Die außen- und innenpolitische Bedeutung der Angriffe der syrischen Armee auf Kurdinnen und Kurden
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Die außen- und innenpolitische Bedeutung der Angriffe der syrischen Armee auf Kurdinnen und Kurden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4240
21. Wahlperiode 24.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar,
Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Die außen- und innenpolitische Bedeutung der Angriffe der syrischen Armee auf
Kurdinnen und Kurden
Am 27. Januar 2026 veröffentlichte das Auswärtige Amt eine Pressemitteilung,
in der Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA eine gemeinsame
Erklärung zu dem am 24. Januar 2026 beschlossenen und zeitlich begrenzten
Waffenstillstand zwischen den syrischen Regierungstruppen und den
Demokratischen Kräften Syriens abgaben. Die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens
nahm diese Erklärung positiv auf. Zugleich forderte sie europäische Staaten
auf, politischen und diplomatischen Druck auf Präsident Ahmad al‑Scharaa und
seine Regierung auszuüben, um die Rechte der Kurdinnen und Kurden in der
syrischen Verfassung zu verankern und internationale Sicherheitsgarantien zum
Schutz der kurdischen Gebiete zu gewährleisten. Darüber hinaus betonte sie die
Notwendigkeit, den Waffenstillstand langfristig zu sichern und mit
verbindlichen Schutzmechanismen zu unterlegen und dass europäische Staaten im
Austausch mit der syrischen Regierung die politische Teilhabe der Kurdinnen und
Kurden und die institutionelle Absicherung ihrer Rechte ausdrücklich
berücksichtigen sollten (https://nordundostsyrien.de/pm-internationale-forderung-waff
enstillstand/).
Am 30. Januar 2026 gab es ein weiteres Abkommen zwischen der HTS-
Regierung und der SDF. Es festigt die Waffenruhe aus dem vorherigen
Abkommen durch die Integration ziviler und militärischer SDF-Strukturen in staatliche
Institutionen, inklusive der Übergabe von Ölfeldern und ISIS-Camps, sowie die
Anerkennung kurdischer Sicherheitskräfte. Es vermeidet eine vollständige
Auflösung der SDF und sieht deren Umwandlung in Armee-Divisionen vor, birgt
jedoch Risiken durch türkischen Druck und abweichende
Integrationserwartungen.
Im Januar 2026 führte eine syrische Regierungsoffensive im Nordosten Syriens
zur Destabilisierung von Camps und Gefängnissen, in denen Mitglieder des
sogenannten Islamischen Staates (IS) festgehalten wurden, was zu massenhaften
Ausbrüchen und zu Berichten über gezielte Freilassungen führte. Kurdische
Kräfte sprachen von bis zu etwa 1 500 freigekommenen Kämpfern, während
syrische Behörden von rund 120 Entflohenen ausgingen und erklärten, die
meisten wieder gefasst zu haben (https://edition.cnn.com/2026/01/20/middleeas
t/syria-isis-fugitives-prison-break-intl).
Am 28. Januar 2026 hat der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul im Rahmen der Regierungsbefragung bestätigt, dass die Einladung
für den ehemaligen Dschihadisten der al‑Nusra-Front, des syrischen Ablegers
al‑Qaidas, dem jetzigen islamistischen Machthaber Ahmed al‑Scharaa, nach
wie vor besteht (www.youtube.com/watch?v=eQbKDj51XQ8; ab Minute 26).
Er bekräftigte außerdem Deutschlands Interesse am Wiederaufbau Syriens.
Dabei hat die Bundesregierung bislang nicht transparent gemacht, wie genau
dieser aussehen soll.
Auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Cansu Özdemir in Bezug auf den
Deutsch-Syrischen Wirtschaftsrat, antwortete die Bundesregierung am 30.
September 2025, dass der Rat sich noch im Aufbau befände und sie keine Kenntnis
über Aufbauprojekte in Syrien mit Beteiligung deutscher Unternehmen habe.
Am 9. Dezember 2025 traf sich EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von
der Leyen mit Ahmed al‑Scharaa zu Gesprächen (www.kas.de/de/web/extremis
mus/islamismus/al-qaida). Dabei wurden ihm 620 Mio. Euro
Wiederaufbauhilfe zugesagt (https://de.euronews.com/2026/01/09/eu-will-wiederaufbau-in-syri
e n - m i t - 6 2 0 - m i l l i o n e n - e u r o - u n t e r s t u t zen). Während die EU-
Kommissionspräsidentin Unterstützung zusagte, griffen Einheiten der
Übergangsregierung die selbstverwalteten, mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden
bewohnten Stadtviertel Aleppos Scheich Maksud und Aschrafiyya mit
schwerer Artillerie und Bomben an. Seit der Machtübernahme in Syrien durch den
al‑Nusra-Nachfolger HTS und dem damit zusammenhängenden Sturz des
Assad-Regimes war es immer wieder zu schweren Übergriffen auf die
Zivilbevölkerung, insbesondere auf Drusinnen und Drusen, Alawitinnen und Alawiten
sowie Kurdinnen und Kurden gekommen. Die selbstverwalteten Stadtviertel
Scheich Maksud und Aschrafiyya standen wie zuvor unter dem Assad-Regime
immer wieder unter schweren Embargos oder wurden Ziele von Angriffen
(https://rojavainformationcenter.org/2026/01/explainer-syrian-government-assa
ult-on-aleppos-kurdish-neighborhoods/). Die Angriffe in Aleppo eskalierten
vor der für den 10. Januar 2026 vorgesehenen Umsetzung des
Eingliederungsabkommens der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD).
Medienberichten zufolge habe die Türkei unter anderem Druck ausgeübt, dass
jegliche kurdische Autonomie verhindert werden solle (www.al-monitor.com/o
riginals/2026/01/closed-door-breakdown-syria-kurdish-talks-foreshadowed-ale
ppo-clashes). Bereits am 5. Januar 2026 begannen die Angriffe auf Scheich
Maksud und Aschrafiyya und es wurden bei Drohnenangriffen durch die
syrische Regierung mindestens ein Zivilist getötet und weitere verletzt (https://roja
vainformationcenter.org/2026/01/explainer-syrian-government-assault-on-alep
pos-kurdish-neighborhoods/). Jedoch wurde das Viertel nicht nur aus der Luft
angegriffen, die Regierung setzte auch Bodentruppen und Panzerfahrzeuge ein.
Berichten verschiedener Medien zufolge waren an den Angriffen die
islamistischen Milizen al‑Hamzat, Sultan Murad, Nour al‑Din al‑Zenki und andere
Gruppen beteiligt (https://hawarnews.com/en/escalating-attacks-met-with-stron
g-response-by-internal-security-forces-aleppo). Nour al‑Din al‑Zenki ist
berüchtigt für schwerste Kriegsverbrechen, unter anderem die im Internet geteilte
Enthauptung eines 12‑jährigen Jungen in Aleppo im Jahr 2017 (www.stern.de/p
olitik/ausland/syrien--rebellengruppe-koepft-kind-6972214.html). Berichten
zufolge steht insbesondere die Sultan-Murad-Brigade in engem Kontakt mit
dem türkischen Geheimdienst (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zerf
allserscheinungen-bei-sultan-murad-brigade-18992). Die Selbstverwaltung von
Nord- und Ostsyrien spricht auch von der Beteiligung von ehemaligen
Kämpfern des sogenannten IS (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/selbstver
waltung-verurteilt-angriffe-auf-kurdische-stadtteile-in-aleppo-als-kriegsverbrec
hen-49655). Es liegen ebenfalls Berichte darüber vor, dass türkische Drohnen
in Aleppo gegen Kurdinnen und Kurden eingesetzt würden (www.faz.net/aktue
ll/politik/ausland/ringen-um-aleppos-letztes-kurdenviertel-accg-20042657
1.html). Dabei wurden Wohnviertel angegriffen und ein Krankenhaus massiv
attackiert (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/aufnahmen-aus-xalid-fec
ir-krankenhaus-zeigen-dramatische-lage-der-verwundeten-49635; https://twitte
r.com/farhad_shami?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetem-bed%7Ct
wterm%5E2009988764073144499 Prozent7Ctwgr%5Efbdea9f2e9ac5678bc15
03c798739ac04303510a%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fdeutsc
h.anf-news.com%2Frojava-syrien%2Fvolksrat-von-Sexmeqsud-ruft-bevolkeru
ng-zum-schutz-des-krankenhauses-auf-49643), wobei unter anderem auch
medizinisches Personal getötet wurde (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syr
ien/aufnahmen-aus-xalid-fecir-krankenhaus-zeigen-dramatische-lage-der-verw
undeten-49635). Bei den Angriffen wurden mehrere Dutzend Zivilistinnen und
Zivilisten getötet. Die Zahlen schwanken und die Situation bleibt unklar.
Mittlerweile sollen die Stadtviertel durch die Truppen der Regierung eingenommen
worden sein. Auch dabei liegen viele Berichte von Gräueltaten durch die
Regierungsmilizen vor. Unter anderem wurde der Körper einer Kämpferin der
Asayish-Sicherheitskräfte von Islamisten unter Allahu-Akbar-Rufen von einem
Gebäude geworfen (www.syriahr.com/en/376247/) und es gibt Berichte von
Masseninternierungen und Verschleppungen (https://hawarnews.com/en/merce
naries-of-interim-govt-kidnap-hundreds-from-sheikh-maqsoud-ashrafieh).
Berichten zufolge wurden drei Mitarbeiter des kurdischen Roten Halbmonds
Heyva Sor a Kurdistanê e. V. aus dem Stadtviertel Scheich Maksud von
Milizen der Übergangsregierung verschleppt. In der Stellungnahme von Heyva Sor
a Kurdistanê e. V. heißt es, die Betroffenen seien entführt worden, „während sie
ihrer humanitären Pflicht nachgingen, Zivilisten/-innen Erste Hilfe und
medizinische Versorgung zu leisten.“ Die Organisation betont ausdrücklich, dass
Heyva Sor a Kurdistanê e. V. keinerlei politische oder militärische Agenda
verfolge, sondern ausschließlich in der zivilen Nothilfe tätig sei (https://deutsch.anf-n
ews.com/menschenrechte/kurdische-hilfsorganisation-fordert-freilassung-entfu
hrter-mitarbeiter-in-aleppo-49676).
Das syrische Verteidigungsministerium hat weitere Angriffe östlich des
Euphrats angekündigt und bereits begonnen, Angriffe unter anderem auf die Region
Deir Hafir durchzuführen. Dabei kamen unter anderem türkische TB‑2-
Bayraktar-Drohnen zum Einsatz (https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qs
d-angriffe-von-regierungstruppen-in-dair-hafir-abgewehrt-49695). Der US-
Senator Lindsey Graham hatte Damaskus und Ankara vor einem weiteren
Vorgehen gewarnt, dies könne eine „starke Reaktion der USA auslösen“ (https://de
utsch.anf-news.com/aktuelles/us-senator-warnt-turkei-treffen-sie-eine-kluge-en
tscheidung-49707).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die von ihr begrüßte
Einrichtung humanitärer Korridore sowie die Stabilisierung ziviler Infrastruktur?
2. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass humanitäre Hilfe sowie
der Aufbau und Schutz ziviler Infrastruktur gewährleistet wird?
3. Welche konkreten diplomatischen Schritte unternimmt die
Bundesregierung, damit der dauerhafte Waffenstillstand eingehalten und die Sicherheit
der Kurdinnen und Kurden sowie anderer Bevölkerungsgruppen, wie
Drusinnen und Drusen, Alawitinnen und Alawiten sowie Christinnen und
Christen, gewährleistet wird?
4. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Beteiligung, Anordnung oder Durchführung mutmaßlicher Kriegsverbrechen,
Terroranschläge, Exekutionen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
durch die aktuelle syrische Regierung, die syrische Armee und mit ihr
affiliierter Milizen, Gruppen sowie weiterer Personen, die in Syrien derzeit
in Regierungsverantwortung sind seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges
im Jahr 2011 (bitte begründen, wenn ihr keine Erkenntnisse vorliegen,
weshalb dem so ist)?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Verbrechen
der Assad-Diktatur, der in der Frage 4 aufgelisteten Gruppen sowie die
derzeitigen Massaker und Tötungen der al‑Scharaa-Regierung aufgeklärt
werden?
6. Welche Themen stehen auf der Tagesordnung der Gespräche beim
geplanten Besuch von Ahmed al‑Scharaa in Berlin?
a) Vor welchem Hintergrund wurde Ahmed al‑Scharaa eingeladen?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, mögliche Kriegsverbrechen und
das Vorgehen der al‑Scharaa-Regierung gegen Kurdinnen und Kurden,
Drusinnen und Drusen sowie Alawitinnen und Alawiten u. a. zu
thematisieren?
c) Inwiefern wird die Bundesregierung die Forderungen der Democratic
Autonomous Administration of North and East Syria (DAANES) bei
den Gesprächen berücksichtigen?
d) Inwiefern soll es bei dem Treffen um mögliche Abschiebungen von
syrischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gehen?
e) Inwiefern wird es um die Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau
in Syrien gehen?
f) Was steht außerdem auf der Tagesordnung des Treffens mit syrischen
Regierungsvertretern?
7. Weshalb erwägt die Bundesregierung aufgrund der nachweislichen
Beteiligung der syrischen Armee, der HTS und affiliierter Milizen an
Massakern an diversen Bevölkerungsgruppen in Syrien keine andere
Möglichkeit, außer bei einem offiziellen Staatsbesuch des Islamisten Ahmed
al‑Scharaa sich mit diesem auszutauschen, wie beispielsweise ein
Telefonat oder ein Gespräch außerhalb Deutschlands?
8. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
am Wiederaufbau in Syrien beteiligt (bitte die 30 größten bzw.
umsatzstärksten Unternehmen auflisten)?
9. Wie viele deutsche Unternehmen sind Mitglied des Deutsch-Syrischen
Wirtschaftsrats (bitte die Gesamtzahl angeben und die 30 größten bzw.
umsatzstärksten Unternehmen nennen)?
10. Was sind die konkreten Tätigkeiten, Aufgaben und Ziele des
Wirtschaftsrats, inwiefern steht dieser im Austausch mit der Regierung in Syrien, und
welcher Art ist der mögliche Austausch?
11. Welche Länder sind namentlich außerdem in Syrien am Wiederaufbau
beteiligt, und in welchem Austausch steht die Bundesregierung mit diesen in
Bezug auf den Wiederaufbau in Syrien?
12. Welche deutschen Unternehmen unterstützt die Bundesregierung, die an
dem Wiederaufbau in Syrien beteiligt sein wollen, und wie?
13. Welche Abkommen und Verträge und anderen Vereinbarungen plant die
Bundesregierung, mit Syrien in Bezug auf den Wiederaufbau
abzuschließen?
14. Welches Interesse hat die Bundesregierung an militärischer Präsenz durch
die Bundeswehr in Syrien, und inwiefern schließt sie diese aus?
15. Welche Gefahr geht laut Sicherheitsbehörden und der Bundesregierung
von den freigelassenen IS-Kämpfern und ihren Familien für Deutschland
und die EU aus?
16. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und entsprechende
Behörden über die freigelassenen Kämpfer und ihre Familien?
a) Wie viele sind es, und wie viele Deutsche aus welchen Bundesländern
befinden sich unter ihnen?
b) Sind sie bereits in Deutschland oder auf dem Weg hierher?
c) Haben sie sich erneut dem IS oder anderen Gruppen angeschlossen?
17. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und entsprechende
Behörden über Spenden, auch in Crypto, die an die IS-Kämpfer und ihre
Familien in Syrien bzw. im Irak aus Deutschland fließen, und was unternimmt
sie, um Spenden und Geldflüsse aus Deutschland zu unterbinden?
a) In welcher Höhe sind bislang seit Anfang des Jahres Spenden aus
Deutschland an IS-Kämpfer und ihre Familien, auch in Crypto-
Währungen, geflossen?
b) In welcher Höhe sind seit Erfassung der Zahlen Spenden aus
Deutschland an IS-Kämpfer und ihre Familien, auch in Crypto-Währungen,
geflossen?
18. Sind Netzwerke und Beziehungen von IS-Kämpfern und ihren Familien
nach Deutschland seit ihrer Freilassung erstarkt, und wenn ja inwiefern?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein Engagement der
Türkei im Zusammenhang mit den Angriffen auf selbstverwaltete Viertel
in Aleppo?
20. Was weiß die Bundesregierung über den Einsatz türkischer Drohnen
gegen die selbstverwalteten Regionen in Nord- und Ostsyrien, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Einleitung eines
Friedensprozesses durch den inhaftierten PKK-Vorsitzenden (PKK =
Arbeiterpartei Kurdistans) Abdullah Öcalan eine veränderte Haltung der
Türkei gegenüber den Kurdinnen und Kurden in Syrien und Rojava?
22. Inwiefern hat sich die Bundesregierung konkret für die Unterstützung des
Friedensprozesses mit welchem Erfolg engagiert?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppen, die von
der Regierung in Damaskus gegen die selbstverwalteten Stadtviertel in
Aleppo eingesetzt wurden und werden?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ehemalige IS-
Mitglieder im Militär und in der Verwaltung der Übergangsregierung,
und welche Schlüsse zieht sie daraus?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Milizen
al‑Hamzat, Sultan Murad, Nour al‑Din al‑Zenki, und welche Gruppen
in Deutschland und Europa stehen diesen Gruppen nahe?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten
dieser Gruppen oder diesen Gruppen nahestehende Kreise in Deutschland
und Europa?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung
dieser Gruppen?
24. Welche Kontakte von Bundesbehörden gab es bisher mit Vertretern der
syrischen Armee?
25. Welche Zusammenarbeit und informellen Gespräche hat die
Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Regierung und ihr
nahestehenden Verbänden bislang geführt?
26. Inwiefern gilt die Erklärung der damaligen Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock von 2024, die HTS „an ihren Taten messen zu
wollen“, immer noch für die aktuelle Bundesregierung, und welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Angriffen von Kräften der
syrischen Regierung auf Aleppo?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gräueltaten und
mögliche Kriegsverbrechen beim Angriff auf Aleppo, und welche
Schlüsse zieht sie daraus?
b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um
die Situation in Aleppo zu verfolgen?
c) Gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung Versuche durch die
EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen oder durch
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, das Vorgehen der
syrischen Übergangsregierung in Aleppo zu moderieren oder zu
stoppen?
d) Die Demokratische Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens spricht
angesichts der Angriffe von einem „klaren Bruch des Völkerrechts“,
welche internationalen Anstrengungen hat die Bundesregierung
unternommen, um ein Ende der Angriffe herbeizuführen?
e) Inwiefern wird sie sich bei künftigen Angriffen durch die syrische
Armee und affiliierte Milizen für ein Ende der Angriffe einsetzen?
27. Welche Institutionen und Organisationen in Syrien erhalten nach Kenntnis
der Bundesregierung in welcher Höhe EU-Mittel?
28. Welche Institutionen, Behörden und Organisationen in Syrien erhalten
Bundesmittel in welcher Höhe, und wofür?
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage von
Kurdinnen und Kurden, Drusinnen und Drusen sowie Alawitinnen und
Alawiten in Syrien, und mit welchen Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) oder Vertretungen hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt?
30. Inwiefern hält die Bundesregierung angesichts der aktuellen Angriffe der
al‑Scharaa-Regierung an Abschiebungen nach Syrien fest?
a) Wie gewährleistet sie, dass abgeschobene Menschen in Syrien keiner
Gefahr ausgesetzt sind?
b) Was müsste geschehen, damit es zu einem Abschiebestopp nach
Syrien kommt, wenn wiederholte Massaker durch Regierungsgruppen
kein Grund dafür sind?
Berlin, den 9. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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