Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems (Antwort zu Drs. 21/3429)
Text
Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems (Antwort zu Drs. 21/3429)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3728
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing,
Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3429 –
Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen
des Bürgergeldsystems
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine bedarfsdeckende Integration liegt vor, wenn sich erwerbsfähige
Leistungsberechtigte drei Monate nach der Integration in den Arbeitsmarkt nicht
mehr im Regelleistungsbezug befinden, also kein Bürgergeld beziehen (vor
2023: kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Wie eine Sonderauswertung
der Bundesagentur für Arbeit aufzeigt, waren im Jahr 2024 weniger als die
Hälfte der Integrationen in den Arbeitsmarkt (47,9 Prozent, 401 181
Integrationen) bedarfsdeckend. Mehr als die Hälfte der Bürgergeldempfänger
(52,1 Prozent, 435 914 Personen) war drei Monate nach der Vermittlung durch
die Jobcenter bereits wieder oder immer noch auf staatliche Unterstützung
angewiesen. In diesem Zusammenhang verstetigt sich der seit dem Jahr 2021
anhaltende Abwärtstrend bei den bedarfsdeckenden Integrationen: Lag der
Anteil bedarfsdeckender Integrationen im Jahr 2021 noch bei 51,6 Prozent, so
sank er seither kontinuierlich auf die bereits erwähnten 47,9 Prozent (vgl.
www.nius.de/gesellschaft/news/das-grosse-jobcenter-versagen-jeder-zweite-la
ndet-nach-vermittlung-wieder-im-buergergeld/b7bb5654-b379-42f5-89c5-7ac
323c246e1).
Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit lässt sich konstatieren, dass die
nachhaltige Integration von Deutschen auf den Arbeitsmarkt (51,4 Prozent) höher
ausfällt als bei Ausländern (44,7 Prozent). Neben der Gruppe der Ausländer
fielen die bedarfsdeckenden Integrationen außerdem bei Personen aus
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gering aus: Sie lagen bei einem Anteil von
32,3 Prozent und erreichten damit einen neuen Tiefstand innerhalb der letzten
fünf Jahre. Demnach konnte hier nur jede dritte Jobvermittlung die
Abhängigkeit von staatlichen Leistungen beenden (ebd.). Bei der Gruppe der unter
25‑Jährigen, die in den letzten Jahren leichter in den Arbeitsmarkt zu
integrieren war, ist der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen zwischen 2022 und
2024 deutlich von 56,6 Prozent auf 46,3 Prozent zurückgegangen (ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
20. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Zielwerte für bedarfsdeckende Integrationen verfolgt
die Bundesregierung?
Das Zielsteuerungssystem des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht
keine Zielwerte für bedarfsdeckende Integrationen vor. Der Anteil
bedarfsdeckender Integrationen an allen Integrationen wird im Zielsteuerungssystem
SGB II im Rahmen eines Monitorings zur Qualität der Integrationen
beobachtet, aber nicht im Rahmen des jährlichen dezentralen Zielplanungsprozesses
von den Jobcentern geplant.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die
Integrationsquote seit 2021 kontinuierlich sinkt?
Die Integrationsquote misst die Integrationen in den vergangenen zwölf
Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum.
Die Aussage, dass die Integrationsquote seit dem Jahr 2021 kontinuierlich
sinkt, trifft nicht zu, vgl. die nachstehende Tabelle.
Tabelle 1: Integrationsquoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
Deutschland, gleitende Jahresdurchschnittswerte, Datenstand: November 2025
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 August
2025
Integrationsquote in % 20,6 23,6 22,5 19,8 21,0 21,6
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Auch innerhalb der dargestellten Jahreswerte sind unterjährige Schwankungen
zu verzeichnen. Die Entwicklung der Integrationsquote unterlag in diesen
Jahren u. a. folgenden externen Einflussfaktoren:
– die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lock-Downs,
– Anstieg der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine,
– anhaltende wirtschaftliche Stagnation und die damit einhergehende
deutliche Beeinträchtigung der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes für
erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Unter anderem mit dem Job-Turbo gelang es den Jobcentern, auch unter
ungünstigen Rahmenbedingungen die Integrationsquote zu steigern. Seit Februar
2024 stieg die Integrationsquote fast kontinuierlich an und erreichte im
aktuellsten Berichtsmonat August 2025 21,6 Prozent.
Die Integrationsquote in ihrer Entwicklung wird monatlich unter www.sgb2.inf
o/DE/Service/Kennzahlen/SGBII-Kennzahlentool/kennzahlentool.html
veröffentlicht. Detaillierte Informationen veröffentlicht die Statistik der
Bundesagentur für Arbeit in ihrem Internetangebot im Produkt „Integrationen und
Verbleib nach Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)“ unter
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Fo
rmular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass über die Hälfte der Integrationen nicht zu einem nachhaltigen Ende
des Leistungsbezugs führen?
Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen lässt keine eindeutige Kausalität
zwischen Beschäftigungsaufnahme und Beendigung des Leistungsbezugs zu,
da der Leistungsbezug auch aus anderen Gründen beendet werden kann. Ob
eine Integration dauerhaft bedarfsdeckend ist, hängt von verschiedenen
Faktoren ab, beispielsweise der Größe und Struktur der Bedarfsgemeinschaft,
Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft im Betrachtungszeitraum, dem
örtlichen Lohnniveau, dem örtlichen Mietpreisniveau, der Höhe des
Arbeitskräftebedarfs, der Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung
eingeschlossen) und der Beantragung von vorrangigen Leistungen (z. B.
Wohngeld). Die Jobcenter können unter diesen Einflussfaktoren nur die
Passgenauigkeit der Vermittlung beeinflussen. Die im Entwurf des 13. SGB-II-
Änderungsgesetzes vorgesehene Formulierung des Vermittlungsvorrangs soll genau
diesem Umstand Rechnung tragen.
4. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der sogenannte Drehtür-Effekt im
Bürgergeldsystem nicht ab-, sondern zunimmt?
Der sogenannte „Drehtüreffekt“ lässt sich statistisch näherungsweise durch die
Größe „Zugang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Vorbezug (1.)
innerhalb der letzten drei Monaten oder (2.) länger als drei Monate zurück“
beschreiben. Die Aussage, dass der sogenannte Drehtür-Effekt im
Bürgergeldsystem nicht ab-, sondern zunimmt, trifft nicht zu. Zur Beurteilung der
Entwicklung von Zugängen mit Vorbezug ins Bürgergeld eignet sich das Jahr 2021, da
das Jahr 2022 – als Jahr vor Einführung des Bürgergeldes – stark von Zugängen
von ukrainischen Geflüchteten und somit Personen ohne Vorbezug geprägt war
und die Anteilswerte der Personen mit Vorbezug entsprechend niedrig waren.
Der Anteil der Zugänge nach der ersten Größe („kurzfristiger Drehtüreffekt“)
hat sich in den Jahren von 2021 auf 2024 von 29,4 Prozent (absolut: rd.
381.000) auf 25,8 Prozent (absolut: rd. 370.000) verringert. Der Anteil der
Zugänge nach der zweiten Größe („langfristiger Drehtüreffekt“) hat sich in den
Jahren von 2021 auf 2024 von 48,5 Prozent (absolut: rd. 630.000) auf 43,5
Prozent (absolut: rd. 623.000) verringert.
Während die absoluten Zugänge mit Vorbezug nach der ersten oder zweiten
Größe sich nur geringfügig reduziert haben, sind die jeweiligen Anteile
deutlich gesunken. Dies verdeutlicht die Abhängigkeit der Anteilswerte von der
Anzahl der Zugänge von Personen ohne Vorbezug.
Vergleiche zu den Zugängen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
Vorbezug das Produkt „Berichte: Analyse Arbeitsmarkt, Grundsicherung für
Arbeitsuchende“, Tabelle 2.10, abrufbar unter: https://statistik.arbeitsagentu
r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524052&t
opic_f=analyse-d-grundsicherung-arbeitsuchende.
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nachhaltige
Integrationen zu erhöhen?
Nachhaltige Integrationen im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung werden
über die Ergänzungsgröße „kontinuierliche Beschäftigung“ im
Zielsteuerungssystem SGB II gemessen. Die Ergänzungsgröße misst den Anteil der
kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integration an allen Integrationen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Beschäftigung nach Integration gilt
als kontinuierlich, wenn die betreffende Person in jedem der sechs auf die
Integration folgenden Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Seit
August 2023 steigt der Anteil kontinuierlicher Beschäftigung im gleitenden
Jahreswert und betrug im November 2024 (aktuellster verfügbarer Wert) 64,7
Prozent, + 1,6 Prozent über dem Vorjahreswert (vgl. „Integrationen und Verbleib
nach Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)“,
Tabellenblatt 1.1, https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheft
suche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen).
Die Nachhaltigkeit einer Integration im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung
ist (im Unterschied zur bedarfsdeckenden Integration) vor allem abhängig von
der generellen Höhe des Arbeitskräftebedarfs, der Dauerhaftigkeit von
Arbeitsverhältnissen in der Branche, in die integriert wurde, und – wiederum – von der
Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung
eingeschlossen).
Die Jobcenter können unter diesen Einflussfaktoren nur die Passgenauigkeit der
Vermittlung beeinflussen. Die im Entwurf des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes
vorgesehene Formulierung des Vermittlungsvorrangs soll genau diesem
Umstand Rechnung tragen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
unzureichenden Lohnabstand bei Geringverdienern im Verhältnis zu
Bürgergeldempfängern vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
„Lohnabstand“ ist ein abstrakter Begriff, der ohne weitere Konkretisierungen
keine Aussagekraft hat. Vor allem aber ist dieser Begriff als Kriterium für die
Höhe des Bürgergelds ungeeignet. Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung
zur Sicherung des Existenzminimums. Dieses Existenzminimum gilt nicht nur
für erwerbsfähige Hilfebedürftige, sondern auch für nicht oder nicht mehr
erwerbsfähige Hilfebedürftige. Maßstab für die Höhe des sozialrechtlichen
Existenzminimums ist ausschließlich der jeweilige Bedarf zur Sicherung des
existenznotwendigen Lebensunterhalts. Dieser Bedarf wird für jede Bürgerin und
jeden Bürger zunächst unabhängig von etwaigem Einkommen festgestellt.
Um einen Anreiz zur Aufnahme, Ausweitung oder Beibehaltung der
Erwerbstätigkeit zu setzen, gibt es Freibeträge auf Erwerbseinkommen im Bürgergeld.
Durch die Erwerbstätigenfreibeträge wird sichergestellt, dass Bürgergeld-
Beziehende mit Erwerbseinkommen immer mehr Geld zur Verfügung haben als
solche, die ausschließlich Bürgergeld beziehen.
7. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutlich geringere
nachhaltige Integration von Ausländern im Vergleich zu Deutschen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nachhaltige Integrationen im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung werden
über die Ergänzungsgröße „kontinuierliche Beschäftigung“ im
Zielsteuerungssystem SGB II gemessen. Als ergänzende Information zur Einschätzung der
Integrationsquote und der Qualität der Integrationen kann der Anteil
bedarfsdeckender Integrationen hinzugezogen werden.
Die Anteile kontinuierlicher Beschäftigung nach Integration ausländischer und
deutscher Staatsangehöriger liegen fast auf gleichem Niveau (Ausländer:
64,9 Prozent bzw. Deutsche: 64,3 Prozent, im gleitenden Jahreswert für
November 2024).
Die Integrationsquote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
ausländischer Staatsangehörigkeit lag im gleitenden Jahreswert für Mai 2025 mit
24,1 Prozent deutlich über der Integrationsquote deutscher Staatsangehöriger
mit 18,9 Prozent. Im selben Zeitraum war zwar der Anteil der
bedarfsdeckenden Integrationen deutscher Staatsangehöriger mit 51,9 Prozent höher als bei
den ausländischen Staatsangehörigen mit 45,5 Prozent. Eine isolierte
Betrachtung des Anteilswertes greift hier allerdings zu kurz. Berücksichtigt man das
insgesamt höhere Niveau der Integrationsquote der ausländischen
Staatsangehörigen, wird deutlich, dass 10,9 Prozent der ausländischen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten bedarfsdeckend integriert wurden und dieser Anteil
höher liegt als bei den deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
9,8 Prozent. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 zu
bedarfsdeckenden Integrationen und zu Frage 5 zu kontinuierlicher Beschäftigung nach
Integration verwiesen.
Ausländische Beschäftigte, darunter viele Geflüchtete, haben das bis August
2025 andauernde Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
in Deutschland getragen. Inzwischen sind deutlich mehr als 1 Million
Geflüchtete aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern und der Ukraine in
Beschäftigung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeitskraftsicherung in
Deutschland.
8. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsquote bei
unter 25‑Jährigen seit 2022 deutlich gesunken, und wie gedenkt die
Bundesregierung diesem Trend zu begegnen?
Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen sank ebenso wie die allgemeine
Integrationsquote nach dem Jahr 2021. Die entsprechenden Gründe wurden in
der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Wie der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden kann, ist auch die Integrationsquote der unter 25-Jährigen zuletzt
wieder gestiegen.
Tabelle 2: Integrationsquoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten U25,
Deutschland, gleitende Jahresdurchschnittswerte, Datenstand: November 2025
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 August
2025
Integrationsquote in % 27,1 30,0 28,1 25,2 25,4 26,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Im aktuellen Koalitionsvertrag adressiert die Bundesregierung das Vorhaben,
junge Menschen beim Einstieg in das Berufsleben zu unterstützen. Damit der
Übergang in das Berufsleben besser gelingt, möchte die Bundesregierung
gemeinsam mit den Ländern ermöglichen, dass jeder junge Mensch einen
Schulabschluss und eine Ausbildung machen kann. Dafür wird die Bundesregierung
die frühe Berufsorientierung in Schulen, in Kooperation mit den beruflichen
Schulen und der Bundesagentur für Arbeit, weiter stärken, ebenso wie die
Jugendberufsagenturen.
Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz soll das Förderspektrum des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) um Leistungen, die sich bereits im SGB II bei
der Integration junger Menschen mit einer Vielzahl an Unterstützungsbedarfen
bewährt haben, ergänzt werden. Die Ausrichtung der Beratung wird geöffnet;
sie soll ganzheitlicher und dadurch im Ergebnis nachhaltiger erfolgen. Es wird
ein Fokus auf die Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Arbeit, Jobcentern
und Trägern der Jugendhilfe in Jugendberufsagenturen sowie die
Koordinierung von diesbezüglichen Aufgaben gelegt.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote
bedarfsdeckender Integrationen bei ukrainischen Staatsangehörigen seit 2022
entwickelt (bitte Jahreswerte angeben)?
Im gleitenden Jahresdurchschnitt Mai 2025 lag die Zahl der bedarfsdeckenden
Integrationen ukrainischer Staatsangehöriger bei rund 53.000 mit einem Anteil
an allen Integrationen von 48,6 Prozent. Damit liegt der Anteilswert nur
geringfügig unter demjenigen der deutschen Staatsangehörigen (siehe Antwort zu der
Frage 7). Bei der Bewertung der Entwicklung der Anteilswerte ist zu beachten,
dass seit 2022 die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie die
Integrationen ukrainischer Staatsangehöriger deutlich gestiegen sind (vgl.
Produkt „Integrationen und Verbleib nach Integration von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (ELB)“ Tabellenblatt 1.1, Spalten 5 und 6 für „Ukraine“,
„Gleitender Jahreswert“, https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/S
uche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen).
Die Werte für den Dezember entsprechen dem jeweiligen Jahreswert. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
10. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür, daß ukrainische
Staatsangehörige trotz teilweise vorhandener formaler Qualifikationen
nur in geringem Maße nachhaltig integriert werden?
Nachhaltige Integrationen im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung werden
über die Ergänzungsgröße „kontinuierliche Beschäftigung“ im
Zielsteuerungssystem SGB II gemessen. Als ergänzende Information zur Einschätzung der
Integrationsquote und der Qualität der Integrationen kann der Anteil
bedarfsdeckender Integrationen hinzugezogen werden. Wie in der Antwort zu Frage 7
erläutert, ist neben der Betrachtung der entsprechenden Anteilswerte auch die
Betrachtung der Höhe der Integrationsquote der jeweiligen Personengruppe
hilfreich. Die Aussage, dass ukrainische Staatsangehörige nur in geringem
Maße nachhaltig integriert werden, trifft nicht zu. Die Integrationsquote der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit liegt
0,8 Prozentpunkte über der Integrationsquote aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (August 2025). Der Anteil kontinuierlicher Beschäftigung nach
Integration liegt bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer
Staatsagenhörigkeit bei 74,9 Prozent im November 2024 (aktuellster verfügbarer
Wert), während der entsprechende Anteil bei allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten bei 64,7 Prozent liegt. Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen bei
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
liegt bei 48,6 Prozent und somit auf gleichem Niveau wie der Anteil
bedarfsdeckender Integrationen aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von
48,5 Prozent im Mai 2025 (aktuellster verfügbarer Wert). Die in der Antwort zu
Frage 3 genannten externen Einflussfaktoren zu bedarfsdeckenden
Integrationen sowie die in der Antwort zu Frage 5 genannten Faktoren zu
kontinuierlichen Beschäftigungen gelten auch für ukrainische Staatsangehörige.
11. Welche Maßnahmen wurden speziell für ukrainische Staatsangehörige
geschaffen, um nachhaltige Beschäftigung zu erreichen, und welche
Wirkungen haben diese Programme nachweislich erzielt?
Der Aktionsplan zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten (Job-Turbo)
wurde im Oktober 2023 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit initiiert. Er richtet sich
nicht nur an ukrainische Staatsangehörige. Das Ziel ist, erwerbsfähige
Geflüchtete, die kürzlich einen Integrationskurs abgeschlossen haben und Bürgergeld
beziehen, schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Geflüchtete sollen möglichst frühzeitig erste Arbeitserfahrung sammeln und
berufsbegleitend ihre Sprachkenntnisse vertiefen. Aufbauend auf den ersten
Arbeitserfahrungen können sich Geflüchtete ihrem Potenzial entsprechend
(berufsbegleitend) weiterbilden/qualifizieren, um als Fachkräfte nachhaltig auf dem
Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Kernelemente der untergesetzlichen Maßnahmen sind
eine intensive Betreuung durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit (höhere
Kontaktdichte), neue berufsbegleitende Sprachförderangebote (Job-
Berufssprachkurse) sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit Arbeitgebern,
Gewerkschaften, Migrantenorganisationen, Zivilgesellschaft und
Beratungseinrichtungen.
Ergebnisse:
– Trotz des konjunkturell schwierigen Umfelds stieg die Beschäftigung
ukrainischer Staatsangehöriger bis Oktober 2025 auf 370 000 (+ 79 000
gegenüber zum Vorjahr) und bei den acht wichtigsten Asylherkunftsländern auf
800 000 (+ 70 000), mit einem Anteil sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung von zusammen knapp 87 Prozent.
– Die monatliche Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit im SGB II in
Beschäftigung betrug im Dezember 2025 2,7 Prozent bei ukrainischen
Staatsangehörigen und 4,1 Prozent bei Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten
Asylherkunftsländern. Die Abgangsrate hat sich bei ukrainischen
Staatsangehörigen auch infolge des Job-Turbos deutlich erhöht.
– 55 Prozent der ukrainischen Staatsangehörigen sowie 53 Prozent der
Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern arbeiten in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem Anforderungsniveau
von Fachkräften oder Spezialisten und Experten (Stand: Mai 2025).
Die Wirkung des Job-Turbos wurde kürzlich durch eine wissenschaftliche
Studie (Stanford | ETH Zürich Diskussionspapier 25-02 abrufbar unter: https://osf.i
o/preprints/socarxiv/px9ew_v2) empirisch evaluiert. Die Studie kommt zu dem
Schluss, dass der Job-Turbo für die Zielgruppe
– die Kundenkontakte deutlich intensiviert hat,
– die Zahl der Beschäftigungsaufnahmen deutlich erhöht hat, weit
überwiegend in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
– zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration, das heißt, zu stabilen
Arbeitsverhältnissen, geführt hat.
Der Job-Turbo sei ein „wirksames und wirtschaftlich tragfähiges Instrument für
die Integration von Geflüchteten“, selbst bei großen Zahlen an Geflüchteten.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede der nachhaltigen
Integrationsquoten zwischen EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen und
Personen aus den Asylherkunftsländern?
Wie in der Antwort zu den Fragen 7 und 10 erläutert, ist die isolierte
Betrachtung von Anteilswerten der kontinuierlichen Beschäftigung oder
bedarfsdeckenden Integration nicht ausreichend, sondern es sollte auch die Höhe der
jeweiligen Integrationsquoten in den Personengruppen betrachtet werden.
Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland entwickelt sich
trotz der schwierigen konjunkturellen Lage positiv. Das ist maßgeblich darauf
zurückzuführen, dass ein Großteil der 2015/2016 nach Deutschland
gekommenen Geflüchteten mit der Zeit Herausforderungen bei Spracherwerb und
Integration überwinden konnten, sowie darauf, dass institutionelle Hürden
abgebaut wurden und Initiativen wie der Job-Turbo, zusätzliche Impulse zur
schnellen und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration gesetzt haben.
13. Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede der
bedarfsdeckenden Integrationsquoten zwischen den einzelnen
Bundesländern?
14. Welche strukturellen, demographischen oder arbeitsmarktpolitischen
Faktoren sieht die Bundesregierung als ursächlich für diese deutlichen
Abweichungen in den einzelnen Bundesländern an?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Werte für die Anteile bedarfsdeckender Integrationen können dem Produkt
„Integrationen und Verbleib nach Integration von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (ELB)“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/
Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen)
entnommen werden.
Die regionalen Unterschiede in den Anteilen bedarfsdeckender Integrationen
können von einer Reihe von Faktoren, wie strukturellen oder konjunkturellen
Bedingungen sowie Demografie und Migration, abhängen. Auf die Antwort zu
Frage 3 wird verwiesen. Eine eindeutige Zuordnung von einzelnen Faktoren als
Ursache für die regionalen Unterschiede ist auf Basis der statistischen Daten
nicht möglich.
Zu regionalen Faktoren der langfristigen Beschäftigungsentwicklung in
Deutschland wird auf folgende Publikation des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) verwiesen: Publikation – IAB – Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publik
ation/?id=15302108.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um
Jobcenter in Ländern mit besonders niedrigen Quoten gezielt zu unterstützen
oder zu verbessern?
Den Jobcentern werden die Eingliederungsmittel bedarfsgerecht auf Basis der
Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen zugewiesen. Jobcenter mit
schwierigen regionalen Arbeitsmarktlagen, also einem überdurchschnittlichen
Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter, oder mit überdurchschnittlich vielen
Langzeitleistungsbeziehenden erhalten einen moderaten Aufschlag an Eingliederungsmitteln.
Damit soll dem Bedarf an höheren Investitionen in die Förderung eines jeden
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bzw. den entstehenden
Mehraufwendungen begegnet werden.
16. Welche „Best Practices“ aus Ländern mit überdurchschnittlichen
Integrationsquoten wurden ggf. identifiziert, und welche davon wurden
bundesweit zur Anwendung empfohlen?
Die Identifikation von „Best Practices“ gehört für den Bereich der
gemeinsamen Einrichtungen zur Trägerverantwortung der Bundesagentur für Arbeit,
die sie diesbezüglich auf allen Ebenen wahrnimmt. Für die zugelassenen
kommunalen Träger übernehmen die Länder und kommunalen Spitzenverbände
eine ähnliche Funktion. Die Bundesregierung unterstützt und ergänzt diese
Prozesse, z. B. durch die Servicestelle SGB II. Beispielsweise basierte der Job-
Turbo auf positiven Erfahrungen mit einer hohen Beratungsaktivität und
bewerberorientierter Arbeitgeberansprache.
17. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Kennzahl „bedarfsdeckende
Integrationen“ im Rahmen der Steuerung der Jobcenter zu?
Die gesetzlichen Ziele im SGB II umfassen die Verringerung der
Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung
von langfristigem Leistungsbezug. Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen
wird zur Betrachtung der Qualität von Integrationen herangezogen und in den
Zielerreichungsdialogen mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den Ländern
erörtert. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
18. Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Kennzahl, und
wenn ja, wie genau sehen die Pläne zur Weiterentwicklung der Kennzahl
aus, und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Es ist geplant, den Anteil bedarfsdeckender Integrationen an allen Integrationen
ab 2027 als Ergänzungsgröße im Zielsteuerungssystem SGB II zu
berücksichtigen.
19. Welche Anpassungen im Ziel- und Steuerungssystem der Jobcenter sind
ggf. geplant, um nachhaltige Integrationen stärker in den Mittelpunkt zu
rücken?
Es ist geplant, die Integrationsquote ab dem Jahr 2027 getrennt nach Nicht-
Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitleistungsbeziehenden auszuweisen,
um den Blick gleichberechtigt auf beide Personengruppen zu lenken. Damit
soll dem Fehlanreiz entgegengewirkt werden, die aufwändigere Integration der
Langzeitleistungsbeziehenden zugunsten der im Regelfall weniger aufwändigen
Integration von Nichtlangzeitleistungsbeziehenden zu vernachlässigen. Darüber
hinaus ist geplant, ab dem Jahr 2027 neben dem Anteil kontinuierlicher
Beschäftigungen auch den Anteil bedarfsdeckender Integrationen sowie eine
Qualifizierungsquote als Ergänzungsgrößen in das Zielsteuerungssystem SGB II
aufzunehmen.
20. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Jobcenter künftig
verstärkt auf vollzeitnahe und existenzsichernde Beschäftigung statt auf
kurzfristige oder instabile Arbeitsaufnahmen hinwirken?
Die im Entwurf des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vorgesehene
Formulierungen zum Vermittlungsvorrang und zur Pflicht der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, alles zur vollständigen Überwindung des Leistungsbezugs zu tun,
sollen genau diesem Umstand Rechnung tragen. In der Umsetzung des
Gesetzes werden die Stärkung der Beratung und passgenauen Vermittlung sowie die
beschäftigungsbegleitende Qualifizierung besonders im Vordergrund stehen.
21. Plant die Bundesregierung die Einführung eines verbindlichen Zielwertes
bei der Quote der bedarfsdeckenden Integrationen (bitte begründen)?
Die Einführung eines verbindlichen Zielwertes beim Anteil der
bedarfsdeckenden Integrationen ist nicht geplant. Wie in der Antwort zu Frage 17 erläutert,
wird der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen zur Betrachtung der
Qualität der Integrationen herangezogen. Zudem steht der Indikator erst mit einem
Zeitversatz von sechs Monaten zur Verfügung und eignet sich daher nicht für
einen Zielwert im Rahmen des Zielsteuerungsteuerungssystems SGB II.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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