Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes - Gerechtigkeit einfordern, Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus rücken
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Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes - Gerechtigkeit einfordern, Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus rücken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3046
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Schahina Gambir, Agnieszka Brugger,
Deborah Düring, Lamya Kaddor, Max Lucks, Filiz Polat, Boris Mijatović,
Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes – Gerechtigkeit einfordern,
Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus
rücken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Dezember 2024 fällt nach einem 13 Jahre andauernden, blutigen Bürgerkrieg und
jahrzehntelanger Diktatur voller Gewalt gegen die eigene Bevölkerung das Regime
des syrischen Präsidenten Baschar Al-Assad. Eine Offensive der islamistischen Miliz
Hayat Tahrir al-Sham (HTS) und weiteren bewaffneten Gruppen unter Führung von
Ahmed al-Scharaa (damals unter seinem Pseudonym Abu Mohammed al-Dscholani)
sowie die syrische Zivilgesellschaft benötigen überraschend nur wenige Tage, um das
von der eigenen Brutalität und Korruption ausgehöhlte Regime zu stürzen. Die Assads
und ihre Schergen hinterlassen ein Land in Trümmern. Die syrische Gesellschaft und
die neuen Machthaber sind mit einer tief traumatisierten und gespaltenen Bevölkerung
ebenso konfrontiert wie mit riesigen Herausforderungen hinsichtlich des
Wiederaufbaues, der Rückkehrmöglichkeiten von Millionen Geflüchteter im In- und Ausland und
der Aufarbeitung der Verbrechen von Krieg und Diktatur.
Seit Ende Januar 2025 ist Ahmed al-Scharaa Interimspräsident von Syrien. Doch die
Übergangsregierung konnte bis heute weder die Kontrolle über das gesamte
Territorium des Landes erringen noch die Sicherheit der vielfältigen syrischen Bevölkerung
garantieren. Wenige Monate nach dem Machtwechsel führten konzertierte Angriffe
von Anhängern des alten Regimes auf die herrschenden Sicherheitskräfte zu Kämpfen,
in deren Folge hunderte alawitischer Zivilist*innen im Westen Syriens rund um die
Stadt Latakia massakriert wurden. Im Juli 2025 kämpften in Suwaida drusische
Milizen, bewaffnete sunnitische Stämme und Truppen der Übergangsregierung. Auch
dabei kam es nach Hasstiraden und der öffentlichen Demütigung von religiösen
Würdeträgern zu schweren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung sowie zu
völkerrechtswidrigen israelischen Luftangriffen. Die bisher geschehene Aufarbeitung der Gewalt
durch Sicherheitskräfte ist ungenügend. Trotz des bekundeten Willens der
Übergangsregierung religiöse und ethnische Minderheiten in Staatsaufbau und die politischen
Prozesse zu integrieren, bleibt unklar, ob die Übergangsregierung in der Lage ist, die
Extremisten in ihren Reihen zu kontrollieren. Im Schatten dessen erstarkt die
Terrororganisation „Islamischer Staat“ erneut.
Zusätzlich sehen sich ethnische sowie religiöse Minderheiten in Syrien durch die
Übergangsregierung in Damaskus in ihren Rechten beschnitten: Im Abkommen vom
10. März 2025 zwischen der Übergangsregierung und der kurdischen
Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien wurde beispielsweise festgehalten, dass Kurd*innen als
indigene Bevölkerung anerkannt werden sollen. Doch in der Übergangsverfassung ist
von dieser Zusicherung nichts mehr vorhanden. Während die Provinzen Hasaka und
Rakka unverändert unter der Kontrolle der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF),
angeführt von kurdischen Verbänden, stehen, versucht die Übergangsregierung in
Damaskus zunehmend die Macht im Land zu zentralisieren. Ein sicheres und friedliches
Syrien wird es ohne einen ernsthaften Dialogprozess langfristig nicht geben. Derzeit
laufen Verhandlungen zwischen der SDF und der Übergangsregierung unter der
Vermittlung der USA und Frankreich. Erste Erfolge zeichneten sich im Oktober 2025 ab:
Die SDF soll in Form von drei regionalen Divisionen in eine Nationalarmee integriert
werden.
Die Befreiung von Assad hat temporäre Freiräume für Meinungsfreiheit und
Zivilgesellschaft geschaffen. Doch es gibt nach einem begonnenen nationalen Dialog noch
keinen glaubhaften politischen Prozess, der die legitimen Interessen aller Menschen in
Syrien sichert, die Gewalt beendet und Vertrauen zurückgewinnt. Die selbstbestimmte
Integration aller gesellschaftlicher und religiöser Gruppen im Land und die
gleichberechtigte Teilhabe aller Teile der Bevölkerung im vielfältigen Syrien bleibt auch vor
dem Hintergrund der weiterhin massiven internationalen Einflussnahme und der
Machtansprüche von Nachbarstaaten zentrale Bedingung für das Gelingen eines
politischen Übergangsprozesses und für eine friedliche und stabile Zukunft.
Die ersten Parlamentswahlen in Syrien seit dem Sturz der Assad-Diktatur fanden
Anfang Oktober 2025 statt. Hierbei handelte es sich jedoch um indirekte Wahlen bei
denen die Provinzen Suwaida, Hasaka und Rakka nicht inkludiert wurden. Dadurch
waren nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen an der Wahl beteiligt. Eine
ursprünglich angekündigte Frauenquote von 20 Prozent für die Gesamtheit der
Wahlleute in den Unterausschüssen wurde massiv verfehlt; dem Parlament würden aktuell
nur knapp 4 Prozent Frauen angehören. Auch hier bleiben also Zweifel, doch einer im
März 2025 von al-Scharaa unterschriebenen vorläufigen Verfassung zufolge soll
Syriens politisches System innerhalb einer auf fünf Jahren angesetzten Übergangsphase
reformiert werden, an dessen Ende direkte, nationale Parlamentswahlen stehen.
Eine der größten Herausforderungen Syriens bleibt die Aufarbeitung der begangenen
Völkerstraftaten während 13 Jahren Bürgerkrieg und 54 Jahren Assad-Diktatur. Syrien
wird dabei weiter auf internationale Unterstützung angewiesen sein, etwa beim
Capacity Building innerhalb der syrischen Justiz, bei der Finanzierung von UN-
Mechanismen zur Aufklärung und Aufarbeitung der Verbrechen (IIIM, COI, IIMP), der
Auslieferung von Kriegsverbrechern und der Unterstützung hybrider Gerichtsbarkeiten.
Zudem steht das Land vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die
derzeitige Lage ist höchst instabil und fragmentiert. Die USA und die EU haben viele ihrer
bislang umfassenden Sanktionen zwar aufgehoben, doch angesichts der fragilen
Sicherheitslage wirkt sich dies nur zögerlich aus. Aktuell leben neun von zehn Menschen
in Syrien in Armut. Es mangelt an den nötigsten Grundlagen im Bereich Gesundheit,
Wasser, Ernährungssouveränität und Bildung. Besorgniserregend ist auch, dass sich
die Situation in Nord- und Ostsyrien laut Ärzte ohne Grenzen besonders verschlechtert
hat.
Vor dem Hintergrund der skizzierten Herausforderungen bleibt das
entwicklungspolitische und humanitäre Engagement Deutschlands in Syrien essenziell. Hierbei ist
zentral zu berücksichtigen, dass tausende Kriegsflüchtlinge und Binnenvertriebene sich
nach dem Machtwechsel zurück in ihre Heimatregionen begeben haben. Es gilt daher
auch dabei zu unterstützen, die Ansprüche auf Land, Grund und Eigentum (housing,
land and property (HLP) rights) zu klären und zu sichern. Das deutsche Engagement
sollte sich zudem auf einen nachhaltigen und syrisch bestimmten Wiederaufbau des
Landes – besonders in den stark betroffenen Bereichen Gesundheit und Bildung – und
die Unterstützung von demokratischen und inklusiven Prozessen in Politik, Justiz und
Verwaltung konzentrieren. Bei all dem gilt, dass die Bedürfnisse, Grundrechte und
Beteiligung der gesamten Bevölkerung Syriens in den Mittelpunkt zu stellen sind.
Durch die Aufnahme von etwa einer Million syrischer Geflüchteter während der
Kriegsjahre seit 2011 verbinden Deutschland und Syrien heute besondere
Beziehungen. Aus diesen ergeben sich gleichermaßen Chancen und Verantwortung. Viele
Syrer*innen haben hier mittlerweile ihre Heimat gefunden und sind ein wichtiger Teil
dieser Gesellschaft geworden. Die syrische Diaspora in Deutschland leistet einen
wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau Syriens und baut bereits vor Ort Netzwerke mit
deutschen Institutionen auf. Doch starre Regelungen wie das Erlöschen von
Aufenthaltstiteln erschweren mittelfristiges Engagement – flexiblere Reglungen im
Aufenthaltsrecht durch zirkuläre Migration können ebenso wie kommunale oder sektorale
Partnerschaften dazu beitragen, Syrien zu stabilisieren und die deutsch-syrischen
Beziehungen aktiv zu gestalten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. erhebliche Mittel und Instrumente einzusetzen und das gegenwärtige Zeitfenster
in Syrien zu nutzen, um Wiederaufbau, Aufarbeitung und den Übergang zu einem
freien, friedlichen, inklusiven und demokratischen Syrien zu stärken, in dem sich
alle Bevölkerungsgruppen – unabhängig des Geschlechts, der
Religionszugehörigkeit und Ethnie – wiederfinden;
2. in diesem Zusammenhang das enorme Potential der Diasporagemeinschaft aus
Syrien in Deutschland anzuerkennen und diejenigen, die sich in den
demokratischen Wiederaufbauprozess in Syrien einbringen wollen, dabei zu unterstützen;
3. sicherzustellen, dass die humanitäre Notlage in Syrien durch bedarfsgerechte
Hilfe nach den internationalen humanitären Prinzipien adressiert wird, die den
Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur vorbereitet. Hilfsorganisationen
müssen ungehinderten, unabhängigen und sicheren Zugang zu allen Regionen und
Bevölkerungsgruppen Syriens erhalten, wobei Strukturen der Korruption und
Manipulation aus Zeiten des Assad-Regimes aufzubrechen und aufzuarbeiten
sind;
4. aufbauend auf den Einschätzungen des Auswärtigen Amts und des
Außenministers für die Dauer der unsicheren Lage vor Ort Abschiebungen nach § 60a
AufenthG auszusetzen;
5. das bestehende und regierungsferne entwicklungspolitische Engagement der
Bundesrepublik Deutschland fortzuführen und auszubauen und die Schwerpunkte
Bildung, Gesundheit, Land-, Grund und Eigentumsrechte sowie die
Unterstützung der Zivilgesellschaft, insbesondere frauengeführter Organisationen im
Sinne einer feministischen Entwicklungspolitik beizubehalten und kontinuierlich
weiterzuentwickeln;
6. sich dafür einzusetzen, dass die Eigentumsrechte aller Bevölkerungsgruppen
gewahrt werden und Menschen, die vor den Schrecken von Krieg und Vertreibung
geflüchtet sind, die Möglichkeit erhalten, sicher in ihre Häuser und auf ihr Land
zurückzukehren;
7. klare Bedingungen für die politische Teilhabe sowie Schutz und Rechte von
Frauen und allen religiösen und ethnischen Gruppen im Land an die syrische
Übergangsregierung zu kommunizieren sowie hierzu Ziele zu vereinbaren;
8. die Zusammenarbeit mit der syrischen Übergangsregierung im Sinne von
Dezentralisierung und Demokratisierung zu gestalten sowie zugleich die diplomatischen
Beziehungen zur Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien und die
Verhandlungen zwischen beiden Akteuren zu stärken;
9. den Aufbau demokratischer Strukturen inklusive einem Parteiengesetz,
Strukturen zivilgesellschaftlicher Partizipation und politischer Teilhabe und die
demokratische Rechte aller gesellschaftlichen Gruppen sowie aller Teile des Landes zu
stärken;
10. mittelfristig auf die Durchführung demokratischer Wahlen, auch für Syrer*innen
im Ausland, und die Schaffung einer demokratischen Verfassung hinzuwirken;
11. nachhaltige und dauerhafte Unterstützung für einen von allen Bürger*innen
Syriens getragenen Ansatz zur Übergangsjustiz im Land zu gewährleisten und die
Bedeutung von Aufarbeitung und Rechenschaftspflicht als Grundlage von
Versöhnung und nachhaltigem Frieden anzuerkennen und zu unterstützen;
12. die Aufklärung der Gräueltaten in Syrien unter dem Assad-Regime sowie von
allen bewaffneten Gruppen und Kriegsparteien während des Krieges und seit
Dezember 2024 in Deutschland sowie international aktiv mit technischen
Kapazitäten und finanziellen Ressourcen zu unterstützen, damit Verantwortliche zur
Rechenschaft gezogen werden;
13. auf dieser Basis einen inklusiven nationalen Dialog für Syrien zu unterstützen
und zur Verständigung der verschiedenen ethnischen und religiösen
Gemeinschaften beizutragen;
14. die wichtige Rolle der syrischen Zivilgesellschaft mit Kapazitäten und
Ressourcen zu unterstützen und auf die Übergangsregierung einzuwirken, den Schutz und
die Rechte von Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen als
wichtige Säule der politischen Teilhabe zu respektieren;
15. regionale Prozesse zu begleiten, die zur Stabilisierung Syriens beitragen können
und sich gemeinsam mit den Nachbarstaaten Syriens an entsprechenden
Initiativen zu beteiligen;
16. auf Nachbarstaaten Syriens und andere externe Akteure einzuwirken, die
territoriale Integrität und Souveränität Syriens zu respektieren, sich aus besetzten
Landesteilen zurückzuziehen und jede militärische und politische Einmischung und
Einflussnahme zu unterlassen, die das Land zusätzlich destabilisieren könnte;
17. sicherzustellen, dass der wirtschaftliche Wiederaufbau Syriens möglich wird und
dementsprechend weiter bestehende Sanktionen zu überprüfen sowie die
Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Bankensektor zu suchen;
18. Sanktionserleichterungen, die Individuen und Gruppen betreffen, beispielsweise
die Streichung von der EU-Terrorliste, klar unter die Bedingung des Schutzes
aller gesellschaftlicher und religiöser Gruppen in Syrien und eines inklusiven
politischen Prozesses zu stellen;
19. sich weiterhin auch in Deutschland für eine Strafverfolgung von Völkerstraftaten
während des syrischen Bürgerkrieges einzusetzen;
20. Syrer*innen auch mit finanziellen Mitteln bei der Schaffung von Orten für
Dokumentation und Gedenken im Sinne lebendiger Erinnerungskultur zu
unterstützen, beispielsweise im Zusammenhang mit Orten der Assad-
Schreckensherrschaft wie beispielsweise dem Sednaya-Gefängnis;
21. weiterhin die Lage der syrischen Geflüchteten und der aufnehmenden Gemeinden
in Syriens Nachbarländern durch eine den Bedarfen angemessene und planbare
Finanzierung von humanitärer Hilfe zu verbessern;
22. Programme zu Prävention und Deradikalisierung von islamistischem
Extremismus, besonders in den Gefangenenlagern al-Hol und Roj und den ehemaligen IS-
Hochburgen Rakka und Deir-ez-Zor, zu unterstützen und in diesem
Zusammenhang, wie auch von der SDF adressiert, die sicherheitspolitischen und
menschenrechtlichen Folgen der prekären Inhaftierung ehemaliger IS-Kämpfer und -
anhänger*innen politisch zu bearbeiten;
23. die Captagon- und Drogenkriminalität in Syrien weiterhin zu bekämpfen und
dafür die transnationale Zusammenarbeit der Länder der Region (Irak, Libanon,
Syrien, Jordanien, Jemen und weitere), auch bei Themen der Gesundheitsvorsorge,
Jugendschutz, Prävention und Strafverfolgung, zu unterstützen;
24. sich auf europäischer Ebene für die Nutzbarmachung in Europa und außerhalb
liegender Vermögenswerte des Assad-Regimes einzusetzen, etwa indem
Kapitalertragssteuern dieser Gelder in einen Wiederaufbaufonds für Syrien oder einen
Entschädigungsfonds der Opfer des Regimes gezahlt werden;
25. die aufenthaltsrechtlichen Regelungen in Hinblick auf eine dauerhafte und
gesicherte Aufenthaltsperspektive für Syrer*innen zu prüfen und anzupassen, um eine
unbürokratischen Spurenwechsels zu Erwerbs- oder anderen Zwecken zu
ermöglichen, unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Frauen, Kindern,
Studierenden und Auszubildenden, Senior*innen und Menschen mit
Behinderungen und Krankheiten und eine entsprechende Öffnung der Migrationsberatung;
26. die Unterstützung der kommunalen Behörden sicherzustellen, um eine
Reduzierung von Bearbeitungszeiten in laufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren und
Einbürgerungsverfahren zu ermöglichen;
27. Familiennachzugsverfahren zu beschleunigen und für subsidiär
Schutzberechtigte regulär wieder zu ermöglichen;
28. unbürokratische und verlässlich Aus- und Wiedereinreise von syrischen
Staatsbürger*innen mit Schutzstatus oder sonstigen Aufenthaltstiteln nach Syrien im
Sinne der von der EU-Kommission vorgeschlagenen „go-and-see“ visits zu
ermöglichen;
29. Asylverfahren auch von syrischen Staatsangehörigen, die ethnischen und
religiösen Minderheiten, der LSBTQI*-Community oder anderen besonders
schutzbedürftigen Gruppen angehören, sowie Entscheidungen im Familienasyl
wiederaufzunehmen und Widerrufsverfahren auf Grund der unsicheren Lage in Syrien
auszusetzen;
30. den Beitrag der syrischen Community in Deutschland zu würdigen und
Migrant*innenselbstorganisationen, communitybasierte Beratungsangebote und
Kulturprojekte sowie Projekte zur Unterstützung des Wiederaufbaus auskömmlich
finanziell zu fördern.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes befindet sich Syrien in einer fragilen Übergangsphase. Die
gewaltsamen Auseinandersetzungen in den kurdischen Vierteln Aleppos im Oktober 2025 sind dabei nur eines der
jüngsten Beispiele für die angespannte Menschenrechtslage. Viele Menschen in Syrien bleiben äußerst besorgt
über die zentralisierte Machtausübung der Übergangsregierung in Damaskus und die Betonung der islamischen
Rechtsprechung in der Übergangsverfassung. Ungewiss bleibt, welche konkreten Schritte die
Übergangsregierung zur vollständigen Repräsentation und Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen in Syrien einleiten wird.
Denn auch islamistische Gruppen bleiben eine große Herausforderung im Land. Der sogenannte „Islamische
Staat“ (IS) hat seine Position im Nordosten Syriens wieder gefestigt und profitiert dabei von der geringeren
Präsenz der US-Truppen und dem entstandenen Machtvakuum. Nach Angaben des kurdischen Militärbündnisses
Syrian Democratic Forces (SDF) hat der IS bis August 2025 bereits 117 Anschläge im Nordosten verübt und
damit mehr als die 73 Anschläge im gesamten Jahr 2024. Besonders besorgniserregend ist die Lage in den IS-
Gefangenenlagern al-Hol und Roj, wo bis zu 50.000 ehemalige IS-Mitglieder und ihre Familien inhaftiert sind.
Bis heute haben sich nur wenige Staaten bereiterklärt, ihre Staatsbürger*innen aus den Camps und Gefängnissen
zurückzunehmen, wodurch die Gefahr des islamistischen Terrorismus besonders für die Bevölkerung in Syrien
und den Nachbarländern weiterhin hoch bleibt.
Gleichgeschlechtliche Beziehungen bleiben weiterhin kriminalisiert, und LSBTQI*-Personen sind weder vor
Gewalt noch vor Diskriminierung geschützt. Dokumentiert werden zudem Fälle von Verfolgung durch
Übergangsbehörden ebenso wie durch Milizen. Besonders gravierend ist die ausstehende juristische Aufarbeitung von
Völkerrechtsverbrechen. Aleppo, Houla, Ghouta, Yarmouk, Afrîn – die Liste des Grauens ließe sich fortsetzen.
Deutschland kann bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen eine wichtige Rolle spielen. Die Gerichtsprozesse
nach dem Weltrechtsprinzip gegen Mitglieder des Assad-Regimes sowie seiner Milizen, ebenso wie gegen Täter
des IS, haben dies bereits gezeigt. Viele Täter*innen ebenso wie Zeug*innen sowie Opfer der Gräuel haben in
Deutschland Schutz gefunden. Für die weitere Aufarbeitung ist es entscheidend, nichtstaatliche Organisationen
zu unterstützen, welche die juristische Aufarbeitung solcher Verbrechen in Deutschland und international
anstoßen und begleiten. Zudem müssen potentielle Zeug*innen geschützt und die deutschen
Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Bundesanwaltschaft und die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen beim
Bundeskriminalamt, hinreichend ausgestattet werden.
Dass Syrerinnen und Syrer längst fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind, zeigt sich an den 83.150
Einbürgerungen im Jahr 2024, was 28 Prozent aller Einbürgerungen entspricht. Bei einer Einbürgerungsquote
von 9 Prozent und einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von nur 7,4 Jahren sind syrische Beschäftigte zudem
zu 62 Prozent in systemrelevanten Bereichen wie Gesundheit und Logistik tätig. Laut Deutscher
Krankenhausgesellschaft (DKG) würde ihr Weggang besonders in Krankenhäusern von kleineren Städten spürbar werden
(www.aerztezeitung.de/Politik/Krankenhausgesellschaft-Massenhafte-Rueckkehr-syrischer-Aerzte-in-die-Hei-
mat-haette-Folgen-455037.html).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können neben einem bestehenden Aufenthaltstitel
weitere Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Diese Möglichkeit der
zweispurigen Aufenthaltserlaubnisse ist jedoch aktuell beschränkt auf Fachkräfte mit Berufsausbildung oder
Hochschulabschluss, §§ 18a und 18b AufenthG oder Beschäftigung nach § 19c AufenthG. Während die
Erwerbstätigenquote syrischer Männer nach sieben Jahren in Deutschland durchschnittlich 73 Prozent erreicht, liegt sie bei
Frauen lediglich bei 29 Prozent. Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen wird durch zahlreiche Barrieren
erschwert – dazu zählen ein hoher Anteil an Care-Arbeit, fluchtbedingte Gesundheitsrisiken, sowie mehrfach
Diskriminierungen am Arbeitsmarkt (siehe IAB Forum https://iab-forum.de/arbeitsmarktintegration-von-ge-
fluechteten-frauen-grosses-potenzial-und-viele-herausforderungen/). Aufenthaltsrechtliche Perspektiven müssen
diese Aspekte berücksichtigen und dürfen keine geschlechtsspezifischen Hindernisse beinhalten. Auch die
Menschen, die auf Grund ihres Alters, Krankheiten oder Behinderungen einen erschwerten oder gar keinen Zugang
zum Arbeitsmarkt haben, dürfen nicht aus diesen Gründen von Aufenthaltsperspektiven ausgeschlossen werden.
Die Rückkehrbereitschaft nach Syrien ist vergleichsweise gering: Seit Januar 2025 können syrische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP nach Syrien zurückkehren.
Nach Angaben des Innenministeriums sind bis Ende Juli 2025 über das Programm lediglich 1.337 Personen
ausgereist. Viele Syrerinnen und Syrer in Deutschland wollen sich dennoch auf vielfältige Weise am
Wiederaufbau beteiligen und dafür ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Expertise zur Verfügung stellen. Dieses Potential
sollte Deutschland nutzen und die syrische Gemeinschaft endlich als Chance für unser Land und für Syrien
begreifen. Dabei sollten Aufenthalte in Syrien nicht zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen und
Aufenthaltstitel sollten auch bei Aufenthalten in Syrien, die 6 Monate übersteigen, bestehen bleiben.
Syrische Diasporaorganisationen fördern Integration, Kultur- und Sprachpflege sowie Bildung und Wissenschaft,
während sie ihre Communitys vertreten und vernetzen. Nach dem Machtwechsel in Syrien 2024 haben sie ihr
Mobilisierungspotenzial bewiesen, weshalb ein systematischer Dialog mit der deutschen Politik und langfristiger
Kapazitätsaufbau besonders wichtig ist (siehe SVR www.svr-migration.de/transnationale-netzwerke/).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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