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Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems (Antwort zu Drs. 21/3429)

dip / drucksache 20.01.2026 · WP 21 · 21/3728 · Antwort · Original ↗

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Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems (Antwort zu Drs. 21/3429) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3728 21. Wahlperiode 20.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3429 – Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine bedarfsdeckende Integration liegt vor, wenn sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte drei Monate nach der Integration in den Arbeitsmarkt nicht mehr im Regelleistungsbezug befinden, also kein Bürgergeld beziehen (vor 2023: kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Wie eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit aufzeigt, waren im Jahr 2024 weniger als die Hälfte der Integrationen in den Arbeitsmarkt (47,9 Prozent, 401 181 Integrationen) bedarfsdeckend. Mehr als die Hälfte der Bürgergeldempfänger (52,1 Prozent, 435 914 Personen) war drei Monate nach der Vermittlung durch die Jobcenter bereits wieder oder immer noch auf staatliche Unterstützung angewiesen. In diesem Zusammenhang verstetigt sich der seit dem Jahr 2021 anhaltende Abwärtstrend bei den bedarfsdeckenden Integrationen: Lag der Anteil bedarfsdeckender Integrationen im Jahr 2021 noch bei 51,6 Prozent, so sank er seither kontinuierlich auf die bereits erwähnten 47,9 Prozent (vgl. www.nius.de/gesellschaft/news/das-grosse-jobcenter-versagen-jeder-zweite-la ndet-nach-vermittlung-wieder-im-buergergeld/b7bb5654-b379-42f5-89c5-7ac 323c246e1). Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit lässt sich konstatieren, dass die nachhaltige Integration von Deutschen auf den Arbeitsmarkt (51,4 Prozent) höher ausfällt als bei Ausländern (44,7 Prozent). Neben der Gruppe der Ausländer fielen die bedarfsdeckenden Integrationen außerdem bei Personen aus Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gering aus: Sie lagen bei einem Anteil von 32,3 Prozent und erreichten damit einen neuen Tiefstand innerhalb der letzten fünf Jahre. Demnach konnte hier nur jede dritte Jobvermittlung die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen beenden (ebd.). Bei der Gruppe der unter 25‑Jährigen, die in den letzten Jahren leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren war, ist der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen zwischen 2022 und 2024 deutlich von 56,6 Prozent auf 46,3 Prozent zurückgegangen (ebd.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche konkreten Zielwerte für bedarfsdeckende Integrationen verfolgt die Bundesregierung? Das Zielsteuerungssystem des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht keine Zielwerte für bedarfsdeckende Integrationen vor. Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen an allen Integrationen wird im Zielsteuerungssystem SGB II im Rahmen eines Monitorings zur Qualität der Integrationen beobachtet, aber nicht im Rahmen des jährlichen dezentralen Zielplanungsprozesses von den Jobcentern geplant.  2. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Integrationsquote seit 2021 kontinuierlich sinkt? Die Integrationsquote misst die Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in diesem Zeitraum. Die Aussage, dass die Integrationsquote seit dem Jahr 2021 kontinuierlich sinkt, trifft nicht zu, vgl. die nachstehende Tabelle. Tabelle 1: Integrationsquoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Deutschland, gleitende Jahresdurchschnittswerte, Datenstand: November 2025 Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 August 2025 Integrationsquote in % 20,6 23,6 22,5 19,8 21,0 21,6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auch innerhalb der dargestellten Jahreswerte sind unterjährige Schwankungen zu verzeichnen. Die Entwicklung der Integrationsquote unterlag in diesen Jahren u. a. folgenden externen Einflussfaktoren: – die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lock-Downs, – Anstieg der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, – anhaltende wirtschaftliche Stagnation und die damit einhergehende deutliche Beeinträchtigung der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Unter anderem mit dem Job-Turbo gelang es den Jobcentern, auch unter ungünstigen Rahmenbedingungen die Integrationsquote zu steigern. Seit Februar 2024 stieg die Integrationsquote fast kontinuierlich an und erreichte im aktuellsten Berichtsmonat August 2025 21,6 Prozent. Die Integrationsquote in ihrer Entwicklung wird monatlich unter www.sgb2.inf o/DE/Service/Kennzahlen/SGBII-Kennzahlentool/kennzahlentool.html veröffentlicht. Detaillierte Informationen veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Internetangebot im Produkt „Integrationen und Verbleib nach Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)“ unter https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Fo rmular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen.  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass über die Hälfte der Integrationen nicht zu einem nachhaltigen Ende des Leistungsbezugs führen? Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen lässt keine eindeutige Kausalität zwischen Beschäftigungsaufnahme und Beendigung des Leistungsbezugs zu, da der Leistungsbezug auch aus anderen Gründen beendet werden kann. Ob eine Integration dauerhaft bedarfsdeckend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Größe und Struktur der Bedarfsgemeinschaft, Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft im Betrachtungszeitraum, dem örtlichen Lohnniveau, dem örtlichen Mietpreisniveau, der Höhe des Arbeitskräftebedarfs, der Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung eingeschlossen) und der Beantragung von vorrangigen Leistungen (z. B. Wohngeld). Die Jobcenter können unter diesen Einflussfaktoren nur die Passgenauigkeit der Vermittlung beeinflussen. Die im Entwurf des 13. SGB-II- Änderungsgesetzes vorgesehene Formulierung des Vermittlungsvorrangs soll genau diesem Umstand Rechnung tragen.  4. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der sogenannte Drehtür-Effekt im Bürgergeldsystem nicht ab-, sondern zunimmt? Der sogenannte „Drehtüreffekt“ lässt sich statistisch näherungsweise durch die Größe „Zugang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Vorbezug (1.) innerhalb der letzten drei Monaten oder (2.) länger als drei Monate zurück“ beschreiben. Die Aussage, dass der sogenannte Drehtür-Effekt im Bürgergeldsystem nicht ab-, sondern zunimmt, trifft nicht zu. Zur Beurteilung der Entwicklung von Zugängen mit Vorbezug ins Bürgergeld eignet sich das Jahr 2021, da das Jahr 2022 – als Jahr vor Einführung des Bürgergeldes – stark von Zugängen von ukrainischen Geflüchteten und somit Personen ohne Vorbezug geprägt war und die Anteilswerte der Personen mit Vorbezug entsprechend niedrig waren. Der Anteil der Zugänge nach der ersten Größe („kurzfristiger Drehtüreffekt“) hat sich in den Jahren von 2021 auf 2024 von 29,4 Prozent (absolut: rd. 381.000) auf 25,8 Prozent (absolut: rd. 370.000) verringert. Der Anteil der Zugänge nach der zweiten Größe („langfristiger Drehtüreffekt“) hat sich in den Jahren von 2021 auf 2024 von 48,5 Prozent (absolut: rd. 630.000) auf 43,5 Prozent (absolut: rd. 623.000) verringert. Während die absoluten Zugänge mit Vorbezug nach der ersten oder zweiten Größe sich nur geringfügig reduziert haben, sind die jeweiligen Anteile deutlich gesunken. Dies verdeutlicht die Abhängigkeit der Anteilswerte von der Anzahl der Zugänge von Personen ohne Vorbezug. Vergleiche zu den Zugängen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Vorbezug das Produkt „Berichte: Analyse Arbeitsmarkt, Grundsicherung für Arbeitsuchende“, Tabelle 2.10, abrufbar unter: https://statistik.arbeitsagentu r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524052&t opic_f=analyse-d-grundsicherung-arbeitsuchende.  5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nachhaltige Integrationen zu erhöhen? Nachhaltige Integrationen im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung werden über die Ergänzungsgröße „kontinuierliche Beschäftigung“ im Zielsteuerungssystem SGB II gemessen. Die Ergänzungsgröße misst den Anteil der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integration an allen Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, wenn die betreffende Person in jedem der sechs auf die Integration folgenden Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Seit August 2023 steigt der Anteil kontinuierlicher Beschäftigung im gleitenden Jahreswert und betrug im November 2024 (aktuellster verfügbarer Wert) 64,7 Prozent, + 1,6 Prozent über dem Vorjahreswert (vgl. „Integrationen und Verbleib nach Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)“, Tabellenblatt 1.1, https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheft suche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen). Die Nachhaltigkeit einer Integration im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung ist (im Unterschied zur bedarfsdeckenden Integration) vor allem abhängig von der generellen Höhe des Arbeitskräftebedarfs, der Dauerhaftigkeit von Arbeitsverhältnissen in der Branche, in die integriert wurde, und – wiederum – von der Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung eingeschlossen). Die Jobcenter können unter diesen Einflussfaktoren nur die Passgenauigkeit der Vermittlung beeinflussen. Die im Entwurf des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vorgesehene Formulierung des Vermittlungsvorrangs soll genau diesem Umstand Rechnung tragen.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den unzureichenden Lohnabstand bei Geringverdienern im Verhältnis zu Bürgergeldempfängern vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? „Lohnabstand“ ist ein abstrakter Begriff, der ohne weitere Konkretisierungen keine Aussagekraft hat. Vor allem aber ist dieser Begriff als Kriterium für die Höhe des Bürgergelds ungeeignet. Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Dieses Existenzminimum gilt nicht nur für erwerbsfähige Hilfebedürftige, sondern auch für nicht oder nicht mehr erwerbsfähige Hilfebedürftige. Maßstab für die Höhe des sozialrechtlichen Existenzminimums ist ausschließlich der jeweilige Bedarf zur Sicherung des existenznotwendigen Lebensunterhalts. Dieser Bedarf wird für jede Bürgerin und jeden Bürger zunächst unabhängig von etwaigem Einkommen festgestellt. Um einen Anreiz zur Aufnahme, Ausweitung oder Beibehaltung der Erwerbstätigkeit zu setzen, gibt es Freibeträge auf Erwerbseinkommen im Bürgergeld. Durch die Erwerbstätigenfreibeträge wird sichergestellt, dass Bürgergeld- Beziehende mit Erwerbseinkommen immer mehr Geld zur Verfügung haben als solche, die ausschließlich Bürgergeld beziehen.  7. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutlich geringere nachhaltige Integration von Ausländern im Vergleich zu Deutschen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nachhaltige Integrationen im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung werden über die Ergänzungsgröße „kontinuierliche Beschäftigung“ im Zielsteuerungssystem SGB II gemessen. Als ergänzende Information zur Einschätzung der Integrationsquote und der Qualität der Integrationen kann der Anteil bedarfsdeckender Integrationen hinzugezogen werden. Die Anteile kontinuierlicher Beschäftigung nach Integration ausländischer und deutscher Staatsangehöriger liegen fast auf gleichem Niveau (Ausländer: 64,9 Prozent bzw. Deutsche: 64,3 Prozent, im gleitenden Jahreswert für November 2024). Die Integrationsquote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag im gleitenden Jahreswert für Mai 2025 mit 24,1 Prozent deutlich über der Integrationsquote deutscher Staatsangehöriger mit 18,9 Prozent. Im selben Zeitraum war zwar der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen deutscher Staatsangehöriger mit 51,9 Prozent höher als bei den ausländischen Staatsangehörigen mit 45,5 Prozent. Eine isolierte Betrachtung des Anteilswertes greift hier allerdings zu kurz. Berücksichtigt man das insgesamt höhere Niveau der Integrationsquote der ausländischen Staatsangehörigen, wird deutlich, dass 10,9 Prozent der ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedarfsdeckend integriert wurden und dieser Anteil höher liegt als bei den deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 9,8 Prozent. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 zu bedarfsdeckenden Integrationen und zu Frage 5 zu kontinuierlicher Beschäftigung nach Integration verwiesen. Ausländische Beschäftigte, darunter viele Geflüchtete, haben das bis August 2025 andauernde Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland getragen. Inzwischen sind deutlich mehr als 1 Million Geflüchtete aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern und der Ukraine in Beschäftigung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeitskraftsicherung in Deutschland.  8. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsquote bei unter 25‑Jährigen seit 2022 deutlich gesunken, und wie gedenkt die Bundesregierung diesem Trend zu begegnen? Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen sank ebenso wie die allgemeine Integrationsquote nach dem Jahr 2021. Die entsprechenden Gründe wurden in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Wie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann, ist auch die Integrationsquote der unter 25-Jährigen zuletzt wieder gestiegen. Tabelle 2: Integrationsquoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten U25, Deutschland, gleitende Jahresdurchschnittswerte, Datenstand: November 2025 Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 August 2025 Integrationsquote in % 27,1 30,0 28,1 25,2 25,4 26,0 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im aktuellen Koalitionsvertrag adressiert die Bundesregierung das Vorhaben, junge Menschen beim Einstieg in das Berufsleben zu unterstützen. Damit der Übergang in das Berufsleben besser gelingt, möchte die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ermöglichen, dass jeder junge Mensch einen Schulabschluss und eine Ausbildung machen kann. Dafür wird die Bundesregierung die frühe Berufsorientierung in Schulen, in Kooperation mit den beruflichen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit, weiter stärken, ebenso wie die Jugendberufsagenturen. Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz soll das Förderspektrum des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) um Leistungen, die sich bereits im SGB II bei der Integration junger Menschen mit einer Vielzahl an Unterstützungsbedarfen bewährt haben, ergänzt werden. Die Ausrichtung der Beratung wird geöffnet; sie soll ganzheitlicher und dadurch im Ergebnis nachhaltiger erfolgen. Es wird ein Fokus auf die Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Trägern der Jugendhilfe in Jugendberufsagenturen sowie die Koordinierung von diesbezüglichen Aufgaben gelegt.  9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote bedarfsdeckender Integrationen bei ukrainischen Staatsangehörigen seit 2022 entwickelt (bitte Jahreswerte angeben)? Im gleitenden Jahresdurchschnitt Mai 2025 lag die Zahl der bedarfsdeckenden Integrationen ukrainischer Staatsangehöriger bei rund 53.000 mit einem Anteil an allen Integrationen von 48,6 Prozent. Damit liegt der Anteilswert nur geringfügig unter demjenigen der deutschen Staatsangehörigen (siehe Antwort zu der Frage 7). Bei der Bewertung der Entwicklung der Anteilswerte ist zu beachten, dass seit 2022 die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie die Integrationen ukrainischer Staatsangehöriger deutlich gestiegen sind (vgl. Produkt „Integrationen und Verbleib nach Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)“ Tabellenblatt 1.1, Spalten 5 und 6 für „Ukraine“, „Gleitender Jahreswert“, https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/S uche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen). Die Werte für den Dezember entsprechen dem jeweiligen Jahreswert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 10. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür, daß ukrainische Staatsangehörige trotz teilweise vorhandener formaler Qualifikationen nur in geringem Maße nachhaltig integriert werden? Nachhaltige Integrationen im Sinne einer dauerhaften Beschäftigung werden über die Ergänzungsgröße „kontinuierliche Beschäftigung“ im Zielsteuerungssystem SGB II gemessen. Als ergänzende Information zur Einschätzung der Integrationsquote und der Qualität der Integrationen kann der Anteil bedarfsdeckender Integrationen hinzugezogen werden. Wie in der Antwort zu Frage 7 erläutert, ist neben der Betrachtung der entsprechenden Anteilswerte auch die Betrachtung der Höhe der Integrationsquote der jeweiligen Personengruppe hilfreich. Die Aussage, dass ukrainische Staatsangehörige nur in geringem Maße nachhaltig integriert werden, trifft nicht zu. Die Integrationsquote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit liegt 0,8 Prozentpunkte über der Integrationsquote aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (August 2025). Der Anteil kontinuierlicher Beschäftigung nach Integration liegt bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsagenhörigkeit bei 74,9 Prozent im November 2024 (aktuellster verfügbarer Wert), während der entsprechende Anteil bei allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 64,7 Prozent liegt. Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit liegt bei 48,6 Prozent und somit auf gleichem Niveau wie der Anteil bedarfsdeckender Integrationen aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 48,5 Prozent im Mai 2025 (aktuellster verfügbarer Wert). Die in der Antwort zu Frage 3 genannten externen Einflussfaktoren zu bedarfsdeckenden Integrationen sowie die in der Antwort zu Frage 5 genannten Faktoren zu kontinuierlichen Beschäftigungen gelten auch für ukrainische Staatsangehörige. 11. Welche Maßnahmen wurden speziell für ukrainische Staatsangehörige geschaffen, um nachhaltige Beschäftigung zu erreichen, und welche Wirkungen haben diese Programme nachweislich erzielt? Der Aktionsplan zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten (Job-Turbo) wurde im Oktober 2023 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit initiiert. Er richtet sich nicht nur an ukrainische Staatsangehörige. Das Ziel ist, erwerbsfähige Geflüchtete, die kürzlich einen Integrationskurs abgeschlossen haben und Bürgergeld beziehen, schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Geflüchtete sollen möglichst frühzeitig erste Arbeitserfahrung sammeln und berufsbegleitend ihre Sprachkenntnisse vertiefen. Aufbauend auf den ersten Arbeitserfahrungen können sich Geflüchtete ihrem Potenzial entsprechend (berufsbegleitend) weiterbilden/qualifizieren, um als Fachkräfte nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Kernelemente der untergesetzlichen Maßnahmen sind eine intensive Betreuung durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit (höhere Kontaktdichte), neue berufsbegleitende Sprachförderangebote (Job- Berufssprachkurse) sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen, Zivilgesellschaft und Beratungseinrichtungen. Ergebnisse: – Trotz des konjunkturell schwierigen Umfelds stieg die Beschäftigung ukrainischer Staatsangehöriger bis Oktober 2025 auf 370 000 (+ 79 000 gegenüber zum Vorjahr) und bei den acht wichtigsten Asylherkunftsländern auf 800 000 (+ 70 000), mit einem Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von zusammen knapp 87 Prozent. – Die monatliche Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit im SGB II in Beschäftigung betrug im Dezember 2025 2,7 Prozent bei ukrainischen Staatsangehörigen und 4,1 Prozent bei Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern. Die Abgangsrate hat sich bei ukrainischen Staatsangehörigen auch infolge des Job-Turbos deutlich erhöht. – 55 Prozent der ukrainischen Staatsangehörigen sowie 53 Prozent der Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern arbeiten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem Anforderungsniveau von Fachkräften oder Spezialisten und Experten (Stand: Mai 2025). Die Wirkung des Job-Turbos wurde kürzlich durch eine wissenschaftliche Studie (Stanford | ETH Zürich Diskussionspapier 25-02 abrufbar unter: https://osf.i o/preprints/socarxiv/px9ew_v2) empirisch evaluiert. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass der Job-Turbo für die Zielgruppe – die Kundenkontakte deutlich intensiviert hat, – die Zahl der Beschäftigungsaufnahmen deutlich erhöht hat, weit überwiegend in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, – zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration, das heißt, zu stabilen Arbeitsverhältnissen, geführt hat. Der Job-Turbo sei ein „wirksames und wirtschaftlich tragfähiges Instrument für die Integration von Geflüchteten“, selbst bei großen Zahlen an Geflüchteten. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede der nachhaltigen Integrationsquoten zwischen EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen und Personen aus den Asylherkunftsländern? Wie in der Antwort zu den Fragen 7 und 10 erläutert, ist die isolierte Betrachtung von Anteilswerten der kontinuierlichen Beschäftigung oder bedarfsdeckenden Integration nicht ausreichend, sondern es sollte auch die Höhe der jeweiligen Integrationsquoten in den Personengruppen betrachtet werden. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland entwickelt sich trotz der schwierigen konjunkturellen Lage positiv. Das ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der 2015/2016 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten mit der Zeit Herausforderungen bei Spracherwerb und Integration überwinden konnten, sowie darauf, dass institutionelle Hürden abgebaut wurden und Initiativen wie der Job-Turbo, zusätzliche Impulse zur schnellen und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration gesetzt haben. 13. Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede der bedarfsdeckenden Integrationsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern? 14. Welche strukturellen, demographischen oder arbeitsmarktpolitischen Faktoren sieht die Bundesregierung als ursächlich für diese deutlichen Abweichungen in den einzelnen Bundesländern an? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Werte für die Anteile bedarfsdeckender Integrationen können dem Produkt „Integrationen und Verbleib nach Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/ Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=elb-integrationen) entnommen werden. Die regionalen Unterschiede in den Anteilen bedarfsdeckender Integrationen können von einer Reihe von Faktoren, wie strukturellen oder konjunkturellen Bedingungen sowie Demografie und Migration, abhängen. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Eine eindeutige Zuordnung von einzelnen Faktoren als Ursache für die regionalen Unterschiede ist auf Basis der statistischen Daten nicht möglich. Zu regionalen Faktoren der langfristigen Beschäftigungsentwicklung in Deutschland wird auf folgende Publikation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verwiesen: Publikation – IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publik ation/?id=15302108. 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um Jobcenter in Ländern mit besonders niedrigen Quoten gezielt zu unterstützen oder zu verbessern? Den Jobcentern werden die Eingliederungsmittel bedarfsgerecht auf Basis der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen zugewiesen. Jobcenter mit schwierigen regionalen Arbeitsmarktlagen, also einem überdurchschnittlichen Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, oder mit überdurchschnittlich vielen Langzeitleistungsbeziehenden erhalten einen moderaten Aufschlag an Eingliederungsmitteln. Damit soll dem Bedarf an höheren Investitionen in die Förderung eines jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bzw. den entstehenden Mehraufwendungen begegnet werden. 16. Welche „Best Practices“ aus Ländern mit überdurchschnittlichen Integrationsquoten wurden ggf. identifiziert, und welche davon wurden bundesweit zur Anwendung empfohlen? Die Identifikation von „Best Practices“ gehört für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen zur Trägerverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, die sie diesbezüglich auf allen Ebenen wahrnimmt. Für die zugelassenen kommunalen Träger übernehmen die Länder und kommunalen Spitzenverbände eine ähnliche Funktion. Die Bundesregierung unterstützt und ergänzt diese Prozesse, z. B. durch die Servicestelle SGB II. Beispielsweise basierte der Job- Turbo auf positiven Erfahrungen mit einer hohen Beratungsaktivität und bewerberorientierter Arbeitgeberansprache. 17. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Kennzahl „bedarfsdeckende Integrationen“ im Rahmen der Steuerung der Jobcenter zu? Die gesetzlichen Ziele im SGB II umfassen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen wird zur Betrachtung der Qualität von Integrationen herangezogen und in den Zielerreichungsdialogen mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den Ländern erörtert. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 18. Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Kennzahl, und wenn ja, wie genau sehen die Pläne zur Weiterentwicklung der Kennzahl aus, und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Es ist geplant, den Anteil bedarfsdeckender Integrationen an allen Integrationen ab 2027 als Ergänzungsgröße im Zielsteuerungssystem SGB II zu berücksichtigen. 19. Welche Anpassungen im Ziel- und Steuerungssystem der Jobcenter sind ggf. geplant, um nachhaltige Integrationen stärker in den Mittelpunkt zu rücken? Es ist geplant, die Integrationsquote ab dem Jahr 2027 getrennt nach Nicht- Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitleistungsbeziehenden auszuweisen, um den Blick gleichberechtigt auf beide Personengruppen zu lenken. Damit soll dem Fehlanreiz entgegengewirkt werden, die aufwändigere Integration der Langzeitleistungsbeziehenden zugunsten der im Regelfall weniger aufwändigen Integration von Nichtlangzeitleistungsbeziehenden zu vernachlässigen. Darüber hinaus ist geplant, ab dem Jahr 2027 neben dem Anteil kontinuierlicher Beschäftigungen auch den Anteil bedarfsdeckender Integrationen sowie eine Qualifizierungsquote als Ergänzungsgrößen in das Zielsteuerungssystem SGB II aufzunehmen. 20. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Jobcenter künftig verstärkt auf vollzeitnahe und existenzsichernde Beschäftigung statt auf kurzfristige oder instabile Arbeitsaufnahmen hinwirken? Die im Entwurf des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vorgesehene Formulierungen zum Vermittlungsvorrang und zur Pflicht der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, alles zur vollständigen Überwindung des Leistungsbezugs zu tun, sollen genau diesem Umstand Rechnung tragen. In der Umsetzung des Gesetzes werden die Stärkung der Beratung und passgenauen Vermittlung sowie die beschäftigungsbegleitende Qualifizierung besonders im Vordergrund stehen. 21. Plant die Bundesregierung die Einführung eines verbindlichen Zielwertes bei der Quote der bedarfsdeckenden Integrationen (bitte begründen)? Die Einführung eines verbindlichen Zielwertes beim Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen ist nicht geplant. Wie in der Antwort zu Frage 17 erläutert, wird der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen zur Betrachtung der Qualität der Integrationen herangezogen. Zudem steht der Indikator erst mit einem Zeitversatz von sechs Monaten zur Verfügung und eignet sich daher nicht für einen Zielwert im Rahmen des Zielsteuerungsteuerungssystems SGB II. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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