Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in Afghanistan nach einem neuen Strafgesetzbuch der Taliban bereits die Kritik an der Gesetzeslage strafrechtlich verfolgt und ein Widerspruch zum herrschenden Islamverständnis der Taliban sogar mit der Todesstrafe geahndet werden kann und insbesondere Frauen zusätzlich systematisch entrechtet werden (vergleiche www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-strafrecht-100.html und www.proasyl.de/news/keine-gleichheit-mehr-vor-dem-gesetz-in-afghanistan/), dazu bereit, eine erneute Prüfung vorzunehmen, ob bei afghanischen Personen mit einer widerrufenen/zurückgenommenen Aufnahmezusage wegen der nunmehr erhöhten Gefährdungslage doch ein Interesse an einer Aufnahme und dem Schutz dieser Menschen besteht und entsprechende (erneute) Aufnahmezusagen abzugeben (bitte mit Bezug auf die geänderte Lage in Afghanistan begründen), und wie ist der aktuelle Stand der Verfahren von afghanischen Personen mit einer (ehemaligen) Aufnahmezusage der vorherigen Bundesregierung, die noch in Pakistan oder Afghanistan leben (zum Beispiel, wie viele Personen werden noch mit Unterstützung der Bundesregierung untergebracht und versorgt bzw. wurden aufgefordert, die Unterkunft zu verlassen; in wie vielen Fällen sind noch Rechtsmittel mit welchen Stand anhängig; wie viele Personen sollen noch ausgeflogen werden; bitte so differenziert wie möglich und mit Bezug auf die verschiedenen Aufnahmeprogramme ausführen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Eine erneute Prüfung der widerrufenen/zurückgenommenen Aufnahmezusagen im Sinne der Fragestellung ist nicht beabsichtigt.
Mit Stand vom 16. Februar 2026 befinden sich circa 230 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und circa 50 Personen aus dem Ortskräfteverfahren mit gültigen Aufnahmeerklärungen bzw. -zusagen in Pakistan im Ausreiseverfahren. Hiervon haben noch nicht alle Personen die notwendigen Prüfungen durchlaufen. Nur für Personen, die die Prüfungen positiv durchlaufen, bleiben die Aufnahmeerklärungen gültig und es erfolgt zeitnah die Einreiseplanung.
Zusätzlich befinden sich noch mehrere Hundert Personen in der Unterstützung in Pakistan, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen erloschen sind.
Nach ihrer Abschiebung aus Pakistan befinden sich mit Stand 16. Februar 2026 noch 78 Personen in der Unterstützung der Bundesregierung in Kabul, bei denen die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen für erloschen erklärt worden sind.
Die vorübergehende Unterstützung in Pakistan und Afghanistan erfolgt auf freiwilliger Basis, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, und wird perspektivisch enden. Die freiwillige Unterstützung ist mit der Umsetzung des Aufnahme- und Ausreiseverfahrens verbunden gewesen. Ist eine Aufnahme in Deutschland nicht mehr vorgesehen, wird die Unterstützung beendet.
Statistische Angaben, wie viele Personen über die Beendigung der Unterstützung informiert wurden, liegen nicht vor.
Darüber hinaus ermöglicht die Bundesregierung derzeit für 96 Personen (Stand: 16. Februar 2026) eine bis zu dreimonatige Unterbringung in Afghanistan. Hierbei handelt es sich um Personen aus dem Überbrückungsprogramm, die nach aufgehobener Aufnahmeerklärung die angebotenen Unterstützungsleistungen bei der Rückkehr nach Afghanistan angenommen haben.
Im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan sind mit Stand 19. Februar 2026 in 56 Fällen derzeit 74 Verfahren beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach und dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, wovon sich 30 im Rechtsmittelverfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof befinden; außerdem sind in 75 Fällen derzeit 132 Verfahren beim VG Berlin und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 14 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden.
In den Verfahren zur Menschenrechtliste und zum Überbrückungsprogramm sind in 136 Fällen derzeit 236 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 36 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden.
Im Ortskräfteverfahren sind in 38 Fällen derzeit 59 Verfahren vor dem VG Berlin und dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig, wovon sich 8 im Rechtsmittelverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg befinden.
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