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Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes - Gerechtigkeit einfordern, Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus rücken

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3046 · Antrag · Original ↗

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Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes - Gerechtigkeit einfordern, Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus rücken [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3046 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Schahina Gambir, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Lamya Kaddor, Max Lucks, Filiz Polat, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes – Gerechtigkeit einfordern, Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus rücken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Dezember 2024 fällt nach einem 13 Jahre andauernden, blutigen Bürgerkrieg und jahrzehntelanger Diktatur voller Gewalt gegen die eigene Bevölkerung das Regime des syrischen Präsidenten Baschar Al-Assad. Eine Offensive der islamistischen Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS) und weiteren bewaffneten Gruppen unter Führung von Ahmed al-Scharaa (damals unter seinem Pseudonym Abu Mohammed al-Dscholani) sowie die syrische Zivilgesellschaft benötigen überraschend nur wenige Tage, um das von der eigenen Brutalität und Korruption ausgehöhlte Regime zu stürzen. Die Assads und ihre Schergen hinterlassen ein Land in Trümmern. Die syrische Gesellschaft und die neuen Machthaber sind mit einer tief traumatisierten und gespaltenen Bevölkerung ebenso konfrontiert wie mit riesigen Herausforderungen hinsichtlich des Wiederaufbaues, der Rückkehrmöglichkeiten von Millionen Geflüchteter im In- und Ausland und der Aufarbeitung der Verbrechen von Krieg und Diktatur. Seit Ende Januar 2025 ist Ahmed al-Scharaa Interimspräsident von Syrien. Doch die Übergangsregierung konnte bis heute weder die Kontrolle über das gesamte Territorium des Landes erringen noch die Sicherheit der vielfältigen syrischen Bevölkerung garantieren. Wenige Monate nach dem Machtwechsel führten konzertierte Angriffe von Anhängern des alten Regimes auf die herrschenden Sicherheitskräfte zu Kämpfen, in deren Folge hunderte alawitischer Zivilist*innen im Westen Syriens rund um die Stadt Latakia massakriert wurden. Im Juli 2025 kämpften in Suwaida drusische Milizen, bewaffnete sunnitische Stämme und Truppen der Übergangsregierung. Auch dabei kam es nach Hasstiraden und der öffentlichen Demütigung von religiösen Würdeträgern zu schweren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung sowie zu völkerrechtswidrigen israelischen Luftangriffen. Die bisher geschehene Aufarbeitung der Gewalt durch Sicherheitskräfte ist ungenügend. Trotz des bekundeten Willens der Übergangsregierung religiöse und ethnische Minderheiten in Staatsaufbau und die politischen Prozesse zu integrieren, bleibt unklar, ob die Übergangsregierung in der Lage ist, die Extremisten in ihren Reihen zu kontrollieren. Im Schatten dessen erstarkt die Terrororganisation „Islamischer Staat“ erneut. Zusätzlich sehen sich ethnische sowie religiöse Minderheiten in Syrien durch die Übergangsregierung in Damaskus in ihren Rechten beschnitten: Im Abkommen vom 10. März 2025 zwischen der Übergangsregierung und der kurdischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien wurde beispielsweise festgehalten, dass Kurd*innen als indigene Bevölkerung anerkannt werden sollen. Doch in der Übergangsverfassung ist von dieser Zusicherung nichts mehr vorhanden. Während die Provinzen Hasaka und Rakka unverändert unter der Kontrolle der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), angeführt von kurdischen Verbänden, stehen, versucht die Übergangsregierung in Damaskus zunehmend die Macht im Land zu zentralisieren. Ein sicheres und friedliches Syrien wird es ohne einen ernsthaften Dialogprozess langfristig nicht geben. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen der SDF und der Übergangsregierung unter der Vermittlung der USA und Frankreich. Erste Erfolge zeichneten sich im Oktober 2025 ab: Die SDF soll in Form von drei regionalen Divisionen in eine Nationalarmee integriert werden. Die Befreiung von Assad hat temporäre Freiräume für Meinungsfreiheit und Zivilgesellschaft geschaffen. Doch es gibt nach einem begonnenen nationalen Dialog noch keinen glaubhaften politischen Prozess, der die legitimen Interessen aller Menschen in Syrien sichert, die Gewalt beendet und Vertrauen zurückgewinnt. Die selbstbestimmte Integration aller gesellschaftlicher und religiöser Gruppen im Land und die gleichberechtigte Teilhabe aller Teile der Bevölkerung im vielfältigen Syrien bleibt auch vor dem Hintergrund der weiterhin massiven internationalen Einflussnahme und der Machtansprüche von Nachbarstaaten zentrale Bedingung für das Gelingen eines politischen Übergangsprozesses und für eine friedliche und stabile Zukunft. Die ersten Parlamentswahlen in Syrien seit dem Sturz der Assad-Diktatur fanden Anfang Oktober 2025 statt. Hierbei handelte es sich jedoch um indirekte Wahlen bei denen die Provinzen Suwaida, Hasaka und Rakka nicht inkludiert wurden. Dadurch waren nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen an der Wahl beteiligt. Eine ursprünglich angekündigte Frauenquote von 20 Prozent für die Gesamtheit der Wahlleute in den Unterausschüssen wurde massiv verfehlt; dem Parlament würden aktuell nur knapp 4 Prozent Frauen angehören. Auch hier bleiben also Zweifel, doch einer im März 2025 von al-Scharaa unterschriebenen vorläufigen Verfassung zufolge soll Syriens politisches System innerhalb einer auf fünf Jahren angesetzten Übergangsphase reformiert werden, an dessen Ende direkte, nationale Parlamentswahlen stehen. Eine der größten Herausforderungen Syriens bleibt die Aufarbeitung der begangenen Völkerstraftaten während 13 Jahren Bürgerkrieg und 54 Jahren Assad-Diktatur. Syrien wird dabei weiter auf internationale Unterstützung angewiesen sein, etwa beim Capacity Building innerhalb der syrischen Justiz, bei der Finanzierung von UN- Mechanismen zur Aufklärung und Aufarbeitung der Verbrechen (IIIM, COI, IIMP), der Auslieferung von Kriegsverbrechern und der Unterstützung hybrider Gerichtsbarkeiten. Zudem steht das Land vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die derzeitige Lage ist höchst instabil und fragmentiert. Die USA und die EU haben viele ihrer bislang umfassenden Sanktionen zwar aufgehoben, doch angesichts der fragilen Sicherheitslage wirkt sich dies nur zögerlich aus. Aktuell leben neun von zehn Menschen in Syrien in Armut. Es mangelt an den nötigsten Grundlagen im Bereich Gesundheit, Wasser, Ernährungssouveränität und Bildung. Besorgniserregend ist auch, dass sich die Situation in Nord- und Ostsyrien laut Ärzte ohne Grenzen besonders verschlechtert hat. Vor dem Hintergrund der skizzierten Herausforderungen bleibt das entwicklungspolitische und humanitäre Engagement Deutschlands in Syrien essenziell. Hierbei ist zentral zu berücksichtigen, dass tausende Kriegsflüchtlinge und Binnenvertriebene sich nach dem Machtwechsel zurück in ihre Heimatregionen begeben haben. Es gilt daher auch dabei zu unterstützen, die Ansprüche auf Land, Grund und Eigentum (housing, land and property (HLP) rights) zu klären und zu sichern. Das deutsche Engagement sollte sich zudem auf einen nachhaltigen und syrisch bestimmten Wiederaufbau des Landes – besonders in den stark betroffenen Bereichen Gesundheit und Bildung – und die Unterstützung von demokratischen und inklusiven Prozessen in Politik, Justiz und Verwaltung konzentrieren. Bei all dem gilt, dass die Bedürfnisse, Grundrechte und Beteiligung der gesamten Bevölkerung Syriens in den Mittelpunkt zu stellen sind. Durch die Aufnahme von etwa einer Million syrischer Geflüchteter während der Kriegsjahre seit 2011 verbinden Deutschland und Syrien heute besondere Beziehungen. Aus diesen ergeben sich gleichermaßen Chancen und Verantwortung. Viele Syrer*innen haben hier mittlerweile ihre Heimat gefunden und sind ein wichtiger Teil dieser Gesellschaft geworden. Die syrische Diaspora in Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau Syriens und baut bereits vor Ort Netzwerke mit deutschen Institutionen auf. Doch starre Regelungen wie das Erlöschen von Aufenthaltstiteln erschweren mittelfristiges Engagement – flexiblere Reglungen im Aufenthaltsrecht durch zirkuläre Migration können ebenso wie kommunale oder sektorale Partnerschaften dazu beitragen, Syrien zu stabilisieren und die deutsch-syrischen Beziehungen aktiv zu gestalten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. erhebliche Mittel und Instrumente einzusetzen und das gegenwärtige Zeitfenster in Syrien zu nutzen, um Wiederaufbau, Aufarbeitung und den Übergang zu einem freien, friedlichen, inklusiven und demokratischen Syrien zu stärken, in dem sich alle Bevölkerungsgruppen – unabhängig des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit und Ethnie – wiederfinden; 2. in diesem Zusammenhang das enorme Potential der Diasporagemeinschaft aus Syrien in Deutschland anzuerkennen und diejenigen, die sich in den demokratischen Wiederaufbauprozess in Syrien einbringen wollen, dabei zu unterstützen; 3. sicherzustellen, dass die humanitäre Notlage in Syrien durch bedarfsgerechte Hilfe nach den internationalen humanitären Prinzipien adressiert wird, die den Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur vorbereitet. Hilfsorganisationen müssen ungehinderten, unabhängigen und sicheren Zugang zu allen Regionen und Bevölkerungsgruppen Syriens erhalten, wobei Strukturen der Korruption und Manipulation aus Zeiten des Assad-Regimes aufzubrechen und aufzuarbeiten sind; 4. aufbauend auf den Einschätzungen des Auswärtigen Amts und des Außenministers für die Dauer der unsicheren Lage vor Ort Abschiebungen nach § 60a AufenthG auszusetzen; 5. das bestehende und regierungsferne entwicklungspolitische Engagement der Bundesrepublik Deutschland fortzuführen und auszubauen und die Schwerpunkte Bildung, Gesundheit, Land-, Grund und Eigentumsrechte sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft, insbesondere frauengeführter Organisationen im Sinne einer feministischen Entwicklungspolitik beizubehalten und kontinuierlich weiterzuentwickeln; 6. sich dafür einzusetzen, dass die Eigentumsrechte aller Bevölkerungsgruppen gewahrt werden und Menschen, die vor den Schrecken von Krieg und Vertreibung geflüchtet sind, die Möglichkeit erhalten, sicher in ihre Häuser und auf ihr Land zurückzukehren; 7. klare Bedingungen für die politische Teilhabe sowie Schutz und Rechte von Frauen und allen religiösen und ethnischen Gruppen im Land an die syrische Übergangsregierung zu kommunizieren sowie hierzu Ziele zu vereinbaren; 8. die Zusammenarbeit mit der syrischen Übergangsregierung im Sinne von Dezentralisierung und Demokratisierung zu gestalten sowie zugleich die diplomatischen Beziehungen zur Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien und die Verhandlungen zwischen beiden Akteuren zu stärken; 9. den Aufbau demokratischer Strukturen inklusive einem Parteiengesetz, Strukturen zivilgesellschaftlicher Partizipation und politischer Teilhabe und die demokratische Rechte aller gesellschaftlichen Gruppen sowie aller Teile des Landes zu stärken; 10. mittelfristig auf die Durchführung demokratischer Wahlen, auch für Syrer*innen im Ausland, und die Schaffung einer demokratischen Verfassung hinzuwirken; 11. nachhaltige und dauerhafte Unterstützung für einen von allen Bürger*innen Syriens getragenen Ansatz zur Übergangsjustiz im Land zu gewährleisten und die Bedeutung von Aufarbeitung und Rechenschaftspflicht als Grundlage von Versöhnung und nachhaltigem Frieden anzuerkennen und zu unterstützen; 12. die Aufklärung der Gräueltaten in Syrien unter dem Assad-Regime sowie von allen bewaffneten Gruppen und Kriegsparteien während des Krieges und seit Dezember 2024 in Deutschland sowie international aktiv mit technischen Kapazitäten und finanziellen Ressourcen zu unterstützen, damit Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden; 13. auf dieser Basis einen inklusiven nationalen Dialog für Syrien zu unterstützen und zur Verständigung der verschiedenen ethnischen und religiösen Gemeinschaften beizutragen; 14. die wichtige Rolle der syrischen Zivilgesellschaft mit Kapazitäten und Ressourcen zu unterstützen und auf die Übergangsregierung einzuwirken, den Schutz und die Rechte von Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen als wichtige Säule der politischen Teilhabe zu respektieren; 15. regionale Prozesse zu begleiten, die zur Stabilisierung Syriens beitragen können und sich gemeinsam mit den Nachbarstaaten Syriens an entsprechenden Initiativen zu beteiligen; 16. auf Nachbarstaaten Syriens und andere externe Akteure einzuwirken, die territoriale Integrität und Souveränität Syriens zu respektieren, sich aus besetzten Landesteilen zurückzuziehen und jede militärische und politische Einmischung und Einflussnahme zu unterlassen, die das Land zusätzlich destabilisieren könnte; 17. sicherzustellen, dass der wirtschaftliche Wiederaufbau Syriens möglich wird und dementsprechend weiter bestehende Sanktionen zu überprüfen sowie die Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Bankensektor zu suchen; 18. Sanktionserleichterungen, die Individuen und Gruppen betreffen, beispielsweise die Streichung von der EU-Terrorliste, klar unter die Bedingung des Schutzes aller gesellschaftlicher und religiöser Gruppen in Syrien und eines inklusiven politischen Prozesses zu stellen; 19. sich weiterhin auch in Deutschland für eine Strafverfolgung von Völkerstraftaten während des syrischen Bürgerkrieges einzusetzen; 20. Syrer*innen auch mit finanziellen Mitteln bei der Schaffung von Orten für Dokumentation und Gedenken im Sinne lebendiger Erinnerungskultur zu unterstützen, beispielsweise im Zusammenhang mit Orten der Assad- Schreckensherrschaft wie beispielsweise dem Sednaya-Gefängnis; 21. weiterhin die Lage der syrischen Geflüchteten und der aufnehmenden Gemeinden in Syriens Nachbarländern durch eine den Bedarfen angemessene und planbare Finanzierung von humanitärer Hilfe zu verbessern; 22. Programme zu Prävention und Deradikalisierung von islamistischem Extremismus, besonders in den Gefangenenlagern al-Hol und Roj und den ehemaligen IS- Hochburgen Rakka und Deir-ez-Zor, zu unterstützen und in diesem Zusammenhang, wie auch von der SDF adressiert, die sicherheitspolitischen und menschenrechtlichen Folgen der prekären Inhaftierung ehemaliger IS-Kämpfer und - anhänger*innen politisch zu bearbeiten; 23. die Captagon- und Drogenkriminalität in Syrien weiterhin zu bekämpfen und dafür die transnationale Zusammenarbeit der Länder der Region (Irak, Libanon, Syrien, Jordanien, Jemen und weitere), auch bei Themen der Gesundheitsvorsorge, Jugendschutz, Prävention und Strafverfolgung, zu unterstützen; 24. sich auf europäischer Ebene für die Nutzbarmachung in Europa und außerhalb liegender Vermögenswerte des Assad-Regimes einzusetzen, etwa indem Kapitalertragssteuern dieser Gelder in einen Wiederaufbaufonds für Syrien oder einen Entschädigungsfonds der Opfer des Regimes gezahlt werden; 25. die aufenthaltsrechtlichen Regelungen in Hinblick auf eine dauerhafte und gesicherte Aufenthaltsperspektive für Syrer*innen zu prüfen und anzupassen, um eine unbürokratischen Spurenwechsels zu Erwerbs- oder anderen Zwecken zu ermöglichen, unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Frauen, Kindern, Studierenden und Auszubildenden, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen und Krankheiten und eine entsprechende Öffnung der Migrationsberatung; 26. die Unterstützung der kommunalen Behörden sicherzustellen, um eine Reduzierung von Bearbeitungszeiten in laufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren und Einbürgerungsverfahren zu ermöglichen; 27. Familiennachzugsverfahren zu beschleunigen und für subsidiär Schutzberechtigte regulär wieder zu ermöglichen; 28. unbürokratische und verlässlich Aus- und Wiedereinreise von syrischen Staatsbürger*innen mit Schutzstatus oder sonstigen Aufenthaltstiteln nach Syrien im Sinne der von der EU-Kommission vorgeschlagenen „go-and-see“ visits zu ermöglichen; 29. Asylverfahren auch von syrischen Staatsangehörigen, die ethnischen und religiösen Minderheiten, der LSBTQI*-Community oder anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen angehören, sowie Entscheidungen im Familienasyl wiederaufzunehmen und Widerrufsverfahren auf Grund der unsicheren Lage in Syrien auszusetzen; 30. den Beitrag der syrischen Community in Deutschland zu würdigen und Migrant*innenselbstorganisationen, communitybasierte Beratungsangebote und Kulturprojekte sowie Projekte zur Unterstützung des Wiederaufbaus auskömmlich finanziell zu fördern. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes befindet sich Syrien in einer fragilen Übergangsphase. Die gewaltsamen Auseinandersetzungen in den kurdischen Vierteln Aleppos im Oktober 2025 sind dabei nur eines der jüngsten Beispiele für die angespannte Menschenrechtslage. Viele Menschen in Syrien bleiben äußerst besorgt über die zentralisierte Machtausübung der Übergangsregierung in Damaskus und die Betonung der islamischen Rechtsprechung in der Übergangsverfassung. Ungewiss bleibt, welche konkreten Schritte die Übergangsregierung zur vollständigen Repräsentation und Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen in Syrien einleiten wird. Denn auch islamistische Gruppen bleiben eine große Herausforderung im Land. Der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) hat seine Position im Nordosten Syriens wieder gefestigt und profitiert dabei von der geringeren Präsenz der US-Truppen und dem entstandenen Machtvakuum. Nach Angaben des kurdischen Militärbündnisses Syrian Democratic Forces (SDF) hat der IS bis August 2025 bereits 117 Anschläge im Nordosten verübt und damit mehr als die 73 Anschläge im gesamten Jahr 2024. Besonders besorgniserregend ist die Lage in den IS- Gefangenenlagern al-Hol und Roj, wo bis zu 50.000 ehemalige IS-Mitglieder und ihre Familien inhaftiert sind. Bis heute haben sich nur wenige Staaten bereiterklärt, ihre Staatsbürger*innen aus den Camps und Gefängnissen zurückzunehmen, wodurch die Gefahr des islamistischen Terrorismus besonders für die Bevölkerung in Syrien und den Nachbarländern weiterhin hoch bleibt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen bleiben weiterhin kriminalisiert, und LSBTQI*-Personen sind weder vor Gewalt noch vor Diskriminierung geschützt. Dokumentiert werden zudem Fälle von Verfolgung durch Übergangsbehörden ebenso wie durch Milizen. Besonders gravierend ist die ausstehende juristische Aufarbeitung von Völkerrechtsverbrechen. Aleppo, Houla, Ghouta, Yarmouk, Afrîn – die Liste des Grauens ließe sich fortsetzen. Deutschland kann bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen eine wichtige Rolle spielen. Die Gerichtsprozesse nach dem Weltrechtsprinzip gegen Mitglieder des Assad-Regimes sowie seiner Milizen, ebenso wie gegen Täter des IS, haben dies bereits gezeigt. Viele Täter*innen ebenso wie Zeug*innen sowie Opfer der Gräuel haben in Deutschland Schutz gefunden. Für die weitere Aufarbeitung ist es entscheidend, nichtstaatliche Organisationen zu unterstützen, welche die juristische Aufarbeitung solcher Verbrechen in Deutschland und international anstoßen und begleiten. Zudem müssen potentielle Zeug*innen geschützt und die deutschen Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Bundesanwaltschaft und die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen beim Bundeskriminalamt, hinreichend ausgestattet werden. Dass Syrerinnen und Syrer längst fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind, zeigt sich an den 83.150 Einbürgerungen im Jahr 2024, was 28 Prozent aller Einbürgerungen entspricht. Bei einer Einbürgerungsquote von 9 Prozent und einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von nur 7,4 Jahren sind syrische Beschäftigte zudem zu 62 Prozent in systemrelevanten Bereichen wie Gesundheit und Logistik tätig. Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) würde ihr Weggang besonders in Krankenhäusern von kleineren Städten spürbar werden (www.aerztezeitung.de/Politik/Krankenhausgesellschaft-Massenhafte-Rueckkehr-syrischer-Aerzte-in-die-Hei- mat-haette-Folgen-455037.html). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können neben einem bestehenden Aufenthaltstitel weitere Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Diese Möglichkeit der zweispurigen Aufenthaltserlaubnisse ist jedoch aktuell beschränkt auf Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss, §§ 18a und 18b AufenthG oder Beschäftigung nach § 19c AufenthG. Während die Erwerbstätigenquote syrischer Männer nach sieben Jahren in Deutschland durchschnittlich 73 Prozent erreicht, liegt sie bei Frauen lediglich bei 29 Prozent. Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen wird durch zahlreiche Barrieren erschwert – dazu zählen ein hoher Anteil an Care-Arbeit, fluchtbedingte Gesundheitsrisiken, sowie mehrfach Diskriminierungen am Arbeitsmarkt (siehe IAB Forum https://iab-forum.de/arbeitsmarktintegration-von-ge- fluechteten-frauen-grosses-potenzial-und-viele-herausforderungen/). Aufenthaltsrechtliche Perspektiven müssen diese Aspekte berücksichtigen und dürfen keine geschlechtsspezifischen Hindernisse beinhalten. Auch die Menschen, die auf Grund ihres Alters, Krankheiten oder Behinderungen einen erschwerten oder gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, dürfen nicht aus diesen Gründen von Aufenthaltsperspektiven ausgeschlossen werden. Die Rückkehrbereitschaft nach Syrien ist vergleichsweise gering: Seit Januar 2025 können syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP nach Syrien zurückkehren. Nach Angaben des Innenministeriums sind bis Ende Juli 2025 über das Programm lediglich 1.337 Personen ausgereist. Viele Syrerinnen und Syrer in Deutschland wollen sich dennoch auf vielfältige Weise am Wiederaufbau beteiligen und dafür ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Expertise zur Verfügung stellen. Dieses Potential sollte Deutschland nutzen und die syrische Gemeinschaft endlich als Chance für unser Land und für Syrien begreifen. Dabei sollten Aufenthalte in Syrien nicht zu einem Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen und Aufenthaltstitel sollten auch bei Aufenthalten in Syrien, die 6 Monate übersteigen, bestehen bleiben. Syrische Diasporaorganisationen fördern Integration, Kultur- und Sprachpflege sowie Bildung und Wissenschaft, während sie ihre Communitys vertreten und vernetzen. Nach dem Machtwechsel in Syrien 2024 haben sie ihr Mobilisierungspotenzial bewiesen, weshalb ein systematischer Dialog mit der deutschen Politik und langfristiger Kapazitätsaufbau besonders wichtig ist (siehe SVR www.svr-migration.de/transnationale-netzwerke/). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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