polradar

Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine "Kapitalrente" in der gesetzlichen Rentenversicherung (Antwort zu Drs. 21/7876)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8092 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine "Kapitalrente" in der gesetzlichen Rentenversicherung (Antwort zu Drs. 21/7876) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8092 21. Wahlperiode 21.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Stefan Schmidt, Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7876 – Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine „Kapitalrente“ in der gesetzlichen Rentenversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/R entenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html). Als ein wesentliches Element ihres Berichts empfiehlt die Kommission die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule). Dadurch soll die gesetzliche Rente nicht mehr wie bisher nur durch ein beitragsfinanziertes Umlageverfahren und zusätzliche Steuermittel finanziert werden, sondern ergänzend durch Erträge aus einem Kapitaldeckungsverfahren. Zu diesem Zweck soll aus zusätzlichen Beitragsmitteln ein Kapitalstock aufgebaut werden, der öffentlich verwaltet und breit diversifiziert angelegt wird. Auch die damalige Regierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte mit dem „Generationenkapital“ bereits Pläne, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit zusätzlichen Mitteln, die am Kapitalmarkt angelegt werden, zu stärken. Dabei sollte der Bund kreditfinanzierte Mittel am Kapitalmarkt investieren und die Überschüsse zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente verwenden. Die Mittel der neuen „Kapitalrente“ sollen den Vorschlägen der Alterssicherungskommission zufolge in individuellen, nicht vererbbaren Konten angelegt werden. Angestrebt wird eine Kapitalanlage, die professionell und unabhängig von politischer Einflussnahme durchgeführt wird, dabei sollen Beiträge breit gestreut und langfristig angelegt werden. Die Renditeorientierung soll im Vordergrund der Anlagestrategie stehen. Ziel der Alterssicherungskommission ist auch, die effektiven Kosten für Anlage und Verwaltung der Mittel gering zu halten, die Kosten sollen bei maximal 0,1 Prozent liegen. Die Wertentwicklung der Kapitalanlage soll jederzeit transparent kommuniziert werden, und die Auszahlung der kapitalgedeckten und der umlagefinanzierten Leistungen soll als lebenslange Rente gemeinsam erfolgen. Der Vorschlag lehnt sich an das schwedische Modell der Prämienrente an mit dem Ziel, mithilfe der erwar- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. teten Kapitalerträge das Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung mittel- und langfristig spürbar zu erhöhen. Der Aufbau des Kapitalstocks soll mit sukzessive steigenden, zusätzlichen Beiträgen erfolgen, der Pfad soll mit Stufen von 0,5 Beitragssatzpunkten beginnen und nach vier Jahren 2 Beitragssatzpunkte erreichen, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern paritätisch finanziert werden sollen. Idealerweise soll dieser Prozess 2028 beginnen. Mit diesem Finanzierungsweg gehen Beitragssatzerhöhungen einher, die insbesondere Menschen mit geringen Einkommen, aber auch die Wirtschaft belasten. Dabei schreibt die Kommission selbst: „Gerade kleine und mittlere Einkommen geraten durch steigende Sozialabgaben zunehmend unter Druck. Denn der Finanzierungsbedarf steigt auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Arbeitgeber stehen vor höheren Belastungen: In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten entscheidend, um Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rente nkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 5). Diese Einschätzung ist valide, daher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Vorschlag vorgelegt, wie die Krankenversicherungsbeiträge reduziert werden könnten. In ihrem Einsetzungsbeschluss hat die Bundesregierung für die Alterssicherungskommission eine Reihe von Zielen und Fragestellungen formuliert. Eine Aufgabe der Kommission war es, Antworten auf die Frage zu liefern, wie die „Sicherung stabiler Beitragsätze für die nächsten zehn Jahre“ ermöglicht werden können (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2026): Einsetzungsbeschluss Alterssicherungskommission, www.bmas.de/SharedDoc s/Downloads/DE/Rente/einsetzungsbeschluss-alterssicherungskommission.pdf ?__blob=publicationFile&v=3; S. 2). Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der Kommission in Gänze umsetzen zu wollen und auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, hat ein Rosinenpicken der Vorschläge ausgeschlossen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-mit- kanzlermerz-bericht-rentenkommission-2444532).  1. Von welcher Rendite geht die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung aus, und wie korreliert dieser prognostische Wert mit der Einschätzung der Großbank UBS, die für die Zeit zwischen 2000 und 2025 auf eine reale globale Aktienrendite von 3,5 Prozent vor Kosten kommt (Dimson, E., Mars, P., Staunton, M. (2025): Global Investment Returns. Yearbook 2025. What 125 years of history tell us about the future, UBS)? Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht (abrufbar unter: www.bu ndesregierung.de/resource/blob/2196306/2444780/0fcbf810775351c64007ee6c b2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?downlo ad=1) Darstellungen zur Wirkungsweise der vorgeschlagenen Reformen aufgenommen. Sie hat der Bundesregierung keine darüber hinausgehenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.  2. Welche realen Renditen wurden im schwedischen Modell der Prämienrente im Standardfonds AP7 in den einzelnen Jahren seines Bestehens erwirtschaftet, und inwiefern weicht die Anlagepolitik in diesem staatlichen Standardfonds von den Empfehlungen der Alterssicherungskommission ab? Die jährlichen Finanzberichte für die Jahre ab 2000 sind auf der Webseite des AP7 veröffentlicht: www.ap7.se/english/about-us/annual-financial-reports/. Diesen können die jährlichen Renditen entnommen werden. Die Ausgestaltung des schwedischen AP7 diente der Alterssicherungskommission als Vorbild. Sie empfiehlt in Bezug auf die Anlagepolitik eine professionelle und langfristig orientierte Kapitalanlage mit breiter Streuung, ähnlich wie es in Schweden bereits umgesetzt ist. Im Vordergrund sollen die Renditeorientierung und die Chancen einer höheren Alterssicherung stehen.  3. Welche anderen internationalen Vorbilder existieren neben der schwedischen Prämienrente, und welche Renditen wurden dort mit welcher Anlagestrategie erwirtschaftet? Weitere Vorbilder im Hinblick auf eine positive Entwicklung des Kapitalstocks von ausländischen Staatsfonds bieten u. a. Norwegen und Kanada. Informationen zur Entwicklung des jeweiligen Kapitalstocks für die Jahre 2004 bis 2021 können dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Staatsfonds im internationalen Vergleich“ entnommen werden: (www.bma s.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-609-staatsfonds-im-inter nationalen-vergleich.html?cms_templateQueryString=Staatsfonds+im+internati onalen+Vergleich&cms_showNoGesetzesstatus=true&cms_showNoStatus= true). Informationen zur Anlagestrategie des Staatsfonds in Norwegen können dem jährlich veröffentlichten „Annual white paper on the Government Pension Fund“ entnommen werden (veröffentlicht auf www.regjeringen.no). Informationen zur Anlagestrategie des kanadischen Reservefonds zur Stabilisierung des umlagefinanzierten Rentensystems sind auf folgender Website veröffentlicht: www.cppinvestments.com/the-fund/how-we-invest/.  4. Von welcher Rendite der Kapitalrente, wie sie von der Alterssicherungskommission empfohlen wird, geht die Bundesregierung aus, und wie ordnet die Bundesregierung ihre eigenen Renditeerwartungen im Kontext der Antworten zu den Fragen 1 bis 3 ein?  5. Teilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, dass bei der Kapitalrente die Renditeorientierung ganz im Vordergrund stehen soll, „politische Festlegungen zur Anlagepolitik und ein Ausschluss bestimmter Länder oder Branchen zu vermeiden“ seien und nur „nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unethische Investitionen ausgeschlossen werden“, und wenn ja, warum, wo doch mindestens Governance-Aspekte von ESG (Environmental, Social und Governance)-Kriterien unumstritten finanziell positiv bzw. risikominimierend wirken?  6. Hält die Bundesregierung womöglich eine Anlagestrategie für geeigneter für die Kapitalrente, die im Sinne einer klaren langfristigen Renditeorientierung auch risikominimierende Effekte von ESG-Kriterien bewusst einbezieht, angelehnt an die Anlagestrategie der schwedischen Pensionsfonds und wie es am Finanzmarkt breiter „common sense“ ist?  7. Plant die Bundesregierung, individuelle Ansprüche aus einer Kapitalrente bei Renteneintritt zu ermitteln und Auszahlungen gleichverteilt über die Rentenzeit eines Einzelnen vorzunehmen, oder sollen Auszahlungen dynamisiert, also an die Entwicklung der Erträge auch im Rentenalter einer Einzelperson geknüpft werden?  8. Wenn die Auszahlungshöhe aus der Kapitalrente bei Renteneintritt gleichverteilt festgelegt wird, welchen Kaufkraftverlust des Auszahlungsbetrags nimmt die Bundesregierung über die Rentendauer an, und wie wird sich der relative Unterschied zur umlagebasierten Rentenhöhe entwickeln, die nach der Rentenanpassungsformel erhöht wird?  9. Wie will die Bundesregierung die Anleger schützen, die sich nicht für das staatliche Standardprodukt für die Kapitalrente, sondern für einen der „zertifizierte[n] Anlagefonds weiterer Anbieter“ (vgl. Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.) entscheiden und Gefahr laufen, durch eine schlechte Anlagestrategie nur eine geringe Rendite zu erwirtschaften? 10. Anhand welcher Kriterien und nach welchem Verfahren plant die Bundesregierung, die privaten Anlagefonds weiterer Anbieter zu zertifizieren bzw. auszuwählen, und wie soll hierbei eine mögliche Begrenzung erfolgen (vgl. Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.)? 11. Inwiefern wirkt sich eine mögliche niedrigere oder höhere Performance der zertifizieren privaten Anlagefonds in der Kapitalanlage in Säule 1 auf den individuellen Auszahlungsbetrag aus? 12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Anfangskosten die Kosten für Vermögensverwaltung und Administration nicht langfristig bei 0,1 Prozent verbleiben, sondern sich noch geringeren Kosten, beispielsweise der schwedischen Pensionsfonds, annähern, die heute bei ca. 0,06 Prozent liegen? 13. Plant die Bundesregierung, dass der öffentliche Fonds für die Kapitalrente auch in Venturecapital und Start-ups investiert, und wenn ja, über welche Vehikel (z. B. Dachfonds, Direktbeteiligungen) – etwa vergleichbar der Struktur des schwedischen AP6-Fonds oder von CPP Investments, dem kanadischen Pensionsfonds, der Private-Equity- und Venture-Capital-Beteiligungen über Fund-Commitments, Direktinvestments und Co-Investments aufgebaut hat? 15. Um wie viele Prozentpunkte und auf welchen Prozentsatz steigen die Beiträge durch die Einführung der Kapitalrente bis 2035, 2040, 2045 und 2050 a) im Vergleich zu einem Szenario ohne jede Reform, b) im Vergleich zu einem Szenario, in dem die übrigen Empfehlungen der Kommission ohne die Kapitalrente umgesetzt würden? c) Ergibt sich durch die beitragsfinanzierte Kapitalrente ein steiler Beitragssatzanstieg, der im Widerspruch zum zentralen Ziel des Auftrags der Kommission steht, nämlich „die Sicherung stabiler Beitragssätze über die nächsten zehn Jahre“ zu erreichen (Einsetzungsbeschluss des BMAS, s. o., S. 2)? 21. Hält die Bundesregierung es für realistisch, die stufenweise Erhöhung der Beitragssätze bereits 2028 mit 0,5 Prozentpunkten beginnen zu lassen und innerhalb von vier Jahren die Beitragssätze um insgesamt 2,0 Prozentpunkte zu erhöhen? 23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht verschiedener Experten, dass nach der approximativen Formel, nach der ein um 1 Prozent höherer Beitragssatz zu einem um 2 Prozent höheren Rentenniveau führt, eine direkte Zuführung der Mittel aus der 2-prozentigen Beitragserhöhung an die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erhöhung des Rentenniveaus um rund 4 Prozent führen und damit eine raschere Erhöhung des Rentenniveaus ermöglichen würde als über die Kapitalrente und somit in den nächsten rund 20 Jahren ein höheres Rentenniveau ermöglichen würde als von der Kommission über die Kapitalrente prognostiziert (Bericht der Kommission, s. o., Abb. 3 S. 75)? 24. Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine beitragsfinanzierte Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2050 zu einem niedrigeren Anstieg der Beiträge führen als der Vorschlag der Kommission, eine Kapitalrente einzuführen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Option? 27. Teilt die Bundesregierung die Erwartung der Kommission, dass die Kapitalrente ab 2040 das Rentenniveau von rund 48,5 Prozent auf cirka 50,5 Prozent im Jahr 2050 steigen lassen wird (Bericht der Kommission, s. o., Abb. 3, S. 75), geht sie von einer nahezu linearen Steigerung des Rentenniveaus über die Zeit aus, und wenn ja, wie lange wird sich eine solche Steigerung mutmaßlich fortsetzen, und welchen Begriff des Rentenniveaus für die Summe aus Kapitalrente und Umlagerente legt die Bundesregierung hierbei zugrunde? 28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für die Rentenjahrgänge, deren Renteneintritt in die Phase einer besonders schlechten Wertentwicklung der Kapitalanlage fällt, und müssten nach Ansicht der Bundesregierung über die Empfehlungen der Kommission hinaus einige Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter bisherige Ersparnisse einer Einzelperson in niedrige Risikoklassen umgeschichtet werden? 29. Würde die Bundesregierung, falls es – bedauerlicherweise – bereits in den nächsten Jahren zu einem Einbruch am Aktienmarkt kommen sollte, der wie bei früheren Krisen nur mit Verzögerung aufgeholt würde, höhere Bundeszuschüsse gewähren, oder würde das Versprechen eines stabilen Sicherungsniveaus nicht eingehalten, oder käme es zu einer Kombination aus beidem? 30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Erwerbsminderungsrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen Rentenversicherung existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, und welche Vorteile und welche Nachteile sieht die Bundesregierung bei einer Einbeziehung der Erwerbsminderungsrente in die Kapitalrente? 31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Hinterbliebenenrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen Rentenversicherung existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, um die sozialen Ausgleichswirkungen dieser Rentenart nicht zu schwächen, und welche Vorteile und welche Nachteile hätte eine solche Einbeziehung auch auf die Höhe der Rentenerwartungen der Regelaltersrentnerinnen und Regelaltersrentner aus der Kapitalrente? 32. Welchen Rentenniveaubegriff verwendet die Bundesregierung für Umlagerente und Kapitalrente, wenn mit einer dynamisierten Rente inklusive Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenabsicherung und einer nicht dynamisierten reinen lebenslangen Monatsauszahlung zwei völlig unterschiedliche Leistungsarten gemeinsam bewertet werden müssen? 33. Wer sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Trägerschaft für den öffentlichen Fonds für die Kapitalrente übernehmen? a) Sollte das der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) übernehmen? b) Welche Alternativen kämen für die Bundesregierung infrage? 34. Prüft die Bundesregierung, ob, und wenn ja, wie der öffentliche Fonds für die gesetzliche Kapitalrente auch als öffentliches Angebot im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge dienen kann? Die Fragen 4 bis 13, 15, 21, 23, 24 und 27 bis 34 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit die Regelungen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 14. Steht der Finanzierungsweg über zusätzliche Beiträge für eine Kapitalrente, den die Kommission vorschlägt, nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Widerspruch zum Ziel der Beitragssatzstabilität, gerade angesichts der Tatsache, dass das Gesamtniveau der Sozialversicherungsbeiträge bereits jetzt deutlich über dem Zielwert von 40 Prozent liegt, die Beitragsätze der gesetzlichen Rentenversicherung demografiebedingt in den nächsten Jahren ohnehin steigen werden und, wie die Kommission selbst ausführt, „Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber […] nicht unangemessen zusätzlich belastet werden [dürfen], da höhere Lohnnebenkosten Investitionen ins Ausland lenken könnten“ (Bericht s. o., S. 60)? Die gesetzliche Kapitalrente soll paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen finanziert werden. Um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht zu überfordern, soll der zusätzliche Beitragssatz für die gesetzliche Kapitalrente in vier Schritten um jeweils 0,5 Prozentpunkte angehoben werden, bis der Beitrag von insgesamt 2 Prozentpunkten des Bruttolohnes erreicht ist. Zusammen mit dem Beitragssatz zur umlagefinanzierten Rentenversicherung wird der zu zahlende Beitrag zwar insgesamt etwas höher sein. Würde die geplante Rentenreform mit dem Aufbau der Kapitalrente jedoch unterlassen, müsste der Beitragssatz zur umlagefinanzierten Rente langfristig deutlich stärker steigen. So wird der Beitragssatzanstieg aber langfristig gedämpft. Dies dient der dauerhaften Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. 16. Von welchen Effekten der 2-prozentigen Beitragssatzsteigerung durch die Kapitalrente auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigtenzahlen geht die Bundesregierung bis 2040 und bis 2050 aus? Die Bundesregierung hat keine Simulationen der Auswirkungen einer Beitragssatzsteigerung als isolierte Maßnahme für diesen Zeitraum durchgeführt. 17. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, dass „die zusätzlichen Zahlungen für die neue Kapitaldeckung die verfügbaren Einkommen drücken“ und somit „mit einem Verlust beim Wirtschaftswachstum in den Jahren ab 2028 von insgesamt einem Prozentpunkt und dem Verlust von 250 000 Jobs zu rechnen“ sei (www.wsi.de/de/faust-detail.htm? produkt=HBS-009418)? Ceteris paribus führt eine Erhöhung von Sozialversicherungsbeitragssätzen (unabhängig davon, ob diese ins Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung oder in eine neue Kapitalrente fließen würden) rechnerisch zu einer Erhöhung der Lohnkosten bzw. einer Verringerung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Zugleich wird die Rendite der Kapitalrente jedoch dazu führen, dass der Beitragssatzanstieg in der umlagefinanzierten Rentenversicherung langfristig gedämpft wird, was wiederum die verfügbaren Einkommen der Beitragszahlenden stärkt. Die Aussagen des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis. Gleichwohl ist eine isolierte Betrachtung der Wachstumswirkungen einzelner Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführend, da die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung aus einer Vielzahl komplementärer Maßnahmen besteht. 18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der höheren Beitragssätze auf die Lohnstückkosten? Ceteris paribus steigen rechnerisch mit höheren Sozialversicherungsbeitragssätzen die Lohnstückkosten. 19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Unternehmen in den Lohnverhandlungen ihren paritätischen Beitrag durch niedrigere Lohnabschlüsse auf die Beschäftigten abwälzen? Inwiefern Marktteilnehmer eine Beitragslast überwälzen können, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Prognosen, die eine Einschätzung hierzu ermöglichen würden, liegen der Bundesregierung nicht vor. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der Beitragssatzerhöhung auf die Entwicklung der Einkommenssteuer und auf das gesamte Steueraufkommen? Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung profitieren innerhalb des in § 10 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegten Höchstbetrags (2026: 30 826 Euro) von einem Sonderausgabenabzug in der Ansparphase. Eine Beitragssatzerhöhung verringert insofern zunächst das Steueraufkommen aus der Einkommensteuer. Durch die Kapitalrente anwachsende Auszahlungsbeträge unterfallen dann zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung der nachgelagerten Besteuerung. Diesbezügliche Modellrechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor. 22. Welche grundsätzlichen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten einer Kapitalrente sieht die Bundesregierung im Vergleich zu einer Finanzierung durch zusätzliche Beiträge, und wie würden sich diese Alternativen auf Wachstum und Arbeitsmarkt auswirken? In ihrer Empfehlung 28 hat sich die Alterssicherungskommission explizit für die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen. Da der Koalitionsausschuss die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission am 1. Juli 2026 beschlossen hat, gibt es aktuell keine Überlegungen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. 25. Wie plant die Bundesregierung, die Lohnnebenkosten zu senken, oder mindestens zu stabilisieren, wenn sie diese hier um 2 Prozentpunkte anhebt, aber parallel keine Pläne bekannt sind, beispielsweise bei den Krankenversicherungsbeiträgen die Kosten zu senken, was durchaus möglich wäre, wie der Bericht der Gesundheitskommission und der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen? In Hinblick auf die Sozialversicherung arbeitet die Bundesregierung bekanntlich an der Umsetzung umfangreicher Empfehlungen, die von unabhängigen Kommissionen sowohl zur Kranken- als auch zur Pflege- und zur Rentenversicherung entwickelt wurden und die darauf abzielen, die jeweiligen Beitragssätze zu stabilisieren und damit die Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten zu begrenzen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung bereits ein umfassendes Reformpaket umgesetzt, um weitere Beitragssatzanstiege zu vermeiden. Mit diesem Reformpaket, das Ende Juli 2026 in Kraft getreten ist, wird ein Großteil der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit umgesetzt und insbesondere die Ausgabendynamik in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Einnahmenentwicklung sowie die Beendigung kostenintensiver Sonder- und Doppelvergütungen ohne klaren Nutzen für die Versicherten dauerhaft gebremst. Wie in der Antwort zu Frage 14 ausgeführt, dämpft die geplante Rentenreform mit dem Aufbau der Kapitalrente langfristig den Anstieg des Beitragssatzes zur umlagefinanzierten Rente. Dies dient der dauerhaften Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung und begrenzt die Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten. Derzeit wird eine gesetzgeberische Umsetzung der Kommissionsempfehlungen erarbeitet. Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 26. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Wirkung der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, der Hyperinflation von 1923 und der Weltwirtschaftskrise ab 1929 sowie der Erfahrungen der Rentenversicherung mit Kapitaldeckungselementen bei diesen Ereignissen die Einschätzung der Kommission einer „in der Rückschau über lange Zeiträume immer positiven (…) Entwicklungen der Kapitalmärkte“ (S. 61), und wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in dieser Frage aufgeführten historischen Ereignisse die Entscheidung bei der großen Rentenreform von 1957 für ein Umlageverfahren anstelle (von Elementen) einer Kapitaldeckung? Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen und können insbesondere in Krisen erhebliche reale Verluste erleiden. Gleichwohl ergibt sich bei einer langfristigen – über Jahrzehnte reichenden – Kapitalanlage in der Regel eine positive Rendite. Wichtig dafür ist eine breit diversifizierte und professionell gesteuerte Kapitalanlage sowie ein angemessener Ausgleich zwischen Renditechancen und Risiken. Die Entscheidung für das Umlageverfahren im Rahmen der Rentenreform 1957 ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Renten nicht mehr nur einen Zuschuss zur Finanzierung des Lebensunterhalts im Alter sein, sondern einen Lohnersatz leisten sollten, der zudem eine Dynamisierung entsprechend der Lohnentwicklung gewährleisten sollte. Dies wäre mit einem Kapitaldeckungsmodell nicht möglich gewesen, weil dies einen langfristigen Aufbau eines Kapitalstocks erfordert hätte. Aus heutiger Sicht lässt sich weder eine generelle Überlegenheit der Umlage noch der Kapitaldeckung erkennen. Die Kombination beider Finanzierungsformen kann vielmehr dazu beitragen, unterschiedliche Risiken der Alterssicherung breiter zu verteilen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen