Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5990
21. Wahlperiode 19.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Wolfgang Wiehle, Mirco Hanker, Georg
Schroeter, René Springer und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen
zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen,
Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als
zivilgesellschaftliche Interessenverbünde sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl
werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von
institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung
teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch
mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Die Bundesregierung hat in mehreren Antworten auf Kleine Anfragen eine
Auflistung der Förderempfänger in den Jahren 2022 und 2023, getrennt nach
oberster Bundesbehörde (Bundesministerium, Einzelplan, Kapitel, Titel) bzw.
dem mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmen wie
beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
GmbH oder Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH, nach
Bezeichnung der in Deutschland ansässigen oder aktiven NGO (vollständige
Bezeichnung), nach Förderhöhe (Ist) in Tausend Euro (T Euro), der Art der Förderung
(Institutionelle oder Projektförderung) sowie nach Förderzeitraum, bereits zur
Verfügung gestellt (siehe Anlage 2 zu Bundestagsdrucksache 20/7884; vgl.
auch die ergänzenden Angaben in Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8838). Teilweise wurden
auch die Empfänger für die Jahre 2020, 2021 und 2024 (Soll) angegeben (vgl.
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu)).
Die Fragesteller möchten gerne, zwecks Transparenz, eine Aktualisierung der
Ist-Zahlen für die Jahre 2024 und 2025 sowie, soweit vorhanden, die Soll-
Zahlen für 2026 erfragen (vgl. Anlage 2 zu Bundestagsdrucksache 20/10952
(neu)).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven NGOs unterstützte der
Bund in den Jahren 2024 und 2025 (und, soweit verfügbar, im Jahr 2026)
unmittelbar oder mittelbar wie beispielsweise durch mehrheitlich im
Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf in
maschinenlesbarer Form nach Einzelplänen und Jahren mit Angabe zur obersten
Bundesbehörde bzw. zum mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindlichen
Unternehmen, zum Förderzeitraum, zur Förderhöhe in T Euro, mit Angabe zur
institutionellen Förderung bzw. Projektförderung, orientiert an den
Angaben in der Tabelle in den Anlagen 2 der Antworten der Bundesregierung
auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884 und
20/8838, auflisten)?
Berlin, den 5. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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