Frage von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Legt die Bundesregierung bei komplexen Gesetzesänderungsvorhaben mit möglichen weitreichenden Umweltauswirkungen Wert auf fundierte Konsultationsverfahren von Ländern, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, und, wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dann ihr Vorgehen im Falle des sogenannten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, bei dem nicht einmal ein voller regulärer Arbeitstag (außerhalb von Wochenenden) an Zeit für Stellungnahmen eingeräumt wurde (vergleiche https://taz.de/Die-Regierung-will-Bauvorhaben-beschleunigen-klappt-das/!6139055/)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Die Bundesregierung führt bei Gesetzgebungsverfahren in der Phase der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung Beteiligungsverfahren der Länder, kommunalen Spitzenverbände und Verbände gemäß den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung durch. Der Regierungsentwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz bedurfte einer zügigen Erstellung, um zeitnah die verfassungsmäßigen Beratungsprozesse im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens einzuleiten, das mit der Zuleitung an den Bundesrat beginnt. Die mit dem Gesetz verbundene Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen des Neu- und Ausbaus, der Unterhaltung und Sanierung einer modernen und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur muss im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, der Daseinsvorsorge und der Verkehrsinfrastruktur zügig wirken.
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