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Infrastrukturen für Innovationen - Klimagerecht, barrierefrei und digital auf dem Campus

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2047 · Antrag · Original ↗

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Infrastrukturen für Innovationen - Klimagerecht, barrierefrei und digital auf dem Campus [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2047 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antrag der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Dr. Paula Piechotta, Kassem Taher Saleh und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Infrastrukturen für Innovationen – Klimagerecht, barrierefrei und digital auf dem Campus Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeiten Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit – von der Klimakrise über den Erhalt der natürlichen Ressourcen bis zum Schutz des gesellschaftlichen Zusammenhalts – und haben als Orte von Forschung und Lehre und als wichtige Arbeitgeber das Potenzial, Vorbilder und Reallabore für Klimagerechtigkeit und Innovation zu sein. Allerdings sind diese Infrastrukturen des Wissens vielerorts marode und entsprechen nicht mehr den Anforderungen an Studium, Forschung und Lehre auf Spitzenniveau: Lesesäle, in die es hineinregnet, herabfallende Deckplatten, nichtregulierbare Heizungen und von Einsturz bedrohte Hörsaaldecken verdeutlichen den teils desolaten Zustand der baulichen Hochschulinfrastruktur in Deutschland. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder allein für den Hochschulbau verantwortlich, haben aber nicht in dem erforderlichen Umfang in den Hochschulbau investiert. Laut Hochschulrektorenkonferenz beläuft sich der Sanierungs- und Modernisierungsstau im deutschen Hochschulbau auf mindestens 90 Milliarden Euro, die Wissenschaftsministerkonferenz spricht von einem „dreistelligen Milliardenbetrag“ (www.forschung-und-lehre.de/management/hrk-fordert-fortschritte-im- hochschulbau-7095). Viele Lehr- und Forschungsgebäude sind in die Jahre gekommen und weisen aufgrund jahrzehntelanger Sanierungsversäumnisse erhebliche energetische Mängel auf (www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/modernisierung-energetische- sanierung-und-neubau-von-hochschulen/). Hinzu kommt eine massive Investitionslücke für Mensen, Cafeterien etc., die das Studierendenwerk auf ca. 4 Milliarden Euro beziffert (www.studierendenwerke.de/beitrag/presse-statement-zum-geplanten- sondervermoegen-fuer-infrastruktur). Die Bundesregierung reagierte auf den Sanierungsstau mit der Ankündigung einer „Schnellbauinitiative“ im Koalitionsvertrag, allerdings werden die eingestellten 60 Millionen Euro den Herausforderungen in Umfang und Dringlichkeit nicht gerecht. Es fehlt eine nachhaltige, dauerhafte Finanzierungsarchitektur. Für digitale Konzepte fehlen nachhaltige Finanzierungszusagen. Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsprozesse sind langwierig. Zwischen Planungsbeginn und Fertigstellung können bis zu 15 Jahre vergehen, sodass Gebäude schon zur Eröffnung veraltet sind. Mit dem Vorschlag für eine „Innovationsinitiative Zukunfts-Campus“ wollen wir nicht nur den dramatischen Sanierungsstau an Hochschulen auflösen, sondern diese auch zu modernen, flexiblen und nachhaltigen Orten der Lehre und Forschung entwickeln – und zu Pionieren der Klimaneutralität machen. Übergeordnetes Ziel einer solchen Initiative muss die Erreichung von ökologischen, klimagerechten, sozialen, digitalen und barrierefreien Standards sein. Neue finanzielle Spielräume ergeben sich durch das Sondervermögen Infrastruktur und den Klima- und Transformationsfonds, wodurch unser Wissenschafts- und Innovationssystem auf Dauer gestärkt und eine Grundlage für nachhaltigen Wohlstand geschaffen werden kann. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine „Innovationsinitiative Zukunfts-Campus“ über 10 Jahre auf Grundlage eines Bund-Länder-Pakts nach Artikel 91b GG zu schaffen, finanziert zu 50 Prozent aus dem Sondervermögen Infrastruktur und zu 50 Prozent durch die Länder. In dieser Initiative enthalten sind die folgenden Komponenten: 1. die Verankerung von Klimaneutralität bis spätestens 2040 als verbindliches Ziel für alle Hochschulen, die im Rahmen dieser Initiative gefördert werden, sowie die Bereitstellung der Mittel für die energetische Sanierung der ca. 40 Prozent Hochschulgebäude, die 25 Jahre oder älter sind. Dabei haben die Förderung der energetischen Sanierung, der Einsatz moderner Klima-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme, der Ein- und Umbau nachhaltiger Heizungssysteme sowie die Integration erneuerbarer Energien und klimafreundlicher IT-Lösungen Priorität; 2. zusätzliche Investitionen in den Bau, die umfassende Modernisierung und nachhaltige Instandhaltung der Hochschulinfrastruktur (z.  B. Hörsäle, Labore, Verwaltungsgebäude, Bibliotheken und die technische und digitale Infrastruktur) zur Sicherstellung zukunftsfähiger, barrierefreier und klimagerechter Lern-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen; 3. zusätzliche Investitionen in studentische Infrastrukturen wie Wohnheime, Mensen, Lern- und Begegnungsorte als zentrale Bestandteile eines zukunftsfähigen Campuslebens; 4. die Einrichtung einer Digitalpauschale pro Studierendem, mit der die digitale Transformation der Hochschullandschaft vorangetrieben, eine souveräne digitale Infrastruktur gesichert und moderne Lehr- und Forschungsformen ermöglicht werden. Außerdem soll eine dauerhafte, flächendeckende, sichere und leistungsstarke KI-Infrastruktur für alle deutschen Hochschulen aufgebaut und die Kooperation auf allen Ebenen sichergestellt werden; 5. Planen und Bauen auf dem Campus muss einfacher und nachhaltiger werden. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir eine Musterbauverordnung unterstützen, die es auch für Hochschulen ermöglicht, sowohl unbürokratischer als auch ressourcenschonender, klimagerecht und damit langfristig kostensparender zu bauen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen, wo es sachgerecht ist, mehr Autonomie beim Bau erhalten; 6. die Einrichtung einer schlanken Servicestelle auf Bundesebene, die in enger Abstimmung mit den Ländern das Programm evaluiert, Beratung zu Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung und Inklusion anbietet und ein Netzwerk der geförderten Einrichtungen zum Erfahrungsaustausch und zur Kooperation organisiert. Berlin, den 7. Oktober 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Allgemeiner Teil: Eine Finanzierung nach Artikel 91b GG ermöglicht eine langfristige und verlässliche Förderung, die den komplexen Herausforderungen der Hochschulmodernisierung gerecht wird. Die paritätische Finanzierung zwischen Bund und Ländern stellt sicher, dass beide Ebenen Verantwortung übernehmen und die Mittel effizient eingesetzt werden. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen Investitionsmittel bereit, die unsere Bildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Wissenschaftsinfrastrukturen nachhaltig stärken können. Damit werden sowohl Innovations- und Wachstumspotenziale für nachhaltigen Wohlstand gehoben als auch die Möglichkeiten erweitert, den Pfad zur Klimaneutralität direkt auf dem Campus pionierhaft voranzuschreiten. Zu 1.: Klimaneutralität bis 2040 Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten. Als Institutionen, die zur Bewältigung der Klimakrise forschen und beraten, haben sie eine besondere Verantwortung – aber vor allem auch Expertise und Glaubwürdigkeit. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 ist ambitioniert, aber mit entsprechenden Investitionen und Maßnahmen erreichbar. Verbindliche Ziele schaffen Planungssicherheit und motivieren alle Beteiligten, innovative Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Zu 2.: Nachhaltiger Bau und Modernisierung von Hochschulinfrastruktur Ohne zusätzliche Investitionen ist sogar ein weiteres Anwachsen des Sanierungsstaus zu erwarten, was die Studien-, Arbeits- und Lehrbedingungen massiv beeinträchtigt und die Nachhaltigkeitsziele gefährdet. Dauerhaft leistungsfähige Hochschulen benötigen moderne, energieeffiziente und barrierefreie Gebäude sowie funktionsfähige Bibliotheken und Verwaltungseinrichtungen, um internationale Wettbewerbsfähigkeit, attraktive Studienbedingungen und den Innovationstransfer gewährleisten zu können. Viele Hochschulgebäude stammen aus den 1960er und 1970er Jahren und entsprechen nicht mehr heutigen energetischen Standards. Die energetische Sanierung ist der wichtigste Hebel zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und gleichzeitig zur Senkung der Betriebskosten. Moderne Klima-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme können den Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren. Bildung ist ein Menschenrecht, das allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Voraussetzungen zugänglich sein muss. Viele Hochschulgebäude sind jedoch nicht barrierefrei gestaltet, was Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Bildung und Forschung erschwert oder unmöglich macht. Die UN- Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zur Schaffung inklusiver Bildungssysteme. Investitionen in bauliche und digitale Barrierefreiheit sind daher nicht nur ethisch geboten, sondern auch rechtlich erforderlich. Zu 3.: Studentische Infrastruktur stärken Gutes Studieren braucht soziale Räume: Mensen, Lernorte, erschwinglichen Wohnraum – all das ist vielfach veraltet oder unzureichend ausgebaut. Eine moderne, klimaneutrale Studierendeninfrastruktur ist zentral für Chancengleichheit, Gesundheit und Lebensqualität auf dem Campus. Gerade nach den Erfahrungen junger Menschen in der zurückliegenden Pandemie ist es geboten, Begegnungs- und Austauschräume auf dem Campus auszubauen und zu erhalten. Zu 4.: Digitalpakt für Hochschulen Die Corona-Pandemie hat die digitalen Defizite an deutschen Hochschulen schonungslos offengelegt. Während Schulen durch den Digitalpakt gefördert werden, fehlt ein entsprechendes Programm für Hochschulen. Die Expertinnen- und Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat bereits 2019 eine Digitalpauschale pro Studierende*r vorgeschlagen. Moderne Lehr- und Forschungsformen erfordern eine zeitgemäße digitale Infrastruktur, die auch international wettbewerbsfähig ist. Die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz stellt einen entscheidenden Innovations- und Wettbewerbsfaktor für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Um die internationale Anschlussfähigkeit des Hochschul- und Forschungsstandortes Deutschland dauerhaft zu sichern, bedarf es einer flächendeckenden, leistungsstarken und verlässlich verfügbaren KI-Infrastruktur. Eine solche Grundsicherung ermöglicht es allen Hochschulen, unabhängig von Größe oder Standort, Zugang zu modernen Rechenkapazitäten, sicheren Datenräumen und entsprechenden Entwicklungsumgebungen zu erhalten. Zu 5: Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung dauert ein Hochschulbau in Deutschland oft mehr als 15 Jahre. Das ist nicht nur ein Hemmschuh für Forschung und Lehre, sondern auch eine Vergeudung von Ressourcen – finanziell wie ökologisch. In Zeiten, in denen Klimaneutralität und digitale Transformation dringend vorangetrieben werden müssen, können wir uns solche Verzögerungen nicht leisten. Deshalb braucht es wirksame Vereinfachungen: standardisierte Verfahren, digitale Genehmigungsprozesse, klare Fristen und eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Nur so können Bauprojekte schneller realisiert werden. Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Nachhaltigkeit gehen. Im Gegenteil: Mit klaren Regeln, moderner Planung und digitalen Prozessen erreichen wir Klimaneutralität und Effizienz schneller und besser. Wenn bereits in der Planung der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes mitberücksichtigt wird, macht es zudem das Bauen nicht nur nachhaltiger, sondern insgesamt auch günstiger. Zu 6.: Servicestelle und wissenschaftliche Begleitung Ein Programm dieser Größenordnung benötigt professionelle Begleitung und Koordination. Eine Servicestelle kann Standards entwickeln, Best-Practice-Beispiele verbreiten und den Erfahrungsaustausch und die Kooperation zwischen den Hochschulen fördern. Die wissenschaftliche Evaluation des Programms ist wichtig, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern. Beratungsleistungen können kleineren Hochschulen helfen, die komplexen Anforderungen zu bewältigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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