Rede von Axel Müller (CDU/CSU) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Teil von Protokoll der 63. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7 bis 9: Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung.
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Rede von Axel Müller (CDU/CSU) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Es mag jetzt vielleicht ein bisschen flach sein, aber ich werde es mit folgendem Beispiel erklären: Wenn Sie in jedem Dorf ein Feuerwehrhaus haben, dann haben Sie für jedes Feuerwehrhaus Gebäudekosten, unter Umständen auch Personalkosten und sonstige Sachkosten. Und wenn Sie in jedem größeren Städtchen ein Krankenhaus weiterbetreiben, dann haben Sie enorme Kosten für die Vorhaltung und dann können Sie viele Investitionen, die Sie machen müssten, beispielsweise in Geräte oder Gebäude, am Ende des Tages nicht mehr finanzieren.
Dieses Gesetz sorgt für eine Zusammenführung der Leistungszentren, für eine Konzentration von Leistungen. Ich weiß, dass es Ihnen nicht weit genug geht; das ist ja in der Rede des Kollegen Dahmen und auch in der Rede des Kollegen Grau angeklungen. Aber es sorgt für diese Konzentration,
vielleicht nicht in dieser strikten Form, wie es Ihnen vorschwebt. Diese Konzentration wird dafür sorgen, dass die Kosten für die Vorhaltung sich auf weniger Zentren konzentrieren.
– Ich nehme es zur Kenntnis.
Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten; ich habe das bereits angesprochen. Es war im KHVVG ursprünglich vorgesehen, dass die gesetzlich Versicherten 50 Prozent der Reformkosten tragen müssen. Das haben wir beseitigt. Und die wichtigste Botschaft lautet: Dieses Geld steht sofort zur Verfügung.
Ich will zum Schluss offen sagen: Nicht an jeder Stelle konnten wir für jedes berechtigte Interesse eine optimale Lösung finden. So haben wir etwa bei der Einteilung der Leistungsgruppen nicht alle Wünsche und Forderungen aufgenommen. Wir starten deshalb mit einem Paket, das nach unserer Überzeugung ausreichend ist, um die Ziele der Reform zu erreichen. Ähnliches gilt bei der Einteilung der Fachkliniken ebenso wie bei der schärferen Fassung des Pflegebudgets. Bei der Ausweitung der Hybrid-DRGs für Kinder und Jugendliche betreten wir zudem Neuland. Genau deshalb sieht das KHAG wie schon das KHVVG zu vielen Zeitpunkten viele Evaluierungsmöglichkeiten vor. Wir sollten uns offen zeigen für solche Anpassungen, wenn sie im weiteren Verlauf notwendig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kompromiss ist das Wesen der Demokratie. Ich glaube, dass wir einen tragfähigen Kompromiss, der in der Breite auf Konsens stößt, geschaffen haben. Das ist oftmals auch die Grundlage eines nachhaltigen Erfolgs.
Mein abschließender Dank gilt den Mitberichterstattern aus der SPD und der Union.
Relationen
- part_of → Protokoll der 63. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
- part_of_vorgang → Kindergesundheit stärken - Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
- part_of_vorgang → Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
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