zu berücksichtigen, die den Erwerb
von Future Skills (inkl. der Flexibilisierung von Curricula), die Vergabe von
Microcredentials und die Stärkung des lebenslangen Lernens belohnen. Gefördert
werden zudem die Etablierung interprofessioneller Lehrteams mit
Didaktiker*innen, IT-Spezialist*innen, Lecturern und Professuren sowie der systematische
Einsatz adaptiver, KI-gestützter Lernsysteme;
3. Weiterbildungsangebote sowie den Aufbau professioneller
Unterstützungsstrukturen für die Lehre – etwa durch Hochschuldidaktik, Instructional Design, IT-
Services und neue lehrbezogene Karrierewege – gezielt finanziell zu stärken;
4. die Open Educational Resources (OER)-Strategie des BMBFSFJ auf den
Hochschulbereich auszuweiten und finanziell wie strukturell so auszustatten, dass eine
bundesweit zugängliche KI-Grundausstattung für den Hochschulbereich
bereitgestellt wird. Diese Infrastruktur muss zwingend auf europäischen Open-Source-
Basismodellen (LLMs.) basieren und datenschutzkonform auf europäischer
Cloud-Infrastrukturen betrieben werden, um die digitale Souveränität und
technologische Unabhängigkeit nachhaltig zu sichern. Ziel ist die Entwicklung
„digitaler Lernbegleiter“, die Studierenden individuelles Feedback in Echtzeit
ermöglichen und Lehrende zugleich wirksam von administrativen Aufgaben entlasten.
Der Einsatz intransparenter, proprietärer KI-Anwendungen aus Drittstaaten –
insbesondere aus den USA – ist im Hochschulbereich schrittweise zurückzuführen;
5. die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Hochschulen „Micro-
Degrees“ und zertifizierte Weiterbildungen flächendeckend und rechtssicher
anbieten können;
6. im Rahmen der Mittelbaustrategie die interprofessionelle Lehre durch Anpassung
des Kapazitätsrechts und der Stellenstrukturen zu stärken, um neben Professuren
auch Dauerstellen für „Teaching Professionals“ (wie Mediendidaktiker*innen,
IT-Spezialist*innen, Lernbegleiter*innen) zu schaffen;
7. in der Wissenschaftsministerkonferenz zu erwirken, dass bei staatlichen
Hochschulen eine echte Selbstakkreditierung die Regel wird. Damit soll eines der
größten bürokratischen Ungetüme im Hochschulbereich, das enorme personelle und
finanzielle Ressourcen bindet, abgeschafft werden. Stattdessen ist das
Vertrauensprinzip einzuführen, weg von der präventiven Kontrolle hin zu einem
stichprobenartigen, nachgelagerten Monitoring mit Intervention bei evidenten
Mängeln. Es soll der Rahmen dafür geschaffen werden, dass innovative
Studienformate (z. B. fächerübergreifende Projektstudiengänge) einfacher eingeführt
werden können;
8. ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Sanierung und digitalen
Modernisierung der Campus-Infrastrukturen (wie hybride Lehrräume und Labore der
nächsten Generation) aufzulegen;
9. das BAföG hin zu einem elternunabhängigeren und flexibleren System zu
reformieren, das auch ein Teilzeitstudium sowie das lebenslange Lernen
(Weiterbildungen) adäquat abbildet;
10. die Arbeit der Stiftung Innovationen in der Hochschullehre massiv zu stärken und
sie zu einer beratenden Transformationsagentur aufwerten, die mit
entsprechenden Ressourcen ausgestattet ist, um Hochschulen aktiv bei der
Organisationsentwicklung zu unterstützen. Die Struktur der Stiftung ist um eine neue, langfristige
Förderlinie für „Lehr- und Transformations-Hubs“ zu erweitern. Diese Hubs
sollen herausragende didaktische Konzepte nicht nur prämieren, sondern als Open
Science- und Open Educational Resources-Plattformen so ausstatten, dass
funktionierende Innovationen schnell und barrierefrei in die Breite der gesamten
deutschen Hochschullandschaft transferiert werden;
11. die Forschung zur Wirkung hochschuldidaktischer Weiterbildung auszubauen
und die Studierendenperspektive stärker zu berücksichtigen;
12. innovationsfreundliche Spielräume im Kapazitäts- und Deputatsrecht zu
schaffen, damit neue Lehrformate wie Team-Teaching, forschendes und
projektbasiertes Lernen, digitale Betreuung, Laborlehre, die Betreuung von Abschlussarbeiten
sowie kompetenzorientierte Prüfungen rechtssicher erprobt und angemessen
berücksichtigt werden können. Dabei sollten Betreuungsaufwände realistischer
abgebildet werden;
13. die internationale Dimension von Studium und Lehre im Zukunftsvertrag und in
ergänzenden Förderlinien zu stärken, insbesondere durch europäische
Lehrkooperationen, Joint Programmes, virtuelle Mobilität, internationale Projektmodule
und die Internationalisierung von Curricula;
14. die bestehenden Berichtssysteme zu Studium und Lehre schrittweise um ein
wissenschaftsgeleitetes Monitoring für Lehrinnovation, Studienerfolg und
Kompetenzentwicklung zu ergänzen. Dieses sollte quantitative Indikatoren mit
qualitativen Peer-Reviews, Studierendenfeedback und Analysen zur Wirksamkeit
innovativer Lehr- und Prüfungsformate verbinden, ohne neue Bürokratielasten für die
Hochschulen zu schaffen;
15. gemeinsam mit Hochschulen die Anerkennungsverfahren für außerhochschulisch
oder im Ausland erworbene Kompetenzen zu vereinfachen und zu beschleunigen,
um das Studium der Zukunft mehr Menschen zugänglich zu machen;
16. die geplante Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens umgehend
umzusetzen, um die Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung zu
stärken;
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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