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Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)

dip / rede 25.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187) Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung geplanten Modells der Aktivrente, das zusätzliche finanzielle Anreize für das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus vorsieht: Aus welchen Gründen sollen selbstständige Erwerbstätige von diesem Instrument ausgeschlossen werden, obwohl auch sie erheblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen, und wie möchte die Bundesregierung dieser von Verbänden kritisierten Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten begegnen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Gesetzgeber ist in seiner Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, weitgehend frei und verfügt über einen großen Spielraum bei der Einschätzung, welche Ziele er für förderungswürdig hält. Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch. Sie wird allerdings die Wirkungen der Aktivrente zwei Jahre nach Inkrafttreten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüfen. Hierbei soll bis Ende des Jahres 2029 festgestellt werden, ob die Regelung zu einer höheren Erwerbstätigenquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat. Auch soll überprüft werden, ob zum Beispiel bei der Aktivrente durch eine Einbeziehung von Selbstständigen gegebenenfalls zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden könnten.

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