Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform
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Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4389
21. Wahlperiode 27.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Thomas Stephan,
Robert Teske, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Achim Köhler und der
Fraktion der AfD
Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur
Sozialstaatsreform
Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat am 27. Januar 2026 ihre
Empfehlungen vorgelegt (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/
Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf). Die
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas hat die Empfehlungen als
„ambitioniertes Paket“ bezeichnet (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemit
teilungen/2026/baerbel-bas-nimmt-ergebnisse-der-sozialstaatskommission-entg
egen.html). Aus Sicht der Fragesteller ist allerdings bereits fraglich, ob die
KSR ihrem Arbeitsauftrag überhaupt nachgekommen ist. Die KSR sollte „die
Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, www.koalitionsvertr
ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 15).
Das Ergebnis dieser Prüfung suchen die Fragesteller in den Empfehlungen der
KSR vergeblich und bezweifeln daher stark, dass damit die Akzeptanz des
Sozialstaates bei Steuer- und Beitragszahlern verbessert werden kann.
Überdies bereiten Verlautbarungen des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) zu den Empfehlungen der KSR den Fragestellern große Sorge
hinsichtlich des Gebotes einer sachgerechten, objektiven und neutralen
Öffentlichkeitsarbeit. So heißt es im Format „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ vom
29. Januar 2026: „[…] in diesem Jahr stehen fünf Landtagswahlen an. Die
Reform zur Modernisierung des Sozialstaats ist auch genau deswegen von
besonderer Bedeutung“. Es folgt ein Zitat der Bundesministerin: „Für unsere
Demokratie. Ein wichtiger funktionierender Sozialstaat ist eben auch ein wichtiger
Puffer gegen Populismus und Extremismus“. Nach dem Zitat heißt es weiter:
„Konkret bezog sich Bärbel Bas damit auf die Ergebnisse der
Sozialstaatskommission. Bund, Länder und Kommunen müssen diese Reformen nun beherzt
und mutig angehen“. Weiter unten heißt es schließlich: „Damit stellen wir die
Weichen für einen funktionierenden Sozialstaat – ein wichtiger Puffer gegen
Populismus und Extremismus“ (https://newsletter.bmas.de/m/16828120).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält es die Bundesregierung angesichts des Neutralitätsgebotes für
zulässig, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit einen direkten Zusammenhang zwischen
ihrer Arbeit und künftigen Wahlen herzustellen, und auf welche
Rechtsprechung stützt sie sich dabei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Was versteht die Bundesregierung unter einem „funktionierenden
Sozialstaat“, warum ist dieser „ein wichtiger Puffer gegen Populismus und
Extremismus“, und worin besteht diese Pufferwirkung konkret (https://newsl
etter.bmas.de/m/16828120)?
3. Warum sind die von der KSR empfohlenen Änderungen im Sozialrecht
(mit einem Zeithorizont Mitte bis Ende 2027) durch den
Bundesgesetzgeber nach Auffassung der Bundesregierung von besonderer Bedeutung für
die fünf Landtagswahlen in diesem Jahr (vgl. ebd.; Empfehlungen der
KSR 2026, S. 46, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Mo
dernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf)?
4. Woran bemisst die Bundesregierung, inwieweit ein „funktionierender
Sozialstaat“ im Hinblick auf die fünf Landtagswahlen in diesem Jahr als
„wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“ wirkt (https://new
sletter.bmas.de/m/16828120)?
a) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und
Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg zur Wahl,
und wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche
Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg geeignet wären,
die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß,
mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese?
c) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und
Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz zur Wahl, und
wenn ja, welche?
d) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche
Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz geeignet wären, die
Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig
und gering anzusehen, und warum?
e) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und
Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt zur Wahl, und
wenn ja, welche?
f) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche
Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt geeignet wären, die
Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig
und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese?
g) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und
Extremisten“ bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 in Berlin zur Wahl, und
wenn ja, welche?
h) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche
Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl 2026 in Berlin geeignet wären, die
Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig
und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese?
i) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und
Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern zur
Wahl, und wenn ja, welche?
j) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche
Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern geeignet
wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als
groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie
lautet diese?
5. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung für den Fall, dass die
„Reform zur Modernisierung des Sozialstaats“ bei den Landtagswahlen in
diesem Jahr nicht oder in nicht ausreichendem Maße als „wichtiger Puffer
gegen Populismus und Extremismus“ wirkt, Handlungsbedarf (https://new
sletter.bmas.de/m/16828120)?
a) Wenn ja, welcher?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung im
BMAS hinsichtlich der Erstellung, Redaktion und Freigabe des vorliegend
behandelten Formats „BMAS – 14-täglicher Newsletter“, und auf welcher
Ebene ist die finale Freigabe der Ausgabe vom 29. Januar 2026 erfolgt?
7. Wie viele Leserreaktionen mit direkter Bezugnahme auf die vorliegend
zitierten Stellen im BMAS-Newsletter vom 29. Januar 2026 sind bislang
ggf. im BMAS eingegangen?
a) Entsprach die Anzahl der durchschnittlichen Menge an Reaktionen auf
den Newsletter, und wenn nein, lag die Anzahl darunter oder darüber
(bitte absolute Zahlen nennen und die Abweichung in Prozent
angeben)?
b) Wurden aufgrund der möglichen Reaktionen Prüfschritte hinsichtlich
der erfolgten Erstellung, Redaktion, Freigabe und Ähnlichem
veranlasst, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
8. Wie viele Abonnenten hatte das Format „BMAS – 14-täglicher
Newsletter“ im Zeitpunkt des Versands der Ausgabe vom 29. Januar 2026?
9. Wie viele Abonnenten hatte das Format „BMAS – 14-täglicher
Newsletter“ am 5. Februar 2026?
10. Hat die Bundesregierung die vorliegend zitierten Stellen aus dem
„BMAS – 14-täglicher Newsletter“ vom 29. Januar 2026 in weiteren
Formaten bzw. an weiteren Stellen publiziert?
a) Wenn ja, in welchen Formaten bzw. wo (bitte jeweils Datum der
Veröffentlichung nennen und die Fundstelle bezeichnen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Warum sind nach Auffassung der Bundesregierung „die Mehrheiten für
eine Grundgesetzänderung“ im Deutschen Bundestag „nicht einfach“,
woran macht die Bundesregierung diese Bewertung fest, und was wären
demnach einfache Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung
(Bundesministerin Bärbel Bas im Morgenmagazin, Das Erste, 27. Januar 2026,
www.tagesschau.de/video/video-1549206.html, ab Minute 05:02)?
12. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung „bestehende Spielräume
im nationalen Recht“, die laut Empfehlung Nr. 5 der KSR „stärker genutzt
werden“ sollten (Empfehlungen der KSR 2026, S. 22, www.bmas.de/Shar
edDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussber
icht-sozialstaatskommission.pdf)?
a) Werden diese rechtlichen Spielräume nach Auffassung der
Bundesregierung bislang zu wenig genutzt, wenn ja, woran macht die
Bundesregierung das fest, und wenn nein, warum nicht?
b) Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur
Erweiterung dieser Spielräume, wenn ja, welchen, und wenn nein,
warum nicht?
c) Welcher Beschäftigungsumfang ist nach Auffassung der
Bundesregierung ausreichend, um die von der KSR identifizierten „Fehlanreize“
zu beseitigen (vgl. Frage 12)?
Berlin, den 9. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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