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Schriftliche Frage 45 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz prüft die Bundesregierung derzeit neben der Einführung eines Erfordernisses eines „berechti…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 45 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz prüft die Bundesregierung derzeit neben der Einführung eines Erfordernisses eines „berechti… Frage 45 (Evelyn Schötz, Die Linke): Welche Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz prüft die Bundesregierung derzeit neben der Einführung eines Erfordernisses eines „berechtigten Interesses“, insbesondere im Hinblick auf Gebühren, Ablehnungsgründe oder den Anwendungsbereich des Gesetzes, und welche Ziele verfolgt sie jeweils mit den geplanten Änderungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026: Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter maßgeblicher Berücksichtigung der Punkte, die sich aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 ergeben. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das IFG mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses soll das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehört auch, die Auskunftsansprüche nach dem IFG so auszugestalten, dass Handhabbarkeit für die Verwaltung, Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen gilt es die staatliche Resilienz zu erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf etwa der Kritischen Infrastrukturen stärker Rechnung zu tragen. Die Überarbeitung soll außerdem die bisherigen Erfahrungen auch zu dem mit den Auskunftsfragen verbundenen Aufwand in den Blick nehmen.

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