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Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Wie erklärt die Bundesregierung den überproportional hohen Anteil von Bürgergeldbeziehern mit Migrationshintergrund, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um durch verbindliche Integrations-, Qualifizierungs- und Vermittlungsstrategien den Übergang dieser Personengruppe in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich zu beschleunigen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Von den 1,79 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammen 1,51 Millionen aus Drittstaaten, darunter 588 000 aus den Asylherkunftsländern und 477 000 aus der Ukraine (Stand: September 2025). Der überproportional hohe Anteil von Ausländern im Bürgergeld erklärt sich vorwiegend durch den hohen Anteil von Menschen mit Fluchthintergrund. Um erwerbsfähige Geflüchtete, die kürzlich einen Integrationskurs abgeschlossen haben und Bürgergeld beziehen, schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat die Bundesregierung zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit im Oktober 2023 den Aktionsplan zur Arbeitsmarkintegration von Geflüchteten (Jobturbo) initiiert. Dieser hat den Abgang insbesondere in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich beschleunigt, vorwiegend bei ukrainischen Staatsangehörigen. Die monatliche Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit im SGB II in Beschäftigung betrug bei ukrainischen Staatsangehörigen zuletzt 2,7 Prozent und bei den acht wichtigsten Asylherkunftsländern 4,1 Prozent (Stand: Dezember 2025). Inzwischen sind deutlich mehr als 1 Million Geflüchtete aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern und der Ukraine in Beschäftigung. Der Jobturbo wurde in das Regelgeschäft der Jobcenter überführt, bei weiterhin hoher Kontaktdichte und guter Betreuung sowie gezielter Ansprachen der Arbeitgeber. Dazu werden weiterhin alle relevanten Akteure eingebunden, Länder und Kommunen, soziale Netzwerke und die Sozialpartner.

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