Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178)
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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5675
21. Wahlperiode 30.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lukas Rehm, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Bernd
Schuhmann, Thomas Stephan, Bastian Treuheit, Sascha Lensing, Raimond
Scheirich und der Fraktion der AfD
Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den
Bundeshaushalten
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178)
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178 listet zwar formal zahlreiche Zahlungsströme und
Haushaltstitel auf, offenbart bei der Benennung der geförderten Vorhaben nach
Auffassung der Fragesteller jedoch eklatante inhaltliche Leerstellen, kryptische
Abkürzungen und nichtssagende Pauschalbegriffe. In zahlreichen Fällen wurden
Fördermittel in Millionenhöhe vergeben, bei denen als Verwendungszweck
keine konkreten Projektziele erkennbar sind oder lediglich auf
verwaltungsinterne Richtlinien verwiesen wird.
Besonders auffällig ist dies in den Augen der Fragesteller im Einzelplan 11
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS]), wo bei großen
Wohlfahrtsverbänden für die Jahre von 2020 bis 2022 als „Verwendungszweck“
lediglich der Name der Organisation selbst eingetragen wurde. Ebenso kritisch zu
bewerten sind nach Auffassung der Fragesteller die tautologischen
Beschreibungen im Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern [BMI]), die eine
Förderung lediglich mit der Existenz einer Förderrichtlinie begründen. Da hier
Steuergelder ohne für das Parlament nachvollziehbare Sachziele vergeben
werden, dienen die nachfolgenden Fragen der gezielten Aufklärung dieser
Intransparenz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Einzelprojekte, Sachziele und messbaren Erfolge
verbergen sich hinter den Zahlungen der Haushaltsjahre von 2020 bis 2022, für
die im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/5178 lediglich der Name der Organisation als Verwendungszweck
angegeben wurde (bitte für jede Organisation einzeln die konkreten
Projekttitel und Laufzeiten nennen)?
2. Handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Zahlungen de facto um eine
institutionelle Förderung (Grundfinanzierung), und wenn nein, warum
wurde auf die Angabe konkreter Projektbeschreibungen verzichtet?
3. Welches konkrete Vorhaben und welche inhaltliche Bedeutung verbirgt sich
hinter der Abkürzung „EHSH“ (Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten), für
die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro bewilligt hat?
4. Wie viele Personen wurden im Rahmen des Vorhabens „EHSH“ im
Zeitraum von 2020 bis 2025 konkret geschult, und wie gliedern sich die Mittel
auf Personal- und Sachkosten auf?
5. Anhand welcher messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance
Indicators [KPI]) misst die Bundesregierung den Erfolg der „Strukturförderung
Migrantenorganisationen“, und wie hoch ist hierbei der Anteil der reinen
Personalkosten für Verbandsstrukturen im Vergleich zu direkten
Integrationsmaßnahmen?
6. Welche konkreten Einzelveranstaltungen (bitte mit Titel, Datum, Ort und
Kosten angeben) wurden im Zeitraum von 2020 bis 2025 unter dem
tautologischen Verwendungszweck „Förderung von Veranstaltungen […] gemäß
der Vorgabe der Richtlinie […] durch die Bundeszentrale für politische
Bildung“ gefördert?
7. Welche Referenten sind bei den in Frage 6 genannten Veranstaltungen
aufgetreten (bitte namentlich unter Angabe der jeweiligen Honorarsummen
auflisten)?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass unter derart vagen
Verwendungszwecken, die lediglich auf interne Richtlinien verweisen, das Gebot
der staatlichen Neutralität sowie die ausgewogene Darstellung politischer
Themen gewahrt bleiben?
Berlin, den 29. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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