Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine "Kapitalrente" in der gesetzlichen Rentenversicherung (Antwort zu Drs. 21/7876)
Text
Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine "Kapitalrente" in der gesetzlichen Rentenversicherung (Antwort zu Drs. 21/7876)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8092
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Stefan
Schmidt, Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7876 –
Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine „Kapitalrente“ in der
gesetzlichen Rentenversicherung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine
Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33
Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/R
entenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html).
Als ein wesentliches Element ihres Berichts empfiehlt die Kommission die
Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente
innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule). Dadurch soll die
gesetzliche Rente nicht mehr wie bisher nur durch ein beitragsfinanziertes
Umlageverfahren und zusätzliche Steuermittel finanziert werden, sondern
ergänzend durch Erträge aus einem Kapitaldeckungsverfahren. Zu diesem Zweck
soll aus zusätzlichen Beitragsmitteln ein Kapitalstock aufgebaut werden, der
öffentlich verwaltet und breit diversifiziert angelegt wird. Auch die damalige
Regierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte mit dem
„Generationenkapital“ bereits Pläne, die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung mit zusätzlichen Mitteln, die am Kapitalmarkt angelegt
werden, zu stärken. Dabei sollte der Bund kreditfinanzierte Mittel am
Kapitalmarkt investieren und die Überschüsse zur Stabilisierung der gesetzlichen
Rente verwenden.
Die Mittel der neuen „Kapitalrente“ sollen den Vorschlägen der
Alterssicherungskommission zufolge in individuellen, nicht vererbbaren Konten angelegt
werden. Angestrebt wird eine Kapitalanlage, die professionell und unabhängig
von politischer Einflussnahme durchgeführt wird, dabei sollen Beiträge breit
gestreut und langfristig angelegt werden. Die Renditeorientierung soll im
Vordergrund der Anlagestrategie stehen. Ziel der Alterssicherungskommission ist
auch, die effektiven Kosten für Anlage und Verwaltung der Mittel gering zu
halten, die Kosten sollen bei maximal 0,1 Prozent liegen. Die
Wertentwicklung der Kapitalanlage soll jederzeit transparent kommuniziert werden, und
die Auszahlung der kapitalgedeckten und der umlagefinanzierten Leistungen
soll als lebenslange Rente gemeinsam erfolgen. Der Vorschlag lehnt sich an
das schwedische Modell der Prämienrente an mit dem Ziel, mithilfe der erwar-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 21. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
teten Kapitalerträge das Sicherungsniveau in der gesetzlichen
Rentenversicherung mittel- und langfristig spürbar zu erhöhen.
Der Aufbau des Kapitalstocks soll mit sukzessive steigenden, zusätzlichen
Beiträgen erfolgen, der Pfad soll mit Stufen von 0,5 Beitragssatzpunkten
beginnen und nach vier Jahren 2 Beitragssatzpunkte erreichen, die von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
paritätisch finanziert werden sollen. Idealerweise soll dieser Prozess 2028
beginnen.
Mit diesem Finanzierungsweg gehen Beitragssatzerhöhungen einher, die
insbesondere Menschen mit geringen Einkommen, aber auch die Wirtschaft
belasten. Dabei schreibt die Kommission selbst: „Gerade kleine und mittlere
Einkommen geraten durch steigende Sozialabgaben zunehmend unter Druck.
Denn der Finanzierungsbedarf steigt auch in der Kranken- und
Pflegeversicherung. Auch Arbeitgeber stehen vor höheren Belastungen: In wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten sind wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten entscheidend,
um Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern“
(www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rente
nkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 5). Diese
Einschätzung ist valide, daher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
einen Vorschlag vorgelegt, wie die Krankenversicherungsbeiträge reduziert
werden könnten.
In ihrem Einsetzungsbeschluss hat die Bundesregierung für die
Alterssicherungskommission eine Reihe von Zielen und Fragestellungen formuliert. Eine
Aufgabe der Kommission war es, Antworten auf die Frage zu liefern, wie die
„Sicherung stabiler Beitragsätze für die nächsten zehn Jahre“ ermöglicht
werden können (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2026):
Einsetzungsbeschluss Alterssicherungskommission, www.bmas.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/Rente/einsetzungsbeschluss-alterssicherungskommission.pdf
?__blob=publicationFile&v=3; S. 2).
Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der
Kommission in Gänze umsetzen zu wollen und auch die Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Bärbel Bas, hat ein Rosinenpicken der Vorschläge
ausgeschlossen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-mit-
kanzlermerz-bericht-rentenkommission-2444532).
1. Von welcher Rendite geht die Alterssicherungskommission nach
Kenntnis der Bundesregierung aus, und wie korreliert dieser prognostische
Wert mit der Einschätzung der Großbank UBS, die für die Zeit zwischen
2000 und 2025 auf eine reale globale Aktienrendite von 3,5 Prozent vor
Kosten kommt (Dimson, E., Mars, P., Staunton, M. (2025): Global
Investment Returns. Yearbook 2025. What 125 years of history tell us
about the future, UBS)?
Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht (abrufbar unter: www.bu
ndesregierung.de/resource/blob/2196306/2444780/0fcbf810775351c64007ee6c
b2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?downlo
ad=1) Darstellungen zur Wirkungsweise der vorgeschlagenen Reformen
aufgenommen. Sie hat der Bundesregierung keine darüber hinausgehenden
Unterlagen zur Verfügung gestellt.
2. Welche realen Renditen wurden im schwedischen Modell der
Prämienrente im Standardfonds AP7 in den einzelnen Jahren seines Bestehens
erwirtschaftet, und inwiefern weicht die Anlagepolitik in diesem
staatlichen Standardfonds von den Empfehlungen der
Alterssicherungskommission ab?
Die jährlichen Finanzberichte für die Jahre ab 2000 sind auf der Webseite des
AP7 veröffentlicht: www.ap7.se/english/about-us/annual-financial-reports/.
Diesen können die jährlichen Renditen entnommen werden.
Die Ausgestaltung des schwedischen AP7 diente der
Alterssicherungskommission als Vorbild. Sie empfiehlt in Bezug auf die Anlagepolitik eine
professionelle und langfristig orientierte Kapitalanlage mit breiter Streuung, ähnlich wie
es in Schweden bereits umgesetzt ist. Im Vordergrund sollen die
Renditeorientierung und die Chancen einer höheren Alterssicherung stehen.
3. Welche anderen internationalen Vorbilder existieren neben der
schwedischen Prämienrente, und welche Renditen wurden dort mit welcher
Anlagestrategie erwirtschaftet?
Weitere Vorbilder im Hinblick auf eine positive Entwicklung des Kapitalstocks
von ausländischen Staatsfonds bieten u. a. Norwegen und Kanada.
Informationen zur Entwicklung des jeweiligen Kapitalstocks für die Jahre 2004 bis 2021
können dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales „Staatsfonds im internationalen Vergleich“ entnommen werden: (www.bma
s.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-609-staatsfonds-im-inter
nationalen-vergleich.html?cms_templateQueryString=Staatsfonds+im+internati
onalen+Vergleich&cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=
true).
Informationen zur Anlagestrategie des Staatsfonds in Norwegen können dem
jährlich veröffentlichten „Annual white paper on the Government Pension
Fund“ entnommen werden (veröffentlicht auf www.regjeringen.no).
Informationen zur Anlagestrategie des kanadischen Reservefonds zur
Stabilisierung des umlagefinanzierten Rentensystems sind auf folgender Website
veröffentlicht: www.cppinvestments.com/the-fund/how-we-invest/.
4. Von welcher Rendite der Kapitalrente, wie sie von der
Alterssicherungskommission empfohlen wird, geht die Bundesregierung aus, und wie
ordnet die Bundesregierung ihre eigenen Renditeerwartungen im Kontext
der Antworten zu den Fragen 1 bis 3 ein?
5. Teilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, dass bei der
Kapitalrente die Renditeorientierung ganz im Vordergrund stehen soll,
„politische Festlegungen zur Anlagepolitik und ein Ausschluss
bestimmter Länder oder Branchen zu vermeiden“ seien und nur „nach sorgfältiger
Einzelfallprüfung unethische Investitionen ausgeschlossen werden“, und
wenn ja, warum, wo doch mindestens Governance-Aspekte von ESG
(Environmental, Social und Governance)-Kriterien unumstritten
finanziell positiv bzw. risikominimierend wirken?
6. Hält die Bundesregierung womöglich eine Anlagestrategie für geeigneter
für die Kapitalrente, die im Sinne einer klaren langfristigen
Renditeorientierung auch risikominimierende Effekte von ESG-Kriterien bewusst
einbezieht, angelehnt an die Anlagestrategie der schwedischen
Pensionsfonds und wie es am Finanzmarkt breiter „common sense“ ist?
7. Plant die Bundesregierung, individuelle Ansprüche aus einer
Kapitalrente bei Renteneintritt zu ermitteln und Auszahlungen gleichverteilt über
die Rentenzeit eines Einzelnen vorzunehmen, oder sollen Auszahlungen
dynamisiert, also an die Entwicklung der Erträge auch im Rentenalter
einer Einzelperson geknüpft werden?
8. Wenn die Auszahlungshöhe aus der Kapitalrente bei Renteneintritt
gleichverteilt festgelegt wird, welchen Kaufkraftverlust des
Auszahlungsbetrags nimmt die Bundesregierung über die Rentendauer an, und
wie wird sich der relative Unterschied zur umlagebasierten Rentenhöhe
entwickeln, die nach der Rentenanpassungsformel erhöht wird?
9. Wie will die Bundesregierung die Anleger schützen, die sich nicht für
das staatliche Standardprodukt für die Kapitalrente, sondern für einen der
„zertifizierte[n] Anlagefonds weiterer Anbieter“ (vgl.
Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.) entscheiden und Gefahr laufen, durch eine schlechte
Anlagestrategie nur eine geringe Rendite zu erwirtschaften?
10. Anhand welcher Kriterien und nach welchem Verfahren plant die
Bundesregierung, die privaten Anlagefonds weiterer Anbieter zu zertifizieren
bzw. auszuwählen, und wie soll hierbei eine mögliche Begrenzung
erfolgen (vgl. Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.)?
11. Inwiefern wirkt sich eine mögliche niedrigere oder höhere Performance
der zertifizieren privaten Anlagefonds in der Kapitalanlage in Säule 1 auf
den individuellen Auszahlungsbetrag aus?
12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Anfangskosten die
Kosten für Vermögensverwaltung und Administration nicht langfristig
bei 0,1 Prozent verbleiben, sondern sich noch geringeren Kosten,
beispielsweise der schwedischen Pensionsfonds, annähern, die heute bei ca.
0,06 Prozent liegen?
13. Plant die Bundesregierung, dass der öffentliche Fonds für die
Kapitalrente auch in Venturecapital und Start-ups investiert, und wenn ja, über
welche Vehikel (z. B. Dachfonds, Direktbeteiligungen) – etwa
vergleichbar der Struktur des schwedischen AP6-Fonds oder von CPP
Investments, dem kanadischen Pensionsfonds, der Private-Equity- und
Venture-Capital-Beteiligungen über Fund-Commitments, Direktinvestments
und Co-Investments aufgebaut hat?
15. Um wie viele Prozentpunkte und auf welchen Prozentsatz steigen die
Beiträge durch die Einführung der Kapitalrente bis 2035, 2040, 2045 und
2050
a) im Vergleich zu einem Szenario ohne jede Reform,
b) im Vergleich zu einem Szenario, in dem die übrigen Empfehlungen
der Kommission ohne die Kapitalrente umgesetzt würden?
c) Ergibt sich durch die beitragsfinanzierte Kapitalrente ein steiler
Beitragssatzanstieg, der im Widerspruch zum zentralen Ziel des Auftrags
der Kommission steht, nämlich „die Sicherung stabiler Beitragssätze
über die nächsten zehn Jahre“ zu erreichen (Einsetzungsbeschluss
des BMAS, s. o., S. 2)?
21. Hält die Bundesregierung es für realistisch, die stufenweise Erhöhung
der Beitragssätze bereits 2028 mit 0,5 Prozentpunkten beginnen zu
lassen und innerhalb von vier Jahren die Beitragssätze um insgesamt
2,0 Prozentpunkte zu erhöhen?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht verschiedener Experten,
dass nach der approximativen Formel, nach der ein um 1 Prozent höherer
Beitragssatz zu einem um 2 Prozent höheren Rentenniveau führt, eine
direkte Zuführung der Mittel aus der 2-prozentigen Beitragserhöhung an
die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erhöhung des
Rentenniveaus um rund 4 Prozent führen und damit eine raschere Erhöhung des
Rentenniveaus ermöglichen würde als über die Kapitalrente und somit in
den nächsten rund 20 Jahren ein höheres Rentenniveau ermöglichen
würde als von der Kommission über die Kapitalrente prognostiziert (Bericht
der Kommission, s. o., Abb. 3 S. 75)?
24. Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine beitragsfinanzierte
Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2050 zu einem
niedrigeren Anstieg der Beiträge führen als der Vorschlag der Kommission,
eine Kapitalrente einzuführen, und wie beurteilt die Bundesregierung
diese Option?
27. Teilt die Bundesregierung die Erwartung der Kommission, dass die
Kapitalrente ab 2040 das Rentenniveau von rund 48,5 Prozent auf cirka
50,5 Prozent im Jahr 2050 steigen lassen wird (Bericht der Kommission,
s. o., Abb. 3, S. 75), geht sie von einer nahezu linearen Steigerung des
Rentenniveaus über die Zeit aus, und wenn ja, wie lange wird sich eine
solche Steigerung mutmaßlich fortsetzen, und welchen Begriff des
Rentenniveaus für die Summe aus Kapitalrente und Umlagerente legt die
Bundesregierung hierbei zugrunde?
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für die Rentenjahrgänge,
deren Renteneintritt in die Phase einer besonders schlechten
Wertentwicklung der Kapitalanlage fällt, und müssten nach Ansicht der
Bundesregierung über die Empfehlungen der Kommission hinaus einige Jahre
vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter bisherige Ersparnisse einer
Einzelperson in niedrige Risikoklassen umgeschichtet werden?
29. Würde die Bundesregierung, falls es – bedauerlicherweise – bereits in
den nächsten Jahren zu einem Einbruch am Aktienmarkt kommen sollte,
der wie bei früheren Krisen nur mit Verzögerung aufgeholt würde,
höhere Bundeszuschüsse gewähren, oder würde das Versprechen eines
stabilen Sicherungsniveaus nicht eingehalten, oder käme es zu einer
Kombination aus beidem?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die
Erwerbsminderungsrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen
Rentenversicherung existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, und welche Vorteile und
welche Nachteile sieht die Bundesregierung bei einer Einbeziehung der
Erwerbsminderungsrente in die Kapitalrente?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die
Hinterbliebenenrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen Rentenversicherung
existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, um die sozialen
Ausgleichswirkungen dieser Rentenart nicht zu schwächen, und welche Vorteile und
welche Nachteile hätte eine solche Einbeziehung auch auf die Höhe der
Rentenerwartungen der Regelaltersrentnerinnen und Regelaltersrentner
aus der Kapitalrente?
32. Welchen Rentenniveaubegriff verwendet die Bundesregierung für
Umlagerente und Kapitalrente, wenn mit einer dynamisierten Rente inklusive
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenabsicherung und einer nicht
dynamisierten reinen lebenslangen Monatsauszahlung zwei völlig
unterschiedliche Leistungsarten gemeinsam bewertet werden müssen?
33. Wer sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Trägerschaft
für den öffentlichen Fonds für die Kapitalrente übernehmen?
a) Sollte das der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen
Entsorgung (KENFO) übernehmen?
b) Welche Alternativen kämen für die Bundesregierung infrage?
34. Prüft die Bundesregierung, ob, und wenn ja, wie der öffentliche Fonds
für die gesetzliche Kapitalrente auch als öffentliches Angebot im
Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge dienen kann?
Die Fragen 4 bis 13, 15, 21, 23, 24 und 27 bis 34 werden gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit die
Regelungen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Der konkreten
Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen
sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.
14. Steht der Finanzierungsweg über zusätzliche Beiträge für eine
Kapitalrente, den die Kommission vorschlägt, nach Ansicht der
Bundesregierung nicht im Widerspruch zum Ziel der Beitragssatzstabilität, gerade
angesichts der Tatsache, dass das Gesamtniveau der
Sozialversicherungsbeiträge bereits jetzt deutlich über dem Zielwert von 40 Prozent liegt, die
Beitragsätze der gesetzlichen Rentenversicherung demografiebedingt in
den nächsten Jahren ohnehin steigen werden und, wie die Kommission
selbst ausführt, „Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber […] nicht
unangemessen zusätzlich belastet werden [dürfen], da höhere Lohnnebenkosten
Investitionen ins Ausland lenken könnten“ (Bericht s. o., S. 60)?
Die gesetzliche Kapitalrente soll paritätisch von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen finanziert werden. Um die Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler nicht zu überfordern, soll der zusätzliche Beitragssatz für die
gesetzliche Kapitalrente in vier Schritten um jeweils 0,5 Prozentpunkte
angehoben werden, bis der Beitrag von insgesamt 2 Prozentpunkten des Bruttolohnes
erreicht ist. Zusammen mit dem Beitragssatz zur umlagefinanzierten
Rentenversicherung wird der zu zahlende Beitrag zwar insgesamt etwas höher sein.
Würde die geplante Rentenreform mit dem Aufbau der Kapitalrente jedoch
unterlassen, müsste der Beitragssatz zur umlagefinanzierten Rente langfristig
deutlich stärker steigen. So wird der Beitragssatzanstieg aber langfristig
gedämpft. Dies dient der dauerhaften Stabilisierung der gesetzlichen
Rentenversicherung.
16. Von welchen Effekten der 2-prozentigen Beitragssatzsteigerung durch
die Kapitalrente auf das Wirtschaftswachstum und die
Beschäftigtenzahlen geht die Bundesregierung bis 2040 und bis 2050 aus?
Die Bundesregierung hat keine Simulationen der Auswirkungen einer
Beitragssatzsteigerung als isolierte Maßnahme für diesen Zeitraum durchgeführt.
17. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, dass „die
zusätzlichen Zahlungen für die neue Kapitaldeckung die verfügbaren
Einkommen drücken“ und somit „mit einem Verlust beim Wirtschaftswachstum
in den Jahren ab 2028 von insgesamt einem Prozentpunkt und dem
Verlust von 250 000 Jobs zu rechnen“ sei (www.wsi.de/de/faust-detail.htm?
produkt=HBS-009418)?
Ceteris paribus führt eine Erhöhung von Sozialversicherungsbeitragssätzen
(unabhängig davon, ob diese ins Umlageverfahren der gesetzlichen
Rentenversicherung oder in eine neue Kapitalrente fließen würden) rechnerisch zu einer
Erhöhung der Lohnkosten bzw. einer Verringerung der verfügbaren
Einkommen der privaten Haushalte. Zugleich wird die Rendite der Kapitalrente jedoch
dazu führen, dass der Beitragssatzanstieg in der umlagefinanzierten
Rentenversicherung langfristig gedämpft wird, was wiederum die verfügbaren
Einkommen der Beitragszahlenden stärkt. Die Aussagen des Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.
Gleichwohl ist eine isolierte Betrachtung der Wachstumswirkungen einzelner
Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführend, da die
Wirtschaftspolitik der Bundesregierung aus einer Vielzahl komplementärer
Maßnahmen besteht.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der höheren
Beitragssätze auf die Lohnstückkosten?
Ceteris paribus steigen rechnerisch mit höheren
Sozialversicherungsbeitragssätzen die Lohnstückkosten.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Unternehmen in
den Lohnverhandlungen ihren paritätischen Beitrag durch niedrigere
Lohnabschlüsse auf die Beschäftigten abwälzen?
Inwiefern Marktteilnehmer eine Beitragslast überwälzen können, hängt von
einer Reihe von Faktoren ab. Prognosen, die eine Einschätzung hierzu
ermöglichen würden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der Beitragssatzerhöhung
auf die Entwicklung der Einkommenssteuer und auf das gesamte
Steueraufkommen?
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung profitieren innerhalb des in § 10
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegten Höchstbetrags
(2026: 30 826 Euro) von einem Sonderausgabenabzug in der Ansparphase.
Eine Beitragssatzerhöhung verringert insofern zunächst das Steueraufkommen
aus der Einkommensteuer. Durch die Kapitalrente anwachsende
Auszahlungsbeträge unterfallen dann zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung der nachgelagerten
Besteuerung. Diesbezügliche Modellrechnungen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
22. Welche grundsätzlichen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten einer
Kapitalrente sieht die Bundesregierung im Vergleich zu einer
Finanzierung durch zusätzliche Beiträge, und wie würden sich diese Alternativen
auf Wachstum und Arbeitsmarkt auswirken?
In ihrer Empfehlung 28 hat sich die Alterssicherungskommission explizit für
die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im
Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen. Da der
Koalitionsausschuss die Umsetzung der Empfehlungen der
Alterssicherungskommission am 1. Juli 2026 beschlossen hat, gibt es aktuell keine Überlegungen zu
alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.
25. Wie plant die Bundesregierung, die Lohnnebenkosten zu senken, oder
mindestens zu stabilisieren, wenn sie diese hier um 2 Prozentpunkte
anhebt, aber parallel keine Pläne bekannt sind, beispielsweise bei den
Krankenversicherungsbeiträgen die Kosten zu senken, was durchaus
möglich wäre, wie der Bericht der Gesundheitskommission und der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen?
In Hinblick auf die Sozialversicherung arbeitet die Bundesregierung
bekanntlich an der Umsetzung umfangreicher Empfehlungen, die von unabhängigen
Kommissionen sowohl zur Kranken- als auch zur Pflege- und zur
Rentenversicherung entwickelt wurden und die darauf abzielen, die jeweiligen
Beitragssätze zu stabilisieren und damit die Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten zu
begrenzen.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung
bereits ein umfassendes Reformpaket umgesetzt, um weitere Beitragssatzanstiege
zu vermeiden. Mit diesem Reformpaket, das Ende Juli 2026 in Kraft getreten
ist, wird ein Großteil der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit
umgesetzt und insbesondere die Ausgabendynamik in der Gesetzlichen
Krankenversicherung durch Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die
Einnahmenentwicklung sowie die Beendigung kostenintensiver Sonder- und
Doppelvergütungen ohne klaren Nutzen für die Versicherten dauerhaft gebremst.
Wie in der Antwort zu Frage 14 ausgeführt, dämpft die geplante Rentenreform
mit dem Aufbau der Kapitalrente langfristig den Anstieg des Beitragssatzes zur
umlagefinanzierten Rente. Dies dient der dauerhaften Stabilisierung der
gesetzlichen Rentenversicherung und begrenzt die Auswirkungen auf die
Lohnnebenkosten. Derzeit wird eine gesetzgeberische Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen erarbeitet. Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen
Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht
vorgegriffen werden.
26. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Wirkung der beiden
Weltkriege des 20. Jahrhunderts, der Hyperinflation von 1923 und der
Weltwirtschaftskrise ab 1929 sowie der Erfahrungen der
Rentenversicherung mit Kapitaldeckungselementen bei diesen Ereignissen die
Einschätzung der Kommission einer „in der Rückschau über lange Zeiträume
immer positiven (…) Entwicklungen der Kapitalmärkte“ (S. 61), und wie
beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in dieser Frage
aufgeführten historischen Ereignisse die Entscheidung bei der großen
Rentenreform von 1957 für ein Umlageverfahren anstelle (von
Elementen) einer Kapitaldeckung?
Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen und können insbesondere in
Krisen erhebliche reale Verluste erleiden. Gleichwohl ergibt sich bei einer
langfristigen – über Jahrzehnte reichenden – Kapitalanlage in der Regel eine
positive Rendite. Wichtig dafür ist eine breit diversifizierte und professionell
gesteuerte Kapitalanlage sowie ein angemessener Ausgleich zwischen
Renditechancen und Risiken.
Die Entscheidung für das Umlageverfahren im Rahmen der Rentenreform 1957
ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Renten nicht mehr nur einen
Zuschuss zur Finanzierung des Lebensunterhalts im Alter sein, sondern einen
Lohnersatz leisten sollten, der zudem eine Dynamisierung entsprechend der
Lohnentwicklung gewährleisten sollte. Dies wäre mit einem
Kapitaldeckungsmodell nicht möglich gewesen, weil dies einen langfristigen Aufbau eines
Kapitalstocks erfordert hätte. Aus heutiger Sicht lässt sich weder eine generelle
Überlegenheit der Umlage noch der Kapitaldeckung erkennen. Die
Kombination beider Finanzierungsformen kann vielmehr dazu beitragen, unterschiedliche
Risiken der Alterssicherung breiter zu verteilen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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