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Strukturelle Voraussetzungen für einen handlungsfähigen Staat jetzt anpacken

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6950 · Antrag · Original ↗

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Strukturelle Voraussetzungen für einen handlungsfähigen Staat jetzt anpacken Antrag der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Jeanne Dillschneider, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Karoline Otte, Filiz Polat, Dr. Till Steffen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Strukturelle Voraussetzungen für einen handlungsfähigen Staat jetzt anpacken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht einen Staat, der effektiv, evidenzbasiert und transparent arbeitet sowie Bürgerrechte wahrt. Zugleich verlieren Bürgerinnen und Bürger allerdings das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, auch weil seine Digitalisierung auf sich warten lässt (www.dbb.de/artikel/verhaeltnis- zumstaat-vertrauen-sinkt-ansprueche-steigen-handlungsfaehigkeit-verwaltung-leistung- digitalisierung-kommunen.html). Dabei ist diese Handlungsfähigkeit angesichts vielfacher Herausforderungen wie der Klimakrise und des demographischen Wandels, hybrider Kriegsführung von außen und erstarkenden Demokratiefeinden im Inneren gefragt. Der Staat mit seiner Verwaltung muss sich also grundlegend modernisieren. Seit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vor einem Jahr wurden zahlreiche Ankündigungen zur Umsetzung verschiedener Projekte zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung gemacht. Bislang ist man jedoch kaum über den Ankündigungsstatus hinausgekommen. Die konkrete Umsetzung von überfälligen Reformen ist bisher weit hinter dem Notwendigen zurückgeblieben. Diese Defizite sind insbesondere darin begründet, dass wesentliche strukturelle Hindernisse für den Prozess der Staatsmodernisierung noch immer nicht überwunden wurden. Trotz der Gründung des BMDS bleiben die Zuständigkeiten zwischen Ministerien und den Organisationen im Geschäftsbereich des BMDS strukturell zersplittert und ineffizient organisiert. Der Rechtsetzungsrahmen, in dem die notwendigen Reformvorhaben von BMDS sowie von anderen Ressorts umgesetzt werden, agiert als zusätzliche institutionelle Hürde. Gleichzeitig haben spätestens die Erfahrungen gescheiterter IT-Großprojekte wie zum Beispiel die DE-Mail und der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) gezeigt, dass die Digitalisierung und Modernisierung von Verwaltungsstrukturen mit dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die bereitgestellten Produkte steht und fällt. Zentrale Voraussetzung ist neben der Praktikabilität und barrierefreier Zugänglichkeit einerseits insbesondere ein starker Schutz von Grundrechten und IT-Sicherheit andererseits. „Privacy by design“ und „security by design“ sind kein „nice to have”, son- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6950 21. Wahlperiode 07.07.2026 dern eine originäre Voraussetzung für eine gelungene moderne Verwaltung. Modernes, vertrauenswürdiges Verwaltungshandeln setzt als Voraussetzung für Vertrauen, demokratische Kontrolle und die Nachnutzbarkeit staatlicher Daten Transparenz und offene Daten voraus. Deutschland hat sich hierzu international verpflichtet, etwa im Rahmen der Open Government Partnership. Trotzdem lässt das Bundestransparenzgesetz weiter auf sich warten, zwischenzeitlich stand die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes im Raum, nun hat die Bundesregierung eine deutliche Abschwächung angekündigt, und ein Rechtsanspruch auf Open Data wird weiterhin nur geprüft. Um Transparenz im Gesetzgebungsverfahren zu schaffen, sind aktuell ehrenamtliche Initiativen wie bundestagszusammenfasser.de notwendig. Für einen wirklich handlungsfähigen Staat, der den Anforderungen der Umbrüche unserer Zeit gerecht wird, sind bessere Gesetze, bessere Institutionen und eine bessere Zusammenarbeit im föderalen Kontext zwischen Bund, Ländern und Kommunen dringend nötig. Deutschland benötigt eine klare Governance-Struktur der Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung. Diese muss von eindeutigen Zuständigkeiten, einer wirksamen föderalen Steuerung, verbindlichen Standards sowie einer stärkeren Wirkungs- und Nutzerorientierung geprägt sein. Nur so kann die digitale Transformation des Staates nachhaltig beschleunigt und die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung dauerhaft gestärkt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Adressatenfreundlichkeit und Wirkungsorientierung in der Gesetzgebung zu verankern, indem a) Gesetze oberhalb definierter Erheblichkeitsschwellen eine Zielerreichungsklausel erhalten, die konkrete und messbare Ziele, geeignete Indikatoren sowie einen festen Zeitpunkt zur Evaluation festlegt und zugleich Kriterien für das Anpassen oder Außerkrafttreten von Regelungen enthält, wenn deren beabsichtigte Wirkung nicht erreicht wird; b) Evaluationserkenntnisse systematisch und transparent in die frühe Phase der Gesetzesvorbereitung einfließen und bei geplanten Gesetzesnovellierungen verbindlich berücksichtigt werden („Evaluate First“-Prinzip); c) im Rahmen der vorgesetzlichen Gesetzgebungsphase der Vollzug beschrieben und Organisationsstrukturen, Prozessen und Wirkmodellen verpflichtend visualisiert werden („Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“-Prinzip) und diese dem Bundestag und Bundesrat zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden; d) Mindestfristen für die frühzeitige Beteiligung von Vollzugsbehörden, Kommunen, betroffenen Verbänden sowie Zivilgesellschaft verbindlich eingehalten und ein Online-Konsultationsverfahren eingeführt werden, wobei eine Unterschreitung der Mindestfristen nur mit einer öffentlich dokumentierten Begründung zulässig ist und vom Nationalen Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme überprüft wird; e) für wesentliche Regelungsvorhaben bereits bei Einbringung des Gesetzentwurfs ein Konzept zur späteren ex-post-Evaluation vorzulegen ist; f) Evaluierungsberichte inhaltliche Handlungsempfehlungen, systematische Betrachtung der Ziele und daraus abgeleiteten Indikatoren und eine adressatengerechte Darstellung der zentralen Ergebnisse enthalten; g) das bestehende Bundesrecht fortlaufend anhand relevanter Lebens- und Unternehmenslagen auf Praxistauglichkeit, Erfüllungsaufwand und Vereinfachungspotenziale überprüft wird; 2. die bestehenden Gesetzeschecks in der Frühphase der Gesetzgebung zu verankern und ressortübergreifend einheitlich anzuwenden, indem a) das Zentrum für Legistik die bestehenden Digital-, Praxis- und Bürgerchecks zu einem gemeinsamen, frühzeitig ansetzenden Verfahren zusammenführt; b) verbindliche Qualitätskriterien für Gesetzeschecks festgelegt werden, die die frühzeitige Einbindung von Normadressaten sowie die visuelle Modellierung der Wirk- und Prozesslogik als gemeinsamen methodischen Kern von Praxis- und Digitaltauglichkeit beinhalten; c) ex-ante Praxischecks unter der Beteiligung von relevanten Stakeholdern bei wesentlichen Gesetzesvorhaben durch alle Ressorts nach standardisierten Kriterien durchgeführt werden; d) ein ressortübergreifendes Monitoring der Praxischecks zum Zweck des Transfers von Erkenntnissen in konkrete Regelungsvorhaben eingeführt wird; e) zweckorientierte Visualisierungen (wie z. B. Rulemapping bei Entscheidungsprozessen, User Journeys bei Vollzugsprozessen oder Datenflüsse) als zentrales Hilfsmittel insbesondere bei Digitalchecks ausgebaut und mit dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) verknüpft werden; f) Ergebnisse und Visualisierungen der Digitalchecks in Gesetzentwürfen transparent dargestellt werden; g) der Rückgriff auf Experimentierklauseln, mit denen Erprobungsräume für wirtschaftliche, ökologische, digitale oder soziale Innovationen geschaffen werden können, ausgeweitet wird; 3. das digitale Gesetzgebungsportal so auszugestalten, dass der gesamte Gesetzgebungszyklus transparent und nachvollziehbar abgebildet sowie eine faire Bürger- und Fachbeteiligung gestärkt wird. Dieses Portal soll insbesondere a) alle veröffentlichten Unterlagen zu einem Gesetzgebungsvorhaben sowie den jeweiligen Verfahrensstand medienbruchfrei und übersichtlich zusammenführen; b) ein zentrales digitales Konsultationsverfahren bereitstellen, in dem Stellungnahmen und sonstige Beiträge veröffentlicht werden, eine öffentliche Diskussion über das jeweilige Gesetzgebungsvorhaben ermöglicht wird und diese Beiträge thematisch sowie bezogen auf konkrete Regelungsinhalte strukturiert erfasst werden und mit den Einträgen aus dem Lobbyregister verknüpft werden; c) den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich wesentlicher Änderungen zwischen den einzelnen Verfahrensstufen, der Bereitstellung der Gesetzessynopse sowie den Umgang mit Anregungen aus der Beteiligung mithilfe der konsequenten Abbildung von Lobbyeinflüssen durch einen uneingeschränkten exekutiven Fußabdruck nachvollziehbar machen; d) die entsprechenden Evaluierungsberichte barrierefrei und zentral zugänglich beinhalten; 4. für die Umsetzung der Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zu reformieren, indem a) Prüfung der Wirksamkeit, Digital- und Praxistauglichkeit in der Vor- und Frühphase der Gesetzgebung sowie bei der Evaluation verbindlich verankert werden; b) vor der Ressortabstimmung nach § 45 GGO die Praxis von ressortübergreifenden Sprechstunden etabliert wird; c) bei Mitzeichnungen nach § 15 GGO die allgemeine Praxis einer Schweigefiktion als Regel für Routinevorlagen mit einem Ausnahmekatalog, Erinnerungen und Fristbegründungspflicht etabliert wird; d) bei den Vorarbeiten und der Ausarbeitung von Regelungsentwürfen im Rahmen von Beteiligungen und Unterrichtungen nach § 45 ff. GGO nicht nur Textentwürfe, sondern auch Visualisierungen, Prozessdiagramme und Konzeptualisierungen im Rahmen der Beschreibung des Vollzugs berücksichtigt werden; e) Vorlagen in allen Bundesministerien einer standardisierten, maschinenlesbaren Form unterliegen sollen; f) die Law as Code-Methode dahingehend weiterentwickelt wird, dass Gesetze in einem geregelten organisatorischen Rahmen und unter dem API-First- Ansatz parallel in Textform und als maschinenlesbarer und -ausführbarer Code im Neuen Rechtsinformationssystem (NeuRIS) veröffentlicht werden; 5. moderne Rechtsetzung zu institutionalisieren, indem a) das Zentrum für Legistik auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und als ressortübergreifende Kompetenzstelle dauerhaft etabliert wird; b) das Zentrum für Legistik personell und finanziell so ausgestattet wird, dass es seine Aufgaben dauerhaft eigenständig und mit eigener öffentlicher Kapazität sowie Unterstützung von vorhandenen bundeseigenen Kompetenzträgern und unabhängig von kommerziellen Beratungsleistungen erfüllen kann; c) bei wesentlichen Gesetzgebungsvorhaben die frühzeitige Beteiligung des Zentrums für Legistik mit Unterstützung des DigitalService zu Fragen der Praxis- und Digitaltauglichkeit sowie der vollzugsfreundlichen Ausgestaltung verpflichtend vorgesehen wird; d) die Beratungsangebote, vergleichbar derer des Zentrums für Legistik, in Form von Workshops und Beteiligungsformaten den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern geschaffen werden, um die Qualität parlamentarischer Gesetzgebung zu stärken; 6. ein tragfähiges Konzept vorzulegen, in dem die Organisationslandschaft der Verwaltungsdigitalisierung hin zu einer handlungsfähigen, digital souveränen und nutzerzentrierten Umsetzungsstruktur effektiv aufgestellt wird und dabei Planungssicherheit und Klarheit über die Zuständigkeiten geschaffen wird. Insbesondere zu berücksichtigen sind dabei a) sollte es dazu kommen, die Umsetzung des geplanten Digitalcenters auf einer gesetzlichen Grundlage mit wirksamer parlamentarischer Kontrolle und klarer Aufgabenabgrenzung, unter Wahrung der Beschäftigteninteressen; b) die Erweiterung des Mandats des DigitalService, die seine dauerhaften Aufgaben und steuernde Rolle im Bereich nutzerzentrierter Verwaltungsdigitalisierung festschreibt und projektunabhängig finanziell absichert, ressortübergreifende Produkt- und Plattformentwicklung stärkt sowie gemeinsame Service-, Architektur- und Designstandards des Bundes verbindlich unterstützt; c) die Neuordnung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) mit dem Ziel, offene Standards und Interoperabilität systematisch zu stärken sowie die Nachnutzung der von ZenDiS gepflegten Open-Source-Lösungen für geeignete Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung von Bund, Länder und Kommunen, wie Büro- und Kollaborationsaufgaben zu fördern sowie eine Pflicht zu einer solchen Nachnutzung zu prüfen; d) eine zeitnahe Novellierung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates, um seine dauerhafte Ansiedlung beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sicherzustellen und das Mandat zu stärken und in Abgrenzung zu den neu beim Zentrum für Legistik angesiedelten und konsolidierten Aufgaben anzupassen sowie dem Nationalen Normenkontrollrat (NKR) die Überprüfung der Arbeit des Zentrums für Legistik zu übertragen; 7. den IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS zu einem strategisch ausgerichteten Steuerungsinstrument der Digitalisierung weiterzuentwickeln und hierzu a) einen Gesamtüberblick über die IT des Bundes und hierbei insbesondere den Nutzungsgrad von Shared Services und Abhängigkeiten von sogenannten Big Tech-Unternehmen zu erfassen; b) bei der Prüfung von IT-Vorhaben die strategischen Ziele der Staatsmodernisierung, insbesondere die Stärkung digitaler Souveränität, den verstärkten Einsatz von Open-Source-Lösungen, Förderung der Nachnutzung sowie die Nutzung von Komponenten des Deutschland-Stacks, verbindlicher zu berücksichtigen; c) die Ausweitung des IT-Zustimmungsvorbehalts auf die mittelbare Bundesverwaltung zu prüfen; d) einen kontinuierlichen Austauschprozess zu den Umsetzungserfahrungen mit den Bundesländern und Kommunen zu initiieren und sie bei der Etablierung vergleichbarer Steuerungsmechanismen zu unterstützen; 8. die Zuständigkeiten für Digitalisierung und Staatsmodernisierung zwischen den Ressorts klar zu ordnen und zu bündeln, indem a) dem BMDS im Zusammenwirken mit dem Bundeskanzleramt ein verbindliches, ressortübergreifendes Steuerungsmandat für Querschnittsaufgaben der Digitalisierung und Staatsmodernisierung eingeräumt wird; b) bestehende Doppelzuständigkeiten und unklare Schnittstellen zwischen den Ressorts überprüft und eindeutig zugeordnet werden, sodass für jede digitalpolitische Aufgabe eine klar verantwortliche Stelle besteht; c) im Rahmen des ressortübergreifenden Portfoliomanagements eine Liste aller Maßnahmen zu einzelnen digital- und staatsmodernisierungspolitischen Vorhaben, inklusive deren Ziele, der eingesetzten Mittel und eines Berichts zur erreichten Wirkung nach Abschluss des Vorhabens veröffentlicht wird; d) ein transparentes Verfahren zur Beilegung von Zuständigkeitskonflikten etabliert wird, das ressortübergreifende Blockaden auflöst, statt sie im Konsenszwang zu verfestigen; 9. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Gesetzentwurf für die Erweiterung von Artikel 91c des Grundgesetzes vorzulegen, damit der Bund digitale Verwaltungsverfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen kann; 10. gemeinsam mit den Bundesländern Eckpunkte für eine Reform des IT- Staatsvertrags zu erarbeiten mit dem Ziel, a) verbindliche Beschlüsse im IT-Planungsrat auf qualifizierte Mehrheit abzusenken und der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) entsprechende Durchsetzungsbefugnisse zur operativen Umsetzung dieser Beschlüsse einzuräumen, b) die FITKO schrittweise zu einer leistungsfähigen Bund-Länder-Agentur für Standardisierung und Architekturmanagement auszubauen, gesamtföderale Aufgaben und Basisdienste sowie weitere Standardisierungs- und Architektureinheiten dort zu konsolidieren und ihr eigeninitiative Vorschlagsrechte mit proaktiver Außenkommunikation einzuräumen; 11. die Rolle der Kommunen im föderalen Prozess der Staatsmodernisierung zu stärken, und dabei insbesondere a) die Kommunen bei der Nach- und Weiternutzung bestehender digitaler Lösungen strategisch zu unterstützen, insbesondere durch kostengünstige und niedrigschwellige Nachnutzungsangebote, eine Steigerung des Bekanntheitsgrads bestehender Lösungen, die gezielte Erhöhung des Anteils von Open-Source-Lösungen auf dem Marktplatz Deutschland Digital sowie durch die stärkere Berücksichtigung der Nachnutzung in Förderprogrammen des Bundes; b) eine Harmonisierung der Verwaltungsdigitalisierung durch die Stärkung zentraler Stellen und Standards vorantreiben; c) kommunale Vertreterinnen und Vertreter, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände sowie Praktikerinnen und Praktiker, und ihre Expertise frühzeitig und kontinuierlich in die Entwicklung von Standards und Strategien einzubeziehen; 12. das Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bund) zu einem Bundestransparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten weiterzuentwickeln, das auch den im Koalitionsvertrag erneut angekündigten Rechtsanspruch auf Open Data zügig gesetzlich umzusetzen und so auch die unter anderem im Rahmen der Open Government Partnership eingegangenen Verpflichtungen verbindlich zu erfüllen; 13. ein öffentliches, laufend zu aktualisierendes Dashboard zu Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung und Staatsmodernisierung, inklusive der Modernisierungsagenda Bund und der Föderalen Modernisierungsagenda einzurichten. Berlin, den 7. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vor einem Jahr war ein wichtiger Schritt, um digitale Transformation voranzutreiben, die Zuständigkeiten für die Verwaltungsdigitalisierung stärker zu bündeln, Prozesse zu beschleunigen und ihm eine höhere politische Priorität einzuräumen. Ein zentrales Vorhaben ist dabei die Föderale Modernisierungsagenda, die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird. Zusammen mit der Modernisierungsagenda Bund vom Oktober 2025 sowie dem Abschlussbericht der Sozialstaatskommission weisen die Strategien der Bundesregierung im Bereich der Staatsmodernisierung in die richtige Richtung. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) weist seit Jahren darauf hin, dass die Auswirkungen von Gesetzen auf die Normadressaten – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung – frühzeitig und systematisch in den Blick genommen werden müssen. Er fordert insbesondere eine stärkere und transparent gestaltete Wirkungsorientierung sowie eine konsequente Ausrichtung der Gesetzgebung an der Vollzugstauglichkeit (vgl. www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/veroeffentlichungen/jahresberichte/jahresberichte_- node.html). Um diese Anforderungen in der Gesetzgebungspraxis besser zu verankern, sollen Praxischecks im direkten Austausch mit den betroffenen Akteuren prüfen, ob neue und bestehende Regelungen in der Verwaltungspraxis tatsächlich umsetzbar und organisatorisch tragfähig sind. Ergänzend hierzu sollen Digitalchecks sicherstellen, dass Gesetzesvorhaben auch mit den Anforderungen einer digitalen, interoperablen Verwaltungsumsetzung vereinbar sind. So sinnvoll diese Instrumente sind, so deutlich offenbart die Praxis ihre strukturelle Schwäche: Als nachgelagerte Prüfschritte greifen sie erst, wenn der Regelungstext bereits formuliert ist. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich meist nur Details nachbessern, nicht aber die grundlegende Frage beantworten, ob eine Regelung in der Wirklichkeit von Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen tatsächlich funktioniert. Es überrascht daher nicht, dass diese Instrumente bislang nicht hinreichend konsequent angewandt werden und die vorgesehenen Gesetzeschecks, die bessere Rechtsetzung fördern sollen, nicht einheitlich umgesetzt und oft als eine unverbindliche Checkliste behandelt werden (NKR-Jahresbericht 2025). Entscheidend ist deshalb nicht das nachträgliche Prüfen, sondern die Schritte davor: Die Normadressaten von einer Regelung sind frühzeitig und systematisch einzubeziehen, und die Wirk- und Prozesslogik eines Vorhabens ist anhand von Visualisierungen wie Prozessbeschreibungen, Datenflussdiagrammen, Wirkmodellen und Rulemapping zu modellieren, bevor Paragrafen formuliert werden. Bestehende Checks sind dafür von einem nachgelagerten Prüfraster zu einem vorgelagerten, gestaltenden und ressortübergreifend einheitlichen Verfahren weiterzuentwickeln. Andernfalls entstehen weiterhin Regelungen, die die praktische Umsetzung in Verwaltung und Kommunen sowie Nutzendenfreundlichkeit und IT-Sicherheit unzureichend berücksichtigen. Die Gesetzgebungspraxis ist zudem weiterhin durch zu kurze Beteiligungsfristen für Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft geprägt. Dies verhindert eine fundierte inhaltliche Prüfung komplexer Vorhaben und schränkt die gleichberechtigte Beteiligung ein. Dabei führt die fehlende Beteiligung betroffener Akteure unter anderem dazu, dass Gesetze ihre Ziele verfehlen und langfristig zu einem höheren Bürokratieaufwand und Vertrauensverlust in den Staat führen. Viele Verwaltungsleistungen sind nach wie vor komplex, analog geprägt oder weiterhin nur schwer zugänglich und werden von langen Bearbeitungszeiten geplagt. Statt Verwaltungsverfahren grundlegend zu vereinfachen und zu digitalisieren, fokussiert sich die Bundesregierung nunmehr offenbar darauf, bestehende Defizite lediglich durch den Einsatz neuer Technologien zu überdecken. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann Verwaltungsmodernisierung zweifellos unterstützen, ersetzt jedoch insgesamt nicht die notwendige strukturelle Reform von rechtlichen Regelungen, internen Prozessen und Verwaltungsverfahren. Zudem zeigen andauernd niedrige Quoten der Inanspruchnahme bei verschiedenen Sozialleistungen konkrete Defizite bei Nutzendenorientierung und Verwaltungszugang. Notwendige Hilfe erreicht Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen noch immer nicht. Häufig sind die Bürgerinnen und Bürger von unübersichtlichen Angeboten, Zuständigkeiten und Anforderungen verwirrt und überfordert. Dies bleibt ein massives Problem und ein Armutszeugnis für einen handlungsfähigen Sozialstaat. Diese administrativen Hürden belasten außerdem die Wirtschaft. Deutsche Unternehmen sehen sich Jahr für Jahr mit einer Vielzahl diverser Verwaltungskontakte konfrontiert, die durch mangelnde Praktikabilität und zersplitterte Zuständigkeiten unnötig verkompliziert werden. Der damit verbundene bürokratische Aufwand bindet erhebliche betriebliche Ressourcen und Arbeitszeit und beeinträchtigt damit Effizienz und Produktivität in einem ohnehin herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld, und die inakzeptabel langen Bearbeitungszeiten von Anträgen verursachen zusätzliche Kosten und Verzögerungen bei Projektumsetzungen. Um diese Belastungen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft zu senken, bräuchte es eine schlagkräftige digitale Verwaltung. Doch genau bei den dafür zuständigen Akteuren herrscht derzeit massive Planungsunsicherheit: Zentrale Organisationen und Strukturen der digitalen Transformation, insbesondere der DigitalService des Bundes und das Zentrum für Digitale Souveränität, verfügen bislang nicht über eine dauerhaft abgesicherte organisatorische Verankerung, ein robustes Mandat vergleichbar zum Government Digital Service im Vereinigten Königreich und gesicherte Finanzierung. Zuständigkeiten, Rollenverteilungen und langfristige Finanzierungsstrukturen sind noch immer weitgehend unklar. Zudem fand im nachgeordneten Geschäftsbereich des BMDS keine angestrebte Konsolidierung statt, was die verzögerte Bearbeitung von Projekten wie dem „Deutschland-Stack“ auf Ministeriumsebene zur Folge hat. Die notwendigen Kompetenzen sind weiterhin nicht vorhanden. Mit dem geplanten Digitalcenter will die Bundesregierung die Digitaleinheiten des Bundes – darunter ITZBund, Bundesdruckerei, ZenDiS, Digital Service und GovTech Deutschland – neu ordnen und Doppelstrukturen abbauen. Das Ziel ist richtig, doch Rechtsform, Steuerung und parlamentarische Kontrolle bleiben ungeklärt, und das Modell eigenständiger Gesellschaften mit Federführung je Aufgabe droht Doppelstrukturen eher zu verwalten als abzubauen. Gerade weil digitale Transformation eine Daueraufgabe ist, braucht sie tragfähige Institutionen und effektive Portfoliosteuerung. Andere europäische Staaten haben hierfür längst verbindliche Governance-Modelle sowie konsequente Standardisierungs- und Steuerungsmechanismen geschaffen. Deutschland muss, will es den immer wieder festgestellten Rückstand bei der Digitalisierung von Staat und Verwaltung aufholen, diese Erfahrungen sehr viel stärker berücksichtigen. Neben den Herausforderungen innerhalb der Bundesverwaltung entscheidet vor allem auch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen über den Erfolg oder Nicht-Erfolg der Staatsmodernisierung. Der Föderalismus hat in Deutschland eine historische Bedeutung und bietet bei der Verwaltungsdigitalisierung durchaus auch wichtige Vorteile. Er gewährleistet Bürgernähe, nutzt lokale und regionale Kenntnisse, eröffnet als Laborföderalismus wichtige Experimentierräume, sorgt für und sichert demokratische Legitimation und verhindert eine übermäßige Konzentration von Macht und Daten beim Bund. Gleichzeitig führen die gegenwärtigen föderalen Abstimmungsprozesse häufig zu massiven Verzögerungen, Blockaden und einer uneinheitlichen Umsetzung digitaler Vorhaben. Zwar hat der IT-Planungsrat mit der Einführung einer strategischen Portfoliosteuerung und einer gestärkten Rolle der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) wichtige Schritte unternommen. Noch immer fehlt der FITKO jedoch ein klares Mandat mit den nötigen Durchsetzungs- und Standardisierungskompetenzen. Entscheidungen erfolgen vielfach im Konsensmodus, wodurch notwendige Modernisierungsschritte immer wieder deutlich verlangsamt werden. Besonders deutlich werden diese Herausforderungen auf kommunaler Ebene. Viele Kommunen verfügen nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen, um den stetig wachsenden Aufgaben gerecht zu werden. Sie setzen zunehmend komplexe bundes- und landesrechtliche Vorgaben um, ohne über entsprechende Entscheidungsspielräume zu verfügen, ohne im Rechtsetzungsprozess ausreichend eingebunden zu sein oder gut und unabhängig beraten zu werden. Die angespannte finanzielle Lage der Kommunen erschwert auch die Skalierung von erfolgreichen Digitalprojekten in der Fläche. Dadurch entsteht immer wieder ein Spannungsverhältnis zwischen Verantwortung und Gestaltungsmacht, das die Modernisierung vor Ort erschwert. Mit den Dresdner Forderungen stehen zugleich seit Jahren Ideen im Raum, um Kommunen von Aufgaben zu entlasten, bei denen sie keinen Handlungsspielraum besitzen, um Spielraum für andere Aufgaben zu schaffen. Die bereits begonnenen Anstrengungen zur stärkeren Bündelung von Verwaltungsdienstleistungen müssen entschieden vorangetrieben werden. In diesem Kontext müssen rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte umgesetzt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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