Strukturelle Voraussetzungen für einen handlungsfähigen Staat jetzt anpacken
Text
Strukturelle Voraussetzungen für einen handlungsfähigen Staat jetzt anpacken
Antrag
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Jeanne Dillschneider, Rebecca
Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Dr. Andrea
Lübcke, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Karoline Otte, Filiz Polat,
Dr. Till Steffen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Strukturelle Voraussetzungen für einen handlungsfähigen Staat jetzt
anpacken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht einen Staat, der effektiv,
evidenzbasiert und transparent arbeitet sowie Bürgerrechte wahrt. Zugleich verlieren
Bürgerinnen und Bürger allerdings das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, auch
weil seine Digitalisierung auf sich warten lässt (www.dbb.de/artikel/verhaeltnis-
zumstaat-vertrauen-sinkt-ansprueche-steigen-handlungsfaehigkeit-verwaltung-leistung-
digitalisierung-kommunen.html). Dabei ist diese Handlungsfähigkeit angesichts
vielfacher Herausforderungen wie der Klimakrise und des demographischen Wandels,
hybrider Kriegsführung von außen und erstarkenden Demokratiefeinden im Inneren
gefragt. Der Staat mit seiner Verwaltung muss sich also grundlegend modernisieren.
Seit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) vor einem Jahr wurden zahlreiche Ankündigungen zur Umsetzung
verschiedener Projekte zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung gemacht.
Bislang ist man jedoch kaum über den Ankündigungsstatus hinausgekommen. Die
konkrete Umsetzung von überfälligen Reformen ist bisher weit hinter dem Notwendigen
zurückgeblieben.
Diese Defizite sind insbesondere darin begründet, dass wesentliche strukturelle
Hindernisse für den Prozess der Staatsmodernisierung noch immer nicht überwunden
wurden. Trotz der Gründung des BMDS bleiben die Zuständigkeiten zwischen Ministerien
und den Organisationen im Geschäftsbereich des BMDS strukturell zersplittert und
ineffizient organisiert. Der Rechtsetzungsrahmen, in dem die notwendigen
Reformvorhaben von BMDS sowie von anderen Ressorts umgesetzt werden, agiert als
zusätzliche institutionelle Hürde.
Gleichzeitig haben spätestens die Erfahrungen gescheiterter IT-Großprojekte wie zum
Beispiel die DE-Mail und der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) gezeigt, dass
die Digitalisierung und Modernisierung von Verwaltungsstrukturen mit dem
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die bereitgestellten Produkte steht und fällt.
Zentrale Voraussetzung ist neben der Praktikabilität und barrierefreier Zugänglichkeit
einerseits insbesondere ein starker Schutz von Grundrechten und IT-Sicherheit
andererseits. „Privacy by design“ und „security by design“ sind kein „nice to have”, son-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6950
21. Wahlperiode 07.07.2026
dern eine originäre Voraussetzung für eine gelungene moderne Verwaltung.
Modernes, vertrauenswürdiges Verwaltungshandeln setzt als Voraussetzung für Vertrauen,
demokratische Kontrolle und die Nachnutzbarkeit staatlicher Daten Transparenz und
offene Daten voraus. Deutschland hat sich hierzu international verpflichtet, etwa im
Rahmen der Open Government Partnership. Trotzdem lässt das
Bundestransparenzgesetz weiter auf sich warten, zwischenzeitlich stand die Abschaffung des
Informationsfreiheitsgesetzes im Raum, nun hat die Bundesregierung eine deutliche Abschwächung
angekündigt, und ein Rechtsanspruch auf Open Data wird weiterhin nur geprüft. Um
Transparenz im Gesetzgebungsverfahren zu schaffen, sind aktuell ehrenamtliche
Initiativen wie bundestagszusammenfasser.de notwendig.
Für einen wirklich handlungsfähigen Staat, der den Anforderungen der Umbrüche
unserer Zeit gerecht wird, sind bessere Gesetze, bessere Institutionen und eine bessere
Zusammenarbeit im föderalen Kontext zwischen Bund, Ländern und Kommunen
dringend nötig. Deutschland benötigt eine klare Governance-Struktur der
Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung. Diese muss von eindeutigen Zuständigkeiten,
einer wirksamen föderalen Steuerung, verbindlichen Standards sowie einer stärkeren
Wirkungs- und Nutzerorientierung geprägt sein. Nur so kann die digitale
Transformation des Staates nachhaltig beschleunigt und die Leistungs- und Handlungsfähigkeit
der öffentlichen Verwaltung dauerhaft gestärkt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Adressatenfreundlichkeit und Wirkungsorientierung in der Gesetzgebung zu
verankern, indem
a) Gesetze oberhalb definierter Erheblichkeitsschwellen eine
Zielerreichungsklausel erhalten, die konkrete und messbare Ziele, geeignete Indikatoren
sowie einen festen Zeitpunkt zur Evaluation festlegt und zugleich Kriterien für
das Anpassen oder Außerkrafttreten von Regelungen enthält, wenn deren
beabsichtigte Wirkung nicht erreicht wird;
b) Evaluationserkenntnisse systematisch und transparent in die frühe Phase der
Gesetzesvorbereitung einfließen und bei geplanten Gesetzesnovellierungen
verbindlich berücksichtigt werden („Evaluate First“-Prinzip);
c) im Rahmen der vorgesetzlichen Gesetzgebungsphase der Vollzug
beschrieben und Organisationsstrukturen, Prozessen und Wirkmodellen
verpflichtend visualisiert werden („Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“-Prinzip) und
diese dem Bundestag und Bundesrat zur Verfügung gestellt und
veröffentlicht werden;
d) Mindestfristen für die frühzeitige Beteiligung von Vollzugsbehörden,
Kommunen, betroffenen Verbänden sowie Zivilgesellschaft verbindlich
eingehalten und ein Online-Konsultationsverfahren eingeführt werden, wobei
eine Unterschreitung der Mindestfristen nur mit einer öffentlich
dokumentierten Begründung zulässig ist und vom Nationalen Normenkontrollrat in
seiner Stellungnahme überprüft wird;
e) für wesentliche Regelungsvorhaben bereits bei Einbringung des
Gesetzentwurfs ein Konzept zur späteren ex-post-Evaluation vorzulegen ist;
f) Evaluierungsberichte inhaltliche Handlungsempfehlungen, systematische
Betrachtung der Ziele und daraus abgeleiteten Indikatoren und eine
adressatengerechte Darstellung der zentralen Ergebnisse enthalten;
g) das bestehende Bundesrecht fortlaufend anhand relevanter Lebens- und
Unternehmenslagen auf Praxistauglichkeit, Erfüllungsaufwand und
Vereinfachungspotenziale überprüft wird;
2. die bestehenden Gesetzeschecks in der Frühphase der Gesetzgebung zu verankern
und ressortübergreifend einheitlich anzuwenden, indem
a) das Zentrum für Legistik die bestehenden Digital-, Praxis- und
Bürgerchecks zu einem gemeinsamen, frühzeitig ansetzenden Verfahren
zusammenführt;
b) verbindliche Qualitätskriterien für Gesetzeschecks festgelegt werden, die
die frühzeitige Einbindung von Normadressaten sowie die visuelle
Modellierung der Wirk- und Prozesslogik als gemeinsamen methodischen Kern
von Praxis- und Digitaltauglichkeit beinhalten;
c) ex-ante Praxischecks unter der Beteiligung von relevanten Stakeholdern bei
wesentlichen Gesetzesvorhaben durch alle Ressorts nach standardisierten
Kriterien durchgeführt werden;
d) ein ressortübergreifendes Monitoring der Praxischecks zum Zweck des
Transfers von Erkenntnissen in konkrete Regelungsvorhaben eingeführt
wird;
e) zweckorientierte Visualisierungen (wie z. B. Rulemapping bei
Entscheidungsprozessen, User Journeys bei Vollzugsprozessen oder Datenflüsse) als
zentrales Hilfsmittel insbesondere bei Digitalchecks ausgebaut und mit dem
Föderalen Informationsmanagement (FIM) verknüpft werden;
f) Ergebnisse und Visualisierungen der Digitalchecks in Gesetzentwürfen
transparent dargestellt werden;
g) der Rückgriff auf Experimentierklauseln, mit denen Erprobungsräume für
wirtschaftliche, ökologische, digitale oder soziale Innovationen geschaffen
werden können, ausgeweitet wird;
3. das digitale Gesetzgebungsportal so auszugestalten, dass der gesamte
Gesetzgebungszyklus transparent und nachvollziehbar abgebildet sowie eine faire Bürger-
und Fachbeteiligung gestärkt wird. Dieses Portal soll insbesondere
a) alle veröffentlichten Unterlagen zu einem Gesetzgebungsvorhaben sowie
den jeweiligen Verfahrensstand medienbruchfrei und übersichtlich
zusammenführen;
b) ein zentrales digitales Konsultationsverfahren bereitstellen, in dem
Stellungnahmen und sonstige Beiträge veröffentlicht werden, eine öffentliche
Diskussion über das jeweilige Gesetzgebungsvorhaben ermöglicht wird und
diese Beiträge thematisch sowie bezogen auf konkrete Regelungsinhalte
strukturiert erfasst werden und mit den Einträgen aus dem Lobbyregister
verknüpft werden;
c) den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich wesentlicher
Änderungen zwischen den einzelnen Verfahrensstufen, der Bereitstellung der
Gesetzessynopse sowie den Umgang mit Anregungen aus der Beteiligung
mithilfe der konsequenten Abbildung von Lobbyeinflüssen durch einen
uneingeschränkten exekutiven Fußabdruck nachvollziehbar machen;
d) die entsprechenden Evaluierungsberichte barrierefrei und zentral zugänglich
beinhalten;
4. für die Umsetzung der Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zu reformieren, indem
a) Prüfung der Wirksamkeit, Digital- und Praxistauglichkeit in der Vor- und
Frühphase der Gesetzgebung sowie bei der Evaluation verbindlich verankert
werden;
b) vor der Ressortabstimmung nach § 45 GGO die Praxis von
ressortübergreifenden Sprechstunden etabliert wird;
c) bei Mitzeichnungen nach § 15 GGO die allgemeine Praxis einer
Schweigefiktion als Regel für Routinevorlagen mit einem Ausnahmekatalog,
Erinnerungen und Fristbegründungspflicht etabliert wird;
d) bei den Vorarbeiten und der Ausarbeitung von Regelungsentwürfen im
Rahmen von Beteiligungen und Unterrichtungen nach § 45 ff. GGO nicht nur
Textentwürfe, sondern auch Visualisierungen, Prozessdiagramme und
Konzeptualisierungen im Rahmen der Beschreibung des Vollzugs berücksichtigt
werden;
e) Vorlagen in allen Bundesministerien einer standardisierten,
maschinenlesbaren Form unterliegen sollen;
f) die Law as Code-Methode dahingehend weiterentwickelt wird, dass Gesetze
in einem geregelten organisatorischen Rahmen und unter dem API-First-
Ansatz parallel in Textform und als maschinenlesbarer und -ausführbarer
Code im Neuen Rechtsinformationssystem (NeuRIS) veröffentlicht werden;
5. moderne Rechtsetzung zu institutionalisieren, indem
a) das Zentrum für Legistik auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und als
ressortübergreifende Kompetenzstelle dauerhaft etabliert wird;
b) das Zentrum für Legistik personell und finanziell so ausgestattet wird, dass
es seine Aufgaben dauerhaft eigenständig und mit eigener öffentlicher
Kapazität sowie Unterstützung von vorhandenen bundeseigenen
Kompetenzträgern und unabhängig von kommerziellen Beratungsleistungen erfüllen
kann;
c) bei wesentlichen Gesetzgebungsvorhaben die frühzeitige Beteiligung des
Zentrums für Legistik mit Unterstützung des DigitalService zu Fragen der
Praxis- und Digitaltauglichkeit sowie der vollzugsfreundlichen
Ausgestaltung verpflichtend vorgesehen wird;
d) die Beratungsangebote, vergleichbar derer des Zentrums für Legistik, in
Form von Workshops und Beteiligungsformaten den Mitgliedern des
Deutschen Bundestages, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie
Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern geschaffen werden, um die Qualität
parlamentarischer Gesetzgebung zu stärken;
6. ein tragfähiges Konzept vorzulegen, in dem die Organisationslandschaft der
Verwaltungsdigitalisierung hin zu einer handlungsfähigen, digital souveränen und
nutzerzentrierten Umsetzungsstruktur effektiv aufgestellt wird und dabei
Planungssicherheit und Klarheit über die Zuständigkeiten geschaffen wird.
Insbesondere zu berücksichtigen sind dabei
a) sollte es dazu kommen, die Umsetzung des geplanten Digitalcenters auf
einer gesetzlichen Grundlage mit wirksamer parlamentarischer Kontrolle und
klarer Aufgabenabgrenzung, unter Wahrung der Beschäftigteninteressen;
b) die Erweiterung des Mandats des DigitalService, die seine dauerhaften
Aufgaben und steuernde Rolle im Bereich nutzerzentrierter
Verwaltungsdigitalisierung festschreibt und projektunabhängig finanziell absichert,
ressortübergreifende Produkt- und Plattformentwicklung stärkt sowie gemeinsame
Service-, Architektur- und Designstandards des Bundes verbindlich
unterstützt;
c) die Neuordnung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen
Verwaltung (ZenDiS) mit dem Ziel, offene Standards und Interoperabilität
systematisch zu stärken sowie die Nachnutzung der von ZenDiS gepflegten
Open-Source-Lösungen für geeignete Aufgabenbereiche der öffentlichen
Verwaltung von Bund, Länder und Kommunen, wie Büro- und
Kollaborationsaufgaben zu fördern sowie eine Pflicht zu einer solchen Nachnutzung zu
prüfen;
d) eine zeitnahe Novellierung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen
Normenkontrollrates, um seine dauerhafte Ansiedlung beim
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sicherzustellen und das
Mandat zu stärken und in Abgrenzung zu den neu beim Zentrum für Legistik
angesiedelten und konsolidierten Aufgaben anzupassen sowie dem
Nationalen Normenkontrollrat (NKR) die Überprüfung der Arbeit des Zentrums für
Legistik zu übertragen;
7. den IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS zu einem strategisch ausgerichteten
Steuerungsinstrument der Digitalisierung weiterzuentwickeln und hierzu
a) einen Gesamtüberblick über die IT des Bundes und hierbei insbesondere den
Nutzungsgrad von Shared Services und Abhängigkeiten von sogenannten
Big Tech-Unternehmen zu erfassen;
b) bei der Prüfung von IT-Vorhaben die strategischen Ziele der
Staatsmodernisierung, insbesondere die Stärkung digitaler Souveränität, den verstärkten
Einsatz von Open-Source-Lösungen, Förderung der Nachnutzung sowie die
Nutzung von Komponenten des Deutschland-Stacks, verbindlicher zu
berücksichtigen;
c) die Ausweitung des IT-Zustimmungsvorbehalts auf die mittelbare
Bundesverwaltung zu prüfen;
d) einen kontinuierlichen Austauschprozess zu den Umsetzungserfahrungen
mit den Bundesländern und Kommunen zu initiieren und sie bei der
Etablierung vergleichbarer Steuerungsmechanismen zu unterstützen;
8. die Zuständigkeiten für Digitalisierung und Staatsmodernisierung zwischen den
Ressorts klar zu ordnen und zu bündeln, indem
a) dem BMDS im Zusammenwirken mit dem Bundeskanzleramt ein
verbindliches, ressortübergreifendes Steuerungsmandat für Querschnittsaufgaben
der Digitalisierung und Staatsmodernisierung eingeräumt wird;
b) bestehende Doppelzuständigkeiten und unklare Schnittstellen zwischen den
Ressorts überprüft und eindeutig zugeordnet werden, sodass für jede
digitalpolitische Aufgabe eine klar verantwortliche Stelle besteht;
c) im Rahmen des ressortübergreifenden Portfoliomanagements eine Liste
aller Maßnahmen zu einzelnen digital- und staatsmodernisierungspolitischen
Vorhaben, inklusive deren Ziele, der eingesetzten Mittel und eines Berichts
zur erreichten Wirkung nach Abschluss des Vorhabens veröffentlicht wird;
d) ein transparentes Verfahren zur Beilegung von Zuständigkeitskonflikten
etabliert wird, das ressortübergreifende Blockaden auflöst, statt sie im
Konsenszwang zu verfestigen;
9. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Gesetzentwurf für die
Erweiterung von Artikel 91c des Grundgesetzes vorzulegen, damit der Bund digitale
Verwaltungsverfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und
zur Mitnutzung zur Verfügung stellen kann;
10. gemeinsam mit den Bundesländern Eckpunkte für eine Reform des IT-
Staatsvertrags zu erarbeiten mit dem Ziel,
a) verbindliche Beschlüsse im IT-Planungsrat auf qualifizierte Mehrheit
abzusenken und der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) entsprechende
Durchsetzungsbefugnisse zur operativen Umsetzung dieser Beschlüsse
einzuräumen,
b) die FITKO schrittweise zu einer leistungsfähigen Bund-Länder-Agentur für
Standardisierung und Architekturmanagement auszubauen, gesamtföderale
Aufgaben und Basisdienste sowie weitere Standardisierungs- und
Architektureinheiten dort zu konsolidieren und ihr eigeninitiative Vorschlagsrechte
mit proaktiver Außenkommunikation einzuräumen;
11. die Rolle der Kommunen im föderalen Prozess der Staatsmodernisierung zu
stärken, und dabei insbesondere
a) die Kommunen bei der Nach- und Weiternutzung bestehender digitaler
Lösungen strategisch zu unterstützen, insbesondere durch kostengünstige und
niedrigschwellige Nachnutzungsangebote, eine Steigerung des
Bekanntheitsgrads bestehender Lösungen, die gezielte Erhöhung des Anteils von
Open-Source-Lösungen auf dem Marktplatz Deutschland Digital sowie
durch die stärkere Berücksichtigung der Nachnutzung in Förderprogrammen
des Bundes;
b) eine Harmonisierung der Verwaltungsdigitalisierung durch die Stärkung
zentraler Stellen und Standards vorantreiben;
c) kommunale Vertreterinnen und Vertreter, insbesondere die kommunalen
Spitzenverbände sowie Praktikerinnen und Praktiker, und ihre Expertise
frühzeitig und kontinuierlich in die Entwicklung von Standards und
Strategien einzubeziehen;
12. das Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bund) zu einem Bundestransparenzgesetz
mit proaktiven Veröffentlichungspflichten weiterzuentwickeln, das auch den im
Koalitionsvertrag erneut angekündigten Rechtsanspruch auf Open Data zügig
gesetzlich umzusetzen und so auch die unter anderem im Rahmen der Open
Government Partnership eingegangenen Verpflichtungen verbindlich zu erfüllen;
13. ein öffentliches, laufend zu aktualisierendes Dashboard zu Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung und Staatsmodernisierung, inklusive
der Modernisierungsagenda Bund und der Föderalen Modernisierungsagenda
einzurichten.
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vor einem Jahr war ein
wichtiger Schritt, um digitale Transformation voranzutreiben, die Zuständigkeiten für die
Verwaltungsdigitalisierung stärker zu bündeln, Prozesse zu beschleunigen und ihm eine höhere politische Priorität einzuräumen.
Ein zentrales Vorhaben ist dabei die Föderale Modernisierungsagenda, die gemeinsam von Bund und Ländern
getragen wird. Zusammen mit der Modernisierungsagenda Bund vom Oktober 2025 sowie dem Abschlussbericht
der Sozialstaatskommission weisen die Strategien der Bundesregierung im Bereich der Staatsmodernisierung in
die richtige Richtung.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) weist seit Jahren darauf hin, dass die Auswirkungen von Gesetzen auf
die Normadressaten – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung – frühzeitig und
systematisch in den Blick genommen werden müssen. Er fordert insbesondere eine stärkere und transparent
gestaltete Wirkungsorientierung sowie eine konsequente Ausrichtung der Gesetzgebung an der
Vollzugstauglichkeit (vgl. www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/veroeffentlichungen/jahresberichte/jahresberichte_-
node.html).
Um diese Anforderungen in der Gesetzgebungspraxis besser zu verankern, sollen Praxischecks im direkten
Austausch mit den betroffenen Akteuren prüfen, ob neue und bestehende Regelungen in der Verwaltungspraxis
tatsächlich umsetzbar und organisatorisch tragfähig sind. Ergänzend hierzu sollen Digitalchecks sicherstellen, dass
Gesetzesvorhaben auch mit den Anforderungen einer digitalen, interoperablen Verwaltungsumsetzung vereinbar
sind. So sinnvoll diese Instrumente sind, so deutlich offenbart die Praxis ihre strukturelle Schwäche: Als
nachgelagerte Prüfschritte greifen sie erst, wenn der Regelungstext bereits formuliert ist. Zu diesem Zeitpunkt lassen
sich meist nur Details nachbessern, nicht aber die grundlegende Frage beantworten, ob eine Regelung in der
Wirklichkeit von Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen tatsächlich funktioniert. Es
überrascht daher nicht, dass diese Instrumente bislang nicht hinreichend konsequent angewandt werden und die
vorgesehenen Gesetzeschecks, die bessere Rechtsetzung fördern sollen, nicht einheitlich umgesetzt und oft als eine
unverbindliche Checkliste behandelt werden (NKR-Jahresbericht 2025).
Entscheidend ist deshalb nicht das nachträgliche Prüfen, sondern die Schritte davor: Die Normadressaten von
einer Regelung sind frühzeitig und systematisch einzubeziehen, und die Wirk- und Prozesslogik eines Vorhabens
ist anhand von Visualisierungen wie Prozessbeschreibungen, Datenflussdiagrammen, Wirkmodellen und
Rulemapping zu modellieren, bevor Paragrafen formuliert werden. Bestehende Checks sind dafür von einem
nachgelagerten Prüfraster zu einem vorgelagerten, gestaltenden und ressortübergreifend einheitlichen Verfahren
weiterzuentwickeln. Andernfalls entstehen weiterhin Regelungen, die die praktische Umsetzung in Verwaltung und
Kommunen sowie Nutzendenfreundlichkeit und IT-Sicherheit unzureichend berücksichtigen.
Die Gesetzgebungspraxis ist zudem weiterhin durch zu kurze Beteiligungsfristen für Wirtschaft, Zivilgesellschaft
und Wissenschaft geprägt. Dies verhindert eine fundierte inhaltliche Prüfung komplexer Vorhaben und schränkt
die gleichberechtigte Beteiligung ein. Dabei führt die fehlende Beteiligung betroffener Akteure unter anderem
dazu, dass Gesetze ihre Ziele verfehlen und langfristig zu einem höheren Bürokratieaufwand und
Vertrauensverlust in den Staat führen.
Viele Verwaltungsleistungen sind nach wie vor komplex, analog geprägt oder weiterhin nur schwer zugänglich
und werden von langen Bearbeitungszeiten geplagt. Statt Verwaltungsverfahren grundlegend zu vereinfachen
und zu digitalisieren, fokussiert sich die Bundesregierung nunmehr offenbar darauf, bestehende Defizite lediglich
durch den Einsatz neuer Technologien zu überdecken. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann
Verwaltungsmodernisierung zweifellos unterstützen, ersetzt jedoch insgesamt nicht die notwendige strukturelle Reform
von rechtlichen Regelungen, internen Prozessen und Verwaltungsverfahren.
Zudem zeigen andauernd niedrige Quoten der Inanspruchnahme bei verschiedenen Sozialleistungen konkrete
Defizite bei Nutzendenorientierung und Verwaltungszugang. Notwendige Hilfe erreicht Bürgerinnen und Bürger
in vielen Fällen noch immer nicht. Häufig sind die Bürgerinnen und Bürger von unübersichtlichen Angeboten,
Zuständigkeiten und Anforderungen verwirrt und überfordert. Dies bleibt ein massives Problem und ein
Armutszeugnis für einen handlungsfähigen Sozialstaat.
Diese administrativen Hürden belasten außerdem die Wirtschaft. Deutsche Unternehmen sehen sich Jahr für Jahr
mit einer Vielzahl diverser Verwaltungskontakte konfrontiert, die durch mangelnde Praktikabilität und
zersplitterte Zuständigkeiten unnötig verkompliziert werden. Der damit verbundene bürokratische Aufwand bindet
erhebliche betriebliche Ressourcen und Arbeitszeit und beeinträchtigt damit Effizienz und Produktivität in einem
ohnehin herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld, und die inakzeptabel langen Bearbeitungszeiten von
Anträgen verursachen zusätzliche Kosten und Verzögerungen bei Projektumsetzungen. Um diese Belastungen für
Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft zu senken, bräuchte es eine schlagkräftige digitale Verwaltung. Doch genau
bei den dafür zuständigen Akteuren herrscht derzeit massive Planungsunsicherheit: Zentrale Organisationen und
Strukturen der digitalen Transformation, insbesondere der DigitalService des Bundes und das Zentrum für
Digitale Souveränität, verfügen bislang nicht über eine dauerhaft abgesicherte organisatorische Verankerung, ein
robustes Mandat vergleichbar zum Government Digital Service im Vereinigten Königreich und gesicherte
Finanzierung. Zuständigkeiten, Rollenverteilungen und langfristige Finanzierungsstrukturen sind noch immer
weitgehend unklar. Zudem fand im nachgeordneten Geschäftsbereich des BMDS keine angestrebte Konsolidierung
statt, was die verzögerte Bearbeitung von Projekten wie dem „Deutschland-Stack“ auf Ministeriumsebene zur
Folge hat. Die notwendigen Kompetenzen sind weiterhin nicht vorhanden. Mit dem geplanten Digitalcenter will
die Bundesregierung die Digitaleinheiten des Bundes – darunter ITZBund, Bundesdruckerei, ZenDiS, Digital
Service und GovTech Deutschland – neu ordnen und Doppelstrukturen abbauen. Das Ziel ist richtig, doch
Rechtsform, Steuerung und parlamentarische Kontrolle bleiben ungeklärt, und das Modell eigenständiger
Gesellschaften mit Federführung je Aufgabe droht Doppelstrukturen eher zu verwalten als abzubauen.
Gerade weil digitale Transformation eine Daueraufgabe ist, braucht sie tragfähige Institutionen und effektive
Portfoliosteuerung. Andere europäische Staaten haben hierfür längst verbindliche Governance-Modelle sowie
konsequente Standardisierungs- und Steuerungsmechanismen geschaffen. Deutschland muss, will es den immer
wieder festgestellten Rückstand bei der Digitalisierung von Staat und Verwaltung aufholen, diese Erfahrungen
sehr viel stärker berücksichtigen.
Neben den Herausforderungen innerhalb der Bundesverwaltung entscheidet vor allem auch die Zusammenarbeit
von Bund, Ländern und Kommunen über den Erfolg oder Nicht-Erfolg der Staatsmodernisierung.
Der Föderalismus hat in Deutschland eine historische Bedeutung und bietet bei der Verwaltungsdigitalisierung
durchaus auch wichtige Vorteile. Er gewährleistet Bürgernähe, nutzt lokale und regionale Kenntnisse, eröffnet
als Laborföderalismus wichtige Experimentierräume, sorgt für und sichert demokratische Legitimation und
verhindert eine übermäßige Konzentration von Macht und Daten beim Bund.
Gleichzeitig führen die gegenwärtigen föderalen Abstimmungsprozesse häufig zu massiven Verzögerungen,
Blockaden und einer uneinheitlichen Umsetzung digitaler Vorhaben. Zwar hat der IT-Planungsrat mit der Einführung
einer strategischen Portfoliosteuerung und einer gestärkten Rolle der Föderalen IT-Kooperation (FITKO)
wichtige Schritte unternommen. Noch immer fehlt der FITKO jedoch ein klares Mandat mit den nötigen
Durchsetzungs- und Standardisierungskompetenzen. Entscheidungen erfolgen vielfach im Konsensmodus, wodurch
notwendige Modernisierungsschritte immer wieder deutlich verlangsamt werden.
Besonders deutlich werden diese Herausforderungen auf kommunaler Ebene. Viele Kommunen verfügen nicht
über die finanziellen und personellen Ressourcen, um den stetig wachsenden Aufgaben gerecht zu werden. Sie
setzen zunehmend komplexe bundes- und landesrechtliche Vorgaben um, ohne über entsprechende
Entscheidungsspielräume zu verfügen, ohne im Rechtsetzungsprozess ausreichend eingebunden zu sein oder gut und
unabhängig beraten zu werden. Die angespannte finanzielle Lage der Kommunen erschwert auch die Skalierung
von erfolgreichen Digitalprojekten in der Fläche. Dadurch entsteht immer wieder ein Spannungsverhältnis
zwischen Verantwortung und Gestaltungsmacht, das die Modernisierung vor Ort erschwert. Mit den Dresdner
Forderungen stehen zugleich seit Jahren Ideen im Raum, um Kommunen von Aufgaben zu entlasten, bei denen sie
keinen Handlungsspielraum besitzen, um Spielraum für andere Aufgaben zu schaffen. Die bereits begonnenen
Anstrengungen zur stärkeren Bündelung von Verwaltungsdienstleistungen müssen entschieden vorangetrieben
werden. In diesem Kontext müssen rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der
Grundrechte umgesetzt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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