Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data
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Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open Data
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5929
21. Wahlperiode 13.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner,
Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Dr. Irene Mihalic und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich
Informationsfreiheit und Open Data
Mit der Einrichtung eines Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung hat die Bundesregierung den Anspruch formuliert, staatliche
Strukturen und Verfahren weiterzuentwickeln. Transparenz staatlichen Handelns gilt
dabei auch nach Ansicht der Fragestellenden als ein wesentliches Element
moderner Verwaltung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
enthält die Ankündigung, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG‑Bund)
in seiner bisherigen Form zu reformieren; die Einführung eines
Bundestransparenzgesetzes ist nicht vorgesehen.
Was konkret an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes geändert werden
soll, bleibt bislang gänzlich unklar. Im Einzelnen bleibt so auch unbeantwortet,
ob die zahlreichen bestehenden bundesrechtlichen Transparenz- und
Informationszugangsregelungen auf Bundesebene beispielsweise zu einem
Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild weiterentwickelt werden sollen, wie dies
vielfach in den letzten Jahren sowohl durch die Zivilgesellschaft als auch die
fragestellende Fraktion gefordert wurde (vgl. Antrag zur Vorlage des Entwurfs
eines Bundestransparenzgesetzes, Bundestagsdrucksache 19/14596, 29.
Oktober 2019).
Ebenfalls bleibt unklar, ob die Bundesregierung nicht vielmehr eine
Rückabwicklung der nach Ansicht der Fragestellenden so zu bezeichnenden
Erfolgsgeschichte IFG‑Bund plant, wie dies im Zuge der Veröffentlichung erster
Sondierungspapiere diskutiert wurde (vgl. www.tagesschau.de/inland/informationsfrei
heitsgesetz-union-100.html).
Auch angesichts der vor Jahren bereits eingegangenen internationalen
Verpflichtungen der Bundesregierung, wie im Rahmen der Open Government
Partnership (OGP), zur Weiterentwicklung von Informationsfreiheitsgesetzen und
Open-Data-Initiativen sowie vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen
aus CDU, CSU und SPD zu Sicherheitsbedenken bei der Veröffentlichung
öffentlicher Daten besteht ein großes öffentliches Interesse daran, zu erfahren,
wie die Bundesregierung mit den bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen
weiter zu verfahren und wie konkret sie diese zu reformieren gedenkt.
Besonders im Hinblick auf diese politisch kontroversen Reformvorhaben stellt sich
die Frage nach den konkreten Plänen der Regierung.
Auch hinsichtlich des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen im
Spannungsfeld mit der Einstufungspraxis in Geheimhaltungsgrade sowie des
praktischen Umgangs mit amtlicher Kommunikation bestehen weiterhin zahlreiche
offene Fragen bezüglich des Agierens der Bundesregierung. Diese Aspekte
werden in einer gesonderten Kleinen Anfrage der Fragestellenden auf
Bundestagsdrucksache 21/4435 behandelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesministerien liegen welche konkreten Zuständigkeiten
im Bereich Informationsfreiheit und Open Data in dieser Wahlperiode
(bitte je Zuständigkeit nach Bundesministerium, Abteilung,
Unterabteilung und Referat aufschlüsseln)?
2. Welches sind die bisher auf den Weg gebrachten und geplanten
Gesetzgebungen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
im Bereich Informationsfreiheit und Open Data, welches die des
Bundesministeriums des Innern?
3. Gab oder gibt es eine Ressortabstimmung zwischen dem
Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung zu einer Reform des Informationsfreiheitsrechts, und wenn
ja, seit wann, und mit welchem Ergebnis?
4. Verfolgt die Bundesregierung Pläne zur Vorlage eines
Bundestransparenzgesetzes nach Ländervorbild, wenn ja, bis wann ist die Vorlage geplant,
und wenn nein, aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung dies
nicht (mehr)?
5. Welche materiell-rechtlichen Veränderungen sind aus Sicht der
Bundesregierung im Fall einer Zusammenfassung der bisherigen Einzelgesetze
erforderlich?
6. Ist der Bundesregierung der von einem Bündnis verschiedener
zivilgesellschaftlicher Organisationen vorgelegte Entwurf eines
Bundestransparenzgesetzes (https://transparenzgesetz.de/) bekannt, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem, und gibt es Überlegungen
seitens der Bundesregierung, sich diesen Entwurf oder Teile davon im
Rahmen eines eigenen Gesetzesvorschlags zu eigen zu machen?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, zivilgesellschaftliche Organisationen
bei der Erarbeitung einer Reform des Informationsfreiheitsrechts formell
zu beteiligen, wenn ja, wann, und auf welcher Grundlage, und wenn nicht,
warum nicht?
8. Gab es seit Beginn der Wahlperiode Gespräche oder Konsultationen mit
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zur Weiterentwicklung
des Informationsfreiheitsrechts oder der Open-Data-Gesetzgebung?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnissen dazu, wie häufig in den Jahren
2024 und 2025 die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit von den Antragstellern nach § 12 Absatz 1 IFG-Bund
angerufen wurde, wenn Antragsteller oder Antragstellerinnen ihr Recht auf
Informationszugang nach dem IFG‑Bund als verletzt ansahen, und wenn
ja, welche?
10. In wie vielen Fällen hat sich die Rechtsauffassung der verpflichteten
Stelle des Bundes durch die Einschaltung des Bundesbeauftragten verändert?
11. Wie ist der Stand in Bezug auf eine Open-Data-Gesetzgebung, plant die
Bundesregierung, den am Ende der vergangenen Wahlperiode im
Bundesministerium des Innern erarbeiteten Gesetzentwurf oder Teile davon
aufzugreifen und erneut (wenn ja, bis wann) vorzulegen, steht das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit dem
Bundesministerium des Innern hierzu in einem Austausch?
12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie den im Rahmen der Open
Government Partnership eingegangenen Zusagen und Verpflichtungen, die
Transparenz staatlichen Handels zu erhöhen, bisher gerecht wird?
13. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Ansicht, dass eine generelle
Befristung der archivrechtlichen Schutzfristen vor dem Hintergrund des
Transparenzanspruchs der Bundesrepublik Deutschland (res publica)
notwendig wäre, wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie eine Befristung
nicht für notwendig hält, warum nicht?
14. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung, dass vor dem
Hintergrund des Transparenzanspruchs der Bundesrepublik Deutschland
(res publica) die Wiedereinführung der vollumfänglichen
Andienungspflicht der Nachrichtendienste gegenüber dem den Verschlusssache-
Bestimmungen unterfallenden Bundesarchiv notwendig wäre, und wenn
ja, wie lautet diese, und wie begründet sie ihre Position?
15. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung, dass vor dem
Hintergrund des Transparenzanspruchs der Bundesrepublik Deutschland
(res publica) die Nachrichtendienste hinsichtlich allgemeiner
Informationen in die Liste der vom Informationsfreiheitsgesetz Verpflichteten
aufzunehmen sind, und wenn ja, wie lautet diese, und wie begründet sie ihre
Position?
Berlin, den 2. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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