Strategie zur digitalen Souveränität - Für eine selbstbestimmte digitale Zukunft Deutschlands und Europas
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Strategie zur digitalen Souveränität - Für eine selbstbestimmte digitale Zukunft Deutschlands und Europas
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2726
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Anna
Lührmann, Jeanne Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, Dr. Franziska
Brantner, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Sandra Detzer, Chantal Kopf
und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Strategie zur digitalen Souveränität – Für eine selbstbestimmte digitale
Zukunft Deutschlands und Europas
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland und Europa stehen vor der Aufgabe, ihre digitale Zukunft eigenständig,
rechtsstaatlich und sicher zu gestalten, statt sie und sich von den Opportunitäten
anderer Akteure bestimmen zu lassen. Technologische Unabhängigkeit und Wahlfreiheit
entscheidet zunehmend über politische Handlungsfähigkeit, wirtschaftliche Stärke und
gesellschaftliche Resilienz. Zentrale digitale Infrastrukturen von Cloud-Diensten über
Betriebssysteme und Technologien wie Künstliche Intelligenz beruhen weiterhin auf
Produkten, die von außereuropäischen Konzernen kontrolliert werden. Verwaltungen,
Unternehmen und Bürger*innen sind dadurch vielfach von Entscheidungen abhängig,
die außerhalb Europas, in teilweise nicht demokratischen Systemen und intransparent
getroffen werden. Die Stärkung der digitalen Souveränität ist eine zentrale Bedingung
für das Gelingen der gesellschaftlichen Gestaltung der Digitalisierung, für die
Schaffung von Vertrauen in digitale Angebote und Infrastrukturen, für den Erhalt von
Freiheit sowie für die Sicherung von Frieden.
Die Bundesregierung hat bislang keinen vollständigen Überblick darüber, in welchem
Ausmaß und in welchen Bereichen Deutschland und insbesondere die
Bundesverwaltung tatsächlich von außereuropäischen Technologien abhängig ist. Dieses fehlende
Lagebild muss dringend behoben werden. Bei den hierzu bestehenden
Rahmenverträgen fehlt es an Transparenzmechanismen, sodass der Staat vielfach nicht weiß, in
welchem Umfang Leistungen tatsächlich abgerufen und finanzielle Mittel insgesamt
bewegt werden. Nur auf Grundlage belastbarer Daten kann eine gezielte Strategie zur
Stärkung digitaler Eigenständigkeit entwickelt werden.
Digitale Souveränität bedeutet Wahlfreiheit. Es muss die Möglichkeit bestehen,
zwischen verschiedenen Anbietern und Lösungen zu entscheiden, anstatt von einzelnen
Plattformen und Technologieanbietern abhängig zu sein. Souveräne Digitalisierung
bedeutet Gestaltung und nicht Abschottung. Sie steht für die Fähigkeit, digitale
Technologien eigenständig zu entwickeln, zu betreiben und zu gestalten – auf Grundlage
europäischer Werte, der Wahrung von Grund- und Menschenrechten, hoher
Datenschutzstandards und fairer Wettbewerbsbedingungen. Deutschland ist stark aufgestellt
in der Grundlagenforschung bei digitalen Basistechnologien wie KI. Für mehr digitale
Souveränität müssen wir die Forschungs- und Innovationskraft des Landes fördern und
uns in europäischen Forschungsleuchttürmen stärker vernetzen. Außerdem müssen wir
Experimentierräume schaffen, in denen solch neue Technologieansätze
grundrechtsschonend erprobt und in die Anwendung gebracht werden können. Dafür braucht es
politischen Willen, langfristige Investitionen und eine klare strategische Linie, die
digitale Souveränität als Kernziel deutscher und europäischer Digitalpolitik verankert.
Als größte Volkswirtschaft Europas und wichtiger Standort für die Digitalwirtschaft
muss Deutschland dabei vorangehen mit souveräner Infrastruktur, höchsten IT-
Sicherheitsstandards, einem modernen Vergaberecht und Investitionen in europäische
Schlüsseltechnologien.
Die Stärkung digitaler Souveränität bietet enorme Chancen für unseren
Wirtschaftsstandort, für Innovation und für die Sicherung unseres Wohlstands. Wer
technologische Unabhängigkeit mit Offenheit, Transparenz und Nachhaltigkeit verbindet, schafft
Vertrauen, schützt Grundrechte und stärkt die Innovationskraft kleiner und mittlerer
Unternehmen. Europas Stärke liegt in seiner Fähigkeit, Kooperation und
Gemeinwohlorientierung mit technologischer Exzellenz zu verbinden. Um diese Stärke zu
sichern, braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. spätestens bis Ende des ersten Quartals 2026 eine umfassende Bestandsaufnahme
der digitalen Abhängigkeiten Deutschlands vorzulegen und dafür unverzüglich in
einer unabhängigen Untersuchung systematisch erfassen zu lassen, in welchen
Bereichen – insbesondere in Verwaltung, kritischer Infrastruktur, digitaler
Öffentlichkeit und Medienlandschaft, Bildung, Gesundheit und Forschung –
Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern bestehen, welche Risiken dadurch
entstehen und welche offenen, europäischen Lösungen vorhanden sind;
2. auf Grundlage der Bestandaufnahme eine nationale Strategie für digitale
Souveränität zu entwickeln. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind
hierbei einzubeziehen. Diese Strategie soll konkrete und messbare Ziele,
Zeitpläne und Zuständigkeiten festlegen und sektorübergreifende Maßnahmen
benennen, um Abhängigkeiten schrittweise zu verringern und europäische
Handlungsfähigkeit zu stärken.
Dazu gehören insbesondere:
a) klare und messbare Ziele für Open Source und digitale Souveränität
festzulegen;
b) ausreichende Mittel für digitale Souveränität im Bundeshaushalt
bereitzustellen;
c) das Vergaberecht zu modernisieren, sodass offene Standards, Schnittstellen
und Open-Source-Lösungen Vorrang haben („Public Money, Public Code“);
d) Transparenz und Monitoring bei bestehenden und künftigen
Rahmenverträgen sicherzustellen, indem verbindliche Monitoring-Instrumente eingeführt
werden, die eine kontinuierliche Auswertung der abgerufenen Leistungen
und finanziellen Mittel ermöglichen;
e) europäische digitale Infrastrukturen gezielt auszubauen und zu vernetzen
und sich dafür im Rahmen der Verhandlungen des Mehrjährigen
Finanzrahmens der EU 2028–2034 einzusetzen;
f) die Forschung zu digitalen Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz
zu intensivieren und den Forschungs- und Innovationsstandort als
maßgeblichen Treiber für die Entwicklung von grundrechtsschonenden
Technologien für digitale Souveränität zu begreifen;
g) Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für souveräne Technologien zu
fördern;
h) faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Technologieunternehmen
zu schaffen;
i) im Sicherheitsbereich den Einsatz von Produkten nicht vertrauenswürdiger
Hersteller konsequent auszuschließen;
j) die digitale Zivilgesellschaft als Partnerin digitaler Souveränität
einzubinden;
k) eine demokratische Allianz für digitale Souveränität mit gleichgesinnten
Staaten zu formen;
l) europäische Digitalgesetze konsequent umzusetzen und ihren
Schutzstandard zu sichern.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
BegründungIn einer Welt, in der digitale Technologien zu geopolitischen Machtfaktoren geworden sind,
gefährden technologische Abhängigkeiten Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Demokratie. Die jüngsten
Entwicklungen zeigen, wie verwundbar diese Abhängigkeiten machen. Europäische Digitalgesetze werden auf Druck
US-amerikanischer Tech-Konzerne zur Verhandlungsmasse, sicherheitskritische Systeme liegen auf Servern
unter ausländischer Rechtshoheit und viele Behörden nutzen Software, deren Quellcode sie nicht kennen und bei
der sie einen Zugriff auf Daten nicht ausschließen können. Wie berechtigt diese Sorge ist, zeigten erst kürzlich
die Aussagen des Microsoft-Justiziars Anton Carniaux vor dem französischen Senat im Juni 2025. Er bestätigte:
Europäische Daten, unabhängig wie sensibel oder sicherheitsrelevant sie sind oder ob sie nach deutschem oder
europäischem Recht übermittelt werden dürfen, sind dem potentiellen Zugriff der US-Regierung durch den
CLOUD Act ausgesetzt.Um wirksam handeln zu können, braucht es zunächst ein aktuelles und belastbares
Lagebild über bestehende technologische Abhängigkeiten, ihre Risiken sowie vorhandene europäische
Alternativen. Eine 2019 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) durchgeführte
Marktanalyse zu Software-Abhängigkeiten bildete hierfür eine Grundlage, spiegelt jedoch weder die aktuelle
technologische Entwicklung noch die heutige geo-, sicherheits- und digitalpolitische Lage wider. Die Bundesregierung
muss daher unverzüglich in einer unabhängigen Untersuchung systematisch bestehende Abhängigkeiten erfassen
lassen.
Dieses Lagebild bildet die Grundlage für die Entwicklung einer kohärenten Strategie, die Deutschlands digitale
Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit stärkt und folgende zentrale Handlungsfelder umfasst:
Die Strategie muss in einen gemeinsamen europäischen Weg eingebettet sein – nur durch Zusammenarbeit kann
echte digitale Souveränität gelingen. Dazu gehört, europäische digitale Infrastrukturen gezielt auszubauen und
zu vernetzen und nationale Lösungen von Beginn an europäisch anschlussfähig zu gestalten. Der DeutschlandS-
tack muss so ausgestaltet werden, dass er sich in einen „EuroStack“ integrieren lässt, wie ihn die europäische
EuroStack-Initiative (vgl. eurostack.eu) vorsieht. Ebenso ist der Ausbau der europäischen Halbleiterproduktion
als zentraler Bestandteil dieser Strategie notwendig. Nur so ist eine souveräne europäische Cloud-, Daten- und
KI-Infrastruktur zu schaffen, die höchsten Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen genügt.
Ebenso wichtig ist, ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen, um Projekte wie openDesk, openCode und das
Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) langfristig zu sichern und auszubauen. Eine glaubwürdige
Souveränitätsstrategie erfordert verlässliche Finanzierung und institutionelle Verstetigung.
Fehlende Transparenz bei bestehenden Rahmenverträgen erschwert eine realistische Einschätzung der
tatsächlichen Abhängigkeiten. Daher müssen geeignete Monitoring-Mechanismen etabliert werden, um Abrufvolumina
und Anbieterbeziehungen systematisch zu erfassen.
Zentral ist zudem, klare und messbare Ziele für Open Source und digitale Souveränität festzulegen. Die im
Koalitionsvertrag angekündigten „ambitionierten Ziele“ müssen mit überprüfbaren Indikatoren unterlegt werden,
etwa zum Anteil von Open-Source-Software in der Verwaltung, zur Zahl geförderter Projekte und zur
tatsächlichen Nutzung von openDesk und openCode in der Bundesverwaltung.
Forschung sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften sind entscheidend für digitale Souveränität.
Deutschland braucht eine gezielte Förderung von Forschungseinrichtungen, Hochschulen und
Ausbildungsprogrammen, die offene, sichere und vertrauenswürdige Technologien entwickeln und vermitteln. Nur mit
ausreichend Fachkräften und eigener technologischer Kompetenz kann Souveränität dauerhaft gesichert werden.
Auch das Vergaberecht muss modernisiert werden, damit offene Standards, offene Schnittstellen und Open-
Source-Lösungen bei öffentlichen IT-Beschaffungen Vorrang haben. Maßstab sollte das Leitbild „Public Money,
Public Code“ sein. Darüber hinaus gilt es, faire Wettbewerbsbedingungen für europäische
Technologieunternehmen zu schaffen. Start-ups, mittelständische IT-Unternehmen und Open-Source-Anbieter benötigen gezielte
Förderprogramme und eine faire Beschaffungspolitik, damit Wertschöpfung, Know-how und Datenverarbeitung in
Europa verbleiben.
IT-Sicherheit und Datenschutz sind als zentrale Souveränitätsfaktoren zu verankern. IT-Sicherheit ist als
verfassungsrechtliche Gewährleistungspflicht des Staates anzuerkennen. Die Bundesregierung muss die
Schutzpflichten aus dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zur obersten Priorität
ihrer IT-Sicherheitspolitik machen. Maßnahmen zum Ausbau der IT-Sicherheit sind zu stärken, während
Vorhaben, die diese schwächen, konsequent abzulehnen sind. Kritische Komponenten, die nicht vertrauenswürdig sind,
müssen aus sensibler Infrastruktur entfernt werden. Datenschutz, Verschlüsselung und Transparenz sind
verbindliche Grundprinzipien staatlicher IT-Systeme.
Gerade im Sicherheitsbereich, etwa bei der Digitalisierung von Sicherheitsbehörden, ist technologische
Abhängigkeit besonders riskant. Hier besteht ein erhöhtes Risiko technischer Steuerung, Einflussnahme und des
Abflusses sensibler Daten – mit potenziell gravierenden Folgen für die Sicherheit und Souveränität Deutschlands.
Eine Vergrößerung dieser Abhängigkeit durch den Einsatz von Produkten nicht vertrauenswürdiger Hersteller
wie Palantir muss ausgeschlossen werden. Stattdessen sollte der Staat eigene Produkte entwickeln oder sich an
deren Entwicklung beteiligen. Wo dies nicht möglich ist, sind vorrangig europäische Anbieter zu nutzen, sofern
deren Lösungen die notwendige Souveränität gewährleisten.
Darüber hinaus muss die digitale Zivilgesellschaft als Partnerin digitaler Souveränität systematisch eingebunden
werden. Es braucht Strukturen für ihre dauerhafte Beteiligung, eine verlässliche Förderung
gemeinwohlorientierter Digitalprojekte sowie eine langfristige Unterstützung von Open-Source-Initiativen. Neben Wirtschaft und
Wissenschaft ist auch die digitale Zivilgesellschaft regelmäßig in Dialogformate und Entscheidungsprozesse
einzubeziehen.
Die europäischen Digitalgesetze müssen konsequent umgesetzt und ihre hohen Schutzstandards gesichert
werden. Der Digital Markets Act, der Digital Services Act, der Data Act und der AI Act sind wirksam anzuwenden
und gegen Verwässerungsversuche zu verteidigen, um Verbraucher*innenrechte, fairen Wettbewerb und
Grundrechte dauerhaft zu schützen.
Deutschland sollte eine demokratische Allianz für digitale Souveränität mit gleichgesinnten Staaten aufbauen.
Ein solches Netzwerk kann den Austausch zwischen Regierungen, Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft
und insbesondere der Open-Source-Community fördern und die gemeinsame Entwicklung souveräner
Technologien vorantreiben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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