Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Welche „unbürokratische[n] und sozial gestaffelte[n] Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität“ hat die Bundesregierung beschlossen bzw. plant sie, um die „CO2-Einnahmen […] an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück[zugeben]“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 29, Zeile 927 ff.; bitte Maßnahmen einzeln und gegebenenfalls mit Zeitplan darstellen), und denkt die Bundesregierung, dass mit der im Steueränderungsgesetz 2025 enthaltenen Erhöhung der Entfernungspauschale eine soziale Staffelung realisiert wird?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Poschmann:
Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2025 und 2026 diverse Maßnahmen ergriffen und geplant, um die CO2-Einnahmen an Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmen zurückzugeben.
Im Bereich Wohnen werden die Bürgerinnen und Bürger über den Klima- und Transformationsfonds (KTF), insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entlastet, die im Rahmen der sogenannten Heizungsförderung auch eine soziale Komponente in Form eines Einkommensbonus enthält. Über eine diesbezügliche Weiterentwicklung wird im Kontext der Debatte um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu entscheiden sein.
Weiterhin fördert die Bundesregierung mit Förderstart in 2026 gezielt insbesondere Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, welche weiteren unbürokratischen und sozial gestaffelten Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität, zum Beispiel im Rahmen des Klima-Sozialfonds, umgesetzt werden können.
Zudem wurde die Entfernungspauschale im Steueränderungsgesetz 2025 erhöht. Sie wird jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer, losgelöst von den tatsächlich entstehenden Fahrtkosten sowie unabhängig vom gewählten Transport- beziehungsweise Verkehrsmittel, für die Wege zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte gewährt. Sie ermöglicht so eine einfache Abwicklung in der Steuerveranlagung. Hierbei ist es – wie bei anderen Werbungkosten – nicht entscheidend, wie hoch die Einnahmen der Steuerpflichtigen sind. Zusätzlich zur Erhöhung der Entfernungspauschale wurde im Steueränderungsgesetz 2025 die Mobilitätsprämie entfristet. Durch die Verstetigung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.
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