Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Wie ist der Stand bzw. das Ergebnis der 23 anhängigen bzw. abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Zurückweisungen trotz Asylgesuchs (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 21/3136), und wie ist die zahlenmäßige Bilanz der Zurückweisungen von Schutzsuchenden seit dem diesbezüglichen Erlass vom 7. Mai 2025 (bitte für die Monate Mai bis August und September bis Dezember 2025 differenziert darstellen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Derzeit sind an deutschen Gerichten nach Kenntnis des Bundesministeriums des Innern (BMI) 23 Verfahren anhängig. Im Jahr 2025 wurden, ebenso nach Kenntnis des BMI, bisher elf Verfahren abgeschlossen. Eine Differenzierung zwischen Hauptsache- und Eilverfahren wird nachstehend nicht vorgenommen.
Die noch laufenden Verfahren schlüsseln sich wie folgt auf:
– 13 Verfahren aufgrund Zurückweisung trotz Asylgesuchs seit der Intensivierung der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen vom 7. Mai 2025,
– ein Verfahren aufgrund Zurückweisung ohne Asylgesuch ab Mai 2025,
– sieben Verfahren aufgrund Identitätsfeststellungen ab Mai 2025 und
– zwei Verfahren aufgrund Identitätsfeststellungen vor Mai 2025.
Die elf abgeschlossenen Verfahren schlüsseln sich wie folgt auf:
– Zehn Verfahren aufgrund Zurückweisung trotz Asylgesuchs, davon einmal durch Erledigungserklärung durch den Antragsteller, viermal durch Rücknahme der Einreiseverweigerung, zwei durch ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und drei durch teilstattgebenden Beschluss durch das Verwaltungsgericht bei Eilverfahren,
– ein Verfahren aufgrund Zurückweisung ohne Asylgesuch, hier Erledigungserklärung durch Antragsteller.
Im Rahmen der intensivierten vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hat die Bundespolizei entsprechend der von ihr erfassten Daten seit dem 8. Mai 2025 an allen deutschen Landgrenzen mit Stand vom 14. Dezember 2025 22 069 Personen zurückgewiesen, davon 1 139 im Rahmen eines Asylgesuchs nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes.
Für den Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis 31. August 2025 hat die Bundespolizei in diesem Sinne 12 489 Personen zurückgewiesen, davon 707 bei Asylgesuch nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und vom 1. September bis 31. Oktober 2025 5 745 Personen, davon 272 bei Asylgesuch nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes. Diese statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die qualitätsgesicherten statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik liegen für die Monate November und Dezember noch nicht vor.
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