Pendlerpauschale - Aktuelle Entwicklungen und Reformen
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Pendlerpauschale - Aktuelle Entwicklungen und Reformen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1881
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch,
Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jorrit Bosch, Jörg Cezanne, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha
H. Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Pendlerpauschale – Aktuelle Entwicklungen und Reformen
Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat in ihrem
Koalitionsvertrag angekündigt, die Entfernungspauschale im Zuge der
Einkommensbesteuerung bzw. sogenannte Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab
dem ersten Kilometer dauerhaft zu erhöhen und die Mobilitätsprämie in ihrer
bestehenden Form zu entfristen. Ein entsprechender Änderungsvorschlag findet
sich im Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesratsdrucksache
474/25).
Da die Pendlerpauschale an die Einkommensteuer gebunden ist, bevorteilt sie
aus Sicht der Fragestellenden Menschen mit hohem Einkommen, da durch den
höheren gezahlten Steuersatz die Steuerersparnis bei gleichem Fahrweg höher
ist als bei Menschen mit niedrigem Einkommen und niedrigerem Steuersatz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war im Jahr 2024 – oder zum letzten verfügbaren Zeitpunkt –
nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Entfernung, die
Berufspendlerinnen und Berufspendler in Deutschland zwischen Wohn-
und Arbeitsort zurücklegen müssen (bitte insgesamt und nach
Bundesländern getrennt angeben)?
2. Welche zwanzig Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland weisen
nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich höchsten
zurückgelegten Entfernungen auf, die Berufspendlerinnen und Berufspendler
zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen müssen, und welche zwanzig
die niedrigsten?
3. Wie viele Menschen in Deutschland pendeln nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zu und wie viele über 20 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz
(bitte auch nach Einkommensklassen aufschlüsseln)?
4. Wie hoch war im Jahr 2024 – oder zum letzten verfügbaren Zeitpunkt –
nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianeinkommen der
Berufspendlerinnen und Berufspendler in Deutschland, und wie hoch war das
Medianeinkommen der nicht als Berufspendlerinnen und Berufspendler
erfassten Beschäftigten (bitte für alle Bundesländer einzeln auflisten und
wenn möglich nach bis zu und über 20 Kilometern Pendeldistanz
differenzieren)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (bitte für die
Veranlagungszeiträume seit 2018 angeben und nach Bundesländern sowie nach
den Einkommensgruppen
a) bis zu 10 000 Euro,
b) 10 000 bis 20 000 Euro,
c) 20 000 bis 50 000 Euro,
d) 50 000 bis 100 000 Euro,
e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.
f) über 200 000 Euro
differenzieren)?
6. In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung die von
Arbeitnehmern geltend gemachten Werbungskosten höher als der
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, und wie hoch ist davon der Anteil, der auf
die Entfernungspauschale bzw. die Mobilitätsprämie entfällt (bitte für die
Veranlagungszeiträume seit 2018 angeben und nach Bundesländern sowie
nach den Einkommensgruppen
a) bis zu 10 000 Euro,
b) 10 000 bis 20 000 Euro,
c) 20 000 bis 50 000 Euro,
d) 50 000 bis 100 000 Euro,
e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.
f) über 200 000 Euro
differenzieren; bitte Mobilitätsprämie gesondert ausweisen)?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die nur den Pauschbetrag für Werbungskosten
angeben (bitte für die Veranlagungszeiträume seit 2018 angeben und nach
Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen
a) bis zu 10 000 Euro,
b) 10 000 bis 20 000 Euro,
c) 20 000 bis 50 000 Euro,
d) 50 000 bis 100 000 Euro,
e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.
f) über 200 000 Euro
differenzieren)?
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Veranlagungszeiträumen seit 2018 der Anteil der Arbeitnehmer, die Werbungskosten
aus nichtselbstständiger Tätigkeit hatten, die jeweils oberhalb 1 000,
1 200, 1 500 bzw. 2 000 Euro lagen (bitte nach Bundesländern sowie nach
den Einkommensgruppen
a) bis zu 10 000 Euro,
b) 10 000 bis 20 000 Euro,
c) 20 000 bis 50 000 Euro,
d) 50 000 bis 100 000 Euro,
e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.
f) über 200 000 Euro
differenzieren)?
9. Wie viele Menschen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Veranlagungszeiträume seit 2018 jeweils unter die in den in den
vorherigen Fragen genannten Einkommensgruppen?
10. Wie viele der Steuerpflichtigen, die jeweils in den Jahren seit 2018 wegen
der Pendlerpauschale Werbungskosten geltend gemacht haben, zahlten
nach Kenntnis der Bundesregierung in den entsprechenden Jahren den
Spitzensteuersatz von 42 Prozent bzw. den Höchststeuersatz von 45
Prozent?
11. Wie viele der Steuerpflichtigen, die jeweils in den Jahren seit 2018 wegen
der Pendlerpauschale Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-
Pauschbetrags aufwiesen, zahlten nach Kenntnis der Bundesregierung in
den entsprechenden Jahren den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bzw. den
Höchststeuersatz von 45 Prozent?
12. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mobilitätsprämie in Anspruch genommen, und was waren bei diesen Fällen im
Durchschnitt
a) die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort,
b) das Einkommen und
c) die ausgezahlte Mobilitätsprämie
(bitte für alle verfügbaren Veranlagungszeiträume getrennt aufführen)?
13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten
verfügbaren Veranlagungszeitraum bei den Steuerpflichtigen, die die
Mobilitätsprämie erhielten, das durchschnittliche Einkommen und die
durchschnittliche Mobilitätsprämie, aufgeschlüsselt nach dem genutzten
Verkehrsmittel (Kfz, Sammelbeförderung, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV),
E-Bike, Fahrrad oder Sonstiges)?
14. Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass durch die geplanten
Änderungen im Steueränderungsgesetz 2025 die Mobilitätsprämie weiterhin
erst ab dem 21. Entfernungskilometer gezahlt werden soll, während die
Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent/km voll
greifen würde, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auch
die Mobilitätsprämie ab dem ersten Kilometer gelten zu lassen?
15. Kann die Bundesregierung angeben, ab welcher Entfernung des
Wohnsitzes von der Arbeitsstätte die Nutzung der durch das
Steueränderungsgesetz 2025 geplanten Gewährung der 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten
Entfernungskilometer (siehe Bundesratsdrucksache 474/25) für einen
Steuerpflichtigen die Werbekostenpauschale übersteigt?
16. Plant die Bundesregierung aus Gründen des Klimaschutzes eine Änderung
an der Bevorzugung motorisierten Individualverkehrs durch
Steuerminderungen bzw. Steuervergünstigungen (ggf. in welcher Weise)?
17. Auf welche Beträge summieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung
auf der Basis eigener Daten oder wissenschaftlicher Schätzungen (etwa
durch das Umweltbundesamt) die klimabezogenen Kosten des
motorisierten Individualverkehrs im Kontext der in Anspruch genommenen
Pendlerpauschale (bitte angenommene Menge an CO2-Äquivalenten benennen
und diese mit dem CO2-Preis, den das Umweltbundesamt verwendet, um
umwelt- und klimabezogene Schäden zu beziffern, verrechnen)?
Berlin, den 24. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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