Einholung von Expertisen aus Wissenschaft und Praxis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/1967)
Text
Einholung von Expertisen aus Wissenschaft und Praxis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/1967)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2312
21. Wahlperiode 17.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan
Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1967 –
Einholung von Expertisen aus Wissenschaft und Praxis durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat im Kapitel Arbeit
und Soziales die Einsetzung von Kommissionen zu den Themen
Sozialstaatsreform und Rente angekündigt (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koa
litionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeilen 454, 594).
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihre Arbeit am 1. September 2025
aufgenommen. Sie setzt sich zusammen aus „Vertreterinnen und Vertretern
von Bund, Ländern und Kommunen“ und soll „Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft und Praxis, den Sozialpartnern, Vertreterinnen und Vertretern
von Sozial- und Wirtschaftsverbänden und anderen Stakeholdern“ anhören
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [BMAS]
vom 1. September 2025, www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilunge
n/2025/kommission-zur-sozialstaatsreform-hat-ihre-arbeit-aufgenomme
n.html). Die Rentenkommission wird ihre Arbeit erst im nächsten Jahr
aufnehmen (Der Tagesspiegel vom 18. September 2025, S. 1, 4).
Solche Kommissionen werden für gewöhnlich auf mehrere Monate eingesetzt.
Daneben sind Expertengespräche, welche vergleichsweise spontan stattfinden,
sowie Dialogformate und Beiräte, die teils für mehrere Jahre bestehen,
gängige Instrumente, mit denen politische Entscheidungsträger wissenschaftliche
Expertise einholen und den Austausch mit der Praxis suchen.
Expertenformate erfüllen bisweilen eine „Alibifunktion“, indem sie eine
bestimmte Politik rechtfertigen (sollen). Die Politikwissenschaft hat überdies
drei Defizite der Politikberatung identifiziert: „das Transparenzproblem, d. h.
die mangelnde Durchsichtigkeit für Parlament, Medien und Öffentlichkeit; das
Pluralitätsproblem, d. h. die mangelnde Vielfalt von wissenschaftlichen
Erkenntnisperspektiven und praktischen Beratungsinteressen; und das
Publizitätsproblem, d. h. die fehlende Verpflichtung der politischen Institutionen zur
Veröffentlichung von Beratungsergebnissen“ (Paul Kevenhörster:
Politikberatung, in: Uwe Andersen et al. [Hrsg.]: Handwörterbuch des politischen
Systems der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2021, S. 720 bis 727, hier
S. 724, 726).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 16. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wurden
von der Kommission zur Sozialstaatsreform bislang zu den
Fachgesprächen eingeladen (bitte jeweils Namen, Einrichtung bzw. Organisation
und Funktion bzw. Tätigkeit nennen)?
2. Welche der von der Kommission zur Sozialstaatsreform zu einem
Fachgespräch eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und
Praxis haben ihre Teilnahme zugesagt?
3. Welche der von der Kommission zur Sozialstaatsreform zu einem
Fachgespräch eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und
Praxis haben ihre Teilnahme abgesagt?
4. Nach welchen fachlichen Prämissen und Kriterien wurden bzw. werden
die von der Kommission zur Sozialstaatsreform zu einem Fachgespräch
eingeladenen bzw. einzuladenden Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft und Praxis ausgewählt?
5. In welcher Art und Weise stellt das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales hinsichtlich der Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform
Transparenz, Pluralität und Publizität sicher (vgl. die Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zur Einsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21. August 2025 eine
Pressemitteilung veröffentlicht. Informationen zur Zusammensetzung, Organisation
und Arbeitsweise der KSR sind darüber hinaus auf der Homepage des BMAS
öffentlich abrufbar und werden laufend aktualisiert (www.bmas.de/DE/Soziale
s/Modernisierung-des-Sozialstaats/modernisierung-des-sozialstaats.html).
Im Rahmen der Kommissionsarbeit werden mehrere Stakeholder- und
Fachgespräche durchgeführt mit Sozialpartnern, Sozial- und Wirtschaftsverbänden,
Expertinnen und Experten der Verwaltungswissenschaften, der Sozial- und
Sozialpolitikforschung und Staatsrechtslehre sowie Mitarbeitenden der
Sozialverwaltung und einschlägigen Reforminitiativen. Die Auswahl der Expertinnen
und Experten erfolgt unter Einbeziehung der Kommissionsmitglieder. Die
Tagesordnungen der Stakeholder- und Fachgespräche werden im Rahmen der
Kommissionssitzungen beschlossen. Die Themenschwerpunkte und
Sitzungstermine der Stakeholder- und Fachgespräche sind über den vorgenannten Link
online abrufbar. Die Veröffentlichung der finalen Tagesordnungen inklusive der
Namen der Referentinnen und Referenten erfolgt im Nachgang der
Fachgespräche auf oben genannter Homepage.
Die Namen, Einrichtungen und Funktionen der zu den Fachgesprächen 1 bis 4
bislang eingeladenen Expertinnen und Experten können untenstehender
Auflistung entnommen werden. Darin enthalten sind auch Expertinnen und Experten,
die ihre Teilnahme aus unterschiedlichen Gründen (dienstlich,
krankheitsbedingt) abgesagt haben. Beschlüsse zu weiteren Fachgesprächen und
Einladungen erfolgen laufend.
Folgende Expertinnen und Experten wurden bislang durch die Geschäftsstelle
der Kommission zur Sozialstaatsreform im BMAS eingeladen:
– Prof. Dr. Peter Becker (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.)
– Prof. Dr. Jörg Bogumil (Professor für öffentliche Verwaltung, Stadt- und
Regionalpolitik, Ruhr-Universität Bochum)
– Dr. Kerstin Bruckmeier (Leiterin der Forschungsgruppe „Bereich
Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt“, IAB Nürnberg)
– Ana Paula Büsse (Geschäftsführerin des Jobcenters Region Hannover)
– Alexander Eppler (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für
Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Hamburg, Referat
Wohnungsbestandspolitik)
– Jörn Freynick (Generalsekretär der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Selbstständigenverbände)
– Dr. Christine Fuchsloch (Präsidentin des Bundessozialgerichts)
– Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln (Professorin für Makroökonomie und
Entwicklung an der Goethe-Universität Frankfurt, Präsidentin des
Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung)
– Dr. Hakke Hansen (Leiter der „Law-as-Code“ Initiative, Bundesagentur für
Sprunginnovationen)
– Dr. Björn Harich (Richter am Bundessozialgericht)
– Prof. Dr. Constanze Janda (Professorin für Bürgerliches Recht,
Medizinrecht, Deutsches und Europäisches Sozialrecht an der Deutschen Universität
für Verwaltungswissenschaften Speyer, Vorsitzende des Sozialbeirats)
– Dr. Robin Jessen (Leiter der Forschungsgruppe „Mikrostruktur von Steuer-
und Transfersystemen“, RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung)
– Prof. Dr. Sabine Kuhlmann (Professorin für Politikwissenschaft,
Verwaltung und Organisation an der Universität Potsdam, stellvertretende
Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats)
– Hannes Kühn (Leiter des Sekretariats, Nationaler Normenkontrollrat)
– Wolfram Lenski (Geschäftsbereichsleiter des Geschäftsbereichs
„Ressourcen“ und stellvertretender Leiter der Familienkasse Direktion)
– Dr. Judith Niehues (Leiterin der Forschungsgruppe „Mikrodaten“, Institut
der deutschen Wirtschaft)
– Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts
a. D.)
– Prof. Dr. Andreas Peichl (Professor der Volkswirtschaftslehre an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, Leiter des ifo Zentrums für
Makroökonomik und Befragungen, ifo-Institut)
– Prof. Dr. Katja Robinson (Professorin für rechtliche Grundlagen sozialer
Professionen an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin)
– Prof. Dr. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts a. D.)
– Dr. Regine Schmalhorst (Geschäftsführerin in der Zentrale der
Bundesagentur für Arbeit)
– Prof. Dr. Christoph Schmidt (Professor für Wirtschaftspolitik und
Angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum, Präsident des RWI
Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung)
– Uwe Schneidewind (Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal)
– Prof. Dr. Monika Schnitzer (Professorin für komparative
Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Vorsitzende des
Sachverständigenrates Wirtschaft)
– Prof. Dr. Ronnie Schöb (Professor für Finanzwissenschaft an der Freien
Universität Berlin, Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der
Finanzen)
– Dr. Verena Staats (Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und
private Fürsorge e.V.)
– Prof. Peer Steinbrück (Initiative für einen handlungsfähigen Staat, Leiter
AG „Soziales und Bildung“)
– Prof. Dr. Holger Stichnoth (Leiter der Forschungsgruppe „Ungleichheit und
Verteilungspolitik“ am ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung in Mannheim)
– Dr. Florian Theißing (Innovation Lead - Digitales Regierungshandeln,
Agora Digitale Transformation GmbH)
– Prof. Dr. Martin Werding (Professor für Sozialpolitik und öffentliche
Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, Mitglied des Sachverständigenrates
Wirtschaft)
– Volker Wolfrum (Leiter des Sozialamts der Stadt Nürnberg).
6. Wie lautete der Titel des Termins, welcher am 9. September 2025 im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattgefunden hat (vgl. www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-bas-und-die-sozial
reformen-e-mail-offenbart-ihre-einstellung/100154457.html)?
7. Wie lautete der Arbeitsauftrag bzw. welche konkreten Fragestellungen
wurden mit der Einladung zum bzw. in Vorbereitung auf den Termin in
Frage 6 an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übermittelt (bitte den
Wortlaut wiedergeben)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Für ein Fachgespräch mit dem BMAS wurden Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu Fragestellungen im Zusammenhang mit
der laufenden Debatte über Reformen des Sozialstaats eingeladen. Der
Arbeitstitel der Veranstaltung lautete „Expertenkreis – Sozialpolitik“. Dabei handelte
es sich um ein Fachgespräch außerhalb der stattfindenden Gespräche und
Termine im Zusammenhang mit der Kommission zur Sozialstaatsreform.
Zur Organisation und Durchführung des Expertenkreises zum Thema
Sozialpolitik hat das BMAS auf den bestehenden Rahmenvertrag „Wissenschaftliche
(Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der
Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ zurückgegriffen und das Institut
für Höhere Studien (IHS) mit der Durchführung des Termins, dem Vorschlag
sowie der Ansprache bzw. Einladung von Expertinnen und Experten und auch
mit der Moderation der Veranstaltung beauftragt.
In eigener wissenschaftlicher Verantwortung hat das IHS zur Organisation des
Fachgesprächs die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über mögliche
Fragestellungen informiert, die im Rahmen einer offenen und kontroversen
Diskussion angesprochen werden sollen. Dazu zählen insbesondere
Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Thema des Nutzens von Sozialpolitik, der
Messbarkeit und Quantifizierung des Nutzens mittels Kennzahlen sowie der
Frage, ob und inwieweit nach der fachlichen Einschätzung der
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entsprechende Aspekte in der aktuellen Debatte
bereits Berücksichtigung gefunden haben.
Das BMAS selbst hat den teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern keinen Arbeitsauftrag oder konkrete Fragestellungen übermittelt.
8. Welche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wurden
zu dem Termin in Frage 6 eingeladen (bitte jeweils Namen, Einrichtung
bzw. Organisation und Funktion bzw. Tätigkeit nennen)?
9. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Praxis haben an dem Termin
teilgenommen?
10. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Praxis haben entgegen einer Zusage doch
nicht teilgenommen?
11. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Praxis haben ihre Teilnahme abgesagt?
12. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Praxis haben keine Rückmeldung auf die
Einladung übermittelt?
Die Fragen 8 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Das IHS (Prof. Bonin) hat im Auftrag des BMAS insgesamt 14
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine Teilnahme am Fachgespräch
„Expertenkreis - Sozialpolitik“ angefragt.
Insgesamt haben sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am
Expertenkreis teilgenommen und acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine
Teilnahme abgesagt.
An der Veranstaltung teilgenommen haben unter anderem:
– Prof. Dr. Holger Bonin (Direktor des IHS)
– Prof. Dr. Bernhard Boockmann (Wissenschaftlicher Direktor des Instituts
für Angewandte Wirtschaftsforschung; Universität Tübingen)
– Prof. Dr. Bernd Fitzenberger (Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung; Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
– Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des Wissenschaftszentrums
Berlin für Sozialforschung, Goethe-Universität Frankfurt am Main)
– Prof. Dr. Peter Haan (Leiter der Abteilung Staat am Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung, Freie Universität Berlin)
– Prof. Dr. Andreas Peichl (Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und
Befragungen, ifo-Institut; Ludwig-Maximilians-Universität München).
Die Bundesregierung misst dem Parlamentarischen Fragewesen große
Bedeutung bei. Bei der Erfüllung der Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer
Anfragen hat die Bundesregierung grundsätzlich aber auch den Schutz der
Grundrechte Dritter zu berücksichtigen. Unter Abwägung der verschiedenen
Rechtsgüter ist die Bundesregierung vorliegend der Auffassung, dass aus
datenschutzrechtlichen Gründen bei der Nennung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als
Privatpersonen ein Einverständnis erforderlich ist. Ein Einverständnis zur
namentlichen Nennung konnte nicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
eingeholt werden, weshalb die vollständige Liste der teilgenommenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Sicht der Bundesregierung nur in
eingestufter Form zur Verfügung gestellt werden kann. Die vollständige
Teilnehmerliste kann der als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage im
Anhang entnommen werden.*
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden seitens IHS
angefragt, haben aber nicht am Termin am 9. September 2025 teilgenommen:
– Prof. Dr. Ronald Bachmann (Leiter des Kompetenzbereichs „Arbeitsmärkte,
Bildung, Forschung“ am RWI - Leibnitz-Institut-für Wirtschaftsforschung,
Düsseldorf Institute for Competition Economics - Heinrich-Heine-
Universität Düsseldorf)
– Prof. Dr. Sebastian Dullien (Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für
Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung,
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
– Prof. Dr. Regina Riphahn (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg)
– Prof. Dr. Ronnie Schöb (Freie Universität Berlin)
– Prof. Dr. Katharina Spieß (Leiterin Bundesinstitut für
Bevölkerungsforschung)
– Prof. Dr. Alexandra Spitz-Oener (Humboldt-Universität zu Berlin)
– Prof. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
– Prof. Dr. Nicolas Ziebarth (Leiter Forschungsbereich „Arbeitsmärkte und
Sozialversicherung“ Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung, Universität Mannheim)
Es haben keine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach einer Zusage
wieder abgesagt oder keine Rückmeldung auf die Einladung übermittelt.
13. Nach welchen fachlichen Prämissen und Kriterien wurden die zu dem
Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft und Praxis ausgewählt?
Zu dem Fachgespräch am 9. September 2025 wurden Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit breiter fachlicher Expertise und
einschlägigem fachlichen Profil zu Themen und Zukunftsfragen des
Sozialstaats sowie der Wirksamkeit und Gestaltung von Sozialpolitik eingeladen.
Angefragt wurden dabei insbesondere Vertreterinnen und Vertreter von Instituten
mit einem Profil und Erfahrung im Bereich forschungsbasierter Politikberatung
und angewandter Grundlagenforschung.
14. Wie lange dauerte der Termin in Frage 6?
15. In welchem Format hat der Termin in Frage 6 stattgefunden, und wie war
der Ablauf (bitte ggf. Tagesordnung im Wortlaut wiedergeben)?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Der Expertenaustausch dauerte insgesamt 1,5 Stunden und hat im virtuellen
Format stattgefunden. Für den Expertenaustausch wurde keine Tagesordnung
erstellt. Nach einer Begrüßung und einem fachlichen Input des IHS sind die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die Diskussion bzw. in den
offenen Austausch eingestiegen.
16. Wurde der Termin in Frage 6 im Nachgang für die Öffentlichkeit
aufbereitet?
a) Wenn ja, in welcher Form (bitte jeweils mit Fundstelle angeben)?
b) Wenn nein, warum wurde eine Aufbereitung für die Öffentlichkeit
als nicht notwendig erachtet?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Der Termin wurde als BMAS-internes Fachgespräch nicht für die
Öffentlichkeit aufbereitet. Interne Fachgespräche werden regelmäßig nicht für die
Öffentlichkeit aufbereitet.
17. Hat es zu dem Termin in Frage 6 einen Folgetermin gegeben bzw. wird
es einen Folgetermin geben?
a) Wenn ja, warum wurde bzw. wird ein Folgetermin als notwendig
erachtet?
b) Wenn ja, wann wird der Folgetermin stattfinden bzw. wann hat dieser
stattgefunden?
c) Wenn ja, wurden bzw. werden dieselben Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft und Praxis eingeladen wie zu dem Termin in
Frage 6?
d) Wenn nein, warum wird ein Folgetermin als nicht notwendig
erachtet?
18. Wenn zu einem Folgetermin zu dem Termin in Frage 6 weniger oder
weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis
eingeladen wurden bzw. werden, warum wurde bzw. wird dies als notwendig
erachtet?
Die Fragen 17 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Das Fachgespräch war als Einzeltermin konzipiert. Die Durchführung eines
Folgetermins ist nicht vorgesehen und weiterhin nicht geplant.
19. Haben seit Amtsantritt der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Bärbel Bas weitere Termine nach der Art und Weise des Termins in
Frage 6 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Teilnahme
der Bundesministerin und bzw. oder einer der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
stattgefunden?
a) Wenn ja, welche (bitte jeweils Datum, Titel bzw. Thema und
Teilnehmer mit Namen, Einrichtung bzw. Organisation sowie Funktion bzw.
Tätigkeit nennen)?
b) Wenn ja, welche dieser Termine wurden im Nachgang für die
Öffentlichkeit aufbereitet, und in welcher Form (bitte jeweils mit Fundstelle
angeben)?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dienen dem
direkten Austausch und Wissenstransfer und sind Teil der regulären fachlichen
Arbeit im BMAS. Mögliche Austauschformate reichen von kleinen informellen
Gesprächsrunden bis zu großen Expertenworkshops mit Fachvorträgen und
zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Art und Weise der
Durchführung von Fachgesprächen und die Form der Aufbereitung für die Öffentlichkeit
variieren jeweils u. a. nach Thema, Teilnehmendenkreis oder
Informationsbedürfnis.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 18 verwiesen.
20. Wenn Termine gemäß Frage 17 im Nachgang nicht für die Öffentlichkeit
aufbereitet wurden, was waren jeweils die Gründe dafür?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 18 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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