Frage von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Welche wesentlichen Änderungen bei Leistungssätzen und Gesundheitsleistungen für hilfsbedürftige ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, plant die Bundesregierung durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz im Rahmen der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/EG erhalten oder beantragt haben, sollen durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz künftig wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten.
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht eine Basisgesundheitsversorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Geburt vor. Mit dem Gesetz wird zudem gewährleistet, dass medizinische Behandlungen von Geflüchteten aus der Ukraine, die noch während des Leistungsbezugs nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch begonnen wurden, im Einzelfall unbürokratisch zu Ende geführt werden können.
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