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Frage von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)

dip / rede 18.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658) Hat die Bundesregierung, gegebenenfalls insbesondere das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung als für Staatsmodernisierung zuständiges Bundesministerium, eine Bewertung der Bedeutung offenen Regierungshandelns mit Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit für einen modernen Staat vorgenommen, und, wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei, und unterstützt sie vor diesem Hintergrund die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die von der Fragestellerin referierten Eigenschaften staatlichen Handelns sind von grundsätzlicher Bedeutung für einen modernen Staat, was von einer jeweils individuellen Bewertung auf Maßnahmenebene jedoch nicht entbindet – gerade auch im Lichte der aktuellen sicherheits- und geopolitischen Lage. Zu den von der Bundesregierung verfolgten Zielen der Staatsmodernisierung gehören im fragegegenständlichen Kontext insbesondere die Stärkung des Vertrauens in den Staat, die Sicherung seiner Handlungsfähigkeit, eine bessere Serviceorientierung der Verwaltung sowie eine gründliche, integrative und transparente Gesetzgebung. Insoweit besteht eine Kompatibilität zwischen den Vorhaben der Bundesregierung und dem in Bezug genommenen „offenen Regierungshandeln“. Hinsichtlich der Einführung eines Bundestransparenzgesetzes besteht keine legistische Reife oder Veranlassung derselben, die im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens mitteilungsbedürftig wäre.

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