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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178)

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 21/5675 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5675 21. Wahlperiode 30.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lukas Rehm, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Bastian Treuheit, Sascha Lensing, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178) Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 listet zwar formal zahlreiche Zahlungsströme und Haushaltstitel auf, offenbart bei der Benennung der geförderten Vorhaben nach Auffassung der Fragesteller jedoch eklatante inhaltliche Leerstellen, kryptische Abkürzungen und nichtssagende Pauschalbegriffe. In zahlreichen Fällen wurden Fördermittel in Millionenhöhe vergeben, bei denen als Verwendungszweck keine konkreten Projektziele erkennbar sind oder lediglich auf verwaltungsinterne Richtlinien verwiesen wird. Besonders auffällig ist dies in den Augen der Fragesteller im Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS]), wo bei großen Wohlfahrtsverbänden für die Jahre von 2020 bis 2022 als „Verwendungszweck“ lediglich der Name der Organisation selbst eingetragen wurde. Ebenso kritisch zu bewerten sind nach Auffassung der Fragesteller die tautologischen Beschreibungen im Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern [BMI]), die eine Förderung lediglich mit der Existenz einer Förderrichtlinie begründen. Da hier Steuergelder ohne für das Parlament nachvollziehbare Sachziele vergeben werden, dienen die nachfolgenden Fragen der gezielten Aufklärung dieser Intransparenz. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Einzelprojekte, Sachziele und messbaren Erfolge verbergen sich hinter den Zahlungen der Haushaltsjahre von 2020 bis 2022, für die im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5178 lediglich der Name der Organisation als Verwendungszweck angegeben wurde (bitte für jede Organisation einzeln die konkreten Projekttitel und Laufzeiten nennen)? 2. Handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Zahlungen de facto um eine institutionelle Förderung (Grundfinanzierung), und wenn nein, warum wurde auf die Angabe konkreter Projektbeschreibungen verzichtet? 3. Welches konkrete Vorhaben und welche inhaltliche Bedeutung verbirgt sich hinter der Abkürzung „EHSH“ (Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten), für die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro bewilligt hat? 4. Wie viele Personen wurden im Rahmen des Vorhabens „EHSH“ im Zeitraum von 2020 bis 2025 konkret geschult, und wie gliedern sich die Mittel auf Personal- und Sachkosten auf? 5. Anhand welcher messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators [KPI]) misst die Bundesregierung den Erfolg der „Strukturförderung Migrantenorganisationen“, und wie hoch ist hierbei der Anteil der reinen Personalkosten für Verbandsstrukturen im Vergleich zu direkten Integrationsmaßnahmen? 6. Welche konkreten Einzelveranstaltungen (bitte mit Titel, Datum, Ort und Kosten angeben) wurden im Zeitraum von 2020 bis 2025 unter dem tautologischen Verwendungszweck „Förderung von Veranstaltungen […] gemäß der Vorgabe der Richtlinie […] durch die Bundeszentrale für politische Bildung“ gefördert? 7. Welche Referenten sind bei den in Frage 6 genannten Veranstaltungen aufgetreten (bitte namentlich unter Angabe der jeweiligen Honorarsummen auflisten)? 8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass unter derart vagen Verwendungszwecken, die lediglich auf interne Richtlinien verweisen, das Gebot der staatlichen Neutralität sowie die ausgewogene Darstellung politischer Themen gewahrt bleiben? Berlin, den 29. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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