Infrastrukturen für Innovationen - Klimagerecht, barrierefrei und digital auf dem Campus
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Infrastrukturen für Innovationen - Klimagerecht, barrierefrei und digital auf dem Campus
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2047
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan, Dr. Paula Piechotta, Kassem Taher Saleh und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Infrastrukturen für Innovationen – Klimagerecht, barrierefrei und digital auf
dem Campus
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeiten Lösungen für die großen
Herausforderungen unserer Zeit – von der Klimakrise über den Erhalt der natürlichen
Ressourcen bis zum Schutz des gesellschaftlichen Zusammenhalts – und haben als Orte
von Forschung und Lehre und als wichtige Arbeitgeber das Potenzial, Vorbilder und
Reallabore für Klimagerechtigkeit und Innovation zu sein. Allerdings sind diese
Infrastrukturen des Wissens vielerorts marode und entsprechen nicht mehr den
Anforderungen an Studium, Forschung und Lehre auf Spitzenniveau: Lesesäle, in die es
hineinregnet, herabfallende Deckplatten, nichtregulierbare Heizungen und von Einsturz
bedrohte Hörsaaldecken verdeutlichen den teils desolaten Zustand der baulichen
Hochschulinfrastruktur in Deutschland.
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder allein für den Hochschulbau
verantwortlich, haben aber nicht in dem erforderlichen Umfang in den Hochschulbau
investiert. Laut Hochschulrektorenkonferenz beläuft sich der Sanierungs- und
Modernisierungsstau im deutschen Hochschulbau auf mindestens 90 Milliarden Euro, die
Wissenschaftsministerkonferenz spricht von einem „dreistelligen Milliardenbetrag“
(www.forschung-und-lehre.de/management/hrk-fordert-fortschritte-im-
hochschulbau-7095). Viele Lehr- und Forschungsgebäude sind in die Jahre gekommen und
weisen aufgrund jahrzehntelanger Sanierungsversäumnisse erhebliche energetische
Mängel auf (www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/modernisierung-energetische-
sanierung-und-neubau-von-hochschulen/). Hinzu kommt eine massive Investitionslücke für
Mensen, Cafeterien etc., die das Studierendenwerk auf ca. 4 Milliarden Euro beziffert
(www.studierendenwerke.de/beitrag/presse-statement-zum-geplanten-
sondervermoegen-fuer-infrastruktur).
Die Bundesregierung reagierte auf den Sanierungsstau mit der Ankündigung einer
„Schnellbauinitiative“ im Koalitionsvertrag, allerdings werden die eingestellten
60 Millionen Euro den Herausforderungen in Umfang und Dringlichkeit nicht gerecht.
Es fehlt eine nachhaltige, dauerhafte Finanzierungsarchitektur. Für digitale Konzepte
fehlen nachhaltige Finanzierungszusagen. Planungs-, Genehmigungs- und
Ausführungsprozesse sind langwierig. Zwischen Planungsbeginn und Fertigstellung können
bis zu 15 Jahre vergehen, sodass Gebäude schon zur Eröffnung veraltet sind.
Mit dem Vorschlag für eine „Innovationsinitiative Zukunfts-Campus“ wollen wir nicht
nur den dramatischen Sanierungsstau an Hochschulen auflösen, sondern diese auch zu
modernen, flexiblen und nachhaltigen Orten der Lehre und Forschung entwickeln –
und zu Pionieren der Klimaneutralität machen. Übergeordnetes Ziel einer solchen
Initiative muss die Erreichung von ökologischen, klimagerechten, sozialen, digitalen und
barrierefreien Standards sein. Neue finanzielle Spielräume ergeben sich durch das
Sondervermögen Infrastruktur und den Klima- und Transformationsfonds, wodurch unser
Wissenschafts- und Innovationssystem auf Dauer gestärkt und eine Grundlage für
nachhaltigen Wohlstand geschaffen werden kann.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
eine „Innovationsinitiative Zukunfts-Campus“ über 10 Jahre auf Grundlage eines
Bund-Länder-Pakts nach Artikel 91b GG zu schaffen, finanziert zu 50 Prozent aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und zu 50 Prozent durch die Länder. In dieser Initiative
enthalten sind die folgenden Komponenten:
1. die Verankerung von Klimaneutralität bis spätestens 2040 als verbindliches Ziel
für alle Hochschulen, die im Rahmen dieser Initiative gefördert werden, sowie
die Bereitstellung der Mittel für die energetische Sanierung der ca. 40 Prozent
Hochschulgebäude, die 25 Jahre oder älter sind. Dabei haben die Förderung der
energetischen Sanierung, der Einsatz moderner Klima-, Lüftungs- und
Beleuchtungssysteme, der Ein- und Umbau nachhaltiger Heizungssysteme sowie die
Integration erneuerbarer Energien und klimafreundlicher IT-Lösungen Priorität;
2. zusätzliche Investitionen in den Bau, die umfassende Modernisierung und
nachhaltige Instandhaltung der Hochschulinfrastruktur (z. B. Hörsäle, Labore,
Verwaltungsgebäude, Bibliotheken und die technische und digitale Infrastruktur) zur
Sicherstellung zukunftsfähiger, barrierefreier und klimagerechter Lern-,
Forschungs- und Arbeitsbedingungen;
3. zusätzliche Investitionen in studentische Infrastrukturen wie Wohnheime,
Mensen, Lern- und Begegnungsorte als zentrale Bestandteile eines zukunftsfähigen
Campuslebens;
4. die Einrichtung einer Digitalpauschale pro Studierendem, mit der die digitale
Transformation der Hochschullandschaft vorangetrieben, eine souveräne digitale
Infrastruktur gesichert und moderne Lehr- und Forschungsformen ermöglicht
werden. Außerdem soll eine dauerhafte, flächendeckende, sichere und
leistungsstarke KI-Infrastruktur für alle deutschen Hochschulen aufgebaut und die
Kooperation auf allen Ebenen sichergestellt werden;
5. Planen und Bauen auf dem Campus muss einfacher und nachhaltiger werden.
Gemeinsam mit den Ländern wollen wir eine Musterbauverordnung unterstützen,
die es auch für Hochschulen ermöglicht, sowohl unbürokratischer als auch
ressourcenschonender, klimagerecht und damit langfristig kostensparender zu
bauen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen, wo es sachgerecht ist,
mehr Autonomie beim Bau erhalten;
6. die Einrichtung einer schlanken Servicestelle auf Bundesebene, die in enger
Abstimmung mit den Ländern das Programm evaluiert, Beratung zu Ressourcen-
und Energieeffizienz, Digitalisierung und Inklusion anbietet und ein Netzwerk
der geförderten Einrichtungen zum Erfahrungsaustausch und zur Kooperation
organisiert.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Allgemeiner Teil:
Eine Finanzierung nach Artikel 91b GG ermöglicht eine langfristige und verlässliche Förderung, die den
komplexen Herausforderungen der Hochschulmodernisierung gerecht wird. Die paritätische Finanzierung zwischen
Bund und Ländern stellt sicher, dass beide Ebenen Verantwortung übernehmen und die Mittel effizient eingesetzt
werden. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen Investitionsmittel bereit, die unsere
Bildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Wissenschaftsinfrastrukturen nachhaltig stärken können. Damit
werden sowohl Innovations- und Wachstumspotenziale für nachhaltigen Wohlstand gehoben als auch die
Möglichkeiten erweitert, den Pfad zur Klimaneutralität direkt auf dem Campus pionierhaft voranzuschreiten.
Zu 1.: Klimaneutralität bis 2040
Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten. Als Institutionen,
die zur Bewältigung der Klimakrise forschen und beraten, haben sie eine besondere Verantwortung – aber vor
allem auch Expertise und Glaubwürdigkeit. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 ist ambitioniert, aber mit
entsprechenden Investitionen und Maßnahmen erreichbar. Verbindliche Ziele schaffen Planungssicherheit und
motivieren alle Beteiligten, innovative Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Zu 2.: Nachhaltiger Bau und Modernisierung von Hochschulinfrastruktur
Ohne zusätzliche Investitionen ist sogar ein weiteres Anwachsen des Sanierungsstaus zu erwarten, was die
Studien-, Arbeits- und Lehrbedingungen massiv beeinträchtigt und die Nachhaltigkeitsziele gefährdet. Dauerhaft
leistungsfähige Hochschulen benötigen moderne, energieeffiziente und barrierefreie Gebäude sowie
funktionsfähige Bibliotheken und Verwaltungseinrichtungen, um internationale Wettbewerbsfähigkeit, attraktive
Studienbedingungen und den Innovationstransfer gewährleisten zu können.
Viele Hochschulgebäude stammen aus den 1960er und 1970er Jahren und entsprechen nicht mehr heutigen
energetischen Standards. Die energetische Sanierung ist der wichtigste Hebel zur Reduzierung der CO₂-Emissionen
und gleichzeitig zur Senkung der Betriebskosten. Moderne Klima-, Lüftungs- und Beleuchtungssysteme können
den Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren.
Bildung ist ein Menschenrecht, das allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen
Voraussetzungen zugänglich sein muss. Viele Hochschulgebäude sind jedoch nicht barrierefrei gestaltet, was Menschen
mit Behinderungen den Zugang zu Bildung und Forschung erschwert oder unmöglich macht. Die UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zur Schaffung inklusiver Bildungssysteme. Investitionen in
bauliche und digitale Barrierefreiheit sind daher nicht nur ethisch geboten, sondern auch rechtlich erforderlich.
Zu 3.: Studentische Infrastruktur stärken
Gutes Studieren braucht soziale Räume: Mensen, Lernorte, erschwinglichen Wohnraum – all das ist vielfach
veraltet oder unzureichend ausgebaut. Eine moderne, klimaneutrale Studierendeninfrastruktur ist zentral für
Chancengleichheit, Gesundheit und Lebensqualität auf dem Campus. Gerade nach den Erfahrungen junger
Menschen in der zurückliegenden Pandemie ist es geboten, Begegnungs- und Austauschräume auf dem Campus
auszubauen und zu erhalten.
Zu 4.: Digitalpakt für Hochschulen
Die Corona-Pandemie hat die digitalen Defizite an deutschen Hochschulen schonungslos offengelegt. Während
Schulen durch den Digitalpakt gefördert werden, fehlt ein entsprechendes Programm für Hochschulen. Die
Expertinnen- und Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat bereits 2019 eine Digitalpauschale pro
Studierende*r vorgeschlagen. Moderne Lehr- und Forschungsformen erfordern eine zeitgemäße digitale
Infrastruktur, die auch international wettbewerbsfähig ist.
Die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz stellt einen entscheidenden Innovations- und
Wettbewerbsfaktor für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Um die internationale Anschlussfähigkeit des
Hochschul- und Forschungsstandortes Deutschland dauerhaft zu sichern, bedarf es einer flächendeckenden,
leistungsstarken und verlässlich verfügbaren KI-Infrastruktur. Eine solche Grundsicherung ermöglicht es allen
Hochschulen, unabhängig von Größe oder Standort, Zugang zu modernen Rechenkapazitäten, sicheren
Datenräumen und entsprechenden Entwicklungsumgebungen zu erhalten.
Zu 5: Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung dauert ein Hochschulbau in Deutschland oft mehr als 15 Jahre.
Das ist nicht nur ein Hemmschuh für Forschung und Lehre, sondern auch eine Vergeudung von Ressourcen –
finanziell wie ökologisch. In Zeiten, in denen Klimaneutralität und digitale Transformation dringend
vorangetrieben werden müssen, können wir uns solche Verzögerungen nicht leisten.
Deshalb braucht es wirksame Vereinfachungen: standardisierte Verfahren, digitale Genehmigungsprozesse, klare
Fristen und eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Nur so können Bauprojekte schneller realisiert
werden. Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Nachhaltigkeit gehen. Im Gegenteil: Mit klaren Regeln,
moderner Planung und digitalen Prozessen erreichen wir Klimaneutralität und Effizienz schneller und besser.
Wenn bereits in der Planung der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes mitberücksichtigt wird, macht es zudem
das Bauen nicht nur nachhaltiger, sondern insgesamt auch günstiger.
Zu 6.: Servicestelle und wissenschaftliche Begleitung
Ein Programm dieser Größenordnung benötigt professionelle Begleitung und Koordination. Eine Servicestelle
kann Standards entwickeln, Best-Practice-Beispiele verbreiten und den Erfahrungsaustausch und die
Kooperation zwischen den Hochschulen fördern. Die wissenschaftliche Evaluation des Programms ist wichtig, um dessen
Wirksamkeit zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern. Beratungsleistungen können kleineren
Hochschulen helfen, die komplexen Anforderungen zu bewältigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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