Haushaltsmittel des Bundes für Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Einrichtungen in den Jahren 2020 bis 2025
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Haushaltsmittel des Bundes für Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Einrichtungen in den Jahren 2020 bis 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6796
21. Wahlperiode 30.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen
Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter,
Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Haushaltsmittel des Bundes für Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe
Einrichtungen in den Jahren 2020 bis 2025
Der Bund vergibt im Rahmen des Bundeshaushalts Zuwendungen an eine
Vielzahl nichtstaatlicher Organisationen. Hierzu können auch Gewerkschaften,
gewerkschaftsnahe Einrichtungen und Organisationen mit arbeits-, sozial- oder
tarifpolitischem Bezug zählen – etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
und seine Mitgliedsgewerkschaften, gewerkschaftliche Bildungswerke und
Akademien, gewerkschaftsnahe Stiftungen sowie Vereine und Projektträger mit
organisatorischer oder personeller Nähe zu Gewerkschaften. Die Zuwendungen
können institutionell, projektbezogen oder in Form der Übernahme einzelner
Kosten gewährt werden.
Im Interesse der parlamentarischen Haushaltskontrolle halten es die
Fragesteller für erforderlich, einen vollständigen Überblick darüber zu erhalten, ob und
in welchem Umfang in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 Bundesmittel an
solche Einrichtungen geflossen sind, aus welchen Haushaltstiteln sie stammen
und auf welcher Rechtsgrundlage sie bewilligt wurden. Die erbetenen Angaben
liegen den Ressorts aus den Zuwendungsbescheiden und der
Verwendungsnachweisprüfung nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
vor und sind daher mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Um eine
ressortübergreifend einheitliche und auswertbare Antwort zu ermöglichen, bitten die
Fragesteller durchgehend um eine titelscharfe Aufschlüsselung nach Einzelplänen,
Kapiteln und Titeln in maschinenlesbarer Form.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022,
2023, 2024 und 2025 insgesamt Mittel an Gewerkschaften,
gewerkschaftsnahe Einrichtungen, Einrichtungen mit institutioneller oder
organisatorischer Nähe zu Gewerkschaften sowie sonstige arbeits-, sozial- oder
tarifpolitisch ausgerichtete Interessenvertretungen ausgezahlt (bitte die
Gesamtsumme getrennt für jedes Haushaltsjahr sowie zusätzlich aufgeschlüsselt
nach Einzelplänen angeben)?
2. Auf welche Einzelpläne, Kapitel und Titel des Bundeshaushalts entfallen
diese Mittel in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 jeweils (bitte titelscharf
und je Haushaltsjahr in maschinenlesbarer Form auflisten)?
3. Welche institutionellen Förderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren
2020 bis 2025 an die in Frage 1 genannten Einrichtungen – unmittelbar
oder mittelbar, einschließlich über Dachverbände, Mittlerorganisationen
und mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen –
gewährt (bitte je Empfänger einzeln und in maschinenlesbarer Form jeweils
mit Namen und Sitz des Empfängers, bewilligtem und tatsächlich
ausgezahltem Betrag je Haushaltsjahr, Haushaltstitel, zuständigem Ressort sowie
Rechtsgrundlage auflisten)?
4. In welchen Fällen und in welcher Höhe hat der Bund in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2025 ggf. Kosten von Gewerkschaften oder
gewerkschaftsnahen Einrichtungen ganz oder teilweise übernommen (z. B. für Personal,
Mieten und Pachten, Bau-, Erwerbs- und Sanierungsmaßnahmen, Betriebs-
und Verwaltungskosten, Veranstaltungen oder Öffentlichkeitsarbeit; bitte je
Fall mit Empfänger, Art der Kosten, Höhe, Haushaltstitel und zuständigem
Ressort auflisten)?
5. Welche Projektförderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020 bis
2025 an Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Einrichtungen oder
entsprechende Träger vergeben (bitte eine vollständige Projektliste in
maschinenlesbarer Form vorlegen, aus der je Projekt hervorgehen:
Projektbezeichnung, Projektträger, zuständiges Ressort, Einzelplan, Kapitel und Titel,
Förderkennzeichen, bewilligte und tatsächlich ausgezahlte Fördersumme,
Laufzeit sowie eine kurze Projektbeschreibung)?
6. In welchen Fällen wurden die in den Fragen 3 bis 5 genannten Mittel von
einem Erst- oder Zwischenempfänger an weitere Einrichtungen
weitergeleitet, und welche Letztempfänger haben die Mittel jeweils erhalten (soweit
der Bundesregierung bekannt, bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
7. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage – Förderrichtlinie,
Verwaltungsvereinbarung, gesetzliche Regelung oder sonstige Grundlage – beruhen die
in den Fragen 3 bis 5 ggf. genannten Leistungen jeweils (bitte nach
Förderart und Ressort geordnet darstellen)?
8. Plant die Bundesregierung, Umfang oder Struktur etwaiger Bundesmittel
für Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Einrichtungen in den
kommenden Haushaltsjahren zu verändern, und wenn ja, in welcher Weise (bitte
begründen)?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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