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Chancen statt Chaos - Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2802 · Antrag · Original ↗

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Chancen statt Chaos - Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2802 21. Wahlperiode 11.11.2025 Antrag des Abgeordneten Timon Dzienus, Filiz Polat, Sylvia Rietenberg, Karoline Otte, Dr. Armin Grau, Leon Eckert, Lisa Paus, Andreas Audretsch, Ricarda Lang, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Seit dem 1. Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nicht wie zuvor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Diese Änderung für Ukrainer*innen war richtig, um die Kommunen bei Asylverfahren zu entlasten und die Schutzsuchenden besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Von Beginn an war ihr Existenzminimum gesichert und sie erhielten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung. Und wer Anspruch auf Bürgergeld hat, erhält auch Beratung und nachhaltige Förderangebote aus den Jobcentern für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten in den Jobcentern leisteten dabei unter enormem zeitlichem und öffentlichem Druck mit großem Engagement einen entscheidenden Beitrag zur schnellen Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten. Mit der geplanten Änderung zu Leistungen nach dem AsylbLG zurückzukehren, verfolgt die Bundesregierung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz nach eigenen Aussagen das Ziel, Kosten einzusparen. Der vorgelegte Gesetzentwurf, nach dem zukünftig alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr im SGB II, sondern nach dem AsylbLG versorgt werden sollen, spart aber kein Geld ein, sondern führt zu Mehrausgaben im Gesamthaushalt von mindestens 77 Mio. Euro (vgl. BMAS, Referentenentwurf Leistungsrechtsanpassungsgesetz, Stand: 13.10.2025, S. 2, abrufbar unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Gesetze/Referentenentwuerfe/leistungsrechtsanpassungsgesetz.pdf). Damit schafft der Gesetzentwurf eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der ukrainischen Geflüchteten beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Arbeitsförderung und Existenzsicherung. Mit der Rückkehr zum AsylbLG erhalten die Betroffenen deutlich weniger Unterstützung im Vergleich zum SGB II. Es entfällt der Anspruch auf Arbeitsförderung nach dem SGB II und der Zugang zu Beratung in den bewährten Strukturen der Jobcenter. Damit wären die ukrainischen Geflüchteten zukünftig auch vom sogenannten „Job- Turbo“, den die letzte Bundesregierung eingeführt hat, ausgeschlossen. Dabei zeigt eine aktuelle Studie der Stanford University und der ETH Zürich (2025) deutlich, dass es sich dabei um eines der erfolgreichsten Programme zur Arbeitsmarktintegration im internationalen Vergleich handelt. Der „Job-Turbo“ hat gezeigt, wie Arbeitsmarktintegration funktionieren kann, wenn Geflüchtete gezielt und umfassend gefördert werden. Das Programm war gerade deshalb ein Erfolg, weil die Zahl der Kontakte zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern im Zeitraum von Oktober 2023 bis August 2025 um 54 Prozent gestiegen ist. Die Arbeitsaufnahmen stiegen in der Konsequenz sogar um 113 Prozent. Der „Job- Turbo“ hat damit bislang für knapp 102 000 zusätzliche Arbeitsaufnahmen gesorgt – rund 58.000 entfallen dabei auf Ukrainer*innen, rund 44 000 auf andere Schutzsuchende. Fast immer handelte es sich dabei um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und zwar in nahezu allen Altersgruppen, in allen Bundesländern, bei Geringwie bei Hochqualifizierten und Fachkräften. Die nun geplante Rückkehr zum AsylbLG ist ein massiver Rückschritt, der Nachteile für alle Beteiligten bringt und zudem ukrainischen Geflüchteten beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Arbeitsförderung und Existenzsicherung ungleich behandelt. Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz führt zu Mehrkosten für Länder und Kommunen, die Gesundheitsversorgung der Betroffenen verschlechtert sich und es wird schwieriger, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Statt Bürokratieabbau bei der Integration von Geflüchteten voranzutreiben, verursacht die Bundesregierung wieder Doppelstrukturen von Jobcentern und Sozialämtern, Reibungsverluste und höhere Verwaltungskosten. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1919 hat offengelegt, dass das Leistungsrechtsanpassungsgesetz zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Umstellungsprozesse führen würde. Gleichzeitig rechnet die Bundesregierung den Betreuungsbedarf in den Sozialämtern klein, indem für Beratung, Vermittlung und Förderung pro Person, die zusätzlich zu betreuen ist, nur von einem Aufwand von rund sechs bis sieben Stunden pro Jahr ausgegangen wird. Mit dem Bürgergeld-Aus für Schutzsuchende aus der Ukraine kommen auch zahlreiche Einzelfallprüfungen auf die Sozialämter zu, beispielsweise für die Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG, welche mit einer zu geringen finanziellen Kompensation für den steigenden Personalbedarf vom Bund ausgeglichen werden. Zudem weigert sich die Bundesregierung, die Pro-Kopf-Pauschale für Geflüchtete im AsylbLG für die Kommunen zu erhöhen, obwohl die Kommunen zu Recht eine dauerhafte Erhöhung über das Finanzausgleichsgesetz wegen der Inflation von Energie- und Mietpreisen fordern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die derzeit gültige Regelung für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine beizubehalten, um die nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch die Expertise der Jobcenter, gesellschaftliche Teilhabe und eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu garantieren und die, durch die Rückkehr zum AsylbLG entstehenden, Mehrausgaben von mindestens 77 Mio. Euro im Gesamthaushalt zu verhindern; 2. sicherzustellen, dass allen Menschen, die Schutz suchen, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Einreisedatum das soziokulturelle Existenzminium, eine gleichwertige Gesundheitsversorgung und der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden; 3. die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich zu vereinfachen und durch praxisorientierte Nachweisoptionen zu ergänzen. Dafür braucht es ein bundesweites, flexibles und niedrigschwelliges Beratungsnetzwerk, das rechtlich abgesichert und materiell ausreichend gefördert wird; 4. die Angebote zur Arbeitsförderung im SGB II besser an die aktuellen Bedarfe der Menschen anzupassen, indem a) Maßnahmen und Qualifizierungen mit der Möglichkeit zur Kinderbetreuung angeboten und alle Angebote verbindlich in Teilzeit ermöglicht werden; b) sämtliche Angebote und Qualifizierungen bei Bedarf unkompliziert und individuell mit Sprachförderung verknüpft werden, um das Lernen im alltagspraktischen Zusammenhang zu ermöglichen. Berufsbezogene Sprachkurse brauchen deshalb eine hinreichende Finanzierung und eine praxisnahe Ausgestaltung; 5. eine langfristig auskömmliche und verlässliche Regelung zur Finanzierung von Geflüchteten in den Kommunen zu schaffen. Die Pro-Kopf-Kostenpauschale des Bundes an die Länder und Kommunen muss deutlich für die Kommunen erhöht werden; darüber hinaus muss der Bund sich stärker an den Kosten der Unterkunft und der Kosten der Versorgung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländer*innen beteiligen. Berlin, den 11. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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