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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)

dip / rede 18.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658) Plant die Bundesregierung im Hinblick auf den Bericht der Kommission zur Sozialstaatsreform, laut dem „innerhalb von sechs Monaten ein Konzept“ erarbeitet werden soll, auf dessen Basis die „Vorarbeiten für das Gesetzgebungsverfahren beginnen“ sollen (vergleiche www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Seite 46), neben der Beteiligung von Ländern und Kommunen auch eine Einbindung von Fach- und Sozialverbänden, wie es unter der Vorgängerregierung beispielsweise im Prozess zur Entwicklung eines Gesetzentwurfs zur Kindergrundsicherung der Fall war (nach meiner Kenntnis zwei Verbändeinformationsrunden des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), also etwa eine Einladung der Verbände zur Halbzeit der Erarbeitung nach drei Monaten (falls ja, bitte ausführen, was und wie dazu bisher geplant ist), und, falls nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fachkenntnisse und Perspektiven derjenigen, die in der Praxis tagtäglich zur Aufrechterhaltung unseres Sozialstaats beitragen, im Gesetzgebungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Die Sozialstaatskommission hat am 27. Januar 2026 ihre Empfehlungen vorgelegt. Die Bundesregierung hat daraufhin begonnen, die Umsetzung zu planen. Diese Abstimmungen laufen noch. Zu Einzelheiten dieses Prozesses lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Dies betrifft auch die Rolle der Fach- und Sozialverbände. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht regelmäßig im Kontakt mit allen relevanten Stakeholdern. Selbstverständlich werden die Verbände auch in dem auf die Konzeptphase folgenden Gesetzgebungsprozess beteiligt.

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