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Frage von Sonja Lemke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Sonja Lemke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund US-amerikanischer Sanktionen gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg und den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton und der Gefahr weiterer Schritte in diese Richtung, die Durchsetzung des Digital Services Acts und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch in Anbetracht der Abhängigkeit von US-amerikanischen Digitalkonzernen abzusichern? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU ein europaweit einheitliches Regelwerk erlassen, um ein vertrauenswürdiges Online-Umfeld sicherzustellen. Sehr große Online-Plattformen und -suchmaschinen unterliegen hinsichtlich der Pflichten des DSA der Aufsicht durch die Europäische Kommission. Andere Anbieter werden in Deutschland von der Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC) bei der Bundesnetzagentur beaufsichtigt. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Kommission für eine konsequente Umsetzung des DSA ein. Für einen Rechtsstaat ist es essenziell, geltende Gesetze durchzusetzen. Zur Absicherung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen schon 2021 die „Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung“ beschlossen. In dieser Strategie sind strategische Ziele definiert, Lösungsansätze beschrieben und verschiedene Maßnahmen exemplarisch dargestellt. Seit 2021 wird kontinuierlich an der Umsetzung der Strategie gearbeitet, und verschiedene Maßnahmen konnten seither realisiert werden. Die aktuelle Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, die digitale Souveränität zu stärken. Gemeinsam mit Frankreich hat die Bundesregierung den Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität am 18.11.2025 initiiert und verfolgt das übergeordnete Ziel durch Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Unter anderem erarbeitet eine deutsch-französische Taskforce zur Digitalen Souveränität eine gemeinsame Definition für einen europäischen digitalen Dienst. Ferner wird sie Souveränitätsindikatoren ausarbeiten und sich dabei auf zentrale Sektoren wie Clouddienste, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit konzentrieren. Ihr Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, um die Definition durch einschlägige europäische Politikinstrumente wie sektorale Regulierung, staatliche Beihilfen und den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Die Ergebnisse dieser Bemühungen werden beim Deutsch-Französischen Ministerrat 2026 vorgestellt.

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