Politische Ziele und Umsetzung der Aktivrente nach Bekanntwerden eines Referentenentwurfs
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Politische Ziele und Umsetzung der Aktivrente nach Bekanntwerden eines Referentenentwurfs
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2003
21. Wahlperiode 15.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Dr. Armin Grau, Katharina Beck,
Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Politische Ziele und Umsetzung der Aktivrente nach Bekanntwerden
eines Referentenentwurfs
In ihrem Koalitionsvertrag kündigten die Parteien der Bundesregierung CDU,
CSU und SPD 2025 die Einführung einer sogenannten Aktivrente an. Mit der
Einigung im Koalitionsausschuss am 8. Oktober 2025 und dem im Nachgang
den Ausschüssen übersandten Referentenentwurf für ein Aktivrentengesetz
liegt nun erstmals eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung vor. Eine Kleine
Anfrage der Fragestellenden vom 27. Juni 2025
(Bundestagsdrucksache 21/685) ließ die Bundesregierung weitgehend unbeantwortet und verwies
lediglich auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren. Die fragestellende
Fraktion stellt zahlreiche Fragen erneut, verbunden mit der Erwartung, dass die
Bundesregierung nun in der Lage und willens ist, unter Bezug auf den
Referentenentwurf zu antworten, weil vor allem so eine sachgerechte parlamentarische
Beratung und eine fundierte öffentliche Diskussion ermöglicht werden können.
Vorgesehen ist, dass Erwerbseinkommen bis zu 2 000 Euro monatlich für
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und für die der Arbeitgeber
Rentenversicherungsbeiträge abführen muss, steuerfrei gestellt werden. Ziel der
Maßnahme soll es sein, das längere Arbeiten im Alter attraktiver zu machen
und zugleich dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Der Referentenentwurf wirft zahlreiche Fragen auf. Es ist nicht ersichtlich,
warum die Bundesregierung bestimmte Grenzen (z. B. 2 000 Euro) oder
Ausgestaltungen (z. B. Freibetrag oder Freigrenze) gewählt hat. Auch die Frage nach
Mitnahmeeffekten, nach möglichen Verdrängungseffekten jüngerer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie nach den verteilungspolitischen Folgen
bleibt weitgehend unbeantwortet.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit der Maßnahme mit
dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes sowie mit europarechtlichen Vorgaben. Kritisch erscheint den
Fragestellenden zudem, dass vor allem Menschen mit überdurchschnittlicher Gesundheit
und Arbeitsfähigkeit von der Aktivrente profitieren könnten, während
Erwerbsgeminderte und Menschen in körperlich belastenden Berufen ausgeschlossen
bleiben.
In der öffentlichen Debatte und insbesondere von den Sozialverbänden wird
darauf hingewiesen, dass vor allem gesunde und gut abgesicherte Personen
profitieren könnten, während die fiskalischen Kosten letztlich von den jüngeren
Generationen getragen würden. Kritisiert werden auch mögliche
Mitnahmeeffekte und eine damit nur begrenzte Wirkung auf die Fachkräftesicherung
(www.deutschlandfunk.de/ungerecht-und-schwer-erklaerbar-debatte-um-aktiv-r
ente-100.html?utm_source=chatgpt.com; www.spiegel.de/wirtschaft/aktivrent
e-als-klientelpolitik-die-rechnung-zahlen-die-jungen-kolumne-a-a0d3326e-7e3
d-4aaa-8e85-3db9ef525a36)
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Maßnahme sozial
ausgewogen ist und ob sie nicht bestehende Ungleichheiten im Zugang zum
Arbeitsmarkt im Alter verstärken würde. Schließlich bleiben auch die
langfristigen fiskalischen und arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der Regelung offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Aktivrente,
a) erwartet sie eine Anhebung des durchschnittlichen faktischen
Rentenzugangsalters, und wenn ja, um wie viele Monate (bitte nach
Geschlecht und Berufsgruppen differenzieren),
b) erwartet sie ein längeres Verbleiben relevanter Berufsgruppen und
Jahrgänge im Arbeitsmarkt, wenn ja, bei welchen Berufsgruppen und
welchen Jahrgängen insbesondere, und
c) warum hält die Bundesregierung steuerliche Privilegien für das
geeignetere Instrument im Vergleich zu Maßnahmen wie
Gesundheitsförderung, Weiterbildung oder Prävention?
2. Weshalb sollen nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zur
Inanspruchnahme der Aktivrente berechtigt sein, und wie begründet die
Bundesregierung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit
oder Abgeordnetenmandaten unberücksichtigt zu lassen?
3. Was hat die Bundesregierung bewogen, einen aktiven Rentenbezug nicht
zur Bedingung für die Gewährung der Vorteile aus der Aktivrente zur
Bedingung zu machen?
4. Warum wurde eine Einkommensgrenze von 2 000 Euro gewählt, und wie
verhält sie sich zum Grundfreibetrag,
a) auf welcher Datengrundlage beruht diese Festlegung,
b) welche Alternativen (z. B. 1 500 oder 2 500 Euro) wurden geprüft,
und aus welchen Gründen wurden sie verworfen?
5. Wie definiert und bewertet die Bundesregierung „Mitnahmeeffekte“ im
Zusammenhang mit der Aktivrente, insbesondere bei Personen, die auch
ohne steuerliche Anreize weiterarbeiten würden,
a) welche quantitativen Schätzungen liegen dazu vor, und
b) warum hält sie die fiskalischen Kosten durch solche Effekte für
vertretbar?
6. Warum soll die Steuerfreiheit als Steuerfreibetrag und nicht als Freigrenze
ausgestaltet werden,
a) mit welchen fiskalischen und verteilungspolitischen Auswirkungen
rechnet die Bundesregierung bei beiden Varianten, und
b) aus welchen Gründen wurde die im Referentenentwurf vorgesehene
Variante gewählt?
7. Was hat die Bundesregierung bewogen, für den steuerfreien Betrag auf
einen Progressionsvorbehalt zu verzichten,
a) wie hätte sich dieser auf die Gesamtsteuerlast der Betroffenen
ausgewirkt,
b) wie sieht die Verteilungswirkung der Aktivrente mit und ohne
Progressionsvorbehalt aus (bitte in Dezilen angeben), und
c) welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Vereinbarkeit eines
Progressionsvorbehalts mit dem Ziel der Aktivrente?
8. Welche steuerlichen Minder- bzw. Mehreinnahmen erwartet die
Bundesregierung
a) für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung, und
b) wie begründet sie die Annahme, dass diese Mindereinnahmen durch
Beschäftigungseffekte kompensiert werden können?
9. Welche zusätzlichen Belastungen entstehen für die Finanzbehörden und
für die Steuerpflichtigen durch die Neuregelung, insbesondere durch eine
ggf. erhöhte Zahl von Steuererklärungen, und wie bewertet die
Bundesregierung diesen Verwaltungsaufwand?
10. Mit welchen Effekten zusätzlicher Beschäftigung rechnet die
Bundesregierung,
a) auf welchen Annahmen zu Inanspruchnahme, Verhaltensänderungen
und Einkommensstrukturen basieren diese Schätzungen,
b) welche empirischen Grundlagen wurden herangezogen, und
c) warum erwartet die Bundesregierung stärkere Anreize als durch die
bereits bestehenden Befreiungen von der Beitragspflicht zur
Arbeitslosen- und Rentenversicherung bzw. durch eine mögliche
Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Beschäftigten?
11. Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, ob als Alternative zur nun
vorgelegten Aktivrente die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten-
und Arbeitslosenversicherung an die Arbeitgeber infrage kommt, mit
welchem Ergebnis, und inwieweit sieht sie dabei verfassungsrechtliche
Probleme?
12. In welchem Ausmaß sieht die Bundesregierung Risiken im Hinblick auf
unerwünschte Nebenwirkungen der Aktivrente,
a) wie will sie verhindern, dass Arbeitgebende in Erwartung des
Bruttofür-Netto-Effekts bei Beschäftigten, die von der Aktivrente profitieren,
einen geringeren Bruttolohn anbieten,
b) wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Personen kurz vor
dem gesetzlichen Rentenalter verdrängt werden, wenn
Rentenbeziehende mit steuerlicher Begünstigung verstärkt weiterbeschäftigt
werden, und
c) warum hält die Bundesregierung diese Risiken für beherrschbar?
13. Inwiefern erachtet die Bundesregierung die häufig in Arbeitsverträgen
vorkommende automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem
Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters als problematisch, und
inwiefern erwägt sie, hier auf gesetzlichem Weg Änderungen
herbeizuführen?
14. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie viele
Betriebe überhaupt bereit sind, Menschen jenseits des gesetzlichen
Rentenalters zu beschäftigen?
15. Welche Personengruppen profitieren nach Berechnungen der
Bundesregierung besonders stark von der Steuerbefreiung (bitte nach
Einkommensgruppen, Geschlecht, Branchen differenzieren und ggf.
Erwerbsformen darstellen)?
16. Welche Verteilungswirkungen erwartet die Bundesregierung von der
Steuerbefreiung der Aktivrente,
a) in welchem Umfang profitieren die verschiedenen
Einkommensgruppen,
b) welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf die
Einkommensgruppen in den unteren im Vergleich zu den oberen Einkommensdezilen,
c) inwieweit trägt die Maßnahme zur Verringerung oder zur
Verschärfung von Einkommens- und Vermögensungleichheiten bei, und
d) warum hält die Bundesregierung die verteilungspolitischen Folgen für
vertretbar?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten
Steuerbefreiung für Einkommen aus Erwerbsarbeit im Rentenalter mit dem
Leistungsfähigkeitsprinzip gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, insbesondere
im Hinblick auf
a) die Gleichbehandlung von Personen mit vergleichbarer
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit,
b) die Systematik des Einkommensteuerrechts,
c) eine mögliche mittelbare Diskriminierung jüngerer Erwerbspersonen,
d) etwaige Vorgaben des europäischen Rechts, und
e) mögliche Diskriminierungen von freiberuflich oder selbstständig
tätigen Personen?
18. Welche langfristigen fiskalischen Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung über den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum hinaus (z. B.
infolge demografischer Trends oder Verschiebung von Erwerbsverhalten)?
19. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus internationalen
Erfahrungen mit ähnlichen Modellen?
20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit der
Aktivrente mit europarechtlichen Vorgaben sicherzustellen, insbesondere
im Hinblick auf Diskriminierungsverbote und Arbeitnehmerfreizügigkeit?
21. Welche flankierenden Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um
unerwünschte Nebeneffekte (z. B. Altersdiskriminierung,
Tarifverschiebungen) zu verhindern?
22. Welche Überlegungen bestehen bzw. bestanden, die Aktivrente zeitlich zu
befristen oder mit Evaluationsklauseln zu versehen, und wenn dies nicht
vorgesehen ist, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung
darauf?
23. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Gefahr, dass die Aktivrente in
der öffentlichen Wahrnehmung als Ersatz für eine strukturelle
Rentenreform interpretiert wird?
24. Wie berücksichtigt die Bundesregierung, dass von der Aktivrente vor
allem Personen mit überdurchschnittlicher Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
profitieren könnten, während Erwerbsgeminderte und Menschen mit
belastenden Berufen ausgeschlossen bleiben könnten, und welche
Maßnahmen sieht sie vor, um sicherzustellen, dass diese Gruppen nicht
systematisch benachteiligt werden?
25. Welche geschlechterspezifischen Unterschiede erwartet die
Bundesregierung in der Inanspruchnahme und im Nutzen der Aktivrente?
26. Welche konkreten Evaluationskriterien plant die Bundesregierung zur
Messung der Wirksamkeit der Aktivrente, bis wann soll eine erste
Evaluation vorgelegt werden, und wie sollen die Ergebnisse veröffentlicht
werden?
Berlin, den 14. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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