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Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5929 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data Deutscher Bundestag Drucksache 21/5929 21. Wahlperiode 13.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Dr. Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data Mit der Einrichtung eines Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Bundesregierung den Anspruch formuliert, staatliche Strukturen und Verfahren weiterzuentwickeln. Transparenz staatlichen Handelns gilt dabei auch nach Ansicht der Fragestellenden als ein wesentliches Element moderner Verwaltung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält die Ankündigung, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG‑Bund) in seiner bisherigen Form zu reformieren; die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes ist nicht vorgesehen. Was konkret an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes geändert werden soll, bleibt bislang gänzlich unklar. Im Einzelnen bleibt so auch unbeantwortet, ob die zahlreichen bestehenden bundesrechtlichen Transparenz- und Informationszugangsregelungen auf Bundesebene beispielsweise zu einem Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild weiterentwickelt werden sollen, wie dies vielfach in den letzten Jahren sowohl durch die Zivilgesellschaft als auch die fragestellende Fraktion gefordert wurde (vgl. Antrag zur Vorlage des Entwurfs eines Bundestransparenzgesetzes, Bundestagsdrucksache 19/14596, 29. Oktober 2019). Ebenfalls bleibt unklar, ob die Bundesregierung nicht vielmehr eine Rückabwicklung der nach Ansicht der Fragestellenden so zu bezeichnenden Erfolgsgeschichte IFG‑Bund plant, wie dies im Zuge der Veröffentlichung erster Sondierungspapiere diskutiert wurde (vgl. www.tagesschau.de/inland/informationsfrei heitsgesetz-union-100.html). Auch angesichts der vor Jahren bereits eingegangenen internationalen Verpflichtungen der Bundesregierung, wie im Rahmen der Open Government Partnership (OGP), zur Weiterentwicklung von Informationsfreiheitsgesetzen und Open-Data-Initiativen sowie vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen aus CDU, CSU und SPD zu Sicherheitsbedenken bei der Veröffentlichung öffentlicher Daten besteht ein großes öffentliches Interesse daran, zu erfahren, wie die Bundesregierung mit den bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen weiter zu verfahren und wie konkret sie diese zu reformieren gedenkt. Besonders im Hinblick auf diese politisch kontroversen Reformvorhaben stellt sich die Frage nach den konkreten Plänen der Regierung. Auch hinsichtlich des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen im Spannungsfeld mit der Einstufungspraxis in Geheimhaltungsgrade sowie des praktischen Umgangs mit amtlicher Kommunikation bestehen weiterhin zahlreiche offene Fragen bezüglich des Agierens der Bundesregierung. Diese Aspekte werden in einer gesonderten Kleinen Anfrage der Fragestellenden auf Bundestagsdrucksache 21/4435 behandelt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchen Bundesministerien liegen welche konkreten Zuständigkeiten im Bereich Informationsfreiheit und Open Data in dieser Wahlperiode (bitte je Zuständigkeit nach Bundesministerium, Abteilung, Unterabteilung und Referat aufschlüsseln)?  2. Welches sind die bisher auf den Weg gebrachten und geplanten Gesetzgebungen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data, welches die des Bundesministeriums des Innern?  3. Gab oder gibt es eine Ressortabstimmung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zu einer Reform des Informationsfreiheitsrechts, und wenn ja, seit wann, und mit welchem Ergebnis?  4. Verfolgt die Bundesregierung Pläne zur Vorlage eines Bundestransparenzgesetzes nach Ländervorbild, wenn ja, bis wann ist die Vorlage geplant, und wenn nein, aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung dies nicht (mehr)?  5. Welche materiell-rechtlichen Veränderungen sind aus Sicht der Bundesregierung im Fall einer Zusammenfassung der bisherigen Einzelgesetze erforderlich?  6. Ist der Bundesregierung der von einem Bündnis verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen vorgelegte Entwurf eines Bundestransparenzgesetzes (https://transparenzgesetz.de/) bekannt, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem, und gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, sich diesen Entwurf oder Teile davon im Rahmen eines eigenen Gesetzesvorschlags zu eigen zu machen?  7. Beabsichtigt die Bundesregierung, zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Erarbeitung einer Reform des Informationsfreiheitsrechts formell zu beteiligen, wenn ja, wann, und auf welcher Grundlage, und wenn nicht, warum nicht?  8. Gab es seit Beginn der Wahlperiode Gespräche oder Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts oder der Open-Data-Gesetzgebung?  9. Hat die Bundesregierung Kenntnissen dazu, wie häufig in den Jahren 2024 und 2025 die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von den Antragstellern nach § 12 Absatz 1 IFG-Bund angerufen wurde, wenn Antragsteller oder Antragstellerinnen ihr Recht auf Informationszugang nach dem IFG‑Bund als verletzt ansahen, und wenn ja, welche? 10. In wie vielen Fällen hat sich die Rechtsauffassung der verpflichteten Stelle des Bundes durch die Einschaltung des Bundesbeauftragten verändert? 11. Wie ist der Stand in Bezug auf eine Open-Data-Gesetzgebung, plant die Bundesregierung, den am Ende der vergangenen Wahlperiode im Bundesministerium des Innern erarbeiteten Gesetzentwurf oder Teile davon aufzugreifen und erneut (wenn ja, bis wann) vorzulegen, steht das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit dem Bundesministerium des Innern hierzu in einem Austausch? 12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie den im Rahmen der Open Government Partnership eingegangenen Zusagen und Verpflichtungen, die Transparenz staatlichen Handels zu erhöhen, bisher gerecht wird? 13. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Ansicht, dass eine generelle Befristung der archivrechtlichen Schutzfristen vor dem Hintergrund des Transparenzanspruchs der Bundesrepublik Deutschland (res publica) notwendig wäre, wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie eine Befristung nicht für notwendig hält, warum nicht? 14. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des Transparenzanspruchs der Bundesrepublik Deutschland (res publica) die Wiedereinführung der vollumfänglichen Andienungspflicht der Nachrichtendienste gegenüber dem den Verschlusssache- Bestimmungen unterfallenden Bundesarchiv notwendig wäre, und wenn ja, wie lautet diese, und wie begründet sie ihre Position? 15. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des Transparenzanspruchs der Bundesrepublik Deutschland (res publica) die Nachrichtendienste hinsichtlich allgemeiner Informationen in die Liste der vom Informationsfreiheitsgesetz Verpflichteten aufzunehmen sind, und wenn ja, wie lautet diese, und wie begründet sie ihre Position? Berlin, den 2. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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