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Einholung von Expertisen aus Wissenschaft und Praxis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/1967)

dip / drucksache 17.10.2025 · WP 21 · 21/2312 · Antwort · Original ↗

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Einholung von Expertisen aus Wissenschaft und Praxis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/1967) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2312 21. Wahlperiode 17.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1967 – Einholung von Expertisen aus Wissenschaft und Praxis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat im Kapitel Arbeit und Soziales die Einsetzung von Kommissionen zu den Themen Sozialstaatsreform und Rente angekündigt (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koa litionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeilen 454, 594). Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihre Arbeit am 1. September 2025 aufgenommen. Sie setzt sich zusammen aus „Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen“ und soll „Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, den Sozialpartnern, Vertreterinnen und Vertretern von Sozial- und Wirtschaftsverbänden und anderen Stakeholdern“ anhören (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [BMAS] vom 1. September 2025, www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilunge n/2025/kommission-zur-sozialstaatsreform-hat-ihre-arbeit-aufgenomme n.html). Die Rentenkommission wird ihre Arbeit erst im nächsten Jahr aufnehmen (Der Tagesspiegel vom 18. September 2025, S. 1, 4). Solche Kommissionen werden für gewöhnlich auf mehrere Monate eingesetzt. Daneben sind Expertengespräche, welche vergleichsweise spontan stattfinden, sowie Dialogformate und Beiräte, die teils für mehrere Jahre bestehen, gängige Instrumente, mit denen politische Entscheidungsträger wissenschaftliche Expertise einholen und den Austausch mit der Praxis suchen. Expertenformate erfüllen bisweilen eine „Alibifunktion“, indem sie eine bestimmte Politik rechtfertigen (sollen). Die Politikwissenschaft hat überdies drei Defizite der Politikberatung identifiziert: „das Transparenzproblem, d. h. die mangelnde Durchsichtigkeit für Parlament, Medien und Öffentlichkeit; das Pluralitätsproblem, d. h. die mangelnde Vielfalt von wissenschaftlichen Erkenntnisperspektiven und praktischen Beratungsinteressen; und das Publizitätsproblem, d. h. die fehlende Verpflichtung der politischen Institutionen zur Veröffentlichung von Beratungsergebnissen“ (Paul Kevenhörster: Politikberatung, in: Uwe Andersen et al. [Hrsg.]: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2021, S. 720 bis 727, hier S. 724, 726). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wurden von der Kommission zur Sozialstaatsreform bislang zu den Fachgesprächen eingeladen (bitte jeweils Namen, Einrichtung bzw. Organisation und Funktion bzw. Tätigkeit nennen)?  2. Welche der von der Kommission zur Sozialstaatsreform zu einem Fachgespräch eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis haben ihre Teilnahme zugesagt?  3. Welche der von der Kommission zur Sozialstaatsreform zu einem Fachgespräch eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis haben ihre Teilnahme abgesagt?  4. Nach welchen fachlichen Prämissen und Kriterien wurden bzw. werden die von der Kommission zur Sozialstaatsreform zu einem Fachgespräch eingeladenen bzw. einzuladenden Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ausgewählt?  5. In welcher Art und Weise stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform Transparenz, Pluralität und Publizität sicher (vgl. die Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Zur Einsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21. August 2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Informationen zur Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise der KSR sind darüber hinaus auf der Homepage des BMAS öffentlich abrufbar und werden laufend aktualisiert (www.bmas.de/DE/Soziale s/Modernisierung-des-Sozialstaats/modernisierung-des-sozialstaats.html). Im Rahmen der Kommissionsarbeit werden mehrere Stakeholder- und Fachgespräche durchgeführt mit Sozialpartnern, Sozial- und Wirtschaftsverbänden, Expertinnen und Experten der Verwaltungswissenschaften, der Sozial- und Sozialpolitikforschung und Staatsrechtslehre sowie Mitarbeitenden der Sozialverwaltung und einschlägigen Reforminitiativen. Die Auswahl der Expertinnen und Experten erfolgt unter Einbeziehung der Kommissionsmitglieder. Die Tagesordnungen der Stakeholder- und Fachgespräche werden im Rahmen der Kommissionssitzungen beschlossen. Die Themenschwerpunkte und Sitzungstermine der Stakeholder- und Fachgespräche sind über den vorgenannten Link online abrufbar. Die Veröffentlichung der finalen Tagesordnungen inklusive der Namen der Referentinnen und Referenten erfolgt im Nachgang der Fachgespräche auf oben genannter Homepage. Die Namen, Einrichtungen und Funktionen der zu den Fachgesprächen 1 bis 4 bislang eingeladenen Expertinnen und Experten können untenstehender Auflistung entnommen werden. Darin enthalten sind auch Expertinnen und Experten, die ihre Teilnahme aus unterschiedlichen Gründen (dienstlich, krankheitsbedingt) abgesagt haben. Beschlüsse zu weiteren Fachgesprächen und Einladungen erfolgen laufend. Folgende Expertinnen und Experten wurden bislang durch die Geschäftsstelle der Kommission zur Sozialstaatsreform im BMAS eingeladen: – Prof. Dr. Peter Becker (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.) – Prof. Dr. Jörg Bogumil (Professor für öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalpolitik, Ruhr-Universität Bochum) – Dr. Kerstin Bruckmeier (Leiterin der Forschungsgruppe „Bereich Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt“, IAB Nürnberg) – Ana Paula Büsse (Geschäftsführerin des Jobcenters Region Hannover) – Alexander Eppler (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Hamburg, Referat Wohnungsbestandspolitik) – Jörn Freynick (Generalsekretär der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände) – Dr. Christine Fuchsloch (Präsidentin des Bundessozialgerichts) – Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln (Professorin für Makroökonomie und Entwicklung an der Goethe-Universität Frankfurt, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung) – Dr. Hakke Hansen (Leiter der „Law-as-Code“ Initiative, Bundesagentur für Sprunginnovationen) – Dr. Björn Harich (Richter am Bundessozialgericht) – Prof. Dr. Constanze Janda (Professorin für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Deutsches und Europäisches Sozialrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Vorsitzende des Sozialbeirats) – Dr. Robin Jessen (Leiter der Forschungsgruppe „Mikrostruktur von Steuer- und Transfersystemen“, RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) – Prof. Dr. Sabine Kuhlmann (Professorin für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation an der Universität Potsdam, stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats) – Hannes Kühn (Leiter des Sekretariats, Nationaler Normenkontrollrat) – Wolfram Lenski (Geschäftsbereichsleiter des Geschäftsbereichs „Ressourcen“ und stellvertretender Leiter der Familienkasse Direktion) – Dr. Judith Niehues (Leiterin der Forschungsgruppe „Mikrodaten“, Institut der deutschen Wirtschaft) – Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.) – Prof. Dr. Andreas Peichl (Professor der Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, ifo-Institut) – Prof. Dr. Katja Robinson (Professorin für rechtliche Grundlagen sozialer Professionen an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin) – Prof. Dr. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts a. D.) – Dr. Regine Schmalhorst (Geschäftsführerin in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit) – Prof. Dr. Christoph Schmidt (Professor für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum, Präsident des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung) – Uwe Schneidewind (Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal) – Prof. Dr. Monika Schnitzer (Professorin für komparative Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft) – Prof. Dr. Ronnie Schöb (Professor für Finanzwissenschaft an der Freien Universität Berlin, Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen) – Dr. Verena Staats (Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.) – Prof. Peer Steinbrück (Initiative für einen handlungsfähigen Staat, Leiter AG „Soziales und Bildung“) – Prof. Dr. Holger Stichnoth (Leiter der Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“ am ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim) – Dr. Florian Theißing (Innovation Lead - Digitales Regierungshandeln, Agora Digitale Transformation GmbH) – Prof. Dr. Martin Werding (Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft) – Volker Wolfrum (Leiter des Sozialamts der Stadt Nürnberg).  6. Wie lautete der Titel des Termins, welcher am 9. September 2025 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattgefunden hat (vgl. www. handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-bas-und-die-sozial reformen-e-mail-offenbart-ihre-einstellung/100154457.html)?  7. Wie lautete der Arbeitsauftrag bzw. welche konkreten Fragestellungen wurden mit der Einladung zum bzw. in Vorbereitung auf den Termin in Frage 6 an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übermittelt (bitte den Wortlaut wiedergeben)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Für ein Fachgespräch mit dem BMAS wurden Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der laufenden Debatte über Reformen des Sozialstaats eingeladen. Der Arbeitstitel der Veranstaltung lautete „Expertenkreis – Sozialpolitik“. Dabei handelte es sich um ein Fachgespräch außerhalb der stattfindenden Gespräche und Termine im Zusammenhang mit der Kommission zur Sozialstaatsreform. Zur Organisation und Durchführung des Expertenkreises zum Thema Sozialpolitik hat das BMAS auf den bestehenden Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ zurückgegriffen und das Institut für Höhere Studien (IHS) mit der Durchführung des Termins, dem Vorschlag sowie der Ansprache bzw. Einladung von Expertinnen und Experten und auch mit der Moderation der Veranstaltung beauftragt. In eigener wissenschaftlicher Verantwortung hat das IHS zur Organisation des Fachgesprächs die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über mögliche Fragestellungen informiert, die im Rahmen einer offenen und kontroversen Diskussion angesprochen werden sollen. Dazu zählen insbesondere Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Thema des Nutzens von Sozialpolitik, der Messbarkeit und Quantifizierung des Nutzens mittels Kennzahlen sowie der Frage, ob und inwieweit nach der fachlichen Einschätzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entsprechende Aspekte in der aktuellen Debatte bereits Berücksichtigung gefunden haben. Das BMAS selbst hat den teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern keinen Arbeitsauftrag oder konkrete Fragestellungen übermittelt.  8. Welche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wurden zu dem Termin in Frage 6 eingeladen (bitte jeweils Namen, Einrichtung bzw. Organisation und Funktion bzw. Tätigkeit nennen)?  9. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis haben an dem Termin teilgenommen? 10. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis haben entgegen einer Zusage doch nicht teilgenommen? 11. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis haben ihre Teilnahme abgesagt? 12. Welche der zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis haben keine Rückmeldung auf die Einladung übermittelt? Die Fragen 8 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Das IHS (Prof. Bonin) hat im Auftrag des BMAS insgesamt 14 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine Teilnahme am Fachgespräch „Expertenkreis - Sozialpolitik“ angefragt. Insgesamt haben sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Expertenkreis teilgenommen und acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Teilnahme abgesagt. An der Veranstaltung teilgenommen haben unter anderem: – Prof. Dr. Holger Bonin (Direktor des IHS) – Prof. Dr. Bernhard Boockmann (Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung; Universität Tübingen) – Prof. Dr. Bernd Fitzenberger (Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) – Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Goethe-Universität Frankfurt am Main) – Prof. Dr. Peter Haan (Leiter der Abteilung Staat am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Freie Universität Berlin) – Prof. Dr. Andreas Peichl (Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, ifo-Institut; Ludwig-Maximilians-Universität München). Die Bundesregierung misst dem Parlamentarischen Fragewesen große Bedeutung bei. Bei der Erfüllung der Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen hat die Bundesregierung grundsätzlich aber auch den Schutz der Grundrechte Dritter zu berücksichtigen. Unter Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter ist die Bundesregierung vorliegend der Auffassung, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen bei der Nennung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Privatpersonen ein Einverständnis erforderlich ist. Ein Einverständnis zur namentlichen Nennung konnte nicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeholt werden, weshalb die vollständige Liste der teilgenommenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Sicht der Bundesregierung nur in eingestufter Form zur Verfügung gestellt werden kann. Die vollständige Teilnehmerliste kann der als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage im Anhang entnommen werden.* * Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden seitens IHS angefragt, haben aber nicht am Termin am 9. September 2025 teilgenommen: – Prof. Dr. Ronald Bachmann (Leiter des Kompetenzbereichs „Arbeitsmärkte, Bildung, Forschung“ am RWI - Leibnitz-Institut-für Wirtschaftsforschung, Düsseldorf Institute for Competition Economics - Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf) – Prof. Dr. Sebastian Dullien (Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) – Prof. Dr. Regina Riphahn (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg) – Prof. Dr. Ronnie Schöb (Freie Universität Berlin) – Prof. Dr. Katharina Spieß (Leiterin Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung) – Prof. Dr. Alexandra Spitz-Oener (Humboldt-Universität zu Berlin) – Prof. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) – Prof. Dr. Nicolas Ziebarth (Leiter Forschungsbereich „Arbeitsmärkte und Sozialversicherung“ Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Universität Mannheim) Es haben keine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach einer Zusage wieder abgesagt oder keine Rückmeldung auf die Einladung übermittelt. 13. Nach welchen fachlichen Prämissen und Kriterien wurden die zu dem Termin in Frage 6 eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ausgewählt? Zu dem Fachgespräch am 9. September 2025 wurden Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit breiter fachlicher Expertise und einschlägigem fachlichen Profil zu Themen und Zukunftsfragen des Sozialstaats sowie der Wirksamkeit und Gestaltung von Sozialpolitik eingeladen. Angefragt wurden dabei insbesondere Vertreterinnen und Vertreter von Instituten mit einem Profil und Erfahrung im Bereich forschungsbasierter Politikberatung und angewandter Grundlagenforschung. 14. Wie lange dauerte der Termin in Frage 6? 15. In welchem Format hat der Termin in Frage 6 stattgefunden, und wie war der Ablauf (bitte ggf. Tagesordnung im Wortlaut wiedergeben)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Expertenaustausch dauerte insgesamt 1,5 Stunden und hat im virtuellen Format stattgefunden. Für den Expertenaustausch wurde keine Tagesordnung erstellt. Nach einer Begrüßung und einem fachlichen Input des IHS sind die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die Diskussion bzw. in den offenen Austausch eingestiegen. 16. Wurde der Termin in Frage 6 im Nachgang für die Öffentlichkeit aufbereitet? a) Wenn ja, in welcher Form (bitte jeweils mit Fundstelle angeben)? b) Wenn nein, warum wurde eine Aufbereitung für die Öffentlichkeit als nicht notwendig erachtet? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Der Termin wurde als BMAS-internes Fachgespräch nicht für die Öffentlichkeit aufbereitet. Interne Fachgespräche werden regelmäßig nicht für die Öffentlichkeit aufbereitet. 17. Hat es zu dem Termin in Frage 6 einen Folgetermin gegeben bzw. wird es einen Folgetermin geben? a) Wenn ja, warum wurde bzw. wird ein Folgetermin als notwendig erachtet? b) Wenn ja, wann wird der Folgetermin stattfinden bzw. wann hat dieser stattgefunden? c) Wenn ja, wurden bzw. werden dieselben Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen wie zu dem Termin in Frage 6? d) Wenn nein, warum wird ein Folgetermin als nicht notwendig erachtet? 18. Wenn zu einem Folgetermin zu dem Termin in Frage 6 weniger oder weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen wurden bzw. werden, warum wurde bzw. wird dies als notwendig erachtet? Die Fragen 17 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Das Fachgespräch war als Einzeltermin konzipiert. Die Durchführung eines Folgetermins ist nicht vorgesehen und weiterhin nicht geplant. 19. Haben seit Amtsantritt der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas weitere Termine nach der Art und Weise des Termins in Frage 6 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Teilnahme der Bundesministerin und bzw. oder einer der Parlamentarischen Staatssekretärinnen bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales stattgefunden? a) Wenn ja, welche (bitte jeweils Datum, Titel bzw. Thema und Teilnehmer mit Namen, Einrichtung bzw. Organisation sowie Funktion bzw. Tätigkeit nennen)? b) Wenn ja, welche dieser Termine wurden im Nachgang für die Öffentlichkeit aufbereitet, und in welcher Form (bitte jeweils mit Fundstelle angeben)? Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dienen dem direkten Austausch und Wissenstransfer und sind Teil der regulären fachlichen Arbeit im BMAS. Mögliche Austauschformate reichen von kleinen informellen Gesprächsrunden bis zu großen Expertenworkshops mit Fachvorträgen und zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Art und Weise der Durchführung von Fachgesprächen und die Form der Aufbereitung für die Öffentlichkeit variieren jeweils u. a. nach Thema, Teilnehmendenkreis oder Informationsbedürfnis. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 18 verwiesen. 20. Wenn Termine gemäß Frage 17 im Nachgang nicht für die Öffentlichkeit aufbereitet wurden, was waren jeweils die Gründe dafür? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 18 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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