Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des US-Botschafters in der Türkei, Tom Barrack, wonach die syrische Übergangsregierung in Damaskus inzwischen die Sicherheit einschließlich der Kontrolle über IS-Haftanstalten gewährleisten könne, sodass die kurdischen Syrian Democratic Forces (SDF) als Partner der USA im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) entbehrlich geworden seien und ihre Integration in staatliche Strukturen unter Präsident Ahmed al-Sharaa daher einen gangbaren Weg zu nationaler Einheit darstelle (vergleiche https://x.com/USAMBTurkiye/status/2013635851570336016?s=20), obwohl die Co-Außenbeauftragte der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES), Îlham Ehmed, wegen anhaltender Angriffe auf kurdische Gebiete und die Zivilbevölkerung vor einem Scheitern des Übergangsprozesses warnt (vergleiche https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ehmed-warnt-vor-scheitern-des-syrien-prozesses-berlin-musse-handeln-49861), und plant die Bundesregierung konkrete politische Maßnahmen zum Schutz der kurdischen Gebiete und der Zivilbevölkerung, wie von Îlham Ehmed gefordert, und, wenn ja, welche?
Antwort des Staatsministers Florian Hahn:
Die Bundesregierung begrüßt die Einigung vom 24. Januar zu einer 15-tägigen Verlängerung der Waffenruhe zwischen der syrischen Regierung und den Syrian Democratic Forces (SDF).
Für einen langfristigen Frieden und erfolgreichen, inklusiven Übergangsprozess ist eine politische und militärische Integration der kurdischen Selbstverwaltung in syrische staatliche Strukturen notwendig. Das Abkommen vom 10. März 2025 bzw. das dieses ersetzende Abkommen vom 18. Januar 2026 stellen hierfür eine gute Grundlage dar. Auch das Dekret des syrischen Präsidenten al-Sharaa vom 16. Januar 2026, welches den Kurden in Syrien sprachliche und kulturelle Rechte sowie Schutz und Staatsbürgerschaft zusagt, ist ein wichtiger Schritt. Die Details einer Integration der SDF müssen in Syrien zwischen den beteiligten Parteien ausgehandelt werden.
Die Bundesregierung bekräftigt die Souveränität und territoriale Integrität Syriens. Es ist zentrale Aufgabe der syrischen Regierung, die Sicherheit im Land zu gewährleisten. Die Übernahme der Verantwortung für die Haftanstalten und Lager in Nordostsyrien durch die syrische Regierung ist Bestandteil der Waffenstillstandsvereinbarung und der oben genannten Abkommen mit der SDF. Die syrische Regierung hat sich zudem wiederholt öffentlich zum Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat bekannt. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung den Beitritt Syriens zur internationalen Anti-IS-Koalition im November 2025.
Berichte über zivile Opfer und humanitäre Notlagen in Nordostsyrien in Folge der Kampfhandlungen hat die Bundesregierung mit Sorge zur Kenntnis genommen und ruft nachdrücklich alle Seiten zur friedlichen Beilegung des Konflikts und zum Schutz der Zivilbevölkerung auf. Hierzu stimmt sich die Bundesregierung auch eng mit Ihren Partnern ab (vgl. Quad-Statement vom 27.01.2026).
Relationen
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