Berechnungen der Alterssicherungskommission
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Berechnungen der Alterssicherungskommission
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7225
21. Wahlperiode 21.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Berechnungen der Alterssicherungskommission
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (auch
Rentenkommission genannt) hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht offiziell
vorgelegt. Kurz nach der Veröffentlichung bezeichnete die Bundesministerin für
Arbeit und Soziales Bärbel Bas die Reformvorschläge als „Gesamtkunstwerk“.
Bereits in der Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz und
Bundesministerin Bärbel Bas zur Übergabe des Berichts der
Alterssicherungskommission behauptete der Bundeskanzler, das von der Kommission empfohlene Paket
erfülle zwei Ziele: „Die Rente bleibt sicher und die Lasten werden gerecht
verteilt – über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen hinweg.“
Zusätzlich erklärte der Bundeskanzler: „Alle Elemente dieses Reformpakets
müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“
Da der veröffentlichte Bericht jedoch keine detaillierten Verteilungsanalysen
beinhaltet, die genauen Annahmen für die Erstellung der dargestellten
Abbildungen nicht transparent macht und die Funktionsweise einiger Empfehlungen
nicht genau beschreibt, weisen die oben zitierten Aussagen des Bundeskanzlers
aus Sicht der Fragestellenden darauf hin, dass der Bundesregierung zusätzliche
Informationen zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission
vorliegen. Eine vorschnelle positive Bewertung der Empfehlungen und die
Ankündigung, die Empfehlungen als Gesamtpaket umzusetzen, ohne über die Details
der Annahmen und Empfehlungen der Rentenkommission Bescheid zu wissen,
wäre aus Sicht der Fragestellenden unverantwortlich.
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen genauere Informationen zu den
Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere zu den Annahmen der
Vorausberechnungen und deren Auswirkungen, erlangt werden. Einige Fragen
zielen zudem darauf ab, ein besseres Bild über die Verteilungswirkungen der
Empfehlungen zu erhalten, die aus Sicht des Bundeskanzlers als „gerecht“
anzusehen sind. Die Fragestellenden erwarten, durch die vollständige Beantwortung
der aus ihrer Sicht grundlegenden Fragen eine bessere und transparentere
Bewertungsgrundlage für die Empfehlungen der Rentenkommission zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde bei den in den Abbildungen 2 bis 7 des Berichts dargestellten
Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission nach Kenntnis der
Bundesregierung der von der Kommission vorgeschlagene Beitragssatz
zur Kapitalrente auch zur Ermittlung des verfügbaren
Durchschnittsentgelts und somit des Sicherungsniveaus vor Steuern gemäß § 154a
Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bzw. § 154a
Absatz 1 SGB VI bis 2031 berücksichtigt, und wären somit geringere
jährliche Rentenanpassungen als im Status quo (insbesondere ohne einen
Beitrag zur Kapitalrente) bis 2031 nicht ausgeschlossen?
2. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Rentenwert in den nächsten zehn Jahren mit den derzeitigen Regelungen
voraussichtlich ausfallen, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
hoch der aktuelle Rentenwert nach den Vorausberechnungen der
Alterssicherungskommission bei einer vollständigen Umsetzung ihrer
Empfehlungen ausfallen wird?
3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie Maßnahmen umsetzen
wird, die zu geringeren Rentenanpassungen als im Status quo
(insbesondere ohne eine kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen
Rentenversicherung) bis 2031 führen und somit den Rentenwert bis zum Jahr
2031 im Vergleich zum Status quo verringern werden?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Alterssicherungskommission für die im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur
Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang von einer
nichtdynamisierten Kapitalrente ausgeht und somit höhere Rentenniveaus im
Rentenzugang als bei der Annahme einer steigenden Kapitalrente
ausweisen kann, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses
Vorgehen?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Alterssicherungskommission Berechnungen zur Entwicklung des Rentenniveaus nach dem
Renteneintritt für verschiedene Rentenzugangsjahre durchgeführt hat, und
wenn ja, wie viele Jahre nach dem Renteneintritt wird das
Gesamtrentenniveau verschiedener Rentenzugangsjahrgänge nach diesen
Vorausberechnungen unter 48 Prozent fallen?
6. Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung insbesondere von
Frauen im höheren Alter rechnet die Bundesregierung, wenn das
Rentenniveau des Umlagesystems, wie bei einer Umsetzung der Empfehlungen
der Alterssicherungskommission, unter das heutige Niveau fällt und die
Kapitalrente nach dem Renteneintritt gleichzeitig nicht dynamisiert wird?
7. Welche Annahmen (z. B. zur Verzinsung des Restkapitals in der
Rentenphase) hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der
Bundesregierung für ihre Vorausberechnungen (z. B. des Gesamtrentenniveaus
beim Renteneintritt und der Kosten des Übergangsfaktors) zur Verrentung
des beim Renteneintritt verfügbaren Kapitals getroffen, und wie bewertet
die Bundesregierung diese Annahmen?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher
Wahrscheinlichkeit die tatsächliche Kapitalrente für verschiedene Rentenzugänge nach
den Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission geringer
ausfällt als die Kapitalrente, die die Alterssicherungskommission in ihrem
Bericht für die Darstellung des Gesamtrentenniveaus beim Renteneintritt
angenommen hat, und plant die Bundesregierung, die Informationen zu
veröffentlichen?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Alterssicherungskommission bei den im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur
Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang davon ausgeht, dass
der im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalrente gesammelte
Kapitalbetrag vollständig für die Altersrente zur Verfügung stehen soll, und wenn
ja, wie passt das mit dem von der Kommission in den Erläuterungen zur
Empfehlung 28 formulierten Prüfauftrag zur Berücksichtigung des
Risikos der Erwerbsminderung und der Elemente des sozialen Ausgleichs
zusammen?
10. Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung
erwerbsgeminderter Personen und Hinterbliebenen rechnet die Bundesregierung, wenn das
Rentenniveau des Umlagesystems wie bei einer Umsetzung der
Empfehlungen der Alterssicherungskommission unter das heutige Niveau fällt
und diese Niveauabsenkung für Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenrenten durch die vorgeschlagene Kapitalrente nicht ausreichend
kompensiert wird?
11. Wie hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der
Bundesregierung den Vorschlag aus Empfehlung 14 (die Wiederanwendung der
Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel nach 2031, die
Erhöhung des Parameters „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor von aktuell 0,25
auf 0,33 sowie eine „Implementierung dieser Dämpfungsfaktoren“, sodass
„das Rentenniveau [inklusive gesetzlicher Kapitalrente] unter
Berücksichtigung des gesamten Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für
die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht
ausfällt“) in ihren Berechnungen umgesetzt, insbesondere angesichts der von
Rentenzugang zu Rentenzugang schwankenden Kapitalrenten, und welche
konkreten Implementierungswege sieht die Bundesregierung für den
Vorschlag aus Empfehlung 14?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher
Wahrscheinlichkeit ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Einzahlung laut
Berechnungen der Alterssicherungskommission mit einem Realwertverlust seiner
für die Kapitalrente eingezahlten Beiträge rechnen muss, und wenn ja, wie
hoch wäre diese Wahrscheinlichkeit?
13. Um wie viele Prozentpunkte könnte das Rentenniveau in der gesetzlichen
Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem
Anstieg des Beitragssatzes, wie von der Alterssicherungskommission
empfohlen, angehoben werden, wenn die zusätzlichen Beiträge nicht für den
Aufbau einer kapitalgedeckten Komponente, sondern für das
umlagefinanzierte Rentensystem verwendet würden?
14. Für welche Kohorten würde sich die interne Rendite der gesetzlichen
Rente (unter Berücksichtigung sowohl der Beitrags- als auch der
Rentenphase) nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Umsetzung der
Empfehlungen der Alterssicherungskommission verbessern bzw. verschlechtern?
15. Für welche Geburtskohorten würde die interne Rendite der von der
Alterssicherungskommission empfohlenen Kapitalrente die interne Rendite der
umlagefinanzierten Rente nach Kenntnis der Bundesregierung
voraussichtlich unterschreiten bzw. überschreiten?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Annahmen zu den
Kosten eines von der Kommission vorgeschlagenen vereinfachten
Rentenzugangs für Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf aus
gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, für die Berechnungen im
Bericht zugrunde gelegt wurden, und wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen
Verhaltensreaktionen auf eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte
die Alterssicherungskommission für ihre Vorausberechnungen
ausgegangen ist, und wenn ja, wie sehen diese Annahmen aus?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen
Verhaltensreaktionen auf eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze durch deren
Kopplung an die Lebenserwartung die Alterssicherungskommission für
ihre Vorausberechnungen ausgegangen ist, und wenn ja, wie sehen diesen
Annahmen aus?
Berlin, den 14. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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