Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine "Kapitalrente" in der gesetzlichen Rentenversicherung
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Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine "Kapitalrente" in der gesetzlichen Rentenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7876
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Stefan Schmidt, Katharina Beck, Sylvia
Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine „Kapitalrente“ in der
gesetzlichen Rentenversicherung
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission
eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33
Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rente
nreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html).
Als ein wesentliches Element ihres Berichts empfiehlt die Kommission die
Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente innerhalb
der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule). Dadurch soll die gesetzliche
Rente nicht mehr wie bisher nur durch ein beitragsfinanziertes
Umlageverfahren und zusätzliche Steuermittel finanziert werden, sondern ergänzend durch
Erträge aus einem Kapitaldeckungsverfahren. Zu diesem Zweck soll aus
zusätzlichen Beitragsmitteln ein Kapitalstock aufgebaut werden, der öffentlich
verwaltet und breit diversifiziert angelegt wird. Auch die damalige Regierung
von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte mit dem
„Generationenkapital“ bereits Pläne, die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung mit zusätzlichen Mitteln, die am Kapitalmarkt angelegt werden, zu
stärken. Dabei sollte der Bund kreditfinanzierte Mittel am Kapitalmarkt investieren
und die Überschüsse zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente verwenden.
Die Mittel der neuen „Kapitalrente“ sollen den Vorschlägen der
Alterssicherungskommission zufolge in individuellen, nicht vererbbaren Konten angelegt
werden. Angestrebt wird eine Kapitalanlage, die professionell und unabhängig
von politischer Einflussnahme durchgeführt wird, dabei sollen Beiträge breit
gestreut und langfristig angelegt werden. Die Renditeorientierung soll im
Vordergrund der Anlagestrategie stehen. Ziel der Alterssicherungskommission ist
auch, die effektiven Kosten für Anlage und Verwaltung der Mittel gering zu
halten, die Kosten sollen bei maximal 0,1 Prozent liegen. Die Wertentwicklung
der Kapitalanlage soll jederzeit transparent kommuniziert werden, und die
Auszahlung der kapitalgedeckten und der umlagefinanzierten Leistungen soll als
lebenslange Rente gemeinsam erfolgen. Der Vorschlag lehnt sich an das
schwedische Modell der Prämienrente an mit dem Ziel, mithilfe der erwarteten
Kapitalerträge das Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung mittel-
und langfristig spürbar zu erhöhen.
Der Aufbau des Kapitalstocks soll mit sukzessive steigenden, zusätzlichen
Beiträgen erfolgen, der Pfad soll mit Stufen von 0,5 Beitragssatzpunkten beginnen
und nach vier Jahren 2 Beitragssatzpunkte erreichen, die von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern paritätisch
finanziert werden sollen. Idealerweise soll dieser Prozess 2028 beginnen.
Mit diesem Finanzierungsweg gehen Beitragssatzerhöhungen einher, die
insbesondere Menschen mit geringen Einkommen, aber auch die Wirtschaft belasten.
Dabei schreibt die Kommission selbst: „Gerade kleine und mittlere Einkommen
geraten durch steigende Sozialabgaben zunehmend unter Druck. Denn der
Finanzierungsbedarf steigt auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch
Arbeitgeber stehen vor höheren Belastungen: In wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten sind wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten entscheidend, um
Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern“ (www.bma
s.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommissio
n-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 5). Diese Einschätzung
ist valide, daher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Vorschlag
vorgelegt, wie die Krankenversicherungsbeiträge reduziert werden könnten.
In ihrem Einsetzungsbeschluss hat die Bundesregierung für die
Alterssicherungskommission eine Reihe von Zielen und Fragestellungen formuliert. Eine
Aufgabe der Kommission war es, Antworten auf die Frage zu liefern, wie die
„Sicherung stabiler Beitragsätze für die nächsten zehn Jahre“ ermöglicht
werden können (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2026):
Einsetzungsbeschluss Alterssicherungskommission, www.bmas.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Rente/einsetzungsbeschluss-alterssicherungskommission.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=3; S. 2).
Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der
Kommission in Gänze umsetzen zu wollen und auch die Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Bärbel Bas, hat ein Rosinenpicken der Vorschläge ausgeschlossen
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-mit-kanzler-mer
z-bericht-rentenkommission-2444532).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welcher Rendite geht die Alterssicherungskommission nach
Kenntnis der Bundesregierung aus, und wie korreliert dieser prognostische Wert
mit der Einschätzung der Großbank UBS, die für die Zeit zwischen 2000
und 2025 auf eine reale globale Aktienrendite von 3,5 Prozent vor Kosten
kommt (Dimson, E., Mars, P., Staunton, M. (2025): Global Investment
Returns. Yearbook 2025. What 125 years of history tell us about the
future, UBS)?
2. Welche realen Renditen wurden im schwedischen Modell der
Prämienrente im Standardfonds AP7 in den einzelnen Jahren seines Bestehens
erwirtschaftet, und inwiefern weicht die Anlagepolitik in diesem staatlichen
Standardfonds von den Empfehlungen der Alterssicherungskommission
ab?
3. Welche anderen internationalen Vorbilder existieren neben der
schwedischen Prämienrente, und welche Renditen wurden dort mit welcher
Anlagestrategie erwirtschaftet?
4. Von welcher Rendite der Kapitalrente, wie sie von der
Alterssicherungskommission empfohlen wird, geht die Bundesregierung aus, und wie
ordnet die Bundesregierung ihre eigenen Renditeerwartungen im Kontext der
Antworten zu den Fragen 1 bis 3 ein?
5. Teilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, dass bei der
Kapitalrente die Renditeorientierung ganz im Vordergrund stehen soll,
„politische Festlegungen zur Anlagepolitik und ein Ausschluss
bestimmter Länder oder Branchen zu vermeiden“ seien und nur „nach sorgfältiger
Einzelfallprüfung unethische Investitionen ausgeschlossen werden“, und
wenn ja, warum, wo doch mindestens Governance-Aspekte von ESG
(Environmental, Social und Governance)-Kriterien unumstritten finanziell
positiv bzw. risikominimierend wirken?
6. Hält die Bundesregierung womöglich eine Anlagestrategie für geeigneter
für die Kapitalrente, die im Sinne einer klaren langfristigen
Renditeorientierung auch risikominimierende Effekte von ESG-Kriterien bewusst
einbezieht, angelehnt an die Anlagestrategie der schwedischen Pensionsfonds
und wie es am Finanzmarkt breiter „common sense“ ist?
7. Plant die Bundesregierung, individuelle Ansprüche aus einer Kapitalrente
bei Renteneintritt zu ermitteln und Auszahlungen gleichverteilt über die
Rentenzeit eines Einzelnen vorzunehmen, oder sollen Auszahlungen
dynamisiert, also an die Entwicklung der Erträge auch im Rentenalter einer
Einzelperson geknüpft werden?
8. Wenn die Auszahlungshöhe aus der Kapitalrente bei Renteneintritt
gleichverteilt festgelegt wird, welchen Kaufkraftverlust des Auszahlungsbetrags
nimmt die Bundesregierung über die Rentendauer an, und wie wird sich
der relative Unterschied zur umlagebasierten Rentenhöhe entwickeln, die
nach der Rentenanpassungsformel erhöht wird?
9. Wie will die Bundesregierung die Anleger schützen, die sich nicht für das
staatliche Standardprodukt für die Kapitalrente, sondern für einen der
„zertifizierte[n] Anlagefonds weiterer Anbieter“ (vgl.
Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.) entscheiden und Gefahr laufen, durch eine schlechte
Anlagestrategie nur eine geringe Rendite zu erwirtschaften?
10. Anhand welcher Kriterien und nach welchem Verfahren plant die
Bundesregierung, die privaten Anlagefonds weiterer Anbieter zu zertifizieren
bzw. auszuwählen, und wie soll hierbei eine mögliche Begrenzung
erfolgen (vgl. Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.)?
11. Inwiefern wirkt sich eine mögliche niedrigere oder höhere Performance
der zertifizieren privaten Anlagefonds in der Kapitalanlage in Säule 1 auf
den individuellen Auszahlungsbetrag aus?
12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Anfangskosten die
Kosten für Vermögensverwaltung und Administration nicht langfristig bei
0,1 Prozent verbleiben, sondern sich noch geringeren Kosten,
beispielsweise der schwedischen Pensionsfonds, annähern, die heute bei ca.
0,06 Prozent liegen?
13. Plant die Bundesregierung, dass der öffentliche Fonds für die Kapitalrente
auch in Venturecapital und Start-ups investiert, und wenn ja, über welche
Vehikel (z. B. Dachfonds, Direktbeteiligungen) – etwa vergleichbar der
Struktur des schwedischen AP6-Fonds oder von CPP Investments, dem
kanadischen Pensionsfonds, der Private-Equity- und Venture-Capital-
Beteiligungen über Fund-Commitments, Direktinvestments und Co-
Investments aufgebaut hat?
14. Steht der Finanzierungsweg über zusätzliche Beiträge für eine
Kapitalrente, den die Kommission vorschlägt, nach Ansicht der Bundesregierung
nicht im Widerspruch zum Ziel der Beitragssatzstabilität, gerade
angesichts der Tatsache, dass das Gesamtniveau der
Sozialversicherungsbeiträge bereits jetzt deutlich über dem Zielwert von 40 Prozent liegt, die
Beitragsätze der gesetzlichen Rentenversicherung demografiebedingt in den
nächsten Jahren ohnehin steigen werden und, wie die Kommission selbst
ausführt, „Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber […] nicht unangemessen
zusätzlich belastet werden [dürfen], da höhere Lohnnebenkosten
Investitionen ins Ausland lenken könnten“ (Bericht s. o., S. 60)?
15. Um wie viele Prozentpunkte und auf welchen Prozentsatz steigen die
Beiträge durch die Einführung der Kapitalrente bis 2035, 2040, 2045 und
2050
a) im Vergleich zu einem Szenario ohne jede Reform,
b) im Vergleich zu einem Szenario, in dem die übrigen Empfehlungen
der Kommission ohne die Kapitalrente umgesetzt würden?
c) Ergibt sich durch die beitragsfinanzierte Kapitalrente ein steiler
Beitragssatzanstieg, der im Widerspruch zum zentralen Ziel des Auftrags
der Kommission steht, nämlich „die Sicherung stabiler Beitragssätze
über die nächsten zehn Jahre“ zu erreichen (Einsetzungsbeschluss des
BMAS, s. o., S. 2)?
16. Von welchen Effekten der 2-prozentigen Beitragssatzsteigerung durch die
Kapitalrente auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigtenzahlen
geht die Bundesregierung bis 2040 und bis 2050 aus?
17. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, dass „die
zusätzlichen Zahlungen für die neue Kapitaldeckung die verfügbaren
Einkommen drücken“ und somit „mit einem Verlust beim Wirtschaftswachstum in
den Jahren ab 2028 von insgesamt einem Prozentpunkt und dem Verlust
von 250 000 Jobs zu rechnen“ sei (www.wsi.de/de/faust-detail.htm?produ
kt=HBS-009418)?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der höheren Beitragssätze
auf die Lohnstückkosten?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Unternehmen in
den Lohnverhandlungen ihren paritätischen Beitrag durch niedrigere
Lohnabschlüsse auf die Beschäftigten abwälzen?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der Beitragssatzerhöhung
auf die Entwicklung der Einkommenssteuer und auf das gesamte
Steueraufkommen?
21. Hält die Bundesregierung es für realistisch, die stufenweise Erhöhung der
Beitragssätze bereits 2028 mit 0,5 Prozentpunkten beginnen zu lassen und
innerhalb von vier Jahren die Beitragssätze um insgesamt 2,0
Prozentpunkte zu erhöhen?
22. Welche grundsätzlichen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten einer
Kapitalrente sieht die Bundesregierung im Vergleich zu einer
Finanzierung durch zusätzliche Beiträge, und wie würden sich diese Alternativen
auf Wachstum und Arbeitsmarkt auswirken?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht verschiedener Experten,
dass nach der approximativen Formel, nach der ein um 1 Prozent höherer
Beitragssatz zu einem um 2 Prozent höheren Rentenniveau führt, eine
direkte Zuführung der Mittel aus der 2-prozentigen Beitragserhöhung an die
gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erhöhung des Rentenniveaus um
rund 4 Prozent führen und damit eine raschere Erhöhung des
Rentenniveaus ermöglichen würde als über die Kapitalrente und somit in den
nächsten rund 20 Jahren ein höheres Rentenniveau ermöglichen würde als
von der Kommission über die Kapitalrente prognostiziert (Bericht der
Kommission, s. o., Abb. 3 S. 75)?
24. Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine beitragsfinanzierte
Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2050 zu einem niedrigeren
Anstieg der Beiträge führen als der Vorschlag der Kommission, eine
Kapitalrente einzuführen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Option?
25. Wie plant die Bundesregierung, die Lohnnebenkosten zu senken, oder
mindestens zu stabilisieren, wenn sie diese hier um 2 Prozentpunkte
anhebt, aber parallel keine Pläne bekannt sind, beispielsweise bei den
Krankenversicherungsbeiträgen die Kosten zu senken, was durchaus möglich
wäre, wie der Bericht der Gesundheitskommission und der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen?
26. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Wirkung der beiden
Weltkriege des 20. Jahrhunderts, der Hyperinflation von 1923 und der
Weltwirtschaftskrise ab 1929 sowie der Erfahrungen der
Rentenversicherung mit Kapitaldeckungselementen bei diesen Ereignissen die
Einschätzung der Kommission einer „in der Rückschau über lange Zeiträume
immer positiven (…) Entwicklungen der Kapitalmärkte“ (S. 61), und wie
beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in dieser Frage
aufgeführten historischen Ereignisse die Entscheidung bei der großen
Rentenreform von 1957 für ein Umlageverfahren anstelle (von Elementen)
einer Kapitaldeckung?
27. Teilt die Bundesregierung die Erwartung der Kommission, dass die
Kapitalrente ab 2040 das Rentenniveau von rund 48,5 Prozent auf cirka
50,5 Prozent im Jahr 2050 steigen lassen wird (Bericht der Kommission,
s. o., Abb. 3, S. 75), geht sie von einer nahezu linearen Steigerung des
Rentenniveaus über die Zeit aus, und wenn ja, wie lange wird sich eine
solche Steigerung mutmaßlich fortsetzen, und welchen Begriff des
Rentenniveaus für die Summe aus Kapitalrente und Umlagerente legt die
Bundesregierung hierbei zugrunde?
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für die Rentenjahrgänge,
deren Renteneintritt in die Phase einer besonders schlechten
Wertentwicklung der Kapitalanlage fällt, und müssten nach Ansicht der
Bundesregierung über die Empfehlungen der Kommission hinaus einige Jahre vor dem
gesetzlichen Renteneintrittsalter bisherige Ersparnisse einer Einzelperson
in niedrige Risikoklassen umgeschichtet werden?
29. Würde die Bundesregierung, falls es – bedauerlicherweise – bereits in den
nächsten Jahren zu einem Einbruch am Aktienmarkt kommen sollte, der
wie bei früheren Krisen nur mit Verzögerung aufgeholt würde, höhere
Bundeszuschüsse gewähren, oder würde das Versprechen eines stabilen
Sicherungsniveaus nicht eingehalten, oder käme es zu einer Kombination
aus beidem?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die
Erwerbsminderungsrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen
Rentenversicherung existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, und welche Vorteile und
welche Nachteile sieht die Bundesregierung bei einer Einbeziehung der
Erwerbsminderungsrente in die Kapitalrente?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die
Hinterbliebenenrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen Rentenversicherung
existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, um die sozialen
Ausgleichswirkungen dieser Rentenart nicht zu schwächen, und welche Vorteile und
welche Nachteile hätte eine solche Einbeziehung auch auf die Höhe der
Rentenerwartungen der Regelaltersrentnerinnen und Regelaltersrentner
aus der Kapitalrente?
32. Welchen Rentenniveaubegriff verwendet die Bundesregierung für
Umlagerente und Kapitalrente, wenn mit einer dynamisierten Rente inklusive
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenabsicherung und einer nicht
dynamisierten reinen lebenslangen Monatsauszahlung zwei völlig
unterschiedliche Leistungsarten gemeinsam bewertet werden müssen?
33. Wer sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Trägerschaft
für den öffentlichen Fonds für die Kapitalrente übernehmen?
a) Sollte das der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
(KENFO) übernehmen?
b) Welche Alternativen kämen für die Bundesregierung infrage?
34. Prüft die Bundesregierung, ob, und wenn ja, wie der öffentliche Fonds für
die gesetzliche Kapitalrente auch als öffentliches Angebot im Rahmen der
geförderten privaten Altersvorsorge dienen kann?
Berlin, den 28. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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