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Rede von Helge Lindh (SPD) – Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen

dip / rede 18.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 10a und 10b: Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen.

Das Protokoll 21/50 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 23.12.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Helge Lindh (SPD) – Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen Machen wir weiter bei der Frage der Entwaffnung, die wirklich dringlich ist. Wir haben für das Ansinnen, das im Antrag der Grünen formuliert ist, natürlich eine Grundsympathie, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Feinde der Verfassung gehören nicht in den öffentlichen Dienst, und Feinde der Verfassung dürfen nicht über Waffen verfügen. Punkt! Das ist die entscheidende Frage. Deshalb müssen wir zwingend daran arbeiten, Extremisten zu entwaffnen. An unserer Seite steht auch die IMK. Sie hat gerade erst einen klaren Auftrag erteilt. Da wird festgestellt, dass die Gesetzeslage zwar ermöglicht, Extremisten zu entwaffnen, dies aber in der Praxis im Zusammenspiel mit der Rechtsprechung in dem häufig auftretenden Fall von Extremisten mit Waffen nicht realisiert werden kann. Deshalb hat die IMK in ihrer Klugheit und Weisheit gemeinsam einen Prüfauftrag formuliert, nämlich zu prüfen, ob nicht künftig die Mitgliedschaft – hören Sie gut zu! – in einer gesichert rechtsextremistischen Vereinigung ausreichend ist, zwingend eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen. Dies scheint mir eine sehr wichtige und kluge Prüfung zu sein, weil das am Ende das Ziel sein muss. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass wir das nicht dauerhaft Verwaltungsgerichten überantworten dürfen, sondern uns die Praxis angucken müssen. Es muss auch für die Waffenbehörden praktikabel sein. Das ist das Entscheidende: Wir wollen hier nicht einfach nur Selbstbestätigung durch Gesetzgebung und Erlasse praktizieren, sondern man muss es auch anwenden können. Deshalb werden wir bei der Evaluation des Waffenrechts darauf achten: Wie funktioniert effektive Entwaffnung, und wie können wir es so gestalten, dass es für die Waffenbehörden vor Ort umsetzbar ist? Abschließend zu der Frage: Warum reden wir darüber? Weil buchstäblich Menschenleben gefährdet sind, weil übrigens auch Polizistinnen und Polizisten gefährdet und verletzt wurden bei Entwaffnungen. So wurde bei Durchsuchungen im Umfeld der „Gruppe Reuß“ ein Polizist verletzt, als er Rechtsextreme entwaffnen wollte. Wir reden über den Fall NSU. Bis zum heutigen Tag wissen die Angehörigen der Opfer nicht, woher die Waffe kam und wie sie in die Hände der Täter gelangte. Wir reden über den Fall Walter Lübcke, –

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