Chancen statt Chaos - Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern
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Chancen statt Chaos - Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2802
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
des Abgeordneten Timon Dzienus, Filiz Polat, Sylvia Rietenberg, Karoline
Otte, Dr. Armin Grau, Leon Eckert, Lisa Paus, Andreas Audretsch, Ricarda
Lang, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer
Geflüchteter sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit dem 1. Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nicht
wie zuvor Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Diese Änderung für Ukrainer*innen war richtig, um die Kommunen bei Asylverfahren
zu entlasten und die Schutzsuchenden besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Von
Beginn an war ihr Existenzminimum gesichert und sie erhielten Zugang zu einer
angemessenen Gesundheitsversorgung. Und wer Anspruch auf Bürgergeld hat, erhält
auch Beratung und nachhaltige Förderangebote aus den Jobcentern für die Integration
in den Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten in den Jobcentern leisteten dabei unter
enormem zeitlichem und öffentlichem Druck mit großem Engagement einen
entscheidenden Beitrag zur schnellen Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten.
Mit der geplanten Änderung zu Leistungen nach dem AsylbLG zurückzukehren,
verfolgt die Bundesregierung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz nach
eigenen Aussagen das Ziel, Kosten einzusparen. Der vorgelegte Gesetzentwurf, nach
dem zukünftig alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchtete aus der Ukraine
nicht mehr im SGB II, sondern nach dem AsylbLG versorgt werden sollen, spart aber
kein Geld ein, sondern führt zu Mehrausgaben im Gesamthaushalt von mindestens 77
Mio. Euro (vgl. BMAS, Referentenentwurf Leistungsrechtsanpassungsgesetz, Stand:
13.10.2025, S. 2, abrufbar unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Gesetze/Referentenentwuerfe/leistungsrechtsanpassungsgesetz.pdf). Damit schafft der
Gesetzentwurf eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der ukrainischen
Geflüchteten beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Arbeitsförderung und
Existenzsicherung.
Mit der Rückkehr zum AsylbLG erhalten die Betroffenen deutlich weniger
Unterstützung im Vergleich zum SGB II. Es entfällt der Anspruch auf Arbeitsförderung nach
dem SGB II und der Zugang zu Beratung in den bewährten Strukturen der Jobcenter.
Damit wären die ukrainischen Geflüchteten zukünftig auch vom sogenannten „Job-
Turbo“, den die letzte Bundesregierung eingeführt hat, ausgeschlossen. Dabei zeigt
eine aktuelle Studie der Stanford University und der ETH Zürich (2025) deutlich, dass
es sich dabei um eines der erfolgreichsten Programme zur Arbeitsmarktintegration im
internationalen Vergleich handelt.
Der „Job-Turbo“ hat gezeigt, wie Arbeitsmarktintegration funktionieren kann, wenn
Geflüchtete gezielt und umfassend gefördert werden. Das Programm war gerade
deshalb ein Erfolg, weil die Zahl der Kontakte zwischen Leistungsberechtigten und
Jobcentern im Zeitraum von Oktober 2023 bis August 2025 um 54 Prozent gestiegen ist.
Die Arbeitsaufnahmen stiegen in der Konsequenz sogar um 113 Prozent. Der „Job-
Turbo“ hat damit bislang für knapp 102 000 zusätzliche Arbeitsaufnahmen gesorgt –
rund 58.000 entfallen dabei auf Ukrainer*innen, rund 44 000 auf andere
Schutzsuchende. Fast immer handelte es sich dabei um sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen und zwar in nahezu allen Altersgruppen, in allen Bundesländern, bei
Geringwie bei Hochqualifizierten und Fachkräften.
Die nun geplante Rückkehr zum AsylbLG ist ein massiver Rückschritt, der Nachteile
für alle Beteiligten bringt und zudem ukrainischen Geflüchteten beim Zugang zu
Gesundheitsversorgung, Arbeitsförderung und Existenzsicherung ungleich behandelt.
Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz führt zu Mehrkosten für Länder und
Kommunen, die Gesundheitsversorgung der Betroffenen verschlechtert sich und es wird
schwieriger, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Statt Bürokratieabbau bei der
Integration von Geflüchteten voranzutreiben, verursacht die Bundesregierung wieder
Doppelstrukturen von Jobcentern und Sozialämtern, Reibungsverluste und höhere
Verwaltungskosten.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1919 hat offengelegt, dass das
Leistungsrechtsanpassungsgesetz zu einem unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand für die Umstellungsprozesse führen würde. Gleichzeitig rechnet die
Bundesregierung den Betreuungsbedarf in den Sozialämtern klein, indem für Beratung,
Vermittlung und Förderung pro Person, die zusätzlich zu betreuen ist, nur von einem
Aufwand von rund sechs bis sieben Stunden pro Jahr ausgegangen wird. Mit dem
Bürgergeld-Aus für Schutzsuchende aus der Ukraine kommen auch zahlreiche
Einzelfallprüfungen auf die Sozialämter zu, beispielsweise für die Gesundheitsleistungen nach den
§§ 4 und 6 AsylbLG, welche mit einer zu geringen finanziellen Kompensation für den
steigenden Personalbedarf vom Bund ausgeglichen werden. Zudem weigert sich die
Bundesregierung, die Pro-Kopf-Pauschale für Geflüchtete im AsylbLG für die
Kommunen zu erhöhen, obwohl die Kommunen zu Recht eine dauerhafte Erhöhung über
das Finanzausgleichsgesetz wegen der Inflation von Energie- und Mietpreisen fordern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die derzeit gültige Regelung für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine
beizubehalten, um die nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch die Expertise der
Jobcenter, gesellschaftliche Teilhabe und eine ausreichende Gesundheitsversorgung
zu garantieren und die, durch die Rückkehr zum AsylbLG entstehenden,
Mehrausgaben von mindestens 77 Mio. Euro im Gesamthaushalt zu verhindern;
2. sicherzustellen, dass allen Menschen, die Schutz suchen, unabhängig von
Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Einreisedatum das soziokulturelle Existenzminium,
eine gleichwertige Gesundheitsversorgung und der Zugang zum Arbeitsmarkt
gewährt werden;
3. die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich zu vereinfachen
und durch praxisorientierte Nachweisoptionen zu ergänzen. Dafür braucht es ein
bundesweites, flexibles und niedrigschwelliges Beratungsnetzwerk, das rechtlich
abgesichert und materiell ausreichend gefördert wird;
4. die Angebote zur Arbeitsförderung im SGB II besser an die aktuellen Bedarfe der
Menschen anzupassen, indem
a) Maßnahmen und Qualifizierungen mit der Möglichkeit zur Kinderbetreuung
angeboten und alle Angebote verbindlich in Teilzeit ermöglicht werden;
b) sämtliche Angebote und Qualifizierungen bei Bedarf unkompliziert und
individuell mit Sprachförderung verknüpft werden, um das Lernen im
alltagspraktischen Zusammenhang zu ermöglichen. Berufsbezogene Sprachkurse
brauchen deshalb eine hinreichende Finanzierung und eine praxisnahe
Ausgestaltung;
5. eine langfristig auskömmliche und verlässliche Regelung zur Finanzierung von
Geflüchteten in den Kommunen zu schaffen. Die Pro-Kopf-Kostenpauschale des
Bundes an die Länder und Kommunen muss deutlich für die Kommunen erhöht
werden; darüber hinaus muss der Bund sich stärker an den Kosten der Unterkunft
und der Kosten der Versorgung von unbegleiteten, minderjährigen
Ausländer*innen beteiligen.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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