Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Sieht die Bundesregierung es als ihre Aufgabe an, der ihrer eigenen Einschätzung nach schwer aufzubrechenden Überzeugung von in Deutschland lebenden Eltern, die ein traditionell-patriarchales Ehrverständnis haben – welches aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Auslöser für Zwangsverheiratung (unter anderem von Minderjährigen) in Deutschland ist –, durch die Zwangsverheiratung ihrer Kinder das Richtige für ihre Kinder zu tun (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, Seite 14), durch politische Maßnahmen entgegenzuwirken, und, wenn nein, weshalb nicht?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:
Seit dem 1. Juli 2011 ist Zwangsheirat in der Bundesrepublik gemäß § 237 Strafgesetzbuch strafbar: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Rechtsstaats und prägt damit auch die soziale Norm in dieser Frage.
Eine Ehe ist in Deutschland zudem kraft Gesetzes unwirksam, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung noch keine 16 Jahre alt war (Artikel 13 Absatz 3 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Verbindung mit § 1303 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Die Bundesregierung stellt – beispielsweise mit der in der Frage zitierten Broschüre – Maßnahmen zur Aufklärung über Zwangsverheiratungen und Kinderehen sowie zu deren Prävention bereit.
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